Hallo,
wie sieht es mit einem Antrag auf Darlehen bei dem Jobcenter aus?
Gruß!
Hallo,
wie sieht es mit einem Antrag auf Darlehen bei dem Jobcenter aus?
Gruß!
Hallo,
Selbst wenn Er mich als Untermieter eintragen würde?
äh - bei einer Partnerschaft kann es keinen Untermieter geben bzw. ist nur sehr schwer plausibel zu machen.
Weil eigentlich geht es uns nicht um die Miete. Die würde Er selber zahlen.
Womit Ihr zusammen wirtschaften würdet und also eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Denn er zahlt ja dann Deine Miete für Dich mit.
Gruß!
Hallo,
Er zieht hier in eine 150qm Wohnung, wo wir hinzuziehen möchten.
das dürfte sehr arge Probleme geben, da abzusehen ist, daß die Kosten der Unterkunft nicht angemessen sein dürften.
Gruß!
Hallo,
Gibts auch die Möglichkeit die Antragstellung wieder rückgängig zu machen?
das kannst Du jederzeit formlos machen. Aber wozu? Versuche doch einfach, daß mit den Geldüberweisungen gegenüber dem Sachbearbeiter zu erklären, beschreibe die Gründe, warum es zu den Zahlungen kam - und warte dann doch erstmal die Reaktion ab. Das ist immer eine Ermessensfrage des Sachbearbeiters und wenn Du das alles glaubhaft rüber bringst, kann es auch problemlos verlaufen. Einen Rückzieher kannst Du ggf. dann immer noch machen.
Gruß!
Hallo,
Ich würde schon verneinen, dass wir (abgesehen von den Geldüberweisungen) zusammen wirtschaften.
naja - die Überweisungen sprechen aber eine andere Sprache, zumal es wohl auch gleich mehrere waren.
Was ist denn dann ein Prüfdienst?
Siehe Hausbesuche vom Amt.
Gruß!
Hallo,
kann es also passieren, dass das Jobcenter in meiner Wohnsituation keine WG sieht. Ich hab gelesen, dass das dann als eine Bedarfsgemeinschaft(?) angesehen werden kann, wenn man zusammen wirtschaftet?!
genau das ist das Problem. Du kannst kein echtes Darlehen nachweisen, weswegen es dazu kommen kann, daß das Amt hier zumindest eine Wirtschaftsgemeinschaft unterstellt. Das wirst Du entsprechend abwarten müssen. Du mußt aber damit rechnen, daß - wenn Du die Wirtschaftsgemeinschaft verneinst - irgendwann früh der Prüfdienst vor Deiner Tür steht...
Gruß!
Hallo,
Gibt es denn da Vorgaben der Kommune wie oft das zu Verändern ist.
nein. Das ist allein Sache der Kommunalpolitik.
Gruß!
Hallo,
würde Ich gerne wissen ob die Sätze für Kosten der Unterkunft auch erhöht werden ?
die Erhöhung des Regelsatzes ist Bundesrecht, die angemessenen Kosten der Unterkunft kommunales Recht. Von daher gibt es keinen Zusammenhang mit der Erhöhung des Regelsatzes.
Gruß!
@Casio
Man kann sich natürlich seine Meinung selbst zusammen basteln, auch wenn sie mit der Realität nichts zu tun hat. Du hast dies - im von einem Mod zum Glück deaktivierten - Beitrag auch versucht. Das Deine Ausführungen aber, die jedem Jura-Studenten im ersten Semester die Schamesröte ins Gesicht treiben würde, im Zusammenhang mit dem Thema hier grundsätzlich falsch sind, macht das ganze nicht richtig. In Deiner Naivität fokussierst Du Dich auf das BGB ( also das Verhältnis zwischen Bürgern) - wir sind hier aber im Sozial- und Verwaltungsrecht, in dem nun mal die Anforderungen an ein echtes Darlehen bei Nicht-Familien-Mitglieder anders aussehen wie Du es Dir wünschst. Zumal Du dann noch ein weiteres Kernproblem bei der ganzen Frage hier vollkommen unberücksichtigt läßt, obwohl es von zentraler Bedeutung ist und mit Deinen "Ratschlägen" nicht mal ansatzweise gelöst werden kann (sondern eher verschlimmert wird).
