Beiträge von Corinna
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Hallo,
bei einem Bildungsgutschein bekommst Du weiterhin die normalen ALG-II-Leistungen.
Gruß!
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Hallo,
das ganze ist eher eine arbeits- als eine sozialrechtliche Frage. Da der Arbeitgeber hier nicht einfach so den gesamten Lohn einbehalten kann, wirst Du damit rechnen müssen, auf den Klageweg verwiesen zu werden.
weil das kann ja keine Zukumft haben
Naja - die mangelnde Zukunft liegt ja erst mal bei Dir, denn schließlich bist Du vorschriftswidrig mit dem Hänger gefahren.
Gruß!
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Hallo,
das Jobcenter übernimmt nur die günstigste Verbindung - und das ist offensichtlich das Abo für die 20 €. Dass Du bei dem Unternehmen privat Schulden hast und dieses Abo nicht bekommst, ist erstmal nicht Sache des Jobcenters.
Ich würde also das Gespräch mit dem Unternehmen suchen und ggf. hier eine Ratenzahlung für die Schulden vorschlagen, damit Du das günstigere Abo abschließen kannst.
Gruß!
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Hallo,
Frage steht schon im Betreff
nein, steht sie nicht. In Deinem Betreff steht eine reine Vermutung Deinerseits, die nichts mit irgendeiner e-Akte zu tun hat.
Gruß!
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Hallo,
Kann ich diesbezüglich auch einen Antrag auf Kleidung stellen
maximal als Darlehen.
Im übrigen bedeutet ein Wechselmodell nicht, Ausgaben auf den Steuerzahler auszulagern.
Gruß!
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Hallo,
Wer die Wahrheit und andere Meinungen nicht verträgt.
Kann es sein, daß Du Dir nicht mal ansatzweise meine Antworten durchgelesen hast und nun wie ein Kleinkind reagiert?
Dabei hab ich nur Urteile von dieser Seite zitiert
Ja. Blöd nur, wenn es bei diesen Urteilen nicht um den konkreten Fall geht. Von daher bringt das reine Zitat wenig.
Aber ich nehme an, dass du nie ernsthaft krank warst, deshalb das eh nicht verstehen kannst.
Welch sinnloses Totschlag-Argument. Mal abgesehen davon, daß der Besuch einer Tagesklinik nicht unbedingt Zeichen einer unheilbaren Erkrankung ist - ich war und bin im tatsächlichen Sinn "ernsthaft" krank. Und nun?
Gut, dann sag ich mal tschau. Wer die Wahrheit und andere Meinungen nicht verträgt.
Dann sag "tschau" - aber behaupte nicht, daß Du die "Wahrheit" vertrittst und "andere Meinungen" nicht geduldet werden. Deine "Wahrheit" und "Meinung" helfen nicht unbedingt im konkreten Fall weiter - so einfach ist das.
Gruß!
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Hallo,
Deine Argumente werden nicht unbedingt besser.
zu 3: Sie hat gefragt ob das JC sie zwingen darf in die Tagesklinik zu gehen.
Ein eindeutiges Ja, wenn es darum geht, eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Davon mal abgesehen - Dir ist schon klar, daß eine EGV kein Verwaltungsakt darstellt und also von "Zwang" nicht die Rede sein kann? Im übrigen - kennst Du die konkrete EGV? Ich nicht. Wie also kommst Du dann auf die Idee, daß hier irgendein Zwang ausgeübt wird? Das ist erstmal nur eine Behauptung der TE, die sich nicht überprüfen läßt.
Deshalb wollte ich ihr nur die Angst nehmen
Du willst der TE also Angst nehmen, in dem Du nicht mal ansatzweise darauf eingehst, daß eine Erwerbstätigkeit trotz attestierter Arbeitsunfähigkeit aus tausenden Gründen wenig sinnvoll ist? Wow - was bin ich froh, daß mal endlich jemand hier sagt, wie man bei Arbeitsunfähigkeit reagieren sollte. Das Du das natürlich nur anonym von Dir gibst, natürlich nur von jemand "die Angst" wegnehmen willst und im Ernstfall selbstverständlich nicht dafür einstehst - darüber wollen wir jetzt nicht reden...
