Hallo,
ich habe schöne eine Küche und alles bestellt.
das war nicht sehr klug - Vermögen so kurz vor einem Antrag auszugeben.
Ist das so überhaupt möglich
Sofern die Miete der anteiligen Miete entspricht - ja.
Gruß!
Hallo,
ich habe schöne eine Küche und alles bestellt.
das war nicht sehr klug - Vermögen so kurz vor einem Antrag auszugeben.
Ist das so überhaupt möglich
Sofern die Miete der anteiligen Miete entspricht - ja.
Gruß!
Hallo,
Montag ist kein Banktag ist an dem Geld auf einem Konto eingeht (
der Montag ist ein normaler Bankentag, an dem Überweisungen durchgeführt werden. Banktechnisch sind nur das Wochenende und Feiertage keine Bankentage. Auch spezielle Tage wie der 24.12. oder der 31.12. (die ja kein Feiertage sind) sind dann keine Bankentage.
sondern Stellvertretend ALG 2 erhielt und das mit dem ALG 1 verrechnet wurde war ich logischerweise im ALG 1 bezug was rückwirkend gezahlt wird.
Nein. Mit Bezug von ALG II unterstehst Du den Regeln des ALG II, welches nun mal im Voraus gezahlt wird.
Gruß!
Hallo,
Ich habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben, ja. das heißt aber nicht, dass ich nicht hilfebedürftig bin.
nun ja. Ich zitiere Dich mal selbst:
ein neuer Job und weg von Hartz 4!
Damit bist Du nicht mehr hilfsbedürftig.
Bezüglich der Kaution habe ich ja geschrieben, dass es um ein Darlehen geht. Schade, dass du meinen Text nicht genau gelesen hast. Das hätte mich sehr gefreut.
Nein, hast Du nicht geschrieben und ich lese Texte schon ziemlich genau. Du hast geschrieben
Ich muss mit hoher Voraussicht ein Darlehen für eine Kaution für meine neue Wohnung stellen.
Eine Kaution bedeutet nicht gleichzeitig ein Darlehen, womit Du also auch kein Darlehen für eine Kaution stellen mußt. Du mußt die Kaution bezahlen. Die Frage wäre also eher, ob Dir jemand die Kaution leiht. Und das würde maximal nur als Darlehen stattfinden können, wobei ich Dir da recht wenig Hoffnung mache, was das Jobcenter betrifft.
Ohne die entsprechende Unterstützung kann ich den Job nicht antreten und falle zurück in die Hartz4 Bedürftigkeit.
Das mag sein. Allerdings klärt man die Unterstützungsmöglichkeiten vorher ab. Du hast jetzt einen Job gefunden, mit dem Du aus dem ALG II heraus kommst - und willst gleichzeitig etliche Leistungen noch vom Jobcenter erhalten. Das geht nach meiner (praktischen) Erfahrung so gut wie immer schief.
Ehrlich gesagt, hätte ich mir mehr Input bzw. Alternativwege als Antwort erwartet.
"Alternativwege"? Wobei? Du hast augenscheinlich bereits den Arbeitsvertrag unterschrieben, womit etliche Möglichkeiten wie Lohnkostenzuschuß und dergleichen bereits ausgeschlossen sind. Wie also kann man Dir Alternativen aufzeigen, wenn Du bereits vollendete Tatsachen geschaffen hast?
Was den von Dir vermißten "Input" betrifft - den gebe ich Dir bereits mit etlichen Sätzen und Wörtern. Kann es sein, daß Dir aber diesen "Input" nicht gefällt und also etwas erwartest, was nicht geleistet werden kann?
Wie auch immer: Du hast Chancen bei dem Umzugsantrag, bei allen anderen Punkten sehe ich nur sehr geringe Möglichkeiten als reines Darlehen.
Gruß!
Hallo,
Wenn ich den WBS in xxxxxx beantrage, kann ich den dann auch außerhalb xxxxxxxxx nutzen?
nein, denn der WBS ist eine kommunale Angelegenheit.
Wann soll ich den Antrag aufgrund der Kürze der Zeit einreichen?
Welchen Antrag? Laut Deinen eigenen Angaben bist Du nicht mehr hilfsbedürftig, womit also das neue Jobcenter kaum eine Kaution übernehmen wird. Und wenn, dann maximal als Darlehen.
Gibt es die Möglichkeit beim JobCenter eine Kostenübernahme der Doppelmiete (für das Wohnheimszimmer in xxxcxx) zu beantragen?