Das alles mußt Du nicht wissen, hättest aber fragen können. Aber Dein Nichtwissen hier als tatsächliches "Wissen" verkaufen zu wollen, ist dann doch schon ziemlich dreist. Zumal dann auch noch "Ratschläge" gegeben werden, die noch andere Rechtsbereiche berühren und schädlich sein können.
Mit diesem Nichtwissen nicht nur in diesem Thema hast Du Dich für dieses Forum mehr als disqualifiziert und weitere Versuche von Dir, hier irgendwelche Fragen zu beantworten, werden zu keinem Ergebnis führen. Trolle also woanders weiter und spiele Dich dort als der "Experte" auf, der Du absolut nicht bist - zumindest nicht in Sachen Sozialrecht.
Mit keinem freundlichen Gruß!
Hallo,
Habe ich ein anrecht auf Mehrbedarf für Schwerbehinderte?
nur bei Teilhabe am Arbeitsleben, also z.B. Behindertenwerkstatt oder vergleichbare Einrichtungen.
Gruß!
Hallo,
von wem stammt denn die alte Kaution - auch vom Jobcenter?
Gruß!
Hallo,
30h - 1150 Brutto pro Monat ~ 830 warm
warm?
Behalte bzw darf ich die Wohnung weiterhin "behalten"
Warum solltest Du die nicht behalten "dürfen"?
zahlt das JC diese weiterhin - zumindest erstmal?
Unter Berücksichtigung Deines Einkommens.
Nach Deinen Zahlen würdest Du noch so um die 360 € ALG II erhalten.
Gruß!
Hallo,
ansonsten auch jeder sein Leben selbst finanziert.
eben nicht. Du selbst schreibst doch
er hat mir, da er um meine finanzielle Not wusste, in den letzten Monaten hin und wieder Geld auf mein Konto überwiesen.
Damit aber hat der Mitbewohner Deinen Lebensunterhalt mit finanziert.
Ich weiß nicht, ob das einem Darlehnensvertrag entspricht?
Nein, denn da fehlen ja sämtliche üblichen Vereinbarungen wie bei einem echten Darlehen.
Gruß!
Hallo,
Also das Geld dient nicht der indirekten Umgehung der erwarteten Sperre.
und
Es dient dazu, dass ich, trotz des zu erwartenden 30 % Abzugs vom ALG 2 halbwegs überleben kann
Merke den Widerspruch. Abgesehen davon - Du bestätigst erneut, daß das Geld Deinem Lebensunterhalt dienen soll - und genau dafür ist Unterhalt da. Von daher kann es auch weiterhin zu Problemen mit dem Amt kommen.
Meine Eltern sind weder unterhaltsverpflichtet noch bereit für meine monatlichen Kosten aufzukommen.
Es gibt auch freiwilligen Unterhalt.
Sie gewähren mir nur freundlicherweise ein Darlehen
Wozu ich schon was geschrieben habe:
zumal Du angesichts der Sperre auch nicht in angemessener Frist mit der Rückzahlung beginnen kannst. Das rückt das ganze Darlehen in die Unplausibilität und das Jobcenter könnte durchaus daran zweifeln, daß es sich um ein sog. echtes Darlehen handelt.
Gruß!
Hallo,
Kann es Schwierigkeiten geben, da auf den Kontoauszügen ersichtlich wird, dass mir mein Mitbewohner Geld überwiesen hat?
ja, da Ihr zusammen gewirtschaftet habt.
Gruß!
Hallo,
Kann vielleicht jemand anderes helfen?
wie kann jemand anders Dir helfen, wenn die gesetzlichen Vorgaben nun mal so sind, wie ich es geschrieben habe?
Gruß!
Hallo,
vermuten die ansonsten, dass der TE gar nicht dort wohnt ?
...oder sich nur selten in seiner Wohnung aufhält. Von daher sehe ich die Nachfrage durchaus als berechtigt an.
Gruß!
Hallo,
das kann nicht ganz stimmen
mag Deine Meinung sein. § 38 SGB III sagt da etwas anderes.
Gruß!
Hallo,
Zahlt dann die GKV mir die Beiträge zurück ?
das mußt Du dann mit der KK klären.
Gruß!
Hallo,
Ich möchte mich nicht sofort arbeitssuchend melden, sondern erst einen Monat von meinem ersparten leben und in die Sonne fahren, um mich zu erholen. Das ist doch meine Entscheidung, wenn ich mich selber versichere oder?
das würde eine Sperre nach sich ziehen.
Gruß!