Beiträge von Corinna
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Hallo,
jedoch die Absetzung von Kfz-Haftpflichtbeträgen ohne Kasko (sofern PKW vorhanden) und mit der Haftpflicht der Grundfreibetrag von 100€ überschritten ist, ist richtig
naja - nur dann, wenn Einkommen vorhanden ist. Von daher ist und bleibt Dein Beitrag in diesem Thread recht sinnlos und hilft dem TE nicht im mindesten weiter.
Gruß!
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Hallo,
und wo genau wird nun von einem Kfz gesprochen?
Merke: nicht jede Antwort ist unbedingt sinnvoll. Deine Antwort gehört zu dieser Kategorie. Zumal die Aussagen zur Haftpflicht auch nicht unbedingt richtig sind.
Gruß!
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Hallo,
fragst Du Deinen Klempner auch, wie man einen Blinddarm entfernt?
Gruß!
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Hallo,
Ich bin unter 25 und habe Alg 2 beantragt.
Also gehörst Du zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern, bei denen Du auch wohnst.
Habe ich Anspruch auf Alg2?
Eher nein.
Gruß!
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Hallo,
Nein, noch nicht.....
dann rechne mit einer Ablehnung oder maximal darlehensweise Gewährung von ALG II. Die Größe des EFH ist absolut unangemessen.
Monatliche Kosten wären incl. Hauskredite ca. 1.378 EUR
Auch diese werden nicht mal ansatzweise als angemessen zu beurteilen sein, womit es also zu erheblichen Problemen bei dem ALG II kommen kann.
Somit wären es knapp 200 EUR /Person ?
Ihr seid 7 Personen?
Gruß!
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Hallo,
Wird das ÜG sofort auf einmal zurück verlangt oder zB wenn das Weihnachtsgeld kommt?
im Normalfall sofort.
Wird in so einem Fall das gesammte ÜG zurück verlangt oder nur ein Teil?
Volle Summe.
Gibt es eine Art Sozialgeld, welches man in so einem Fall beantragen könnte?
Nein.
Die Rückforderung kannst Du in Raten zurückzahlen, allerdings mußt Du dann aktiv werden und die Ratenzahlung vorschlagen, wenn der Rückzahlungsbescheid da ist.
Gruß!
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Hallo,
gibt es eine Handhabe seitens der Agentur, zu sagen ich muss meine Selbstständigkeit aufgeben,
das wäre eine Einzelfallentscheidung, die eben vom Einzelfall abhängt und also nicht pauschal beantwortet werden kann. Erfahrungsgemäß dauert es aber einige Zeit, bis eine solche Fragen anstehen - sofern Einnahmen generiert werden.
Gruß!
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Hallo,
auch bei Selbstständigen findet vierteljährlich ein Termin statt, der eigentlich nur dazu dient, den Kontakt zueinander zu halten und die EV neu aufzulegen. Von daher würde ich mir erst einmal keinerlei Gedanken machen und dort ganz normal hingehen.
Warum kann ich nicht als Aufstockerin geführt werden?
Mal abgesehen davon, daß Du dies bereits bist: was sollte das ändern? Auch dann finden diese vierteljährlichen Gespräche statt..
Gruß!
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Hallo,
wenn Wohnungsgröße und Miete identisch sind, brauchst Du nichts weiter zu unternehmen.
Gruß!
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Hallo,
rechne die laufenden monatlichen Kosten zusammen und dividiere diese Summe durch die Anzahl der Haushaltsangehörigen.
Gruß!
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Hallo,
kein Geld. ich zähle auch nicht auf Sie.
nun ja. Ob Du darauf "zählst" oder auch nicht, ist erst mal ohne Bedeutung. Ich sehe bisher kein Indiz dafür, daß keine Unterhaltspflicht mehr besteht, die dann allerdings ggf. eingefordert werden muß.
und was wenn ich bei den Eltern nicht wohnen kann?
Das ist dann ohne Interesse. Der Anspruch auf ALG II bei Studenten ergibt sich nun mal aus der grundsätzlichen Förderfähigigkeit nach dem BaföG und dem Wohnort bei den Eltern.
habe ich Anspruch auf sonst noch etwas?
Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, kann ich mangels Angaben zur Warmmiete und zum vorhandenen Barvermögen nicht einschätzen.
Suche nach einem nebenjob nun bei vollzeit Ingenieur Studium fehlt manchmal die Zeit..
Da würden mir spontan die Wörter Bildungs- und/oder Studienkredit einfallen....
Gruß!
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Hallo,
bleib ruhig und mache Dich nicht verrückt. Warte ab, wie Dein Amt reagiert - und fertig.
Gruß!
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Hallo,
Ich hatte nämlich heute noch mal in der Zentrale angerufen
und die Antwort einer externen Hotline sollte genau was bei einer rechtlichen Einschätzung nutzen?
Gruß!
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Hallo,
dann ist ja alles in Ordnung.
Gruß!
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Hallo,
im Normalfall handelt es sich um eine Vermögensumwandlung und es sollte keine Probleme geben, sofern Du es damals als Vermögen angegeben und die entsprechenden Nachweise über die Kündigung hast.
Gruß!
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Hallo,
Denn während ich auf dem Bahnhof warte, läuft die SCHULUNG weiter.
und
es wird sogar schon um 12:45 Uhr nichts mehr gemacht, außer auf die Pause zu warten.
Finde den Widerspruch....
