Hallo,
es fehlt ein wichtiges Detail: Dein Alter. Abgesehen davon: bist Du nun bereits exmatrikuliert oder nicht?
Gruß!
Hallo,
es fehlt ein wichtiges Detail: Dein Alter. Abgesehen davon: bist Du nun bereits exmatrikuliert oder nicht?
Gruß!
Hallo,
obwohl ich immer bis spätestens 29. das Geld überwiesen bekomme
nein, hast Du nicht. ALG II wird immer am letzten Werktag des Vormonats gezahlt - das kann also auch der 30., (z.B. in diesem April), der 31. (Mai) oder auch der 28. (Juni) sein. In diesem Monat wird das ALG II heute ausgezahlt, allerdings mußt Du dann auch noch auf die Freigabe der Bank warten. Also kannst Du spätestens heute abend wissen, ob Dir etwas überwiesen wurde oder nicht.
Gruß!
Hallo,
aber er hat kein BAföG mehr bekommen... Widerspricht sich in meinen Augen.
widerspricht sich absolut nicht. Nicht umsonst hatte ich geschrieben (und noch mal die Kernaussage extra herausgehoben)
im Falle einer verspäteten Bearbeitung des BaföG-Antrages hätte Dein Mann ALG II beantragen können
Ist halt etwas vollkommen anderes als bei jemand, der grundsätzlich kein BaföG mehr erhält.
Gruß!
Hallo,
während dieser Zeit hat er Schulden bei der Bank gemacht um laufende Kosten zu decken
im Falle einer verspäteten Bearbeitung des BaföG-Antrages hätte Dein Mann ALG II beantragen können und sollen. Dann wäre das verspätet gezahlte BaföG mit dem ALG II verrechnet worden und alles wäre in Ordnung gewesen.
Jetzt hat das Jobcenter diese Summe aber als Einkommen gerechnet
Da Ihr eben nicht ALG II für den Mann beantragt habt, kommt es nun zur Anrechnung als Einkommen, was soweit auch nicht zu beanstanden ist.
Gruß!
Hallo,
keiner hier kann wissen, ob das Jobcenter einen Umzug genehmigt. Der Grund, den Du angegeben hast, ist nicht unbedingt ausreichend für eine solche Genehmigung. Erhälst Du die Genehmigung, kannst Du eine entsprechende angemessene Wohnung suchen. Was dabei als angemessen gilt, kannst Du nur bei Deinem Jobcenter erfahren. Erhälst Du keine Genehmigung und ziehst dennoch um, bekommst Du maximal die bisherige Miete.
Gruß!
Hallo,
aus § 16 SGB II geht hervor, daß es sich um eine KANN-Leistung handelt.
Gruß!
Hallo,
habe ich das Recht, auf der Zahlung des Lehrganges zu bestehen
Nein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein,
da das BG noch gültig ist?
"das BG" ist der Bildungsgutschein, der vom alten Jobcenter ausgestellt wurde. Das neue Jobcenter ist nicht verpflichtet, Zusagen des alten Amtes zu übernehmen.
Gruß!
Hallo,
Ihr bildet keine Bedarfsgemeinschaft, sondern eine Haushaltsgemeinschaft. Bei dieser wird davon ausgegangen, daß Ihr Euch gegenseitig finanziell unterstützt. Solange das nicht der Fall ist, sollte es keine Probleme geben.
Gruß!
Hallo,
Ist für mich einfach schwer nachzuvollziehen.
und für mich ist es schwer nachzuvollziehen, warum man erstens falsche Angaben bei dem Antrag auf Sozialleistungen macht und 2. auf Ansprüche Deines Kindes auf Unterhalt verzichten willst.
Prinzipiell kannst Du natürlich nicht gezwungen werden, den Vorschuß zu beantragen. Allerdings riskierst Du damit erhebliche Zweifel an Deine Hilfsbedürftigkeit: das Jobcenter könnte sich fragen, wovon Du lebst, wenn Du ganz offensichtlich mal eben so auf 160 € verzichten willst. Du wirst dementsprechend mit tiefergehenden Fragen und Untersuchungen darüber rechnen, ob Du irgendwelche verschwiegene Einnahmen hast. Denn kein Bezieher von ALG II wird freiwillig auf 160 € verzichten - das ist absolut nicht plausibel.
Gruß!
Hallo,
Diese nutzen ein Sparbuch wo die Mietkaution draufgeht, ein extra Mietkautionskonto gibt es nicht.
