Hallo,
Meine Überlegung ist, ein schönes Bild von mir zu nehmen, es etwas mit einem Bildbearbeitungsprogramm zu bearbeiten, so dass man mich nicht richtig erkennt.
und Du meinst, die Leute von der Fortbildungsmaßnahme fallen darauf rein?
Wie auch immer: Du riskiert Sanktionen, weil Du Dich nicht an aktiv an Vermittlungsbemühungen beteiligst. Darauf verweist schon die Aussage
Das Erstgespräch hatte ich schon. Die Hälfte aller Fragen wurden von mir nicht beantwortet.
und auch Deine Absicht
Dann den Lebenslauf nichts sagend zu gestalten.
Das beides würde schon reichen, Zweifel an Deinem Willen für eine erfolgreiche Vermittlung zu wecken.
Deine datenschutzrechtlichen Bedenken sehe ich nicht unbedingt als begründet an. Da Du kaum selbst einen Flyer erstellen und drucken kannst, müssen nun mal schon aus produktionstechnischen Gründen die relevanten Sachen gespeichert werden, um sie eben verarbeiten zu können. Sich nun schon gegen solches Vorgehen zu wehren, würde ja im Endeffekt auch bedeuten, daß z.B. das Jobcenter überhaupt keine Möglichkeiten hat, Dich zu vermitteln - denn Daten fließen bei jeder Vermittlung.
Von daher wäre nur die Frage sinnvoll, was mit den Daten nach Beendigung der Maßnhame passiert., Hier wäre m.M. nach zu fragen...
Gruß!