Beiträge von Corinna

    Hallo,

    Ist nicht so gut wie jeder Fall, der hier im Forum angefragt wird, ein EInzelfall?

    nein. Meistens wird gefragt, ob das und das angerechnet wird, ob das und das rechtens ist - hier kann mam mit Verweis auf die entsprechende Gesetzeslage antworten. Bei Dir geht es aber nicht um solche allgemeinen Fragen, sondern um einen komplexen Einzelfall - was eben den Unterschied ausmacht.

    Gruß!

    Hallo,

    aber über die Einzahlungen in der Vergangenheit, darüber hat das Jobcenter NICHTS zu sagen und geht das Jobcenter auch nichts an.

    wonach aber nicht gefragt wurde. Aus der Ursprungsfrage ist nicht ersichtlich, ob die Einzahlungen getätigt wurden oder noch getätigt werden. Von daher ist meine Antwort durchaus richtig. Im übrigen sehe ich auch keinen Anlaß, die alten Zahlungen nun nicht vorzulegen - es bringt einfach nichts, sich deswegen mit dem Amt rum zu ärgern.

    Dein letzter Punkt widerspricht sich übrigens selbst mit den anderen Punkten und ist eigentlich auch unnötig - nirgendwo ist ersichtlich, daß hier keine Vermögensanrechnung erfolgt.

    Insgesamt scheint mir Dein Beitrag eher unnötig, weil er nichts anderes aussagt als das, was ich schon geschrieben habe.

    Gruß!

    Hallo,

    dennoch Einzelfall.

    Du hast die Möglichkeit, Dir für einmalige 15 € einen Beratungsschein beim örtlichen Sozialgericht zu holen, mit dem Du dann einen Fachanwalt für Sozialrecht kostenlos aufsuchen kannst.

    Nochmal in aller Deutlichkeit: auch wir hier sind an die Gesetzgebung gebunden. Und diese verbietet es uns, in Einzelfällen Stellung zu nehmen. Es mag sein, daß andere Foren das nicht beachten - allerdings würde ich dann auf deren Auskünfte auch nicht allzu viel Wert legen. Wer selbst gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, sollte nicht andere bei Rechtssachen helfen.

    Gruß!

    Hallo,

    Aber sie sind sich sicher das ein Bildungskredit nicht angerechnet wird?

    sonst würde ich solche Auskünfte nicht treffen. Ich zitiere mal aus den Verfahrenvorschriften der Arbeitsagentur:

    "Auch zufließende Darlehensbeträge aus Sozialleistungen (z. B. BAföG), die dem Lebensunterhalt dienen, sind als Einkommen zu

    berücksichtigen.

    Daraus folgt, dass anderweitige darlehensweise Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Hierzu zählen auch ein Bildungskredit, der im Rahmen des Regierungsprogramms in Zusammenarbeit mit der Deutschen Ausgleichsbank und dem Bundesverwaltungsamt gewährt wird,"

    Ich erzähle hier nur selten Mist...

    Gruß!

    Hallo,

    ich halte mich jetzt mal etwas zurück.

    Wenn ich das richtig verstehe, hast Du die Jahresabrechnung von 2017 nicht eingereicht. Weswegen die Nachforderungen vom Vermieter durch Dich gezahlt werden? Oder wie soll ich

    weil seit 2017, die Nebenkosten meiner Wohnung, von meinen Bedarf gezahlt wird. Angeblich hätte ich die Jahresabrechnung nicht eingereicht.

    verstehen.

    Weiter im Text:

    Ich hätte die Jahresabrechnung neu nachgereicht, aber weil ich die von 2018/ 19 noch nicht habe und deswegen nicht nachgereicht, will der SB für Leistung den Fall noch nicht bearbeiten

    Du hast also bisher weder die alte Jahresabrechnung noch die neue eingereicht (obwohl Dir ja für die alte aus dem Jahr 2017 stammende Abrechnung mehr als ein Jahr zur Verfügung stand und die neue noch gar nicht zur Verfügung stehen konnte), obwohl Du nach Deinen eigenen Angaben deswegen

    schon seit Mitte 2017 50 € abgezogen werden

    ?

