Hallo,
Darf ich die dann damit decken?
nein. Du hast vorrangig Deinen Lebensunterhalt abzudecken, wobei dann private Schulden ohne Interesse sind.
Gruß!
Hallo,
Darf ich die dann damit decken?
nein. Du hast vorrangig Deinen Lebensunterhalt abzudecken, wobei dann private Schulden ohne Interesse sind.
Gruß!
Hallo,
Dass mit dem Kuchen habe ich einer Bewerbung im Internet entnommen. Derjenige hatte Erfolg damit.
Und ich habe gestern von jemand etwas gelesen, der von Außerirdischen entführt wurde. Steht so im Internet, muß also stimmen.
dash
Bisher wurde ich zu Jobgesprächen eingeladen.
Schon mal daran gedacht, daß das absolut nicht an Deinem Kuchen liegt, sondern eher in solche Gründen wie der Schutz vor Diskriminierungsvorwürfen?
Aber mach mal - ich sehe schon, daß man bei Dir nicht durchdringt.
Gruß!
Hallo,
Dann gebe ich eben an, dass ich aufgrund von Pflege zweier Angehöriger nur noch täglich 3-4 Stunden arbeiten kann.
das wird nicht klappen. Im Normalfall wird nur die Pflege eines Verwandten berücksichtigt, bei einem weiteren Verwandten sind andere Möglichkeiten der Pflege zu wählen.
Dass es Usus ist, ein Gutachten zu erstellen ohne persönliches Erscheinen , ist mir neu.
Mag sein, ist aber so.
Gruß!
Hallo,
wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du Anspruch auf die rückwirkende Zahlung des Elterngeldes und nicht Dein Ex-Partner. Sofern aber der Anspruch bei Dir liegt, ist die Rückzahlung auch bei Dir anzurechnen. Irgendwelche privaten Absprachen sind dabei ohne Interesse.
Er hat wirklich alles gezahlt Miete und Nebenkosten, Nahrung, Kleidung etc.
Äh - das ist eigentlich vollkommen normal, wenn sich der Vater um das Einkommen und die Mutter um das Kind kümmert. Dadurch hat aber der Vater keinerlei Ansprüche Dir gegenüber...
Gruß!
Hallo,
Und ich bin ehrlich, ich zahle lieber später als früh die Summe zurück.
fassen wir mal zusammen: Du hast bislang Dein ALG II pünktlich bekommen, das ALG II war zu hoch und nun, bei Rückzahlungsforderungen, gefällt Dir das ganze nicht.
Mal abgesehen davon, daß Du Dich höchstwahrscheinlich mächtig aufgeregt hättest, wenn das ALG II nicht pünktlich gezahlt worden wäre, legst Du nun alle Bemühungen darin, möglichst spät das zu viel gezahlte ALG II, von dem Du selbstverständlich profitiert hast, zurück zu zahlen.
Ich bin auch ehrlich: Dein Verhalten und auch Deine Reaktion ist jämmerlich. Du hast eine Zeitlang durch die Überzahlung besser als der normale ALG-II-Bezieher leben können und versuchst dann auch noch, diese Diskrepanz von Dir zu schieben.
Wie gesagt: Dein Verhalten ist jämmerlich.
Gruß!
Hallo,
und wie lautet nun Deine Frage?
Gruß!
Hallo,
Das SG kann meine Unterlagen ja gerne einsehen, damit habe ich doch keine Probleme.
Dir ist aber klar, daß das SG dann die Unterlagen an das Jobcenter weiter gibt und das Amt dann eine Aussetzung der Verhandlung beantragen wird, weil die Unterlagen erst geprüft werden müssen? Und daß das Amt damit argumentieren wird, daß zwar Deine ursprünglichen Unterlagen verloren gegangen sind, Du aber nicht gewillt warst, diese Unterlagen erneut einzureichen und es deswegen zur Ablehnung des Widerspruches kommen mußte?
Man kann sich das Leben auch selbst schwer machen...
Gruß!
Hallo,
dann schalte auf stur, rechne aber dann auch mit Ablehnung des Widerspruchs und ggf. Probleme mit dem SG. Denn spätestens das will die Unterlagen von Dir erneut sehen.
Gruß!
Hallo,
Ich würde jetzt einfach die Schreiben und Telefonanrufe weiter ignorieren und die Fristen verstreichen lassen. Ist das ein angemessenes Verhalten?
nein, weil es dann zu einer Schätzung des zuviel gezahlten ALG II kommen kann, die dann zu Deinen Ungunsten verlaufen könnte.