Nein. Auch hier nochmals: Du bist nicht hilfsbedürftig, weswegen das Jobcenter auch solche Kosten kaum übernehmen würde. Abgesehen davon sind Doppelmieten ohnehin ein sehr schwieriges Gebiet.
Um nun nicht das gleiche auch bei Deinen weiteren Fragen schreiben zu müssen: Nein, es dürfte nichts übernommen werden. Keine Bedürftigkeit und so weiter. Wenn überhaupt etwas übernommen wird, dann nur als Darlehen.
Gruß!
Hallo,
eine Trennung ist ausreichend für einen Auszug aus der Wohnung. Gib das also so an bei dem Jobcenter.
Gruß!
Hallo,
nun war der 01.10.2018 ein Montag (da wird kein Geld überwiesen)
warum sollte an einem Montag kein Geld überweisen werden? Die Logik hinter dieser Aussage verstehe ich nicht.
also hat die Firma das geld früher überwiesen
Ich gehe mal davon aus, daß Dein Gehalt bereits im September gezahlt wurde. Gehalt wird rückwirkend gezahlt, ALG II wird vorraus gezahlt. Damit dürftest Du also für den September eine doppelte Zahlung erhalten haben - Dein Gehalt und gleichzeitig Dein ALG II. Von daher ist die Rückforderung nicht zu beanstanden.
Das heißt das Jobcenter sollte maximal 220€ zurückfordern (so meine Einschätzung ich lasse mich gerne eines besseren belehren).
Äh - und was ist mit der Krankenkasse?
Gruß!
Hallo,
Welche Gelder bekomme ich ?
außer Unterhalt nichts. Du hast keinen Anspruch auf ALG II und mangels Einkommen auch kein Anspruch auf Wohngeld.
Gruß!
Hallo,
Wann wird überwiesen?
das kann Dir niemand hier beantworten, da das vom Jobcenter und vom Bundesland abhängig ist.
Welche Summe wird das Jobcenter jetzt erstmalig überweisen bei einer Beantragung am 28.03.2019?
Es wird rückwirkend gezahlt. Wie hoch die Summe ist, kann hier unmöglich jemand sagen, weil dazu viel zu wenig Infos vorhanden sind.
Gruß!
Hallo,
wenn Ihr keinen Anspruch auf ALG II habt, ist das Jobcenter auch nicht für irgendeine Weiterbildung zuständig.
Deine Frau kann sich unter kursnet.arbeitsagentur.de möglichst 3 Umschulungsangebote aussuchen, zur Arbeitsagentur gehen und einen Bildungsgutschein beantragen.
Gruß!
Hallo,
Daher verwundert mich das
mich nicht. Du bringst hier irgendwelche Schlagwörter wie das Wohngeld rein (ohne dies begründen zu können), vergleichst dann weiterhin (falsche) Zahlen vom Wohngeld mit den angemessenen Kosten der Unterkunft, verquirlst das ganze - und erwartest nun, daß wir das aufklären (können).
Keiner hier weiß, wie die Stadt Hannover auf welche Zahlen gekommen ist. Mit Wohngeld jedenfalls haben diese Zahlen nichts zu tun, weswegen eine Klage in Berufung der von Dir genannten Urteile recht sinnlos erscheint.
Da die angemessenen KdU Sache des Landkreises/ der Stadt ist, kann Dir in einem nicht lokalem Forum niemand sagen, wie die KdU nach welchen Maßstäben berechnet wurden. Deine Vermutungen mit dem Zusammenhang mit Wohngeld jedenfalls scheinen schon mal nicht zutreffend zu sein. Alles andere ist dann ggf. Sache eines örtlichen Gerichts (ohne Berufung auf ein nicht mal annähernd auf Deinen Fall zutreffendes Urteil eines Bundes oder Landesgerichtes).
Womit das Thema hier eigentlich erledigt ist.
Gruß!
Hallo,
es kann nur für 1 Jahr rückwirkend beantragt werden.
Gruß!
Hallo,
Nettokaltmiete bedeutet normalerweise nur die Grundmiete, also ohne kalte Betriebskosten. Die spielt aber bei den angemessenen KdU bei dem ALG II wie auch bei dem Wohngeld keine Rolle - hier ist eigentlich die Kaltbruttomiete entscheidend. Und die dürfte nach meinem Wissenstand bei einer Person in Hannover bei 388 € liegen.
Gruß!
Hallo,
irgendwo wirfst Du etwas durcheinander.