    Irgendwie verstehe ich im Augenblick die Logik dahinter nicht.

    Abgesehen davon: Du hast einen Regelsatz von 424 €. Nehmen wir mal an, es werden - rechtmäßig oder nicht - davon 50 € im Monat abgezogen und im übrigen Deine sonstige Miete gezahlt. Dann hättest Du (verdammt wenige) 374 € zur Verfügung. Warum aber schreibst Du etwas von

    Ich habe zur Zeit aber nur 150€ für Essen, Hygeneartikel, Reinigungsmittel, Kippen, Kleidung und Schulmaterial zur Verfügung.

    Wo sind die restlichen 224 €?

    aber ich brauche einen gültigen Ausweis, um ein Führungszeugnis zu beantragen. Das würde mit vorgelegter Bewilligung 23, 50 € kosten + neue Passfotos.

    Nein, das würde es nicht kosten. Die Ausstellung eines Führungszeugnisses ist für ALG-II-Empfänger kostenlos. In Sachen Paßfotos kannst Du diese bei dem Jobcenter als notwendige Aufwendungen für Bewerbungen geltend machen.

    Gruß!

    Hallo,

    also hast Du ein Nettoeinkommen von 1486 € und einen (gegenüber dem ALG II vorrangigen) Anspruch auf Unterhaltsvorschuß von 564 €. Macht zusammen mit dem Kindergeld ein Einkommen von 2.438 € - womit sich eigentlich jede Diskussion um eine Erstaustattung erledigt haben dürfte. Du bist nicht mal annähernd hilfsbedürftig...

    Gruß!

    Hallo,

    Macht es Sinn einen Widerspruch einzureichen?

    nein. Siehe § 7 Abs. 4 SGB II, der nun mal von weniger als 6 Monaten stationären Aufenthalt ausgeht. Es gibt zwar die Ausnahme, daß bei gleichzeitiger Erwerbsfähigkeit von 15 Stunden diese Frist nicht gilt. Allerdings ist diese Ausnahme eher theoretisch: bei stationären Behandlungen ist es ärztlicherseits sehr selten der Fall, daß dennoch eine Erwerbsfähigkeit attestiert wird.

    Was nicht stutzig macht ist, dass es mind. 2 Rehabilitanten in meiner Einrichtung gibt , die 2 Monate länger als ich da sind und trotzdem ohne Probleme Leistungen vom JC erhalten.

    Naja - dann sollten sich die beiden schon mal auf Rückforderungen gefaßt machen. Zumal sie dann auch nicht rückwirkend andere Leistungen erhalten.

    Kann ich drauf hoffen dass der JC doch bis Juli zahlt, oder kann ich an anderer Stelle Hilfe beantragen?

    Nein, darauf kannst Du nicht hoffen. Für Dich dürfte ab dem 07.06. das Sozialamt zuständig sein und Du solltest rechtzeitig einen Antrag auf Sozialhilfe

    stellen. Die Leistungen sind dabei analog dem ALG II. Allerdings gibt es Unterschiede bei der Vermögensfreigrenze und der Unterhaltspflicht von Verwandten ersten Grades.

    Gruß!

    Hallo,

    in Deinen Fragen bisher ging es um die Übernahme von Schulgeld und den Fahrtkosten. Beides wurde richtig beantwortet. Es ging nicht darum, ob ein Anspruch auf ALG bestehe oder nicht. Auch hier wurde aber dennoch richtig geantwortet: das Jobcenter wird einer Vollzeitausbildung nicht ohne weiteres zusehen, zumal, wenn eine Dauerkrankschreibung vorliegt.

    Inwieweit ein BaföG-Anspruch bei Dauerkrankschreibung besteht, ist nebenbei auch noch fraglich. Im übrigen wird der Besuch eines Abendgymnasiums auch nur zeitlich begrenzt mit BaföG und erst ab fortgeschrittenem Schulbesuch gefördert - aber das nur nebenbei.

