Hallo,
Hätte mir tatsächlich ein Freibetrag von 300€ zugestanden?
nein, keinen Freibetrag. Allerdings sind dann die ersten 300 € anrechnungsfrei.
Stelle einen Überprüfungsantrag .
Gruß!
Hallo,
Hätte mir tatsächlich ein Freibetrag von 300€ zugestanden?
nein, keinen Freibetrag. Allerdings sind dann die ersten 300 € anrechnungsfrei.
Stelle einen Überprüfungsantrag .
Gruß!
Hallo,
Könnte es deshalb dennoch Probleme geben?
ja.
Das neue Jobcenter wird in der Regel über so etwas nicht informiert und Du mußt das dann ggf. neu nachweisen. Von daher solltest Du die entsprechenden Nachweise vom Jugendamt, aber auch vom alten Jobcenter, parat haben und möglichst bei der Antragstellung mit einreichen.
Wenn Du das machen kannst, sehe ich bei einer angemessenen Miete kein Problem (mehr).
Gruß!
Hallo,
Ist es normal das ich eine Nachzahlung über ein Jahr später bekomme?
kann durchaus passieren.
Was passiert wenn ich die Unterlagen nicht einreiche bzw was passiert wenn ich es mache? Steckt da irgendwas hinter?
Meine Glaskugel wird gerade renoviert. Anders gesagt: es gibt 6.754 verschiedene Gründe für das Verhalten des Amtes. Hier weiß also niemand, was nun eigentlich gefordert wird.
Gruß!
Hallo,
Müssen die die Miete übernehmen
nein. Du bist 23 Jahre alt, gehörst also zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern. Zumindest könnte es da anfangs Probleme geben, bis das geklärt wurde.
Gruß!
Hallo,
es gibt zwei Sachen, die Du machen kannst, da hier auch 2 Jobcenter involviert sind.
Bei dem jetzigen Jobcenter kannst Du erkunden, ob diese einen Umzug genehmigen würden, wobei Du dann als Grund ausschließlich das mit dem Freund anführen solltest (der Rest interessiert nicht). Bei dem neuen Jobcenter solltest Du Dich nach den angemessenen Kosten der Unterkunft erkundigen, denn dieses ist dann wiederum nicht für den Umzug, sondern nur wegen der Übernahme der Miete und ggf. der Kaution zuständig. Sollte das alte Jobcenter einem Umzug zustimmen, kommt es auf Dein Timing an: Du kannst dann mit den Angaben des neuen Jobcenters eine entsprechende Wohnung suchen und das Angebot dort einreichen. Dabei solltest Du immer den Termin der Kündigung im Auge behalten, also so rechtzeitig Angebote einreichen, daß der Umzugstermin idealerweise mit der Kündigung der alten Wohnung zusammen fällt.
Hapert es jedoch bereits an der Umzugszustimmung des alten Jobcenters, sehe ich insgesamt schwarz für Dich, was die Umzugskosten betrifft.
Gruß!
Hallo,
ja aber wurde immer übernommen
was aber keine Garantie für die Zukunft ist. Sollte sich herausgestellt haben, daß die Kosten der Unterkunft nicht angemessen sind, ist das normale Verfahren zur Kostensenkung einzuleiten.
im nebenhaus sind die nk auch auf 100 gestiegen. Sa muss keiner der hartz4 bezieht was dazu bezahlen
Und was hat das nun mit Dir zu tun?
Erst zum Vermieter bitten die nk zu senken?
Naja - Nebenkosten sind eigentlich kaum beeinflußbar und richten sich nach der entsprechenden Verordnung. Aber versuchen kannst Du es.
Weil wenn dann eine Nachzahlung kommt übernimmt das Amt ja dann den Betrag.
Nein. Sind die Kosten der Wohnung unangemessen, werden Nachzahlungen nicht mehr übernommen.
Gruß!
Hallo,
Das Formular für die Reisekosten habe ich gefunden. Ist das Formular für den Antrag auf Kostererstattung das richtige?
da hier keiner weiß, was Du beantragen willst und Du bisher auch absolut nichts dazu geschrieben hast, sage ich mal
Ist das Formular für den Antrag auf Kostererstattung das richtige?
Ja.
Um gleichzeitig auf die Frage
Ist das Formular für den Antrag auf Kostererstattung das richtige?
nein zu sagen.
Sorry - aber meine Glaskugel ist defekt...
Gruß!
Hallo,
ohne Kenntnis des Bescheides kann man hier kaum weitere Aussagen treffen. Du kannst den Berechnungsbogen anonymisiert hier hochladen.
Gruß!
Hallo,
Da sich beide Leistungen gegenseitig ausschließen ist es schlicht nicht möglich KG als Einkommen im AlG2 Bezug zu werten.
falsch. Aber auch egal: Du willst offensichtlich nur das lesen, was Dich in Deiner Meinung bestärkt. Ist die Antwort anders als Du erwartest hat, kommt der Vorwurf
Offensichtlich hat du die Problemstellung bzw.meine Frage nicht richtig verstanden....
