Beiträge von Corinna
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Hallo,
Kann das Jobcenter einen Antrag auf Ratenzahlung in Höhe von 50 Euro ablehnen, da evtl. für das Jobcenter mein Gehalt zu hoch ist?
ja, da auf eine Ratenzahlung kein Rechtsanspruch besteht.
dass durch einen Datenabgleich festgestellt worden ist, dass ich gearbeitet habe. Leider kann ich die Meldung nicht mehr nachweisen,
Dir ist aber klar, daß Dir eventuell noch ein OWi-Verfahren oder eine Betrugsanzeige droht?
Gruß!
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Hallo,
Ist eigentlich das Gesamte schreiben
nein. Wie Du in Deinem Ausgangsthread sehen kannst, wurden 3 Blätter gelöscht.
Gruß!
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Hallo,
Trotzdem kann die Zusendung doch nichts schaden, oder?
nein.
Bekomme ich diesen Schein bei jedem Amtsgericht oder nur dort wo ich gemeldet bin? Einfach ausstellen lassen und ab damit zum Anwalt?
Beim örtlichen Sozialgericht oder direkt über den Anwalt.
Gruß!
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Hallo,
Es gibt in dem Schreiben keine Rechtsbelehrung
aus den bruchhaftartigen Ausschnitten ist durchaus eine entsprechende Belehrung ersichtlich. Eine genaue Beurteilung ist erst möglich, wenn das gesamte Schreiben bekannt ist.
Da ich aber Weder noch eine EGV noch sonst etwas unterschrieben habe seit gute 2 Jahre,
finde ich es sehr fragwürdig ,ob ich diese Maßnahme mit machen mussEine EGV ist nicht Voraussetzung für eine Maßnahme. Von daher ist erstmal absolut nichts "sehr fragwürdig".
Gruß!
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Hallo,
Ist das soweit alles korrekt?
ja.
Was bedeutet Form der Gewährung: "Barleistung"
Überweisung.
Ist das korrekt?
ja. Wobei der von Dir markierte Absatz nicht entscheidend ist, sondern der darauf folgende. Demnach hast Du die dort aufgeführten Sachen aus eigenen Mitteln (also Deinem normalen ALG-II-Satz und ggf. vorhandenem Schonvermögen) zu begleichen.
Gruß!
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Hallo,
und wissen, dass bei uns eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft auf Probe besteht
naja von wegen wissen - eine Bedarfsgemeinschaft "auf Probe" gibt es nicht. Was Du meinst, ist eine Einstandsgemeinschaft, die in bestimmten Fällen erst nach einem Jahr entsteht.
und die Angelegenheit mit seinem Anwalt vor Gericht gebracht.
Womit die Sache für ein Forum auch schon erledigt ist. Du solltest mit dem Anwalt reden, welche Möglichkeiten hier bestehen - dieser kennt schließlich den Schriftverkehr und vor allem den Wortlaut der Ablehnung. Hier wird keiner in einem laufenden Gerichtsverfahren mit Rechtsanwalt etwas sagen dürfen.
Gruß!
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Hallo,
aber ich hatte ja für den "Ernstfall" um Kontaktaufnahme gebeten. Man hätte mir doch zumindest mitteilen können, das dieses Etikett nicht ausreicht.
Man hat Dir das mitgeteilt. Von daher ist das Argument ohne Interesse.
Trotzdem habe ich stets um Kontaktaufnahme zwecks Klärung des Sachverhaltes gebeten und keinerlei Feedback erhalten.
Rechtlich ohne jegliche Bedeutung. Du wurdest aufgefordert, Unterlagen einzureichen und hast es damals versäumt, Dir die entsprechenden Belege zu sichern.
Ich werde ja nun Widerspruch einlegen
Mir scheint, daß Du meine vorige Antwort entweder nicht gelesen oder nicht begriffen hast. Das ist natürlich Deine Sache - wundere Dich aber dann nicht, wenn der Widerspruch schon aus formalen Gründen abgelehnt wird (wie im übrigen auch eine Klage).
Wie ist eigentlich deine Meinung über diese Arbeitslosenverbände, welche eine kostenlose Rechtsberatung anbieten?
Kann ich nichts dazu sagen. Ist wie bei jedem Anwalt auch: es gibt gute und auch weniger gute. Allerdings solltest Du bedenken, daß Dir die Zeit im Nacken sitzt. Ob es da Sinn macht, ggf. Wochen oder Monate auf einen freien Termin bei dem sowieso überlasteten Anwalt der Rechtsberatung zu warten, dürfte kaum in Deinem Sinne sein. Abgesehen davon: bei einer Forderung von über 4000 € nun noch 15 € für den Beratungsschein einsparen zu wollen, ist nicht gerade verhältnismäßig...