    Im übrigen besteht parallel zum BaföG nur in bestimmten Konstellationen ein Anspruch auf ALG II. Diese Konstellation ist bei Dir nicht mal ansatzweise zu ersehen.

    Fazit:

    • Du spekulierst mit BaföG, obwohl weder klar ist, ob Du dieses von Anfang an bekommst, ob überhaupt die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und ohne Berücksichtigung Deiner Dauererkrankung
    • Du spekulierst damit, daß Du neben BaföG einen Anspruch auf ALG II hast, obwohl bisher die dafür notwendigen Voraussetzungen nicht mal ansatzweise vorhanden sind

    und glaubst dann auch noch, anderen Leuten mit Deinen reinen Spekulationen "Hilfe leisten" zu wollen.

    Ansonsten verzichte auch ich auf weitere Antworten angesichts des von Dir gewählten Tones und den falschen Behauptungen Deinerseits.

    Gruß!

    Hallo,

    scheinbar willst Du mich nicht verstehen: das Jobcenter ist für schulische Ausbildungen in dem von Dir erfragten Kontext in keiner Weise verantwortlich, sofern diese Ausbildung nicht vom Jobcenter vermittelt wurde. Von daher sind Deine immer neue Fragen ziemlich sinnlos - das Jobcenter wird kein Schulgeld und keine Fahrtkosten übernehmen.

    Abgesehen davon kommst Du auch noch immer nicht damit heraus, was es mit der Sozialhilfe zu tun hat. Von daher machen weitere Antworten keinen Sinn.

    Gruß!

    Hallo,

    Meine Überlegung ist, ein schönes Bild von mir zu nehmen, es etwas mit einem Bildbearbeitungsprogramm zu bearbeiten, so dass man mich nicht richtig erkennt.

    und Du meinst, die Leute von der Fortbildungsmaßnahme fallen darauf rein?

    Wie auch immer: Du riskiert Sanktionen, weil Du Dich nicht an aktiv an Vermittlungsbemühungen beteiligst. Darauf verweist schon die Aussage

    Das Erstgespräch hatte ich schon. Die Hälfte aller Fragen wurden von mir nicht beantwortet.

    und auch Deine Absicht

    Dann den Lebenslauf nichts sagend zu gestalten.

    Das beides würde schon reichen, Zweifel an Deinem Willen für eine erfolgreiche Vermittlung zu wecken.

    Deine datenschutzrechtlichen Bedenken sehe ich nicht unbedingt als begründet an. Da Du kaum selbst einen Flyer erstellen und drucken kannst, müssen nun mal schon aus produktionstechnischen Gründen die relevanten Sachen gespeichert werden, um sie eben verarbeiten zu können. Sich nun schon gegen solches Vorgehen zu wehren, würde ja im Endeffekt auch bedeuten, daß z.B. das Jobcenter überhaupt keine Möglichkeiten hat, Dich zu vermitteln - denn Daten fließen bei jeder Vermittlung.

    Von daher wäre nur die Frage sinnvoll, was mit den Daten nach Beendigung der Maßnhame passiert., Hier wäre m.M. nach zu fragen...

    Gruß!

    Hallo,

    Sorry, ich habe das Wort "nicht" vergessen.

    und ich hatte schon an Dir gezweifelt ;)

    Wenn es sich nur um einen kosmetischen Eingriff handelt, hat das Jobcenter keine derartigen Leistungen zu übernehmen., Denkbar wäre das maximal im Rahmen des Vermittlungs- bzw. Bewerbungsbudgets und ist dann von etlichen Fragen abhängig: werden aktiv Bewerbungen losgelassen? Handelt es sich vorrangig um Jobs mit Kundenkontakt? Wie lange besteht die Arbeitslosigkeit, wie alt ist der Antragsteller und und und... Ein Rechtsanspruch besteht jedoch auch hier nicht.

    Gruß!