Hallo,
entweder man ist krank geschrieben oder nicht krankgeschrieben. Eine "Teilkrankschreibung" gibt es nicht. Die Krankschreibung an sich bedeutet arbeitsunfähigkeit.
Gruß!
Hallo,
entweder man ist krank geschrieben oder nicht krankgeschrieben. Eine "Teilkrankschreibung" gibt es nicht. Die Krankschreibung an sich bedeutet arbeitsunfähigkeit.
Gruß!
Hallo,
dann kannst Du theoretisch arbeiten gehen, da eine AU-Bescheinigung kein Arbeitsverbot darstellt.
Allerdings könnte diese Arbeit dann wieder einen schlechtes Licht auf Deine laufenden Reha-Verfahren werfen, auch könnte Dich der Arbeitgeber sofort im Rahmen seiner Fürsorgepflicht entlassen, wenn er von der AU Wind bekommt. Von daher würde ich mir das ganze sehr gut überlegen.
Gruß!
Hallo,
eine einfache Nachfrage beim Jobcenter sollte da weiterhelfen...
In das Gutachten wirst Du nicht ohne weiteres Einblick haben...
Gruß!
Hallo,
wurde ARBEITS- oder wurde ERWERBSunfähigkeit festgestellt?
Gruß!
Hallo,
mal abgesehen von Deiner schlechten Vorbereitung (man bewirbt sich nicht, wenn man nicht mal die üblichen Arbeitszeiten VORHER herausfindet) stimme ich LiaMaria zu.
Gruß!
Hallo,
im Normalfall ist ein sog. Kostensenkungsverfahren einzuleiten, wenn die Miete nicht angemessen ist. Dann hast Du 6 Monate Zeit, die Kosten der Unterkunft zu senken. In diesen 6 Monaten wird die tatsächliche Miete gezahlt, danach nur noch die angemessen. Ab dann also mußt Du die Differenz selbst tragen.
Gruß!
Hallo,
und das kann man sich doch schriftlich bei der Kindergeldkasse aushändigen lassen,das ich für Juni und Juli kein Kindergeld bezogen habe.
Kann man - hast Du aber offensichtlich noch nicht gemacht. Also hole das nach und lege das dem Jobcenter vor.
Gruß!
Hallo,
Machen wir das ganze mal an einem Beispiel ersichtlich.
Das Jobcenter (JC) zahlt mir wegen einer Sanktion 100 € im Monat weniger aus. Gegen diese Sanktion erhebe ich Widerspruch. Dieser Widerspruch ändert nichts daran, daß mir das JC auch weiterhin 100 € weniger bezahlt, denn der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirksamkeit.
Das JC lehnt den Widerspruch ab und ich erhebe Klage. Auch dann wird das JC die 100 € aus der Sanktion nicht zahlen, weil auch eine Klage keine aufschiebende Wirkung hat.
Es wird ein (einstweiliger) Antrag auf Aufhebung der aufschiebenden Wirkung bei dem Sozialgericht gestellt.
Das Gericht hebt die aufschiebende Wirkung auf. Nun werden ab sofort die ursprünglich sanktionierten 100 € gezahlt werden. Aber NICHT nachträglich: das ist dann Sache des Hauptverfahrens. Nur und ausschließlich hier kann festgestellt werden, ob die Sanktion berechtigt war oder nicht.
Die Entscheidung im einstweilligen Verfahren ist KEINE Entscheidung zugunsten des Klägers und nur eine (sehr) grobe Einschätzung der Rechtslage und der Eilbedürftigkeit hinsichtlich des Lebensunterhaltes (zumindest in diesem Zusammenhang). Im Hauptverfahren kann das Gericht durchaus zu einer vollkommen anderen Entscheidung kommen, was nicht gerade selten vorkommt.
Gruß!
Hallo,
Ich glaube du irrst dich gewaltig
nö- Zumindest nicht nach Deinen Beschreibungen.
Denn ich bekomme ausser Miete ja eben kein geld
und
3 Monate Geld zum Leben wurde sanktioniert
Diese Sanktion wurde eben einstweilig aufgehoben: wenn also ein Anspruch besteht, bekommst Du ab sofort die laufenden Leistungen. Mit Nachzahlungen beschäftigt sich erst das Hauptverfahren....
Gruß!
Hallo,
und später mit Schulden da stehen?
Unterhaltsschulden bestehen bereits jetzt. Und warum Du das machen sollst? Weil Du nicht unterhaltsfähig bist - hatte ich doch geschrieben.
Im übrigen würden die 70 € Unterhalt wesentlich sinnvoller für Dein Kind auszugeben sein, wenn es bei Dir wohnt als den (geringen) Unterhaltsbetrag an die Mutter zu geben und dennoch mehrmals im Monat für das Kind aufzukommen.
Angenommen, das Kind ist unter 6 Jahre - dann läge der Unterhaltsvorschuß bei 160 € im Monat: also je Tag bei 5,33 €. Nun lebt das Kind bei Dir 12 Tage im Monat x 5,33 € = 64 €. Merkst Du was?
Gruß!
Hallo,
mit netto 1.060 € bist Du nicht unterhaltsfähig, mußt also keinen Unterhalt zahlen (Selbstbehaltsgrenze: 1.080 €). Also stelle den Unterhalt ein und fertig ist...
Gruß!
Hallo,
und nochmal: es handelt sich um eine Einstweilige Anordnung. Bei der bekommst Du erst mal grundsätzlich keine Nachzahlungen: damit ist nur abgesichert, daß die laufenden Kosten vom Jobcenter übernommen werden.