So was ist mir zu blöd.
Gruß!
Hallo,
Und das sehen Sie jetzt als Hilfestellung ?
ja.
Ich fasse mal zusammen:
1. Du beziehst ALG II.
2. Du hast ein P-Konto, aber aus welchen Gründen auch immer keine Geldkarte (die aber eigentlich Bestandteil auch von P-Konten ist)
3. bei einem Weiterbewilligungsantrag werden vom Jobcenter i.d.R., die Kontoauszüge der letzten 3 Monaten verlangt
4. Du hast in diesen letzten 3 Monaten nicht eine einzige Barabhebung vorgenommen
5. Du begründest das damit, daß Du trotz ALG II fleißig Überweisungen für Deinen Bruder vornimmst und dafür Bargeld bekommst
6. Dein Bruder kann nach Deinen Angaben keine Online-Überweisungen vornehmen
7. Stattdessen kann Dein Bruder aber anscheinend Bargeld von seinem Konto vornehmen, nicht aber gleichzeitig Überweisungsaufträge in einen Bankbriefkasten einschmeißen oder aber per Automaten vornehmen
Das alles klingt nun mal kaum plausibel.
Und das sehen Sie jetzt als Hilfestellung ?
Wo genau erwartest Du jetzt eine "Hilfestellung"? Die eben genannten Fakten sind nun mal da.
Ansonsten kannst Du versuchen, Dein Argument mit dem Bruder bei dem Jobcenter vorzutragen und nachzuweisen, daß die Überweisungen tatsächlich für Deinen Bruder erfolgten. Ob Dir das dort geglaubt wird, kann hier nicht beurteilt werden. Eine andere Möglichkeit (oder auch "Hilfestellung") sehe ich nicht, weil der Fakt der Nichtabhebung von Barmitteln ja nun mal Fakt ist und sich daher tatsächlich die Frage stellt, wovon Du gelebt hast.
Gruß!
Hallo,
Ich weiß, der Text ist lange, aber ich bräuchte eure Meinung
schon mal die Wörter "Pfingsten", "Feiertage" und "schönes Wetter" gehört?
Ich solle Kopien der Einkommensnachweise von April bis Juni schicken.
Die Forderung hinsichtlich April könnte berechtigt sein, wenn Du Ende März noch Leistungen erhalten hast. Wobei Du dann so oder so eine Rückzahlung machen müßtest. Was die restlichen Monate betrifft, sind sie ohne Interesse. Ausnahme: Du warst selbstständig tätig während des Bezuges von ALG II. Dann wäre auch hier die Forderung berechtigt.
Gruß!
Hallo,
Wir können leider nicht mit Karte Zahlen keine Ahnung warum
Und nochmal: P-Konten sind ganz normale Konten (mit Geldkarten) wie sie Millionen Bürger haben. Der einzige Unterschied zu diesen ist, daß es ein reines Guthabenkonto ist. Das war es dann auch schon. Von daher ist das Argument mit der Karte nicht unbedingt zielführend.
Weil er kein Onlinebanking hat =)
Und selbstverständlich kann er dann warum keine direkten Überweisungen oder Lastschriften ausführen?
Das ganze klingt nicht gerade plausibel und könnte durchaus zu Problemen führen.
Gruß!
Hallo,
Eine Kartenzahlung ist uns nicht möglich da wir ein P Konto besitzen
sorry - aber das ist falsch. Auch bei P-Konten werden Geldkarten ausgegeben und können an Geldautomaten, aber auch den Lebensmitteldiscounter benutzt werden.
Und eine Barabhebung wurde nicht getätigt weil ich Überweisungen für meinen Bruder getätigt habe und die Differenz Bar wieder bekommen habe.
Du übernimmst Überweisungen für Deinen Bruder? Trotz ALG II? Wieso kann Dein Bruder nicht selbst überweisen?
Gruß!
Hallo,
Nein, wäre ich nicht gewesen. Da noch Gehaltseingang in ausreichener Höhe
und
und anschließend 3 Monat krank mit Krankengeld
aja - Du hast also Gehalt während des Krankengeldbezug bekommen? Und hast dennoch 3 Monate vom ALG II gelebt?
Sorry - aber Deine Angaben sind sehr widersprüchlich.
Thema erledigt.
Gruß!
Hallo,
Aber bei Antragstellung war ich nicht hilfebedürftig da ich noch im Gehalt zu bekommen hatte
Bei Antragstellung hast Du aber nach Deinen eigenen Angaben auch mitgeteilt, daß Du Krankengeld beziehen wirst. Da aber die Zahlung von Krankengeld oftmals nicht unbedingt nahtlos erfolgt (wie es ja auch bei Dir Fall war), kann man durchaus von Hilfsbedürftigkeit ausgehen. Und so war es ja auch - nicht umsonst schreibst Du selbst
Das war nicht schlimm da das JC die Monate vorher versehentlich weiter gezahlt hat und ich dann davon gelebt habe.
