Beiträge von Corinna
-
-
Hallo,
Ok, aber es war eingescannt, mit Unterschrift und unterschrieben. Ist das dann nicht rechtssicher?
nein. Was Du irgendwo zu Hause einscannst, hat nichts damit zu tun, daß eine Mail nicht rechtssicher ist. Du weißt nicht, ob Deine Mails den Ansprechpartner jemals erreicht hat, Du kannst nicht nachweisen, daß er Deine Mails jemals gelesen hast und der Ansprechpartner weiß auch nicht, ob die Mails wirklich von Dir stammen.
Du hast so ziemlich die untauglichste Möglichkeit für einen Antrag gewählt, den es gibt. Weswegen ich auch keine Chancen für irgendeinen "Eilantrag" (den es nicht gibt) sehe.
Von daher: gehe schnellstmöglich zu Deinem Jobcenter und stelle den Antrag dort direkt.
Gruß!
-
Hallo,
die Antwort hast Du Dir ja selbst bereits gegeben:
Das Auto wurde seinerzeit aus der ausgezahlten privaten Lebensversicherung bezahlt. Damals wurden auch die Leistungen des Jobcenters eingestellt, da Vermögen über der Freibetragsgrenze da war.
Das aber ist ganz andere Ausgangslage als bei Dir jetzt: jetzt beziehst Du ALG II.
Gruß!
-
Hallo,
Wieso wird das als Einkommen angesehen?
weil Du mit eingehenden Zahlungen vorrangig Deinen Lebensunterhalt finanzieren sollst und nicht dafür nutzt, neues Vermögen in Form eines neuen Autos aufzubauen.
Gruß!
-
Hallo,
Ich habe jetzt daran gedacht, mir das Geld per Eilantrag wieder zu holen beim Sozialgericht.
Vollkommen sinnlos. Emails sind nicht rechtssicher und Du hast somit keinen Nachweis darüber, einen Antrag gestellt zu haben.
Gruß!
-
Hallo,
Aber geht es hier nicht auch ein wenig ums Prinzip?
geht es. Das Prinzip lautet: Du willst eine Sozialleistung und das für diese Leistung zuständige Amt will wissen, ob Deine Angaben zutreffend sind.
Hinzu kommt evtl. noch das Recht auf Datenschutz der Geschäftspartner?
Nein, das ist unerheblich. Spätestens wenn das Jobcenter den Zoll wegen Verdacht auf Schwarzarbeit einschaltet, wirst Du mit diesem "Argument" nicht weiter kommen.
Noch einmal: es gibt Differenzen zwischen Deiner von Dir selbst veröffentlichten Auslastung und den Einnahmen, die Du nicht belegbar nachweisen kannst. Mit irgendeinem Hinweis auf Datenschutz verschlimmerst Du Deine Situation nur noch, weil dann erst recht angenommen werden wird, daß Du etwas zu verbergen hast.
Gruß!
-
Hallo,
Ob die LEISTUNG nach SGB eine Gesamtzahlung ist oder ob es zwei unabhängige sind, das ist die Frage.
Nein, das ist hier nicht die "Frage", zumal auch nicht mal ansatzweise klar ist, warum es sich nun plötzlich um zwei Zahlungen handeln sollte, wenn es denn nur eine war.
Du hast aus Erwerbstätigkeit Einnahmen erzielt, welches auch nicht als einmaliges Einkommen im Sinne des SGB II zu werten ist. Dementsprechend wird das Arbeitseinkommen bei Deinem ALG II angerechnet werden. Womit das Thema nun auch erschöpfend behandelt wurde.
Gruß!
-
Hallo,
ich fasse mal zusammen: auf Eurer Internetseite wurden Veranstaltungen genannt. Obwohl es diese nicht gab. Die aber dennoch genannt wurden.
Das war es dann auch schon mit der Zusammenfassung.
Wenn ich Deine Frage richtig verstehe, besteht eine ganz offensichtliche Diskrepanz zwischen den von euch selbst genannten Veranstaltungen und denen, die (aus welchen Gründen auch immer) abgesagt wurden. Für diese Absagen kannst Du nichts nachweisen, weil Du laut eigenen Angaben ja auch keine Verträge abgeschlossen hast. Und wunderst Dich nun, daß das Jobcenter nicht unbedingt Deinen Angaben glauben will.
Ehrlich gesagt sind Deine Argumente tatsächlich ziemlich schwach. Es wird Deinerseits etwas behauptet, was nicht belegt werden kann und was Du mit der Aussage
Für uns ist es jedoch mehr als geschäftsschädigend, wenn wir uns mit den Forderungen an die Veranstaltern / Geschäftspartnern wenden und auf diese Weise unsere Hilfsbedürftigkeit offenbar wird.
auch verweigern willst. Für das Jobcenter gibt es nur eine Aussage - nämlich die, daß es laut Eurer Internet-Seite Veranstaltungen gab, die es aber dann doch nicht gegeben hat. Gleichzeitig wird behauptet, daß wie selbstverständlich
eindeutiges Misstrauen der SB, gepaart mit Unkenntnis über unser Berufsfeld
vorhanden sei.
Sorry - aber das alles ist zu wenig und auch nicht plausibel, um hier aktiv zu werden.
Gruß!
-
Hallo,
Es ist also NOCHT eine Zahlung, sondern es sind zwei, die unabhängig von einander zu sehen sind, aber einander bedingen. Korrekt?
Du stellst seltsame Fragen. Bisher war immer von einer einmaligen Zahlung die Rede. Wie kommst Du jetzt auf zwei?
Gruß!
-
Hallo,
wenn Du kein ALG II mehr erhälst, erhälst Du auch keine Kosten der Unterkunft und keine Krankenkassenbeiträge.
Gruß!
