Beiträge von Corinna

    Hallo,

    Nun habe ich im Rahmen eines Antrages auf Weiterbewilligung bzw. einer Veränderungsmitteilung in der Anlage EK auf der 2. Seite eingetragen, dass ich mehr als 12 Stunden täglich außer Haus bin

    und

    Meine Situation ist die, dass ich seit 2 Monaten eine Umschulung mache, die das Jobcenter bezahlt. Da ich etwas ländlich wohne und auf Öffis angewiesen bin, bin ich sehr lange unterwegs.

    Äh - was haben denn nun Aufwendungen für eine Mehraufwendung für Verpflegung (nach der auf Seite 2 im Formular EK gefragt wird) mit Deinem Weg von und zur Ausbildungsstätte genau zu tun? Wo siehst Du da einen Zusammenhang?

    Gruß!

    Hallo,

    Auch beim JC sind schon Überweisungen innerhalb 24 Stunden die Regel .... Zumindest bei meinem.

    mag sein, haben aber 1. immer noch nichts mit dem von Dir genannten Gesetzen zu tun und 2. sind diese 1-Tages-Überweisungen eben nicht die Regel - auch nicht bei Deinem Jobcenter. Ich habe bereits in meinem Beispiel in #7 darauf hingewiesen. Von daher sind solche Pauschalaussagen falsch.

    Gruß!

    Hallo,

    das ist so nicht ganz richtig ....

    naja - eigentlich ist es eher Deine Aussage, die nicht ganz so richtig ist. Bei dem BGB geht es um Privatrecht und nicht das öffentliche Recht. Hier handelt es sich aber um eine Zahlung einer staatlichen Einrichtung und also können andere Konditionen gelten. Ein Beispiel: die normalen ALG-II-Zahlungen gehen in der Regel um den 27. des Monats an die Banken, dürfen und werden aber erst am letzten Werktag des Monats (also (ohne Berücksichtigung von Wochenenden und Feiertagen) am 30. oder 31.) gutgeschrieben. Hier gilt dann ebenfalls nicht der von Dir glorreich zitierte § aus dem Privatrecht.

    Gruß!

    Hallo,

    Dies wurde jedoch ohne meine Anhörung erstellt.

    das ist auch nicht zwingend vorgeschrieben und eine Anhörung bei dem Amtsarzt eher selten. Grundlage für das Gutachten sind die Befundberichte Deiner behandelnden Ärzte, die offensichtlich keine Hinderungsgründe für eine solche Tätigkeit sehen. Damit dürfte die Vermittlung rechtens sein und Du hättest sie höchstwahrscheinlich auch ohne EGV als Verwaltungsakt bekommen.

    was ich machen kann?

    Die Stelle antreten und erst mal sehen, wie Du damit klar kommst? Du hast kaum Alternativen: eine Erwerbsminderung liegt anscheinend nicht vor.

    Gruß!

    Hallo,

    Können Sie bitte diesen Beitrag von mir löschen?

    nein.

    Ich sehe nicht ein, mich über Monate mit Deinem Problem zu beschäftigen, damit es dann einfach mal so gelöscht wird. Und nein - mit der Datenschutzverordnung oder dergleichen hat Deine Problematik nichts zu tun. Nirgendwo sind Deine persönlichen Daten oder sonstwas ersichtlich.

    Du kannst Dich als Nutzer selbst über Dein Profil löschen - Deine Beiträge bleiben aber weiterhin bestehen.

    Gruß!

    Hallo,

    dann würde ich erstmal einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Denn es könnte ja nicht nur bei dem fehlenden Gehalt bleiben: die Frage ist auch, ob die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Wichtig wäre das Aufsuchen und die Beuaftragung des Rechtsanwaltes auch, wenn vorübergehend ALG II beantragt wird. Sofern alle andere Voraussetzungen erfüllt sind, könnte ALG II als Darlehen in Betracht kommen. Darlehen deswegen, weil erstmal geklärt werden muß, ob hier z.B. eine Insolvenz oder anderes vorliegt.

    Gruß!

    Hallo,

    der "Wert" zählt dann, wenn man mit einem Auto in das ALG II reinrutscht. Kauft man sich während des ALG-II-Bezuges ein Auto, gilt der Kaufpreis.

    Davon mal abgesehen: wenn Du Vermögen hast, würde es mich noch mehr verwundern, wenn Du ein Darlehen für dieses Zweck bekommen würdest. Im Normalfall ist das Vermögen vorrangig für solche Anschaffungen zu nutzen.

    Gruß!

    Hallo,

    ok - es kommt nur ALG II in Betracht. Die ersten 6 Monate würdet Ihr 625 € erhalten. Ab dann würden nur noch die angemessenen Kosten der Unterkunft gezahlt werden, was dann das ALG II auf ca. 395 € reduzieren würde.

    Allerdings würdet Ihr auch keine Kostenübernahme und Du keine Umzugsgenehmigung erhalten. Das bedeutetm daß eventuelle Nachforderungen des Vermieters aus den Betriebskosten nicht vom Amt übernommen werden und auch kein Kaution übernommen wird. Von daher würde ich mir das mit der Wohnung nochmal sehr genau überlegen, weil hier ein unabwägbares Risiko für Euch vorliegt.

    Gruß!