Abgesehen davon dürfte es für das Widerspruchs- und ggf. Klageverfahren dann auch übel aussehen.
Gruß!
Hallo,
Ist Geschmackssache.
Sie findet es provokant und einen Kuchen anzubieten, um zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden, sei eine Art Bestechung.
dann hast Du einen seltsamen Geschmack. Mir erschließt sich nämlich auch nicht, was Kuchen und Vorstellungsgespräch miteinander bei einer ernsthaften Bewerbung zu tun haben sollen - es sei denn, Du bewirbst Dich als Bäcker. Ansonsten ist das vollkommen unnötiig und dürfte Deine Einstellungschancen aus mehreren Gründen eher reduzieren.
Darf mir die Vermittlerin das Anschreiben vorschreiben?
Sie kann zumindest ernsthafte Bewerbungen erwarten, wozu die Kuchensache nicht gehört. Hier riskierst Du im Weigerungsfall nur ein zeitraubendes Bewerbungstraining.
Darf mir die Vermittlerin vorschreiben, wo ich nach Stellengesuchen suchen soll? Ich soll bei indeed und auf dem Portal der AA suchen.
Es kann auch hier durchaus erwartet werden, daß Du zumindest die Jobbörse der Arbeitsagentur nutzt. Schon allein deswegen, weil hier die Arbeitgeber bewußt nach Arbeitslose suchen.
Gruß!
Hallo,
Jetzt wurde ein neues Gutachten erstellt OHNE mich persönlich gesehen zu haben.
Ja und? Das ist so Usus. Nur in den seltensten Fällen wird eine persönliche Vorstellung als notwendig erachtet. In den allermeisten Fällen wird nach den Akten und Befundberichte der behandelnden Ärzte geurteilt. Und wenn diese der Meinung sind, daß hier eine Verbesserung eingetreten ist, ist das ganze erst einmal ein Problem Deiner eigenen Ärzte.
Wie gehe ich gegen das Gutachten vor?
Gar nicht, weil Du dafür keine Möglichkeiten hast. Die Möglichkeit eines Widerspruches ist nicht gegeben, da es sich bei dem Gutachten nicht um einen Verwaltungsakt handelt.
Du kannst maximal gegen Bescheide vorgehen, die sich auf das Gutachten stützen.
Gruß!
Hallo,
Es mag sein, daß der TE unter einer Krankheit leidet (siehe weiter unten), die jedoch offensichtlich nie behandelt wurde. Weder Du noch ich sind Ärzte und es steht uns nicht zu, irgendwelche Ferndiagnosen zu stellen. Zumal dann auch noch in einem Forum, welches sich nicht mal ansatzweise mit medizinischen Problemen beschäftigt. Von daher hätte der Hinweis auf eine dringende ärztliche Vorstellung ausgereicht. Weswegen ich mal Deine Vermutungen aus dem Beitrag von Dir rausgenommen habe. Nicht böse sein.
Mal Klartext: selbst wenn das Jobcenter Leistungen für Dich übernehmen würde, würdest Du diese im Rahmen von Sanktionen wegen Deinen Problemen innerhalb kürzester Zeit wieder verlieren. Nach Deinen eigenen Aussagen bist Du erwerbsunfähig, jedoch aus falsch verstandener Scham nicht in ärztlicher Behandlung. Selbst wenn also das Jobcenter Dir eine eigene Wohnung finanzieren würde, ist bereits jetzt absehbar, daß Du diese Wohnung nicht halten würdest. Schon allein deswegen, weil Du Dir selbst die Ferndiagnose
Aber sowas ist ja in Deutschland kein Anerkanntes Krankheit.
stellst, ohne auch nur einen Arzt jemals wegen Deiner Probleme aufgesucht zu haben.
Von daher ist Deine Aussage
Deshalb muss ich bestimmt bald Obdachlos werden.
nicht unbedingt falsch. Falsch sind aber Deine Schlußfolgerungen: obdachlos würdest Du werden, wenn Du nicht endlich mal anfängst, Dein Leben in den Griff zu bekommen. Der Arztbesuch wäre der erste (und wahrscheinlich wichtigste) Schritt dazu.
Unabhängig davon gelten all die Ausführungen von @bass386 in Sachen Unterhaltspflicht der Eltern.
Gruß!
Hallo,
Noch nicht.
naja - dann kannst Du doch gar nicht wissen,ob Du unter einer "anerkannten " Krankheit leidest. Und das mit Deiner Scham ist unsinnig. Kein Arzt wird über Dein Krankheitsbild lachen, sondern eher nach einer Lösung suchen.