Trotzdem bleibe ich bei der Meinung, keine Zwangstherapie.
Nach wie vor ist nirgendwo etwas von "Zwangstherapie" zu lesen. Nach wie vor steht nirgendwo, warum die Tagesklinik nach Meinung der behandelnden Ärzte angebracht ist. Und nach wie vor schwafelst Du irgendwas, ohne den Hintergrund zu kennen.
Antworten in einem Forum zu geben bedeutet auch Verantwortung zu übernehmen. Das kann natürlich auch anonym geschehen, sollte aber niemals wie bei Dir geschehen: einfach mal etwas pauschal zu behaupten, ohne Kenntnis des konkreten Falles irgendein nicht mal rechtskräftiges örtliches Urteil einzustellen und etwas zu behaupten, was die Angelegenheit nicht hergibt.
Verantwortung bedeutet der Versuch, beide Seiten zu verstehen und aus den wenigen Informationen (die dann auch meist subjektiv sind) den bestmöglichen Weg zu finden, um zu helfen. Davon bist Du in den meisten Antworten nicht nur in diesem Thema hier meilenweit entfernt.
Gruß!
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Hallo,
oh Mann - deine Argumente werden immer lächerlicher.
1. geht es in dem von Dir an den Haaren herbei gezogenen Urteil um eine Arbeitsmaßnahme in der EGV. Im konkreten Fall geht es aber nicht um eine Arbeitsmaßnahme, sondern den verpflichtenden Besuch einer Tagesklinik. Merkst Du den Unterschied und damit auch den Blödsinn in Deinen "Argumenten"?
2. Seit wann ist das Urteil eines SG bundesweit rechtsverbindlich?
3. und nochmal: wo steht etwas in der Frage der TE von "Erwerbsunfähigkeit" und "Zwangstherapie"?
4. Interessant ist auch Deine Meinung noch in anderer Hinsicht: obwohl also jemand offensichtlich arbeitsunfähig ist und überlegt, dennoch einen Job auszuüben, kommt von Dir nur der sinnlose Hinweis, daß eine EGV in Deinen Augen "rechtswidrig" sei. Ich kann aber nichts davon in Deinen Antworten davon lesen, daß bei attestierter Arbeitsunfähigkeit die Aufnahme eines Jobs nicht unbedingt sinnvoll erscheint.
5. Kann es also sein, daß es Dir gar nicht um den konkreten Fall geht, sondern nur darum, irgendwelchen Frust in Sachen EGV los zu lassen? Deine Antworten lassen das zumindest vermuten.
Gruß!
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Hallo,
sollte das Einkommen meiner Eltern ja irrelevant sein
wie kommst Du auf dieses schmale Brett?
Du schreibst
und keine Leistung für die Wohnung da ich ja bei meinen Eltern wohne
Damit könnte man eine Wirtschaftsgemeinschaft unterstellen, da ja Deine Eltern Deine Unterkunftskosten mit zahlen.
Gruß!
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Hallo,
ob ich bereits Umzugskartons, Verpackungsmaterial, etc. schon kaufen kann, oder ob mir dadurch, dass der Antrag zwar vorliegt, aber noch nicht genehmigt wurde die Kosten nicht übernommen werden?
diese Kosten werden nicht übernommen, weil keine Bedürftigkeit dafür mehr besteht.
Gruß!
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Hallo,
Aber wer muss das bestätigen, ich bin ja dann weder arbeitslos, noch Rentner?
Falls Du das Rentenalter noch nicht erreicht hast, das Jobcenter.
Womit sich nun meine Antworten in deinem Fall erledigt haben. Wenn Du mal ganz noch oben scrollst, wirst Du feststellen, daß es hier ausschließlich um ALG II und nicht um eine PKV geht. Du hast entsprechende Hinweise bekommen, was den Basistarif betrifft (und die Du offensichtlich bisher nicht wußtest und Dich ganz wesentlich finanziell entlasten). Mehr kann hier nicht geleistet werden.
Womit ich aus dem Thema dann auch raus bin.
Gruß!
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Hallo,
Gibt es eine gesetzliche Grundlage
§ 152 Abs. 4 VAG. Beachte: die vermutete Hilfebedürftigkeit muß vom Jobcenter oder dem Grundsicherungsamt bestätigt werden.
