Beiträge von Corinna
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Hallo,
da Du absolut nichts zu Deinem eigenen Einkommen, aber auch nichts zum Bruttoeinkommen Deines Sohnes schreibst, kann Dir keiner die Antwort beantworten.
und den Strom
Den Strom zahlt das Jobcenter in dieser Höhe?
Gruß!
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Hallo,
Dafür muss das JC natürlich aufkommen.
äh - und warum sollte es das? Und dann auch noch "natürlich"?
Gruß!
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Hallo,
die erste Frage wäre, ob die Behandlung medizinisch notwendig ist oder nur ein kosmetischer Eingriff.
Gruß!
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Hallo,
was bei mir inklusive kindergeld bei 1250€ definitiv der fall ist
wieso "inklusive" Kindergeld? Das Kindergeld ist kein Taschengeld für Dich, sondern eine steuerliche Entlastung für Deine Eltern. Schon allein deswegen mag ich Worte wie "mit Sicherheit" und definitiv" im Zusammenhang mit dem Sozialrecht nicht unbedingt. Sie sind meist falsch.
Ansonsten - Ihr bildet auch nach Deinem Rausfall aus der BG eine Haushaltsgemeinschaft, bei der davon ausgegangen wird, daß Ihr gemeinsam wirtschaftet. Da Dein Einkommen deutlich den eigenen Lebensunterhalt überschreiten dürfte, könnte es im Einzelfall zu entsprechenden Anrechnungen kommen.
Da die Arge das ja jetzt schon anmaßt mich nicht aus der Bedarfsgemeinschaft nehmen zu wollen
Mal abgesehen davon, daß es keine "Argen" mehr gibt, ist das keine Anmaßung, sondern eine sog. Regelvermutung.
Gruß!
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Hallo,
Deine Mutter könnte Dich aus der Bedarfsgemeinschaft herausnehmen lassen, weil Du Deinen Lebensunterhalt selbst finanzieren kannst. Das würde aber bedeuten, daß Du dann Deinen Mietanteil Deinen Stromanteil, Deine Lebensmittel usw. selbst finanzieren müßtest, denn Deine Mutter würde keine Leistungen mehr für Dich erhalten.
Gruß!
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Hallo,
bei dem ALG I sind Einkünfte bis 165 € anrechnungsfrei, bei dem ALG II wird es angerechnet. Das beide Behörden die Unterlagen haben wollen, ist dabei vollkommen normal.
Gruß!
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Hallo,
scheinbar willst Du es nicht verstehen: bei Deiner Frage geht es um Datenschutzrecht, hier geht es um Sozialrecht. Sozialrechtlich hast Du eine Mitwirkungspflicht und bei fehlender Mitwirkung kann Dir eine Leistung versagt werden. Das alles hat dann aber nichts mit dem Datenschutzrecht zumal bei einer staatlichen Einrichtung zu tun. Dafür gibt es hier keine Experten und keiner hier kann Dir auch noch eine rechtsverbindliche Auskunft geben - soweit wird sich hier keiner aus dem Fenster lehnen. Zumal sich Dein Jobcenter auch kaum darum schert, was in einem Forum für eine Rechtsansicht besteht und die Frage m.W. auch datenschutzrechtlich noch nicht höchstrichterlich geklärt wurde.
Hatte gehofft das man mir hier hilft.
Naja - Dir wurde nun von mehreren Sozialrechtlern (aber eben nicht Datenschutzrechtlern) geantwortet, daß das Schwärzen von Einnahmebuchungen nach deren Meinung nicht zulässig sei. Was erwartest Du denn noch?
und komme nicht mehr weiter.
Weswegen Du anscheinend auch ständig meine Hinweise auf den Datenschutzbeauftragten oder die Inanspruchnahme eines Beratungsscheines ignorierst.
Wie auch immer: es wurde alles erdenkliche gesagt, weswegen das Thema geschlossen werden kann.
Gruß!
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Hallo,
wie hoch ist die Ausbildungsvergütung (netto/brutto) und wie hoch die Warmmiete?
Gruß!
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Hallo,
nochmal: hier geht es um Sozialrecht und nicht um Datenschutz. Meine Meinung zu letzterem habe ich Dir bereits erläutert, weitergehende verbindliche Informationen kann Dir nur der in #14 genannte Personenkreis geben.
Gruß!