Du schreibst
Die hiesigen JobCenter sind gemäß der Tabelle zu § 12 Wohngeldgesetz davon ausgegangen, dass für eine Person eine Mietobergrenze (MOG) von 385,00 €
Die Mietobergrenze laut Wohngeldgesetz liegt aber bei einem 1-Personen-Haushalt in Hannover bei 434 € und nicht bei 385 €. Dabei ist aber dann auch zu berücksichtigen, daß es sich um die Kaltbruttomiete handelt und nicht die Warmmiete. Von daher ist die Aussage mit dem Bezug zum Wohngeld nicht richtig.
Gruß!
Hallo,
für die Hälfte der Fahrtkosten wirst Du nicht aufkommen müssen - das ist nicht Deine Baustelle. Auch bist Du nicht unterhaltsfähig, wirst also keinen Unterhalt zahlen müssen. Es kann sein, daß Dein eigenes Jobcenter Dir rein theoretisch für die 4 Tage im Monat etwas weniger ALG II zahlt - aber selbst dafür sehe ich keine gesetzliche Grundlage. Auch kann es sein, daß Dein Jobcenter tatsächlich im Rahmen des Umgangsrecht für die Hälfte der Fahrtkosten aufkommt, was aber dann keinerlei Auswirkungen auf Deine eigenen Leistungen vom Jobcenter hat und Dich also nicht tangiert.
Von daher - reagiere nicht auf die Aufforderung Deines Ex. Verlange vielmehr einen entsprechenden Bescheid seines Jobcenters, in dem die Fahrtkosten und der Unterhalt gefordert werden. Auch ein solches Schreiben ist dann nicht verbindlich für Dich (sondern nur die Sicherheit, daß Dein Ex Dir nicht irgendein Märchen auftischt). Sollte das Schreiben wider Erwarten tatsächlich erfolgen, zahle auch weiterhin nichts, sondern gehe mit dem Schreiben zum örtlichen Sozialgericht und beantrage dort einen Beratungsschein (einmalig 15 €). Damit kannst Du dann einen Fachanwalt für Sozialrecht kostenlos aufsuchen und gemeinsam mit ihm lachen.
Gruß!
Hallo,
zahlt er denn selbst Unterhalt? Beziehst Du selbst ALG II?
Gruß!
Hallo,
auf was bezieht sich Deine Frage - auf ALG II? Du schreibst
Ich habe bis Ende April noch die Leistungen vom Jobcenter bewilligt bekommen. Eventuell rutsche ich in die Grundsicherung
Das ist einerseits ein Oberbegriff und andererseits etwas anderes als ALG II. Um was also geht es hier?
Gruß!
Hallo,
Diese sind jedoch der Meinung, dass bevor sie die Erstausstattung genehmigen würden, ich einen Antrag auf ALG2 stellen soll.
das ist nicht irgendeine "Meinung", sondern Grundlage für die Erstausstattung. Diese setzt eine Hilfsbedürftigkeit voraus, die durch das Jobcenter festgestellt wird.
dass sowohl nach der Geburt Elterngeld, Kindergeld ... angerechnet wird
Ja, wie denn sonst? Du wirst nicht ernsthaft erwarten können, daß Du trotz Kindergeld und Elterngeld das volle ALG II erhälst. Es wird also als Einkommen mit berücksichtigt werden.
nd das Einkommen meines Partners, der im Juli auslernt, angerechnet wird
Durch das gemeinsame Kind wird das Jobcenter von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen, bei dem dann das Einkommen des Partners abzüglich der Freibeträge angerechnet werden.
Gruß!
Hallo,
Unter dem Punkt Bedarfsgemeinschaft (Hauptantrag Punkt 2), weiß ich nicht, was ich eintragen soll. Im Internet steht, wenn ich Ü25 bin, zählen meine Eltern nicht zur Bedarfsgemeinschaft-also müsste ich hier nur eine 1 eintragen?
ja.
Und dann kommt halt der Punkt Meine Haushaltsgemeinschaft. Da müsste ich dann 2 Personen angeben die mit mir verwandt sind?
ja.
Problem ist seit diese weiß das meine Eltern in die Insolvenz mussten, ist sie nicht mehr gut auf die zu sprechen. Könnten meinen Eltern so noch Schwierigkeiten mit der Vermieterin drohen und sie erfahren dass ich auf Hilfe angewiesen bin zur Zeit?
Das Jobcenter kann und darf sich nicht mit der Vermieterin austauschen. Anders gesagt: durch das Jobcenter erfährt die Vermieterin nicht, ob irgendwelche Sozialleistungen gewährt werden.
Gruß!
Hallo,
1. Reicht es wenn ich am ersten Tag nach Ende meiner Tätigkeit16.4 oder 17.4? dort Aufschlage Persönlich melde und ALG1 beantrage?
nein. Du hast offensichtlich bereits jetzt die Kündigung und hast Dich also sofort an die Arbeitsagentur zu wenden.