Bei einer objektiven Betrachtung macht das doch absolut keinen Sinn, warum es dieses Mal anders gewesen sein soll.
Dir ist aber schon klar, daß dies nun wahrlich kein objektives Argument zu Deinen Gunsten ist, was Dich nicht im mindesten entlastet?
Gruß!
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Hallo,
das praktikum soll bei Edeka oder Penny oder änlichen statt finden da muss mann mehr als fit sein ,deshalb macht mann sich wenn man durch die Gänge hinkt schon zum Gespött.
das ist ist Quatsch. In meinem Stamm-Discounter arbeitet eine Frau, die unter ganz anderen (schwereren) gesundheitlichen Problemen leidet, älter als Du bist und vor der die Kunden durchaus Respekt haben.
Ich will damit sagen, daß Du (verständlicherweise) erst mal Angst und Bedenken hast. Aber all Deine Ängste sind reine Vermutungen.
Was also spricht dagegen, es erst einmal zu versuchen? Zumal dann auch nur für 2 Monate?
Gruß!
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Hallo,
den entsprechenden Widerruf verfassen & versenden
naja - ein Widerspruch richtet sich gegen eine falsche Entscheidung. Die liegt hier aber nicht vor: das Jobcenter konnte nicht in Deinem Sinne entscheiden, weil die angeforderten Unterlagen nicht vorlagen und Du auch nicht die Versendung nachweisen kannst.
versuchen, den Inkasso-Service zu "beruhigen"
Das interessiert die nicht - den Auftrag kann nur die auslösende Stelle anhalten. Abgesehen davon hat ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung... Ich würde maximal mitteilen, daß Du gegen die Entscheidung des Jobcenters vorgehst, mit dem Vermerk, daß Du Dich unaufgefordert meldest, wenn sich eine Antwort ergibt.
im Bedarfsfall Klage beim Sozialgericht einreichen
Und nochmal: wogegen? Du hast angeforderte Unterlagen nicht eingereicht, kannst die Versendung auch nicht nachweisen - was anderes soll da eine Klage ergeben?
Das Unterlagen bei der Behörde nicht ankommen bzw. verschwinden, scheint ja kein Einzelfall zu sein.
Das wird einen Sozialrichter unheimlich beeindrucken - nämlich gar nicht...
Trotz der Festsetzung (Aufforderung zur Rückerstattung) sollte es doch kein Problem darstellen, den Sachverhalt dann noch mal auf Basis der erneut eingesandten Unterlagen zu prüfen.
Dagegen spricht nichts. Aber ob die von Dir angedachten Maßnahmen die dafür richtigen Schritte sind, bezweifele ich dann doch. Normalerweise würde ich eher zu einem Überprüfungsantrag raten - allerdings sind die Fristen dafür verstrichen. Hättest Du den Einlieferungsbeleg noch, könnte man über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nachdenken - aber das ist auch vorbei.
Von daher wäre zu überlegen, einmalig 15 € in die Hand zu nehmen und mittels Beratungsschein einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen. Der kann dann anwaltlich die Situation erklären und um Neuentscheidung bitten. Ist sicherer, als ein schon aus formalen Gründen abgelehnter Widersspruch...
Gruß!
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Hallo,
Doch wie geht es nun weiter?
wie wärs damit, nachzuschauen, ob sich die Sendungsverfolgung mit der Sendungsnummer noch öffnen läßt und sich dort der Auslieferungsbeleg finden läßt? Das wäre zumindest erst einmal ein Anfang...
Gruß!
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Hallo,
Die DAA wo ich meine Maßnahme (1 Jahr) gemacht habe hat einen Abschluss Bericht dem Jobcenter vorgelegt.
was sollte der Maßnahmeträger mit Deinen gesundheitlichen Problemen zu tun haben?
Wenn Du der Meinung bist, daß Du gesundheitliche Probleme hast, die Deine Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen, beantrage (schriftlich!) die Vorstellung bei dem Amtsarzt des Jobcenter. Nur dieser kann dem Jobcenter (rechtsverbindlich) mitteilen, ob es Einschränkungen gibt oder nicht.
Seit dem habe ich keine Einladung (obwohl ich darum gebeten habe) bekommen
Auch hier gilt: schriftlich um ein Gespräch bitten.
Gruß!
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Hallo,
Es geht auch freundlicher!!!!!