Genau das ist nicht legal. Der Vermieter hat die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen. Nur wenn das Sparbuch vom Vermieter ausschließlich für Deine Kaution genutzt wird und keine anderen Einzahlungen oder Abhebungen stattfinden, wäre das zu akzeptieren.
sowie noch 120,-€ "Vertragsgebühr"
Kaum, weil eine solche Gebühr unüblich ist und eher als illegal gesehen werden wird.
Gruß!
Hallo,
Komisch, wer reagiert hier wie in motziges Kleinkind? Jap, du.
Nicht ich habe mit unsinnigen Unterstellungen auf eine sachliche Antwort von mir reagiert - Du warst es. Und bleibst bei diesem Kleinkinderverhalten.
Aber du hast das Recht, dich dispektierlich und unverschämt zu geben
Auch hier habe ich bisher nichts "unverschämtes" verlauten lassen. Du hast dieses Verhalten mit Deinem Beitrag #6 selbst angefangen und in Deinem letzten Beitrag erweitert.
Aus diesem ganzen Verhalten erahne ich die tatsächlichen Probleme, die Du mit dem Jobcenter hast - wenn Du dort genauso unlogisch und aggressiv wie hier auftrittst, würde das so einiges erklären.
Wie auch immer: auf so etwas habe ich hier keine Lust.
Gruß!
Hallo,
Deine Rückmeldung ist eine Nicht-Antwort und hilft null.
Weder erklärt sie deinen Standpunkt, noch klärt sie mein Problem, welches du ja scheinbar bei mir siehst.
ich habe Dir auf Deine Fragen geantwortet. Diese Antworten gefallen Dir nicht, weil sie nicht Deinen Vorstellungen entsprechen. Das ist Dein gutes Recht, gibt Dir aber nicht das Recht, wie ein beleidigtes Kleinkind zu reagieren.
Weder erklärt sie deinen Standpunkt, noch klärt sie mein Problem, welches du ja scheinbar bei mir siehst.
Komisch, wenn Du dann aber meinen Standpunkt zu Deinem Problem zitierst. Aber wahrscheinlich bist Du nur mit der Maus ausgerutscht...
lass es doch einfach.
Glaubst Du jetzt ernsthaft, daß ich mir sagen lasse, was und wie ich antworte?
Gruß!
Hallo
Mache ich den Eindruck, ich will maximal perfekt auf eine Stelle passen? Nene.
doch doch. Ich zitiere mal
Dies liegt unter anderem daran, dass ich völlig unterqualifiziert für die regulären Stellen bin.
Das Jobcenter jedoch ist der Meinung, dass dies nicht zutrifft und fordert mich zu Bewerbungen auf.
Gruß!
Hallo,
Bei der Gewinnermittlung kommen bei mir ausser bei zwei Monaten negative Gewinne raus.
negative Gewinne gibt es nicht. Wenn Du kein Gewinn ermittelst, ist im jeweiligen Monat 0 € einzutragen.
Gruß!
Hallo,
dass eine Sanktion und eine Kürzung der Regelbedarfe und Kosten der Lebensdeckung rechtwidrig sei, da man dann unter dem Mindestsatz fällt.
das ist falsch.
Dies liegt unter anderem daran, dass ich völlig unterqualifiziert für die regulären Stellen bin.
Das ist kein vom Jobcenter akzeptierter Grund. Du kannst nicht darauf bestehen, in einem Job entsprechend Deiner Qualifizierung eingestellt zu werden. Erst recht nicht, wenn Du seit Jahren erfolglos versuchst, in Deiner Branche wieder herein zu kommen. Das hat ja offensichtlich nicht geklappt, womit also das Amt darauf keine Rücksicht (mehr) nehmen wird.
--> Kann ich gegen diese Akteneinträge etwas tun?
--> Kann ich fordern, dass Einträge nur mit meiner Unterschrift künftig erfolgen oder ähnliches?
Nein. Die Einträge in Deiner Fallakte sind nur für Vorgänge innerhalb des Amtes gedacht, sie sind also sozusagen innerbetrieblicher Natur.
Zudem verweigert man mir die Qualifikationskurse, welche auf der Jobbörse gelistet werden
Welchen Sinn sollte ein erneuter Umschulungskurs machen, wenn Du gerade einen absolviert hast, der aber anscheinend auch nichts gebracht hat?