Sollten die mir gleich wieder mit Maßnahmen etc. kommen muss ichdas machen?
Ja. "Die" zahlen Dir schließlich Geld dafür.
Muss das Amt mir dann mehr Geld belassen glaube das heißt Berufsbedingte Aufwendungen?
Das hat nichts mit dem ALG I zu tun. Hier werden irgendwelche Aufwendungen, wie Du sie nennst, nicht berücksichtigt. Allerdings dürfte mit dem neuen Job auch kein Anspruch auf ALG I mehr vorliegen.
Gruß!
Hallo,
Wir sind beide eine eigene Bedarfsgemeinschaft
mag sein. Dafür seid Ihr aber eine Haushaltsgemeinschaft, bei der die Regelvermutung gilt, daß Ihr für Euch gegeneinander einsteht. Wenn Ihr nicht miteinander wirtschaftet, teile es dem Jobcenter mit. Allerdings könnte es dann sein, daß der Prüfdienst vor der Tür steht und sich das ganze anschauen will.
Gruß!
Hallo,
Ist das rechtens?
ja. Du mußt Deine Anspruchsberechtigung erst nachweisen, bei der es ja laut Grace dann auch noch Widersprüche gibt. Allerdings gefällt mir die Aussage
Ich hab angerufen, dass ich die Unterlagen vorbeibringen möchte, aber die wollen nicht, dass ich einfach so vorbeischneie,
nicht. Wenn man eine Sozialleistung beantragt, ruft man nicht an, sondern stellt nachweislich den Antrag. In keinem Falle aber telefonisch.
aber das Amt bei mir scheint es hinauszuziehen.
Äh - woraus resultiert diese Deine persönliche Meinung? Bisher kann ich nichts von einer Verzögerung lesen.
Du hast bisher offensichtlich nur einen einzigen Anruf durchgeführt (bei dem man dann bei irgendeiner Hotline landet, deren Mitarbeiter oftmals kaum wissen, wovon sie reden) und bist nicht direkt im örtlichen Jobcenter vorstellig geworden. Und erlaubst Dir dennoch irgendwelche Schlußfolgerungen a la
aber das Amt bei mir scheint es hinauszuziehen.
Mit welchem Recht - ohne auch nur mal ansatzweise mit den Sachbearbeitern zu reden, die für Deinen Antrag zuständig sind? Und warum reicht es nur für einen Telefonanruf bei einer für Dich sehr wichtigen Frage? Wenn ich in einer solchen finanziellen Notlage sein, wie Du sie hier beschrieben hast, würde ich Punkt 8 Uhr vor dem Amt stehen - und nicht telefonieren.
Sorry - aber ich komme nochmal auf meine Bemerkungen im Posting #7 zurück - immer sind alle anderen an Deiner Situation schuld.
Gruß!
Hallo,
wann genau wurde mit welchem Verwendungszweck überwiesen?
Gruß!
Hallo,
Und warum muss ich hier überhaupt rechtfertigen.
Du mußt Dich nicht rechtfertigen. Du mußt aber damit rechnen, daß man Dir Fragen stellt - so wie ich es getan habe. Und wenn wir mal ganz ehrlich sind: das mit der nicht vorhandenden Studienfinanzierung ist nun mal nur ein vorgeschobenes Argument Deinerseits.
Wie lange soll ich mich denn minijoben, denn das Studium werde ich nicht erfolgreich abschließen können?
Nun ja. Mit einem Studienabschluß hättest Du deutlich bessere Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Du gibst im Augenblick das Studium auf und begibst Dich damit in die Abhängigkeit zum ALG II. Ob das nun die sinnvollste Entscheidung Deines Lebens ist wage ich zu bezweifeln.
habe ich denn nicht was besseres verdient.
Äh - ALG II ist nun "was besseres"? Träume weiter...
dann kam die große Depression
Wovon Du bisher nicht mal ansatzweise etwas geschrieben hast. Wie aber soll man helfen, wenn schon solch wichtigen Sachen nicht genannt werden?
Gruß!
Hallo,
Ich bin 32 und habe seit 2 Jahren keine Prüfung mehr bestanden.
und weiter mit den Ausreden: Du hast Dein Studium sicher nicht nach dem 30. Lebensjahr angefangen. Abgesehen davon gibt es nicht "den" Studienkredit. Vielmehr hängt es auch von der Bank ab, die Dir den Kredit gewährt - hier können sich die Bedingungen zu einem Studienkredt bei der KfW deutlich unterscheiden, z.B. was das Alter betrifft. Ich kenne jedenfalls durchaus Banken, die auch bei über 30jährigen den Studienkredit gewähren.