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Hallo,
Es geht mir hier um eine Rechtliche Klärung
dafür steht ein Forum nicht zur Verfügung. Du hast die Möglichkeit, Dich an den Datenschutzbeauftragten Deines Bundeslandes oder ggf. mit einem Beratungsschein an einen Fachanwalt zu wenden. Nur diese Instanzen können eine rechtliche Klärung herbei führen.
Gruß!
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Hallo,
das ganze ist weniger ein sozialhilferechtliches und mehr ein medizinisches Problem. Das Forum hier kann sich aber nicht mit medizinischen Fragen auseinander setzen. Sozialrechtlich wäre hier eine Krankschreibung und die Gesprächsaufnahme mit dem Jobcenter empfohlen.
Thema geschlossen (auch weil Thema schon veraltet ist).
Gruß!
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Hallo,
Würde mich interessieren inwieweit Monteure, die in der Regel Spesen vom Arbeitgeber bekommen und ein Gehalt noch zusätzlich Leistungen nach SGB II beantragen können.
Erstens gibt es auch selbstständige Monteure, Handelsvertreter und Kraftfahrer, die keinen Arbeitgeber haben, der Spesen zahlen könnte und zweitens mindern Spesen, in den auch ggf. die Verpflegung berücksichtigt wird, den Mehraufwand bei auswärtiger Verpflegung entsprechend. Würde beispielsweise vom Arbeitgeber das Frühstück während einer Dienstreise gezahlt werden, würde sich die vom Jobcenter zu zahlende Mehrleistung um 20% je Frühstück, bei einem Mittag- oder Abendessen um je 40% verringern. Zahlt der Arbeitgeber die gesamten Verpflegungskosten, wird die Pauschale um 20% + 40% + 40% = 100% gemindert.
Aber das alles hat schon nichts mehr mit Deiner konkreten Frage zu tun.
Gruß!
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Hallo,
im konkreten Fall ist mir keine Möglichkeit bekannt. Eher dürfte das Jobcenter bei Gesundung auf eine Berufsausbildung bzw. Umschulung setzen. Allerdings irritiert auch weiterhin, daß Du laufend etwas von Sozialhilfe schreibst - was nun eher auf solche Problematik wie Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit hinweist.
Wie auch immer: wir kommen hier mangels Informationen zum konkreten Fall und nur nebelhaften Angaben Deinerseits nicht weiter.
Gruß!
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Hallo,
Mein Job zahlt jetzt brutto 440€ Bonus .
sicher meinst Du Deinen Arbeitgeber, denn Jobs zahlen eigentlich nichts
Ein Bonus ist Bestandteil des Gehaltes/Lohnes und wird dementsprechend als einmaliges Einkommen angerechnet. Allerdings gelten dann hier auch die entsprechenden Freibeträge.
Gruß!
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Hallo,
bei einer Krankschreibung werden generell keine (neue) Ausbildungen gefördert, zumal Deine Andeutung mit dem Sozialamt auf eine Dauererkrankung hinmweist. Eine schulische Ausbildung wird durch das ALG II nur bedingt gefördert. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Allerdings werden Schulgelder generell nicht übernommen. Fahrtkosten in Höhe von 200 € dürften kaum verhältnismäßig sein und daher wohl ebenfalls nicht übernahmefähig sein.
Zumal der Besuch einer Abendschule in privater Trägerschaft (und also mit Erhebung von Schulgeld) angesichts der vorhandenen staatlichen Schulen wie Kollegs und dgl. kaum zu begründen wäre und hier ebenfalls die Frage nach den exorbiant hohen Fahrtkosten im Zusammenhang steht: eigentlich gibt es in jeder Kreisstadt Schulen, die kostenlos das Abitur ermöglich und bei denen nicht so hohe Fahrtkosten anfallen würden.
Hinzu kommt die BaföG-Frage. BaföG ist vorrangig gegenüber dem ALG II.
Bafög und Wohngeld wären weniger.
BaföG und Wohngeld schließen sich aus, wenn man alleinstehend ist.
Gruß!
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Hallo,
Bitte nur die Fragen beantworten.
man schreibt in einem Forum nicht vor, wie man zu antworten habe
Das Jobcenter übernimmt weder Fahrkosten noch gar Schulgeld für eine schulische Ausbildung. Erst recht dann nicht, wenn der Schüler auch noch krank geschrieben ist und offensichtlich nicht ALG II bezieht (zumindest ist davon nichts zu lesen).
