Beiträge von Corinna

    Hallo,

    Darf man mir dieses dann anrechnen ? Darf nur einer 100Euro verdienen ?

    äh - das hatte ich doch bereits beantwortet:

    um Ferienarbeit handelt es sich nur bei einem jährlichen Zeitaufwand von maximal 4 Wochen je Kalenderjahr und maximal 1.200 € Einkommen. Wird einer dieser Parameter nicht eingehalten, handelt es sich nicht um einen Ferienjob, sondern um stinknormales Erwerbseinkommen. Hier wird bei nicht volljährigen Menschen nur die Versicherungspauschale von 30 € angesetzt, nicht aber die 100 € Grundfreibetrag.

    Gruß!

    Hallo,

    In den Bescheiden sind immer nur die in der BG zu berücksichtigenden Personen aufgezählt

    eben. Und dennoch wurde ja offensichtlich die volle Miete gezahlt. Euch hätte also auffallen müssen, daß eine Person im Bescheid nicht aufgeführt wird und also für diese eine Person auch keine Miete zu zahlen ist.

    Wir haben nichts vorsätzlich verschwiegen und uns darauf verlassen

    Mag sein. Ich habt aber auch nichts gegen die Überzahlung gemacht. Es ist auch Eure Pflicht, die Bescheide auf Richtigkeit zu prüfen. Und das mit der vollen Mietzahlung hätte auffallen müssen.

    Wie auch immer: die Rückforderung dürfte durchaus rechtens sein. Deine Mutter kann allerdings dann eine Ratenzahlung vereinbaren. Für eine rechtliche Gegenwehr a la Widerspruch oder Klage sehe ich kaum Chancen.

    Gruß!

    Hallo,

    um Ferienarbeit handelt es sich nur bei einem jährlichen Zeitaufwand von maximal 4 Wochen je Kalenderjahr und maximal 1.200 € Einkommen. Wird einer dieser Parameter nicht eingehalten, handelt es sich nicht um einen Ferienjob, sondern um stinknormales Erwerbseinkommen. Hier wird bei nicht volljährigen Menschen nur die Versicherungspauschale von 30 € angesetzt, nicht aber die 100 € Grundfreibetrag.

    Gruß!

    Hallo,

    kann das JC nach all den Jahren noch Teilbeträge zurückfordern?

    ja. Denn schließlich hättet Ihr aus den jeweiligen Bescheid sehen können, daß hier Deiner Mutter die volle Miete gezahlt bekommen hat, obwohl Du selbst ja kein ALG II bezogen hast. Weswegen ich auch in dem Vorhaben

    Einen WS werde ich definitiv einreichen

    recht wenig Sinn sehe.

    Gruß!

    Hallo,

    Ich finde da hört es auf. ich bin gut qualifiziert.

    und bist dennoch auf ALG II angewiesen und hast bisher nur befristete Stellen ergattert.

    Auch dieses Mal werde ich was finden, ich weiß nur nicht wann.

    Und genau das ist das Problem. Du willst einen Job finden und bist bis dahin auf das ALG II angewiesen. Also wird das Jobcenter genau das machen, was seine Aufgabe ist: Dich zu vermitteln. Notfalls auch mit einem Praktikum.

    Und dann darf man umsonst arbeiten.

    Äh- wieso umsonst? Du bekommst während dieser Zeit Dein ALG II inklusive der angemessenen Wohnkosten. Wo also sollte das "umsonst" sein?

    Kurzum: ich verstehe Dein Problem nicht mal ansatzweise. Das Jobcenter versucht, für Dich einen Job zu finden und probiert es mit einem Praktikum. Was die Gelegenheit wäre, festzustellen, ob der hinter dem Praktikum steckende Job für Dich geeignet ist. Während des Praktkum bekommst Du Deine normalen Leistungen weiter. Was daran ist so fürchterlich schlimm?

    Wie gehe ich am schlausten vor, um eine Sanktion zu vermeiden?

    Indem Du Dich nicht einfach verweigerst und das Praktikum absolvierst?

    Gruß!

    Hallo,

    Gewinn ist Gewinn ist Gewinn.

