Hallo,
Und das sehen Sie jetzt als Hilfestellung ?
ja.
Ich fasse mal zusammen:
1. Du beziehst ALG II.
2. Du hast ein P-Konto, aber aus welchen Gründen auch immer keine Geldkarte (die aber eigentlich Bestandteil auch von P-Konten ist)
3. bei einem Weiterbewilligungsantrag werden vom Jobcenter i.d.R., die Kontoauszüge der letzten 3 Monaten verlangt
4. Du hast in diesen letzten 3 Monaten nicht eine einzige Barabhebung vorgenommen
5. Du begründest das damit, daß Du trotz ALG II fleißig Überweisungen für Deinen Bruder vornimmst und dafür Bargeld bekommst
6. Dein Bruder kann nach Deinen Angaben keine Online-Überweisungen vornehmen
7. Stattdessen kann Dein Bruder aber anscheinend Bargeld von seinem Konto vornehmen, nicht aber gleichzeitig Überweisungsaufträge in einen Bankbriefkasten einschmeißen oder aber per Automaten vornehmen
Das alles klingt nun mal kaum plausibel.
Und das sehen Sie jetzt als Hilfestellung ?
Wo genau erwartest Du jetzt eine "Hilfestellung"? Die eben genannten Fakten sind nun mal da.
Ansonsten kannst Du versuchen, Dein Argument mit dem Bruder bei dem Jobcenter vorzutragen und nachzuweisen, daß die Überweisungen tatsächlich für Deinen Bruder erfolgten. Ob Dir das dort geglaubt wird, kann hier nicht beurteilt werden. Eine andere Möglichkeit (oder auch "Hilfestellung") sehe ich nicht, weil der Fakt der Nichtabhebung von Barmitteln ja nun mal Fakt ist und sich daher tatsächlich die Frage stellt, wovon Du gelebt hast.
Gruß!