Erst wenn Du das Hauptverfahren gewonnen hast und das Urteil dann rechtskräftig ist, kann man über Rückzahlungen nachdenken.
Gruß!
Hallo,
und diese 70 € Unterhalt werden nun von wem bei Dir "abgezogen"?
Gruß!
Hallo,
wie hoch ist denn der Unterhalt, den Du zahlst? Und wie hoch Dein Bruttoeinkommen?
Gruß!
Hallo,
Aber das Sanktionierte Geld bekomme ich durch die aufschiebende Wirkung ja jetzt zurückgezahlt
nicht unbedingt:
Gegen die EA kann das Jobcenter vor dem nächsthöheren Gericht vorgehen - da muß man dann abwarten, ob dies nun geschieht oder nicht.
Gruß!
Hallo,
eine einstwillige Anordnung (EA) ersetzt nicht das Hauptklageverfahren, sondern soll nur den Lebensunterhalt bis dahin absichern. Somit ist es also im eigentlichen Rechtsverfahren auch noch kein Urteil in dem eigentlichen Klageverfahren.
Gegen die EA kann das Jobcenter vor dem nächsthöheren Gericht vorgehen - da muß man dann abwarten, ob dies nun geschieht oder nicht.
Gruß!
Hallo,
um die Gehaltsauszahlung bei meinem Arbeitgeber einfach zu verschieben.
das ist nicht ohne weiteres möglich, da auch der AG an Gesetze, Tarifverträge und dgl. gebunden ist und von daher nicht einfach mal so eine Gehaltszahlung verschieben kann.
Gruß!
Hallo,
Grund fürn Auszug gibt es leben mit 5 Personen in ner kleinen 3Zimmer Wohnung und können eine 4zimmer Wohnung bekommen.
wie alt sind denn die Kinder?
Gruß!
Hallo,
wenn Du keinen Einstellungsbescheid hast, kannst Du gegenüber dem Jobcenter a nicht die Einstellung nachweisen.
Gruß!
Hallo,
Nun meine frage ich habe natürlich nachgerechnet das mir seit Mai 2019 knappe 1300 Euro Sanktioniert worden sind.
wie können Dir 1.300 € seit Mai 2019 sanktioniert sein, wenn gleichzeitig
Für Mai 2019 erhielt ich sogar 40 Euro zu wenig für die Miete.
gezahlt wurde?
"Der Antragsgegner hat dem Antragsteller die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens zu erstatten"
ist damit das Sanktionierte Geld gemeint ?
Nein. Damit sind evtl. Ausgaben für den Rechtsanwalt oder dgl. gemeint.
Und wie lange soll ich nun warten? Es steht leider keine Frist im Urteil drin.
Aufschiebende Wirkung heißt, dass der Verwaltungsakt noch nicht vollzogen werden kann. Nicht mehr und nicht weniger. Es muß also auf die eigentliche Verhandlung in dieser Sache gewartet werden. Von daher ist die Frage, ob es sich tatsächlich um ein Urteil handelt - die bisherigen Infos weisen eiegntlich nicht darauf hin.
Gruß!
Hallo,
sorry für die verspätete Antwort.
Du hast hier in einem Forum gepostet, welches sich mit Sozialrecht beschäftigt. Von daher erst mal falsche Anlaufstelle.
Aber egal.
Eine Frage vorweg: wie alt bist Du? Das ist wichtig, da hier die Frage Jugendstrafrecht oder Strafrecht eine Rolle spielt.
ich kann den Leuten nicht mal eine Ratenzahlung anbieten.
Warum nicht? Auch wenn man ALG II bezieht, sind pro Gläubiger mindestens 10 € je Monat möglich. Wäre auch dringendst zu empfehlen: Du wirst damit rechnen müssen, daß jemand von den Betrogenen Anzeige erstatten wird. Dann wäre es durchaus für Dich positiv bei der Strafzumessung, wenn Du von Dir aus eine Ratenvereinbarung vereinbarst und diese dann auch eingehalten hast, also tatsächlich pünktlich die Raten zahlst.
Gruß!
Hallo,
die Umzugsgenehmigung ist die "Notwendigkeitsbescheinigung".
Gruß!
Hallo,
hast Du denn einen Einstellungsbescheid von der Kindergeldkasse vorliegen?
Gruß!
Hallo,
Komisch, ich habe doch alle erforderlichen Informationen gegeben damit Ihr Experten eine korrekte Antwort geben könnt.
und wir haben Dir die richtigen Informationen gegeben.
Ich werde bald umziehen nach München Süd > Folge: Immer noch das Jobcenter Nord zuständig, weil ich dort noch immer Leistungsbezieher bin.
Nein. Wenn Du in einen anderen Zuständigkeitsbereich ziehst, beziehst Du keine Leistungen mehr vom alten Jobcenter, sondern von dem, in dessen Zuständigkeit Du dann wohnst. Von daher ist Deine Aussage falsch. Vor dem Umzug aber ist natürlich das alte JC zuständig.
Offensichtlich schreibt ihr nur Scheiße um Hilfesuchenden falsche Informationen mitzuteilen.
Womit sich nach dieser unheimlich qualifizierten Aussage alles weitere hier erledigt hat.
Gruß!
Hallo,
Aha, ich werde also dort Urlaub machen müssen, aber ein Jahr Urlaub auf
Kosten des Gerichtes? Bin ich an dann in der zu begutachtenden Stelle
einquartiert?
ja.
Im übrigen: Du schreibst nicht mal ansatzweise, worum es eigentlich geht und erwartest nun ernsthafte Antworten?
Gruß!