Zusammengefaßt: Du hast zwar ein Praktikum in Deinem ursprünglichen Berufsfeld gehabt, zusätzlich noch einen Umschulungskurs. Beides zusammen sowie die jahrelange Arbeitslosigkeit bringen Dich aber nicht davon ab, daß Du nur entsprechend Deinen Qualifikationen zu vermitteln wärst, obwohl dies in den Jahren zuvor bereits nicht gelungen ist. Von dieser Warte aus betrachtet scheint mir Deine Forderung etwas überspitzt zu sein.
Die 30% sind runde 130,-€
Wenn keine Rechtsfolgebelehrung erfolgte, wäre eine Sanktion nicht rechtens. Das wäre also zu prüfen.
Gruß!
Hallo,
ein Aufhebungsbescheid bedeutet die Aufhebung des bisherigen Bescheides, wobei dann ggf. auch weiterhin ein Anspruch auf ALG II in anderer Höhe besteht. Ein Einstellungsbescheid bedeutet die Aufhebung des aktuellen Bescheides ohne weiteren Anspruch auf ALG II.
Gruß!
Hallo,
Wäre noch die Frage, ob die Hälfte, die an den Treuhänder geht auch vom Erbe abgezogen werden muss.
nein. Private Schulden haben nichts mit ALG II zu tun.
Gruß!
Hallo,
wobei ich mich Frage wo keine BWB vorliegt
was ist eine "BWB"?
Muss ich Trotz der fehlenden Weiter Bewilligung trotzdem noch zur Maßnahme
Ja - es sei denn, esa besteht kein Anspruch auf ALG II mehr.
Gruß!
Hallo,
Nun die frage, muss ich ALG I weiter führen, oder kann ich auch sagen das ich direkt ALG II beziehen will?
ein Anspruch auf ALG I ist vorrangig gegenüber ALG II und Du hast keine Wahlmöglichkeit.
Gruß!
Hallo,
nicht unbedingt. Dieses Attest lag ja nicht zum Zeitpunkt des Umzuges vor. Und der Umzug hat ja nach Deinen Schilderungen nicht unbedingt mit der Krankheit, sondern mit den Nachbarn zu tun. Da dies Deine Mutter auch dem Amt so mitgeteilt hat, befürchte ich mal, daß das Attest als vorgeschoben angesehen wird - zumal es nachträglich nach Ablehnung der vollständigen KdU eingeholt wurde.
Sie kann es natürlich probieren - mit dem Risiko, sich unglaubwürdig zu machen.
Gruß!
Hallo,
Wie bekomme ich erstmal wenige Monate Ruhe - muss keinerlei Termine wahrnehmen?
die Chancen dafür sind schlecht.
Ärztliche Atteste beizubringen dürften kein größeres Problem sein. Für vier Wochen denke ich.
Ja und? Eine Krankschreibung schützt nicht vor Vorladungen.
Gruß!
Hallo,
Auf ein bisschen Verständnis hatte ich in solch einem Forum schon gehofft.
was nutzt Dir Verständnis? Das hilft Deiner Mutter dann auch nichts, weil die Gesetzeslage nun mal so ist, wie sie ist. Da sind sachliche Antworten wesentlich sinnvoller, auch wenn sie Dir nicht gefallen,
Gruß!
Hallo,
Als Grund für den Mietwechsel hat meine Mutter dann angegeben, dass sie schon jahrelang Ärger mit den Nachbarn hat und auch bereits gemobbt wurde.
Das ist reine mietvertragliche Sache und rechtfertigt keinen Umzug. Hier hätte Deine Mutter entsprechende zivilrechtliche Maßnahmen einleiten können, die jedoch erst einmal nichts mit dem Jobcenter zu tun haben.
Der Umzug fand offensichtlich ohne Genehmigung des JC statt. Somit wird tatsächlich nur die alte Miete gezahlt.
dass meine Mutter schon immer unter starken Depressionen leidet und seit einigen Jahren auch Angstzustände entwickelt hat, nur war sie deshalb nicht beim Arzt.
Das ist kein Argument.
hat meine Mutter noch eine Chance, dass die neue Miete komplett übernommen wird
Nein. Es sind keine belastbaren Gründe für den Umzug vorhanden.
Gruß!
Hallo,
Durch das Gutachtenvon meinem Arzt und dem dauerhaften Fahrverbot kann mich das Amt zueinem Umzug in eine andere Stadt/ einen anderen Landkreis zwingen.
nein,das ist nicht so einfach möglich.
Gruß!