Ansonsten: wenn Du glaubst, alles besser zu wissen: warum fragst Du dann hier nach?
Wie auch immer: Thema ist beendet.
Gruß!
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Hallo,
ein ALG-II-Anspruch besteht i.d.R. nur, wenn Du bei Deinen Eltern wohnst.
Gruß!
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Hallo,
ein Beschäftigungsverbot ist damit nicht verbunden. Allerdings verstößt der Arbeitgeber gegen die Fürsorgepflicht, wenn er Dich trotz bekannter Krankschreibung beschäftigt.
Gruß!
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Hallo,
der Fallmanager hat nichts mit der Leistungsabteilung zu tun.
Daher und im Zusammenhang mit Deiner Angabe
Daher haben wir hier das Problem, dass z.B. Einladungen und Schreiben erst Wochen später ankommen. Somit war mein letzter Termin bei der Fallmangerin vor ca. 1 Jahr ( wo ich auch da war ).
ist eher davon auszugehen, daß hier Sanktionen eine Rolle spielen. Das aber kannst nur Du selbst herausfinden.
Gruß!
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Hallo,
ok, ich zitiere Dich mal:
Dem Jobcenter schildere ich gar nichts. Muss ich zum Glück auch nicht, da die es nicht interessiert.
und
Wenn die dem JC melden, dass ich zu viele Fehlzeiten, Fehlverhalten etc melden, dann ist die Umschulung ebenfalls gecancelt.
Finde den Widerspruch....
Dem Jobcenter schildere ich gar nichts. Muss ich zum Glück auch nicht, da die es nicht interessiert.
äh - das Jobcenter zahlt die Umschulung und entscheidet letztendlich darüber, ob Dein Verhalten sanktioniert wird oder nicht. Im übrigen habe ich auch durchaus lesbar
Dem Jobcenter kannst Du ja ggf. den Sachverhalt (mit Nachweis der schlechteren Verkehrsanbindungen) schildern...
geschrieben.
Du bist leider völlig am Thema vorbei.
Nein, ist sie nicht. Es gibt durchaus Arbeitgeber (und auch Bildungsträger), die tatsächlich feste Anwesenheitszeiten voraussetzen. Von daher sind die Einwände von LiaMaria nicht ganz unberechtigt.
Gruß!
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Hallo,
aber ich bin jetzt kein Stück weiter.
Was jetzt nicht unbedingt mein Problem ist. Du stellst Fragen, ich antworte. Das manch einem meine Antworten nicht gefallen, ist da vorprogrammiert.
Ich will halt nicht Daten und Ansätze liefern, die ich gar nicht liefern muss.
Mag sein. Aber Umsätze aus einem Paypal-Konto sind nun mal Sachen, die relevant sind.
Soll ich a) direkt Kontoauszüge mitliefern
Frage wurde schon beantwortet - auch wenn Du anderer Meinung bist.
b) sollte ich Geldeingänge via eBay angeben, die letztendlich gar kein Unterschied machen.
Wenn sie keinen Unterschied machen - was hindert Dich dann daran? Du mokierst Dich darüber, daß andere "Schikane" schreien, weil sie bei Nichtangabe von paypal-Konten aufgeflogen sind - und willst nun was erreichen mit genau der selben Nichtangabe von Einnahmen bei Paypal?
es handelt sich so wie ich das sehe um eine Vermögensumwandlung
Dagegen sagt keiner etwas. Aber dennoch sind es erst einmal Einnahmen, die Du ggf. (mühsam) als Vermögensumwandlung nachweisen mußt. Also mehr Schriftverkehr, u.U. verspätete Genehmigung des Antrages - und das alles nur, weil irgendjemand, der erwischt wurde, das Wort "SCHIKANE" geschrien hat...
WBA Punkt 3 einmalige Einnahmen?
Nein.
Muss ich Geldeingänge jeglicher Art sowieso immer (sofort?) melden?
Jein. Es kommt auf die Art der Geldeingänge an.
Ansonsten kann ich deine Einstellung nicht nachvollziehen.
Was nun Dein Problem ist. Zumal meine Antworten auch keine "Einstellung" darstellen, sondern Antworten auf deine Fragen sind.
Gruß!
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Hallo,
Es gibt genug Ergebnisse auf Google zum Thema eBay und Jobcenter die reine Schikane schreien
jau - und meist schreien diejenigen, die eben keine Einnahmen über Paypal angegeben haben und nun "SCHIKANE" schreien, weil sie damit aufgeflogen sind...
Gruß!
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Hallo,
wie hoch ist die anteilige Warmmiete?
Gruß!
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Hallo,
wenn Du weißt, daß Du in Kürze ALG II beantragen mußt, ist es nicht gerade sinnvoll, Vermögen für eine Renovierung auszugeben, denn das Vermögen ist vorrangig für den Lebensunterhalt zu verwenden.
Müsste ich mir außerdem auch die Kapitallebensversicherungausbezahlen lassen und zuerst davon leben?
Das kann durchaus so sein.
Gruß!
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Hallo,
prinzipiell sehe ich kein Problem mit den 5 Minuten früher gehen, sofern tatsächlich nichts mehr gemacht wird. Im übrigen mußt Du Dich auch nicht um die Meinung der zwei Frauen kümmern. Dem Jobcenter kannst Du ja ggf. den Sachverhalt (mit Nachweis der schlechteren Verkehrsanbindungen) schildern...
Gruß!