Beiträge von Corinna

    Hallo,

    1.Muss ich mich dann sofort nach Antragsablehnung noch einmal persönlich beim Jobcenter persönlich melden?

    nein. Warum auch? Der Antrag wurde abgelehnt.

    2. Wenn ich einen neuen Antrag stelle, ist es besser wenn ich ihn persönlich abgebe

    Einen Neuantrag sollte/muß immer persönlich abgegeben werden.

    3. Wo genau muss ich den ALG2 Antrag im Jobcenter abgeben?

    Äh - woher soll hier jemand wissen, wie Dein örtliches Jobcenter so etwas handhabt?

    Ehrlich gesagt finde ich Deine Fragen, nun ja, etwas überflüssig. Du hast ja bereits einen Antrag auf ALG II gestellt und solltest also selbst wissen, wie man einen solchen stellt. Im übrigen war in Deinem bisherigen Thread immer nur von einer Betriebsrente die Rede, nun ist es plötzlich Vermögen, weswegen Du davon ausgehst, daß Dein Antrag abgelehnt wird. Was denn nun? Kann es sein, daß Du etwas mauerst?

    Gruß!

    Hallo,

    naja - Deine Ausgangsfrage ging aber von anderen Voraussetzungen aus.

    Wenn Deiner Meinung Einkommen falsch berechnet wurde, kannst Du einen entsprechenden Widerspruch binnen 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides einlegen. Dann muß Dir das Jobcenter begründen, warum Einkommen angerechnet wird.

    Von außen läßt sich so jedenfalls nicht feststellen, ob der Bescheid richtig oder falsch ist.

    Gruß!

    Hallo,

    es kommt auf die Berechnungsweise an: sieht das Jobcenter den Minijob als ein Einkommen mit nur einem Freibetrag an, würden bei Dir die 501 € BaföG voll angerechnet und Dein Bedarf wäre tatsächlich gedeckt. Wird der Freibetrag jedoch bei Erwerbseinkommen UND dann nochmal im Spezialfall BaföG (also 200 € insgesamt), würde meine Berechnung hinhauen.

    Deswegen der Berechnungsbogen....

    Gruß!

    Hallo,

    das ist eine Grenzfrage. Du könntest zwar höhere Betriebseinnahmen haben, die aber dann u.U. wieder für den Lohn und die Sozialabgaben weggehen, womit der Effekt für das Jobcenter relativ bei Null liegt. Vorstellbar wäre ein solches Modell, wenn man plausibel erklären könnte, daß vor allem der GEWINN dadurch steigt.

    Aber wie gesagt - Grenzfrage, die sich von außen schwer beurteilen läßt. Von daher würde ich erst einmal das Gespräch mit dem Jobcenter suchen.

    Gruß!

    Hallo,

    Das heißt mein Mini Job darf auch nicht mit eingerechnet werden

    der darf durchaus angerechnet werden - ist allerdings unter dem Freibetrag von 100 €. Wobei irritierend ist, daß Du etwas von Brutto und Netto bei dem Minijob schreibst - ein Minijob ist normalerweise kein Brutto-. sondern nur ein Nettoeinkommen.

    Ist das so richtig?

    Naja. Da wäre die Frage nach dem Brutto zu klären. Abgesehen davon ist das die reine ALG-II-Berechnung. Vom Einkommen her bist Du jedoch erst einmal nicht hilfsbedürftig, weil Du Deinen Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen decken kannst.

    Aber nochmal: ohne Berechnungsbogen ist das nicht zu klären.

    Gruß!

    Hallo,

    dann verstehe ich nicht warum das Jobcenter die Aufschlüßelung in AG/AN Beiträge sehen möchte.

    Und nochmal: es gibt bestimmte Konstellationen, wo dies von Interesse ist. Bei Dir ist es nach deinen Angaben ohne Interesse, hat also keine Auswirkung auf die Anrechnung der Betriebsrente. Dennoch muß das Amt das erst mal prüfen. Und ein eindeutiges NEIN - ich werde jetzt nicht diese Möglichkeiten der Anrechnung aufführen, nur um Deine Neugier zu befriedigen. Du hast nun schon in etlichen meiner Antwort lesen können, daß Deine Betriebsrente nicht in Gefahr ist. Also verschone uns vor einer endlosen Weiterführung dieses bereits mehrfach beantworteten Threads..

    Kann man sich nicht jede private Altersrente vorzeitig auszahlen lassen, wenn man Sie auflöst?

    nein, sofern eine entsprechende Klausel im Vertrag vereinbart wurde, daß eine Auflösung erst mit Erreichen des Ruhestandes möglich ist. Worauf man mit kurzem Nachdenken auch selbst drauf hätte kommen können.

    Das war es jetzt mit diesem Thema. Deine Frage wurde mehr als einmal beantwortet und ich habe keine Lust, mich in meiner Freizeit immer und immer wieder mit Deinem nicht vorhandenen "Problem" zu beschäftigen.

    Gruß!

    Hallo,

    kannst du das bitte genauer erläutern corinna?

    nein. Hat sich erledigt mit Deiner Aussage

    die Einzahlungen werden gerade nicht getätigt

    Damit hat sich meine ursprüngliche Vermutung erledigt.

    Den Punkt find ich Interessant.