    Soll bedeuten, daß nur konkreten Aufwendungen, die direkt mit der Erzielung des Gewinnes verbunden sind, absetzbar wären. Beispiel: Du kauft 100 Lose a 1 €. Auf ein Los entfällt ein Gewinn von 100 €, die restlichen Lose sind Nieten. Also hast Du einen Reingewinn von 99 € gemacht (100 € Gewinn - 1 € Lospreis).

    Gewinne gelten als einmaliges Einkommen und können unter bestimmten Voraussetzungen auf 6 Monate aufgeteilt werden, in denen Du dann entsprechend weniger ALG II erhälst.

    Nicht unwichtig ist auch die Frage, ob das Gewinnspiel, welches Du betrieben hast, legal ist. Du schreibst etwas von

    ich habe sämtliche Seiten gesperrt

    weswegen ich mal davon ausgehe, daß es Angebote im Internet waren. Hier gibt es eine Vielzahl von ausländischen Anbieten mit Gewinnspielen, die in Deutschland verboten sind. Dafür könnte sich dann also auch das Finanzamt oder der Zoll interessieren.

    Gruß!

    Hallo,

    es gibt keinen Rechtsanspruch auf ein derartiges Darlehen.

    Vorausgesetzt, Ihr seid durch den Job ab morgen nicht mehr hilfsbedürftig, besteht auch nicht unbedingt eine Notwendigkeit, Euch mit einem Darlehen zu helfen, da eben keine Hilfsbedürftigkeit mehr vorliegt.

    Allerdings sind Deine Informationen auch ziemlich ungenau, weswegen eine Einschätzung der Situation kaum möglich ist. So ist zum Beispiel nicht mal ansatzweise aus Deiner Frage ersichtlich, ob ein Auto überhaupt notwendig ist oder ohne dem Auto der Job nicht angetreten werden kann.

    Gruß!

    Hallo,

    Was sie gelernt hat wird nicht angeboten.

    nochmal: dazu besteht auch keine Pflicht. Man kann nicht darauf bestehen, nur im bisherigen Job vermittelt zu werden.

    Sie sind sehr unhöflich.

    Nö. Ich formuliere nur klar meine Ansichten. Das Dir diese nicht gefallen - geschenkt. So ist nun mal das Leben...

    Wenn Sie ein diplomierte Fachkraft sind , möchten Sie im Lager arbeiten ab 6 Uhr früh unter Männer in vor 60 km entfernten Dorf ?

    Es geht bei dem ALG II nicht um das "möchten". Das ganze ist keine Art Wunschvermittlung, sondern der Versuch des Amtes, eine Hilfsbedürftigkeit zu beenden. Das kann doch nicht so schwer zu verstehen sein.

    ich dachte hier finde ich Hilfe.

    Und wie sollte die nun aussehn? Erwartest Du "Ratschläge", die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen? Ich kann Dir nur das vermitteln, was die Gesetze hergeben. Und nirgendwo in den Gesetzen wirst Du eine Bestimmung finden, daß man nur in seinem irgendwann mal erlernten Beruf vermittelt werden darf.

    Ich sehe Sie verstehen überhaupt nicht was ich sagen möchte.

    Selbst das siehst Du nicht richtig. Du siehst nur, daß andere Menschen (die mit höchster Wahrscheinlichkeit mehr Kenntnisse der Gesetzgebung und mehr Praxis in der Sache als Du verfügen) anderer Meinung sind, die Deiner Erwartung nicht entspricht. Das hat dann aber nichts mit der Realität zu tun.

    Gruß!

    Hallo,

    dass der Vermittler in diesem Falle KEINEN richtigen Jobangebot im Papierform gemacht hat, sondern irgendeiner Arbeitgeber ausgesucht und Unterlagen von meine Schwester selber geschickt

    und wie soll der Arbeitsvermittler nun ein Jobangebot an Deine Schwester machen, wenn er nicht vorher bei eventuellen Arbeitgebern nachfragt, ob hier Interesse besteht?