In Sachen "Obdachlosigkeit" wurden Dir bereits Antworten gegeben. Allerdings wirst auch Du selbst etwas tun müssen - zum Beispiel eben Dich in ärztliche Behandlung begeben.
Gruß!
Hallo,
Aber sowas ist ja in Deutschland kein Anerkanntes Krankheit.
Naja - ich weiß zwar nicht, woher Du dieses Wissen hast, aber sei es drum. Hast Du Dich wegen Deiner Probleme in ärztlicher Behandlung begeben?
Gruß!
Hallo,
Das ist doch irgendwie willkürlich, oder?
wieso das? Du hast einen Weg gewählt, der nunmal der schwerste aller möglichen war. Mit einem Bildungsgutschein wären all diese Probleme nicht vorhanden gewesen. Das Argument mit dem 1 Jahre Wartezeit lasse ich dabei nicht gelten - denn nun hast Du ja offensichtlich 1,5 Jahre gebraucht, um eine schulische Ausbildung zu finden. Die Du dann ja eigentlich vorher auch nicht machen hättest können wegen Deiner Mutter. Von daher sehe ich hier kaum eine Willkür.
Die Erforderlichkeit läßt sich zum einen damit begründen, daß Du noch gar keinen Berufsabschluß hast. Zum anderen könntest Du ja mal in die Jobbörse der Arbeitsagentur nachsehen, wieviel Jobs Deines Wunschberufes in Deiner Umgebung angeboten wären. Sind da etliche vorhanden - wären das schon durchaus gute Gründe.
Gruß!
Hallo,
Leider habe ich dieses Darlehn nicht in der Anlage VM vermerkt
oh - hatte ich überlesen.
Wenn Du es nicht als Vermögen angegeben hattest, kann es auch nicht als "altes Vermögen" gerechnet werden. Von daher kann es zu Problemen kommen - muß es aber nicht.
Gruß!
Hallo,
Das steht auch nicht im Zusammenhang.
doch, steht es.
als Rückfluss alten Vermögens
Hattest Du denn damals das Vermögen angegeben?
Gruß!
Hallo,
sofern sein Einkommen bei Dir mit angerechnet wird (was nicht automatisch im 1. Jahr des Zusammenlebens der Fall ist), werden auch seine Unterhaltsverpflichtungen bei dem ALG II berücksichtigt, sofern auch nachgewiesen, daß der Unterhalt tatsächlich gezahlt wird.
Gruß!
Hallo,
welche Rückzahlungsvereinbarung wurde damals getroffen? Warum wurde das Darlehen erst 3 Jahre zurück bezahlt - zu einem Zeitpunkt also, von dem Deine Mutter weiß, daß das ALG II beziehst?
Gruß!
Hallo,
Aber das ist kein Unterhalt sondern die 2. Mietzahlung
rechtlich handelt es sich auch weiterhin um Unterhalt. Denn nicht Deine Mutter ist gegenüber dem Vermieter mietpflichtig, sondern Du.
Gruß
Hallo,
hab ich eine Chance über Sozialgericht?
nein. Unterhalt bleibt auch bei einem Sozialgericht Unterhalt. Und es ist nun mal Unterhalt.
Wieso wird das nicht gesehen /akzeptiert das ich gerade alles tue um den Job anzunehmen,
Weil das absolut nichts mit dem Unterhalt zu tun hat.
Du hast das ganze falsch aufgezäumt - hier etwas nachträglich zu ändern, dürfte sehr sehr schwer bis unmöglich sein.
Gruß!
PS: Ich heiße Corinna und nicht Tanja...
Hallo,
der Verweis auf § 1 SGB II ist in diesem Zusammenhang unsinnig, sinnvoll wäre nur der Verweis auf § 27 Abs. 3 SGB II. Beachte jedoch, daß es sich hier um eine reine KANN-Regelung handelt. Du wirst also begründen müssen, warum die Ausbildung zwingend erforderlich für eine berufliche Eingliederung ist.
Gruß!
Hallo,
Mein Antrag wurde abgelehnt, dennoch bekomme ich eine Zahlung von 380€.
wenn ein Antrag abgelehnt wird, bekommt man keine 380 € vom Jobcenter. Was also steht in der Ablehnung und wie werden die 380 € begründet?
Der Fakt, daß Deine Mutter Dir 1.500 € und zusätzlich noch 400 € überweisen hat, dürfte als Unterhalt zu werten sein, womit eher hier ein Ablehnungsgrund liegen dürfte.
Gruß!