    Dieser Punkt ist gerade vollkommen uninteressant. Weder wurde Dir vom Jobcenter eine solche Anrechnung auf getan noch steht sie im Raum. die Aussage

    sollte das Jobcenter jedoch die betrieblichen Zahlungen als Einkommen werten und somit das ALGII kürzen, ist das automatisch die Verhinderung der regierungsseitigen GEFORDERTEN Altersvorsorge, da bei Anrechnung der betrieblichen Zahlungen das Existenzminimum NICHT mehr zur Verfügung steht.

    ist eigentlich nur Blödsinn, wenn man die vorherigen "Argumente" des gleichen Users durchliest. Laß Dich durch solche polemischen Äußerungen nicht verunsichern.

    Gruß!

    Hallo,

    es geht um EINEN Monat - da sind Pauschalaussagen dennoch nicht rechtens.

    Die Dame im Jobcenter hatte auch alles schon einmal grob alles eingetippt und bekam raus, dass wir 210€ bekommen

    Naja.

    2 x 382 € = 764 € + 650 € Warmmiete = 1.414 € - 560 € anrechenbares Einkommen - 194 € Unterhalt = 660 € ALG II.

    Wenn Ihr 660 € ALG II bekommt, hast Du immer noch Deine 820 € Aubildungsvergütung plus den Unterhalt (den ich in meiner vorigen Berechnung nicht berücksichtig hatte), womit Ihr beide also 1.674 € zum Leben habt.

    Und Fakt ist

    Nein,es ist nicht Fakt. Es stimmt entweder die Auskunft der Sachbearbeiterin nicht, Du hast etwas falsch verstanden oder Du verschweigst uns etwas.

    Und das ist nicht mal der Regelbedarf

    Wenn Du nochmal solche unsinnigen Polemiken hier raushast, werde zumindest ich Dir nicht mehr helfen.

    Gruß!

    Hallo,

    Als Vollzeit- Berufstätiger

    äh - Du magst zwar in Vollzeit in die Ausbildung gehen, aber es ist nun mal eine AUSBILDUNG, die immer geringer bezahlt wird als ein normaler Vollzeit-Job. Von daher ist Deine pauschale Aussage ziemlich falsch.

    Ansonsten ist - wie @bass386 geschrieben hat - Deine Rechnung, auf die Du solche Pauschalaussagen stützt, falsch. Rechnen wir mal:

    2x 382 € Regelsatz für Euch = 764 € + 245 € Regelsatz Kind = 1.018 € + 650 € Warmmiete = 1.668 € - (geschätzte) 900 € Brutto-Ausbildungsvergütung abzüglich der Freibeträge = 895 € Anspruch ALG II + 194 Kindergeld = 1.089 € + 800 € Netto-Ausbildungsvergütung (die Dir ja verbleiben) = 1.889 € im Monat. Also jaule hier bitte erst dann rum, wenn Du informiert bist.

    :(

    Hallo,

    Das kann man auch höflicher formulieren!

    da gebe ich @bass386 durchaus Recht. Die TE ist wahrscheinlich schon durch die Obdachlosigkeit und andere Sachen genug gestraft und ich habe durchaus Achtung davor, daß Sie versucht, ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen. Dennoch antworte ich in solchen Fällen immer streng sachlich - die letzte Entscheidung kann dann nur der Fragende für sich selbst treffen. Und wenn er sich dann nicht an meine Ratschläge hält - so whats. Es ist sein Leben...

    Gruß!

    Hallo,

    wenn es am Unterhalt oder am meinem weigern der Hartz IV Gelder anzunehmen liegt!

    um letzteres geht es nicht, um das erstere durchaus. Hier könnte Jobcenter bei Verweigerung ohne gute Begründung von einer Herbeiführung der Hilfsbedürftigkeit ausgehen. Denn mit Unterhaltsvorschuß hast Du ein mehr als ausreichendes Einkommen, ohne Vorschuß wärst Du hilfsbedürftig. Da aber der Unterhaltsvorschuß immer vorrangig gegenüber dem ALG II ist, nutzt Dir diese Hilfsbedürftigkeit bei der Erstaustattung nicht viel.

    Von daher ist es allein Deine Entscheidung.

    Gruß!

    Hallo,

    entscheidend für Deinen Landkreis ist nicht die Grundmiete, sondern die Bruttokaltmiete. Nach Deinen Angaben liegt diese innerhalb der angemessenen Kosten der Unterkunft, weswegen eine Verweigerung der Übernahmeerklärung nicht rechtens wäre.

    Warte erstmal den Termin am Montag ab. Sollte der Sachbearbeiter weiterhin auf die Unangemessenheit bestehen, verlange ein Gespräch mit dem Teamleiter. Wird das verweigert oder genehmigt der Teamleiter ebenfalls die Übernahme nicht, melde Dich hier nochmal.

    Zu dem Gespräch am Montag kannst Du eine Persone Deines Vertrauens mitnehmen, was Dir nicht verweigert werden darf.

    Gruß!

    Hallo,

    also würde für die Zeit Oktober bis Dezember eine Rückzahlung von 207 € erfolgen.

    das er für die 6 Monate ca 650€ zurückgezahlt bekommt.

    Somit wären 675 € - 207 € = 468 € für die restlichen Monate.

    Wie sich diese nun zusammen rechnen, kann hier keiner wissen. Von daher solltest Du die entsprechenden Änderungsbescheide abwarten und Dich dann nochmal bei Unklarheiten melden.

    Gruß!