Ansonsten sind Deine Infos etwas dürftig, um z.B. einschätzen zu können, ob ein Anspruch auf andere Leistungen vorliegt. Aber da ich ja nur auf Deine Frage zu antworten habe, frage ich jetzt nicht die dafür wichtigen Daten ab.
Gruß!
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Hallo,
ich sehe da kaum Möglichkeiten, da die rechtliche Situation ja relativ einfach ist: kein ALG-Bezug, also auch keine Übernahme der Nebenkosten. Der Grund des Nichtbezuges ist dabei ohne Interesse.
Ich sehe allerdings Chancen auf ein entsprechendes Darlehen, sobald wieder Hilfsbedürftigkeit besteht und die Hilfsbedürftigkeit nicht ausschließlich zur Erlangung des Darlehens herbei geführt wurde.
Gruß!
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@Lukas
Das mit der Materie war nicht auf Dich gemünzt.
Du solltest mal eine Anfrage an den Datenschutzbeauftragten Deines Bundeslandes richten - vielleicht kann der konkret den Sachverhalt beantworten und Du hättest ggf. dann auch etwas, was Du dem Jobcenter vorlegen könntest.
Äh - was hat denn nun ein Monteur bei der Frage nach geschwärzten Kontoauszügen zu tun?
Mann Mann Mann...
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Hallo,
Vielen Dank für die Korrektur meiner Inneren Einstellung
gerne geschehen. Im übrigen haben "Innere Einstellung" und Auslegung der Gesetze oftmals nur wenig miteinander zu tun.
Gruß!
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Hallo,
Ich weis ja nicht wie andere JC so arbeiten, aber HIER ist das nun mal die Regel.
liest Du eigentlich meine Beiträge, bevor Du irgendeinen Unsinn schwafelst? Schau Dir nochmal #7 an - und behaupte dann nochmal, daß das bei "Deinem" Jobcenter nicht die Regel ist...
Im übrigen bleibt es dabei: Deine Ausführungen im Zusammenhang mit dem BGB sind nun mal im konkreten Fall falsch und Deine Erfahrungen mit dem örtlichen Jobcenter kannst Du nicht pauschalisieren und nun für alle Jobcenter verallgemeinern. Schon allein deswegen, weil z.B. Jobcenter in Optionskommunen in diesem Punkt anders arbeiten als solche, die keine Optionskommune sind.
Damit ist nun eigentlich auch genug zum Thema gesagt und Du konntest in Ruhe Deine Ansichten über Gesetze und Deine Pauschalisierungen aus einem Einzelfall darlegen, die jedoch nicht weiterhelfen..
Gruß!
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Hallo,
das Guthaben ist gemaß § 22 Abs. 3 SGB II in voller Höhe als Einkommen anzurechnen.
Gruß!
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Hallo,
Darf das Jobcenter Daten von mir verlangen von denen man mir ausdrücklich die Weitergabe untersagt hat?
Ja. Schon allein deswegen, weil in einem selbstständigen Geschäftsverkehr nun mal solche Angaben wie Kundenname unabdingbar für eine korrekte Buchhaltung sind. So würde mich z.B. mein Finanzamt ziemlich fertig machen, wenn ich nur geschwärzte Einnahmenachweise mit der Begründung vorlegen würde, daß meine Kunden nicht wollen, daß das Finanzamt etwas von dem Auftraggeber efahren würde...
Wie auch immer: Du hast die Alternative, die Angaben zu verweigern - mit dem Risiko, daß die Leistung eingestellt wird.
mit dem Hinweis auf die neue Datenschutzverordnung
Vielleicht solltest Du Dich erstmal mit der Materie vertraut machen, bevor Du solche sinnlosen Hinweise gibst.
Gruß!
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Hallo,
Ich gehe davon aus, dass diese Mehraufwendungen gedacht sind, um sich
mal in der Mittagspause ein Kantinenessen oder ähnliches kaufen zu können...
nein, dafür ist der Mehraufwand nicht gedacht. Wozu auch: in Deinem Regelsatz sind die Aufwendungen für Verpflegung bereits enthalten.
Der Mehraufwand ist z.B. für Monteure im Außendienst oder Berufskraftfahrer gedacht, die einen entsprechend höheren Bedarf haben.
Gruß!
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Hallo,
er sollte das melden, Sanktionen hat er jedoch wahrscheinlich nicht zu befürchten.
Gruß!