-
Hallo,
es wird als einmaliges Einkommen gewertet werden.
Es ist doch ein schon vorher bestehendes Vermögen (als Auto).
Nein, ist es nicht. Das vorher vorhandene Vermögen wurde ja offensichtlich zerstört und ist praktisvch nicht mehr vorhanden. Und neues Vermögen kann während des Bezuges von ALG II nicht aufgebaut werden. Auch handelt es sich bei der Versicherungsleistung nicht um eine nicht zu berücksichtigende Entschädigung aus immateriellen Grunde.
Gruß!
-
Hallo,
Ihr bildet nach einem Jahr automatisch eine Einstandsgemeinschaft - ob Du das nun willst oder nicht. Deine Ansichten dazu sind nicht relevant.
Diese Einstandsgemeinschaft zu widerlegen ist außerordentlich schwierig und auch vor Gericht nur in sehr seltenen Fällen möglich.
Gruß!
-
Hallo,
das Jobcenter kann das gesamte Guthaben einfordern.
Gruß!
-
Hallo,
Ich sehe es nicht als Einkommen an, weil dieses Geld von mir scgon bezahlt wurde..
mag sein - interessiert aber nicht. Mal als Gegenbeispiel: hättest Du statt dem Guthaben eine Nachforderung erhalten, hättest Du ja auch zu Recht erwartet, daß das Jobcenter diese Forderungen übernimmt. Man kann aber nicht das eine erwarten (Übernahme von Forderungen), während man das andere (Anrechnung eines Guthabens) ablehnt.
soll ich noch dazu etwas schreiben?
Ich würde schon dazu schreiben, daß das bei Dir untergegangen war - debi würde ich durchaus angeben, daß durch den Tod Deines Mannes solche Sachen für Dich nicht ganz oben in der Prioritätenliste stand. Auf keinen Fall würde ich jedoch anfangen, wie hier zu diskutieren.
Gruß!
-
Hallo,
und bezieht so noch Leistungen für das WG-Zimmer in der alten WG.
das könnte man als Betrug werten.
Kann der stattgefundene Umzug etwa noch abgelehnt werden?
Ja - wenn z.B. die Miete nicht angemessen ist. Und davon ist bei 820 € bei 2 Personen auszugehen. Das bedeutet, daß maximal nur die alte Miete gezahlt wird und eventuelle Nachforderungen des Vermieters aus den Betriebskosten nicht übernommen werden.
Auch hat sie mit dem anderen WG-Bewohner (der neuen 2er WG) vom Vermieter immer noch keinen schriftlichen Mietvertrag vorliegen. Sie kann also gar nichts beim Jobcenter vorlegen.
Dann könnte es sein, daß keine Unterkunftskosten oder diese nur mit erheblicher Verzögerung gezahlt werden.
Gruß!
-
Hallo,
das ist egal.
Gruß!
-
Hallo,
bei einer Wirtschaftsgemeinschaft spielen die angemessenen Kosten der Unterkunft natürlich eine Rolle. Allerdings schreibst Du laufend etwas von "ihrem Anspruch" - Sie allein hat keinen Anspruch, sondern nur Ihr beide zusammen.
Gruß!
-
Hallo,
da Du bisher für Ihren Lebensunterhalt aufgekommen bist, ist davon auszugehen, daß Ihr eine Wirtschaftsgemeinschaft bildet. Dementsprechend ist auch Dein eigenes Einkommen in einem Rechner zu berücksichtigen.
Gruß!
-
Hallo,
Spenden sind keine Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit und bedingen keine Betriebsausgaben.
Gruß!
-
Hallo,
das ist eine Sache, die mit dem Jobcenter absolut nichts zu tun hat. Du solltest Dich also an Deine Krankenkasse wenden.
Gruß!
-
Hllo,
ein Ehrenamt hat nichts mit einem Anspruch auf ALG II zu tun und Du kannst hier verfahren, wie Du willst.
Gruß!
-
Hallo,
nochmal: "ratsuchend" ist nichts anderes als ein Beratungsstatus, reicht aber nicht für den Anspruch auf KG aus. Also ändere das dringendst um und rede dann nochmal mit der Familienkasse.
Gruß!
-
Hallo,
eine Zahlung direkt vor Antragstellung könnte zumindest Nachfragen und verzögerte Bearbeitung nach sich ziehen.
Gruß!
-
Hallo,
dass mein freund notfalls bereit wäre, einen (ggf „rückdatierten“) vertrag zu unterschreiben.
naja - das könnte man dann als Betrug auslegen.
Laß Dir das Geld bar geben und fertig.
Gruß!
-
Hallo,
Sie ist aber nicht Arbeitssuchend, sondern Ratsuchend gemeldet.
der Status "ratsuchend" ist nicht mit dem Status "arbeitssuchend" gleichzusetzen. Kindergeld wiederum wird nur bei dem Status "abeitsuchend" oder "Ausbildung suchend" gewährt. Frage also: wer hat Dir zu diesem Status mit dem "ratsuchend" geraten?
Gruß!
-
Hallo,
besteht denn ein schriftlicher Darlehensvertrag?
Gruß!
-
Hallo,
Leider keiner eine Idee?
Doch, das schon. Aber eigentlich kannst Du Dir Frage auch selbst beantworten: wenn Du keine Kunden hast, kannst Du keine Einnahmen und erst recht keine Ausgaben schreiben. Alles, was Du hier falsch prognostizierst, geht für Dich nach hinten los, da von der Prognose die Höhe des ALG II abhängt. Schreibst Du also meinetwegen 300 € Einnahmen je Monat in die EKS rein, damit irgendwas da steht, mindert sich Dein ALG II entsprechend.
Ansonsten sind Deine Angaben auch zu ungenau, um hier etwas einschätzen zu können.
Gruß!