Ohne die von Dir als "versehentlich" bezeichnete Zahlung wärst Du also was gewesen? Vielleicht hilfsbedürftig und anspruchsberechtigt?
Gruß!
Hallo,
Es kann doch nicht sein, daß Dich die Sozialgesetzgebung so hängen läßt!
und wo soll jemand einen hängen lassen? Das Jobcenter kann die KK nicht direkt zahlen. Aber:
Du kannst beim Jobcenter die Übernahme der Kosten der freiwillig gesetzlichen Versicherung beantragen. Rechtsgrundlage ist § 26 SGB II.
Also nochmal: wo genau wird Deiner Meinung nach jemand "hängen gelassen"?
Ich weiß echt nicht ob das richtig ist (was ich hier schreibe) - aber wenn das JC Deine Krankenkassenbeiträge nicht mehr übernimmt, so muß es doch wohl das Sozialamt.
Es war nicht richtig. Siehe das Zitat von Schorsch . Was also soll dann solche Behauptung?
Gruß!
Hallo,
Ich habe bei Kündigung ( nach Arbeitsaufnahme ) einen Antag gestellt und darauf hingewiesen das ich erst nach dem KG Bezug anspruchsberechtigt bin.
aber Du hast das Krankengeld erst nach 3 Monaten erhalten. Also warst Du in dieser Zeit durchaus hilfsbedürftig und auch anspruchsberechtigt.
Gruß!
Hallo,
Frage mich ob das so richtig ist?
Nein. Auch wenn Du überhaupt keiner Tätigkeit nachgegangen wärst, würdest Du die 300 € bekommen. Allerdings würden dann diese 300 € bei dem ALG II als Einkommen angerechnet werden - bei einer Erwerbstätigkeit wiederum nicht.
Gruß!
Hallo,
in Freund von mir verkauft seine gebrauchte aber sehr gut erhaltene Küche mit allen E Geräten für 930 Euro
nach welchen Kriterien wurde denn der Preis (der auffallend nahe an der Höhe der Zahlung orientiert ist) festgelegt? Wie sieht es mit Garantieansprüchen aus?
Gruß!
Hallo,
wenn ich das richtig lese, hast Du mit Aufnahme Deiner Tätigkeit keinen Aufhebungsbescheid erhalten, sondern eine Neuberechnung. Dann wärst Du also weiterhin im Bezug gewesen. Ob diese Neuberechnung nun richtig oder falsch war, kann ich nicht beurteilen. Fakt ist aber, daß Du ja offensichtlich das Geld angenommen hast, ohne dagegen vorzugehen:
da das JC die Monate vorher versehentlich weiter gezahlt hat und ich dann davon gelebt habe.
Von daher dürfte die Rückforderung berechtigt sein. Gleichzeitig wäre dann die Anrechnung des Krankengeldes berechtigt.
Unklar ist allerdings, ob die Höhe der Anrechnung und Rückforderung in Ordnung ist. Aber auch das kann ich mangels Kenntnis der entsprechenden Bescheide nicht beurteilen.
Gruß!
+
Hallo,
hast Du denn damals einen Aufhebungsbescheid bekommen?
Gruß!
Hallo,
naja:
also außerhalb meines AlG Bezuges
und
Das war nicht schlimm da das JC die Monate vorher versehentlich weiter gezahlt hat und ich dann davon gelebt habe.
Merkst Du was? Du hast weiter ALG II bezogen, warst also im Bezug... Es ist aus Deiner Frage auch nicht ersichtlich, daß Du gegen die Weiterzahlung etwas gemacht hast und also auch nicht überprüfen lassen, ob Deine Abmeldung überhaupt erfolgte.
Gruß!
Hallo,
Ja da ich bei so wenig ALG 1 kaum was bekomme wenn ich den selben Betrag durch Arbeit bekomme würde, würde ich doppelt soviel Hartz 4 bekommen.
Mal abgesehen davon, daß Du bei einer Erwerbstätigkeit nicht automatisch das Doppelte an ALG II bekommen würdet: Du bist nicht erwerbstätig. Weswegen sich irgendwelche Diskussionen über Freibeträge bei Erwerbstätigkeit und Transferleistungen erübrigen.
Gruß!
Hallo,
Du gehörst zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern, womit Du keinerlei Kosten für die Unterkunft und auch nur den verminderten Regelsatz abzüglich der Einnahmen erhalten würdest.
Da ich vollen Satz an bafög bekommen habe, fällt die Frage der unterhaltsfähigkeit meiner Eltern weg.
Nein, fällt sie nicht. Bei dem BaföG gibt es entsprechende Freibeträge.
Gruß!