Gruß!
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Hallo,
Muss ich dann die Unterlagen der PKV einreichen und die sind verspflichtet den Betrag zu halbieren?
ja.
Gruß!
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Hallo,
ich sehe keine weiteren Möglichkeiten. Eine staatlich nicht anerkannte Ausbildung wird i.A. nicht gefördert.
Gruß!
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Hallo,
kostet der Basistarif bei der PKVin diesem Jahr 703,32 Euro KV
nein, kostet er nicht. Entsteht durch den Basistarif eine Hilfsbedürftigkeit nach dem Sozialrecht, reduziert sich der Höchstbetrag (der dann auch "nur" 690 € ausmacht) um die Hälfte.
Gruß!
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Hallo,
Gibt es denn ein Unternehmen, bei dem du die Umschulung machen kannst? Wenn ja, würde ich die Arbeitsvermittlung davon in Kenntnis setzen, damit schnellstmöglich eine Entscheidung fällt.
schaue dazu mal hier- das alles sind von der Arbeitsagentur zertifizierte Umschulungen, die grundsätzlich genehmigungsfähig sind. Suche aber nicht nur eine Umschulung heraus, sondern möglichst 3, um hier eine Auswahlmöglichkeit anzubieten.
Gruß!
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Hallo,
Habe ich Anspruch wenn Berufsausbildungsbeihilfe (bab) abgelehnt wurde, da es sich um eine nicht staatlich anerkannte ausbildung handelt?
nein.
Gruß!
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Hallo,
das läßt sich pauschal so nicht beantworten, allerdings schätze ich die Chancen eher als gering ein. Aber versuchen kannst Du es ja...
Gruß!
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Hallo,
keinen Unterhalt von ihrem Ex
wie sieht es mit dem Unterhaltsvorschuß aus?
hatt 2 Kinder,die eigentlich einen Laptop/PC benötigen.
Schon mal den Förderverein der Schule angesprochen?
Gruß!
PS: Du solltest mal Deine Tastatur überprüfen. So ganz ohne Leerzeichen macht das Lesen Deiner Frage nicht wirklich Laune...
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Hallo,
zwischen der Aussage
Mein Gehalt ist jeden Monat dass gleiche.
und
Da das erzielte Einkommen monatlich unterschiedlich ist.
liegen Welten. Also bitte etwas mehr ehrliche Angaben - sonst kann Dir hier niemand helfen.
Gruß!
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Hallo,
Also die Aussage ist wahr.
meine Antwort bezog sich auf die Auskunft oder Rat von irgendjemand, der da lautet
mir wurde heute morgen geraten, dass schriftliche Erklärungen abgeben werden sollten in denen Aufgeführt wird dass mein Freund sich im Januar Geld leihen musste (weil ja das ALG1 gefehlt hat im Januar, er musste ja von iwas leben ) und es im März dann zurückgezahlt hat. Dann gilt es nicht als Einkommen
Diese Aussage ist auch weiterhin falsch.
deshalb kommt es mir echt nicht fair vor dass es zurückgefordert werden kann
Du findest Leistungen wie das ALG I und Sozialleistungen wie das ALG II unfair? Interessante Sichtweise.
Die einzige Lösung um im März nicht hilfebedürftig zu sein wäre ja gewesen das geliehene Geld einfach nicht zurück zu zahlen!?
Zwar weiß ich nicht, warum nun im März eine Hilfsbedürftigkeit bestehen sollte. Fakt ist aber, daß Dein Freund im Januar durchaus ALG II hätte beantragen können und also auch keine Schulden hätte machen müssen.
Wie auch immer: die Nachzahlung wird angerechnet werden.
Nur aus reiner Neugier spiel ja keine Rolle aber findet ihr das eine faire Regelung ?
Ja.
Gruß!
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Hallo,
Ihr bildet eine HG, bei der das Vermögen der Eltern keine Rolle spielt.
In Sachen Studiendauer kommt es auf die konkreten Gründe der langen Studienzeit an. Je nachdem könnte dann die Orientierungsphase greifen - oder auch nicht. Wie das letztendlich vom Jobcenter gesehen wird, kann hier nicht eingeschätzt werden.
Gruß!