    Erwartest Du nun ernsthaft, daß jedes Mal Deine Schwester erst gefragt wird, ob sie mit Vermittlungsvorschlägen einverstanden ist? In der Praxis hat Deine Schwester ihren bisherigen beruflichen Werdegang gegenüber dem Amt mitgeteilt - was dann auch ausreichend ist.

    Wie auch immer: Deine Schwester ist arbeitssuchend, bezieht offenbar auch Sozialleistungen wegen der Arbeitslosigkeit, hat sich arbeitssuchend gemeldet und auch ihre bisherigen Qualifikationen und Jobs angegeben. Nun muß sie damit leben, daß das Amt auch versucht, sie zu vermitteln. Das ist legitim und Aufgabe des Amtes. Womit es sich auch kaum lohnt, darüber zu diskutieren.

    Gruß!

    Hallo,

    Meine Frage ist , ob der Vermittler überhaupt die Bewerbungsunterlagen heimlich verschicken darf

    äh - Deine Schwester ist arbeitssuchend. Warum sollten hier also entsprechende Informationen "heimlich" verschickt werden? Das Wort "arbeitssuchend" sagt eigentlich aus, daß man genau das ist: nach Arbeit suchend. Dementsprechend kann natürlich die Arbeitsagentur oder das Jobcenter versuchen, einen Job zu finden.

    und dem Arbeitssuchendem falsche Jobangebot wegen Förderungsmittel vermitteln darf?

    Die "Förderungsmittel" werden nicht vom Arbeitgeber an das Amt vermittelt. Vielmehr gewährt das Amt entsprechende Förderungsmöglichkeiten.

    Kurzum: ich sehe in Deiner Beschreibung nicht mal ansatzweise irgendeinen kritischen Punkt und auch keinen Anlaß, irgendwas von "falschen" Jobangeboten zu behaupten.

    Gruß!

    Hallo,

    eine temporäre BG wird eigentlich nur bei getrennt lebenden Eltern angenommen, nicht aber wie in Deinem Fall bei Trennung durch (freiwilligen) Aufenthalt bei der Oma. Von daher ist es schlechterdings unmöglich, von außerhalb einzuschätzen, wie das Jobcenter vor Ort hier entscheiden wird, womit ich Deine Fragen auch nicht beantworten kann.

    Also suche das Gespräch mit dem Amt oder hole Dir einen Beratungsschein (einmalig 15 €) beim örtlichen Sozialgericht, mit dem Du dann eine Beratung bei einem Fachanwalt für Sozialrecht einholen kannst.

    Gruß!

    Hallo,

    vom Grundsatz bildet Deine Tochter eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Wenn Sie sich also nicht in der Ausbildung befindet und kein anderes Einkommen hat, bekommt Sie die 424 € Regelsatz plus die anteilige angemessene Warmmiete. Hinzu kommt der Mehrbedarf wegen Schwangerschaft und auch die KV.

    Wichtig: Ihr dürft nicht miteinander wirtschaften. Es darf also keiner aus Eurer Familie Zugriff auf das Einkommen und Vermögen der Tochter und umgekehrt haben. Auch dürft ihr sie nicht mehr mit Bar- oder Naturalienunterhalt unterstützen. Von daher könnte es sinnvoll sein, z.B. im Kühlschrank ein eigenes beschriftetes (!) Fach einzurichten, in dem z.B. nur die Lebensmittel der Tochter gelagert werden.

    Gruß!

    Hallo,

    auch wenn es eine Einzelfallentscheidung ist - ich sehe nur sehr geringe Chancen auf Leistungen des Jobcenters und das aus drei Gründen:

    1. Du dürftest noch zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehören
    2. das Praktikum ist nicht zwingend notwendig für die Ausbildung
    3. das Praktikum dient nicht der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt-

    Gruß!

    Hallo,

    Deine Fragen lassen sich mangels auch nur irgendeiner näheren Info absolut nicht beantworten. Ich kann drei Bilder von Picasso versteigern oder auch drei Bilder ohne jeglichen Wert (wobei man dann kaum von einer sinnvollen Versteigerung reden kann).

    Kurzum: Deine Anfrage taugt nicht für eine ernsthafte Antwort.

    Gruß!