Studentischer Nebenjob, warum nicht, bis ans Lebensende in Nebenjobs schufften und mit der differenz von 850-550 leben. Hört sich zumutbar an.
Aja. Dann sind also die hunderttausende Studenten in Deutschland, die sich einen studentischen Nebenjob suchen und finden, wohl nur Idioten, weil sie halt schuften und mit dem Geld leben. Und Du bist also der Kluge, weil Du lieber von einer Sozialleistung leben willst als "zu schuften". Interessante Sichtweise.
Irgendwie hört sich das alles sehr nach Mi-Mi-Mi an - nicht böse sein. Wenn Du aber bereits an der Frage einer einfachen Recherche nach einem Studienkredit oder einem Nebenjob scheiterst, bereits jetzt zu wissen glaubst, daß Du in 2 Monaten obdachlos sein wirst (hast Du überhaupt schon mal angefangen mit der Wohnungsssuche?), dann bekommt man halt diesen Eindruck.
Wie auch immer:
was benötige ich alles damit das Jobcenter mir HartzIV und eine Mietkostenübernahme der aktuellen Wohnung gewährt?
Die Antragsformulare (über http://www.arbeitsagentur), Einkommensnachweise, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Mietvertrag, Ex-Bescheinigung, Arbeitsvertrag und ggf. weitere Dokumente, die aus den Antragsformularen hervorgehen.
Wie lange dauert mein Antrag und wie kann ich ihn beschleunigen?
Du kannst die Bearbeitungszeit beschleunigen, in dem Du die o.g. Dokumente alle bei Antragstellung vorlegst. Mehr kannst Du nicht machen. Die Dauer der Bearbeitungszeit liegt in der Regel so um die 4 Wochen - wenn eben alle Dokumente vorliegen.
Wer bezahlt die Kaution
Wenn Du eine neue Wohnung gefunden haben solltest, muß sie angemessen sein. Du solltest VOR Unterzeichnung des Mietvertrages bei dem Jobcenter eine Umzugsgenehmigung beantragen. Erhälst Du diese Genehmigung, wird die Kaution als Darlehen übernommen.
und event. eine Doppelmiete (ich glaube aber, dass ich obdachlos für 1-2 Monate werde)
Wenn Du obdachlos wirst, hast Du auch keine Doppelmiete. Ansonsten wird das Jobcenter aber auch so keine doppelte Miete übernehmen - warum auch? Die drohende Obdachlosigkeit wäre ja selbst verschuldet, denn Du weißt ja nicht erst seit heute, daß Du das Studium abbrichst und hättest also genug Zeit gehabt, Dich nach einer Wohnung umzusehen.
Wenn Du dann tatsächlich obdachlos werden solltest, kannst Du bei dem örtlichen Sozialamt eine Notunterkunft beantragen.
Gruß!
Hallo,
Da die Aufforderung sounverschämt kurz vor Maßnahmebeginn erfolgte
was sollte daran "unverschämt" sein? Du hast dem Jobcenter jeden Werktag zur Verfügung zu stehen und es kann folglich auch binnen eines Tages eine Maßnahme anordnen.
Dagegen habe ich Widerspruch eingegt.
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, womit Du also Montag an der Maßnahme teilnehmen mußt.
Und kannmir wegen des Widerspruchs etwas passieren, z.B. eine Leistungskürzung?
Nein, es kann da nichts passieren. Es sei denn, Du gehst eben Monta nicht zur Maßnahme mit dem Argument "Widerspruch eingelegt".
Außerdem habe ich gelesen, daß eine Maßnahme die Dauer von 8Wochen nicht überschreiten darf, ist diese mit 13 Wochen Dauer dann überhauptzulässig?
Eine solche Aussage kann man nicht pauschal treffen, da es darauf ankommt, um was für eine Maßnahme es sich handelt. Es gibt Maßnahmen mit max 8 Wochen, mit 6 Monaten und auch mit jahrelangen Dauer.
Gruß!
Hallo,
weil ich es nicht mehr finanzieren kann.
naja - eher eine Ausrede. Es hindert Dich keiner daran, z.B. einen Bildungs- oder Studienkredit aufzunehmen. Auch ein studentischer Nebenjob ist Dir zumutbar. Von daher sehe ich dieses "Argument" als vorgeschoben an.
und eine Mietkostenübernahme der aktuellen Wohnung gewährt?
Was für eine "aktuelle" Wohnung? Du meinst das Studentenwohnheim?
Gruß!