Nö - wenn man trotz Nachfrage nicht das Netto angeben kann oder will und dazu auch noch von irgendwelchen fiktiven Zahlen ausgeht, muß man halt mit einer deutlichen Antwort rechnen - die im übrigen auch nicht unfreundlich war.
Wie viel bekomme ich wenn ich z.b. 800 Euro raus bekomme.
Du würdest neben Deinen 639 € noch 420 € ALG II erhalten. Damit hättest Du also 1059 € zur Verfügung, somit also 238 € mehr als bisher. Was Deiner "Logik"
aber ich komm ja dann auf ein Minus.
so ziemlich widerspricht.
Gruß!
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Hallo,
Hier ist natürlich das Problem, dass man bei einer Online-Frankierung diesen Beleg nicht erhält, sondern lediglich eine Rechnung und den angesprochenen Adressaufkleber (Versandetikett).
nein. Über die Sendungsverfolgung kann man sich einen Auslieferungsbeleg ansehen und auch ausdrucken. Das wäre dann ein Nachweis - nicht aber irgendein Adressenaufkleber.
Diese Verfahrensweise ist doch typisch AMT, oder?
Nein. Offensichtlich ist irgendwas mit der Sendung schief gelaufen. Die entsprechende Nachweispflicht liegt aber nicht bei dem Empfänger, sondern bei Dir.
Gruß!
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Hallo,
Gehen wir mal davon aus die Zahlen mir 800 Euro Brutto bei der Firma. Was darf bekomme ich noch vom Amt?
Das weiß hier auch weiterhin niemand. Zumal Du auch immer noch nicht das Nettoeinkommen nennst (wofür es etliche Rechner im Internet gibt).
Gehen wir mal davon aus
Für irgendwelche theoretischen Fragen habe ich weder Zeit noch die Geduld. Ich werde also nicht alle möglichen Fallbeispiele für Dich erstellen. Wenn Du genaue Zahlen hast, kannst Du Dich gerne hier nochmal melden und dann kann man sehen, ob der Bescheid rechtmäßig ist.
Gruß!
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Hallo,
die Entscheidung ist seitens des Jobcenters richtig. Die Gewährung von ESG an Rehabilitanden ist nicht zulässig, weil es nicht Bestandteil des Rehabilitationsverfahrens sein kann.
Wie schätzt ihr die Chancen einer Klage ein.
Da das eine reine Ermessensentscheidung ist - sehr gering.
Gruß!
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Hallo,
So ein Angebot muss doch auch irgendwie für das JC bindend sein?
nochmal: es ist eine reine Ermessensentscheidung. Du hast keine schriftlichen und keine nachweisbaren Zusicherungen.
Der Job wird zwar recht gut bezahlt, allerdings muss ich mir einiges an Klamotten kaufen die vom AG nicht gestellt werden. Auch das ein oder andere Fachbuch wird nötig werden, da ich einiges aufzuholen habe.
Mit diesen Argumenten wirst Du kaum etwas erreichen können.
Gruß!
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Hallo,
das ist eine reine Ermessensentscheidung des Jobcenters, einen Rechtsanspruch hast Du somit nicht.
Gruß!
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Hallo,
aber kein Problem, es werden halt die Kosten für eine angemessene Unterkunft gewährt, nicht die tatsächlichen.
das ist zwar falsch, denn es handelt sich hier nicht um eine Mietwohnung - aber wenn Du meinst...
Gruß!
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Hallo,
Nun haben lt. unserem Versicherungsmakler die Riesterrentenverträge keinen Rückkaufswert, da sie ja ausschließlich verrentet werden.
das ist falsch und man kann durchaus eine Riester-Vorsorge rückkaufen. Dafür gibt es auch diverse Rechner im I-Net...
Gruß!
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Hallo,
und ob ich den überhaupt in meine Wohnung lassen muss
nein. Du hättest ihn auch nicht während des Leistungsbezugs reinlassen müssen - der Außendienst hat nicht die Rechte wie z.B. die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl. Allerdings wären dann bei einer Weigerung des Zutritts mit Einschränkungen bei dem Bezug von ALG II zu rechnen.
Ich weiß nun überhaupt nicht worum es geht.
Es gibt unzählige Szenarien - angefangen von einer mangelnden Kommunikation zwischen den diversen Abteilungen des Jobcenters bis hin zur Vermutung, daß Du unberechtigt ALG II empfangen hast.
Ich hoffe auf viele hilfreiche Antworten von euch.
Worauf? Du hast keine Frage gestellt.
Gruß!
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Hallo,
das solltest Du direkt mit dem Jobcenter VORHER absprechen, da hier eine Förderung vom Einzelfall abhängig ist.
Gruß!