    Hallo,

    Außerdem, sollten diese Daten für die Beantwortung meiner eigentlichen Frage nicht relevant sein.

    doch, sie ist relevant. Ausgehend vom Pflegegrad gibt es Bestimmungen und Urteile, die den Aufwand für die Pflege bei einem ALG-II-Empfänger vorgeben und aussagen, wieviel Stunden er am Tag vermittelt werden darf. Nicht umsonst haben wir nach dem Pflegegrad gefragt. Und nicht umsonst erklären wir Dir nun schon mehrmals, daß wir Dich nicht für den Termin am Donnerstag munitionieren können, wenn wir solche Details nicht kennen.

    Aber das ist Deine Sache...

    Gruß!

    Hallo,

    Wohngeld beantrage ich auch bei ALG2 oder ist das eine andere Stelle?

    Wohngeld ist eine vollkommen andere Leistung als das ALG II und kann nur bei der Wohngeldstelle beantragt werden. Ob nun aber ALG II oder Wohngeld in Betracht kommt, kann ich nicht einschätzen - dazu bräuchte ich das Brutto- und das Nettoeinkommen der Freundin.

    Kinderwohngeld wird auch bei ALG2 beantragt? Und wenn das durch geht, dann bekomme ich keine Unterstützung richtig?

    Äh - wenn Ihr Wohngeld beantragt, wird das Kind automatisch mit berücksichtigt.

    Gruß!

    Hallo,

    ich bin jetzt mal die böse, die das ganze von einer ganz anderen Warte aus sieht.

    1. Du bist erwerbsfähig, wenn auch mit Einschränkungen.

    2. Ihr habt mit der Pflegekasse (die nicht für die Vermittlung von Pflegediensten zuständig ist) und irgendwelchen örtlichen Pflegediensten gesprochen. Die Pflegedienste haben nach Deinen Angaben keine Kapazitäten frei. Was Du dann ggf. gegenüber dem Jobcenter auch so nachweisen müßtest.

    3. Auch in Sachen Tagesmutter kommt keine konkrete Aussage Deinerseits. Welche Bemühungen habt Ihr unternommen? Wurde das Jugendamt eingeschaltet? Nur einfach etwas von "Planspielen" zu schreiben dürfte kaum ausreichend sein.

    4. Du schreibst, daß Deine Kinder "einen Pflegegrad" haben. Welchen, das verschweigst Du, wie auch das Alter der Kinder. Aber das ist natürlich für die ganze Angelegenheit entscheidend. Denn erst dann kann man entscheiden, ob die von Dir genannten 5 bis 6 Stunden Pflege am Tag realistisch sind oder nicht.

    Kurzum: mit den Infos, die Du zumindest hier abgibst, kann ich die eventuelle Reaktion des Jobcenters verstehen - wenn die genau die gleichen Informationen haben.

    Ich weiß, das klingt jetzt hart für Dich. Aber es nutzt keinem etwas, wenn man alles, was gesagt wird, einfach so hinnimmt und nicht auf Widersprüche oder Ungenauigkeiten aufmerksam macht.

    LiaMaria

    Verallgemeinerungen, wie Du sie hier losläßt, helfen keinem weiter. Weder weiß hier jemand, was das Problem bei den von Dir genannten anderen Familien ist noch wirst Du konkret. Was allerdings auch nicht notwendig ist: es geht hier ausschließlich um den Fall des TE. Und da ist es kein Trost, daß es angeblich andere Familien gäbe, denen man vielleicht irgend etwas vorwerfen könnte...

    Gruß!

    Hallo,

    bei mehreren Erkrankungen kann durchaus ein höherer Mehrbedarf im Einzelfall enstehen, der aber dann durch ein ärztliches Gutachten festgestellt werden. Da dieses Gutachten vom medizinischen Dienst der Arbeitsagentur erstellt wird, solltest Du ggf. einen entsprechenden Antrag darauf stellen.

    Gruß!

    Hallo,

    Meine Nachfrage wurde immer nur mit "Sie sind U25 und zählen nicht in die BG" entgegnet.

    und noch- und nun auch letztmalig: bei dieser Auskunft hätten bei Euch alle Alarmglocken klingeln müssen, wenn aus den Bescheiden ersichtlich war, daß die gesamte Miete dennoch gezahlt wurde. Ich streite ja nicht ab, daß hier auch ein Fehler vom Amt vorliegen könnte, Aber es ist eben kein einseitiges Verschulden. Auf der ersten Seite des Bescheides vom Jobcenter stehen die relevanten Daten u.a. auch zu den Kosten der Unterkunft. Hier hätte Euch schon auffallen müssen, daß die Gesamtmiete übernommen wurde, obwohl Du nicht weiter als Mitglied der BG aufgeführt wurdest.

    für welchen Zeitraum Rückforderungen rechtens sind

    4 Jahre.

    Ehrlich gesagt verstehe ich auch nicht Dein Problem. Ihr habt über einen ziemlich langen Zeitraum die volle Miete vom Amt bekommen, ohne Euch gefragt zu haben, ob das in Ordnung ist. Immerhin verweist Du ja selbst ständig darauf, daß Ihr dem Jobcenter mitgeteilt habt, daß Du nicht zur BG gehört hast. Dennoch habt Ihr die vollen Mietzahlungen empfangen und nicht reklamiert, hattet also einen geldwerten Vorteil, Nun, nach einer Rückforderung, kommt dann das plötzliche Erwachen und die Schuld wird ausschließlich bei dem Amt gesucht. Nicht böse sein - aber ich kann nicht jahrelang laut Bescheid offensichtlich falsche Zahlungen einnehmen, um mich dann darüber aufzuregen, daß diese Überzahlungen zurück gefordert werden.

    Gruß!