Hallo,
bin 60% schwerbehindert
das ist kein Grund für die Ablehnung einer Maßnahme.
hatte ich ihm alle meine Arztunterlagen mitgebracht... es kam nur immer wieder *ja tut mir leid für sie... aber ich kann das nicht beurteilen... bin kein Arzt*...
Diese Auskunft ist auch richtig.
möchte ich ein neues Gutachten.
Wie bekomme ich das ohne das ich weiterhin zu dieser xxxxxxx Firma muss?
Gar nicht. Du kannst zwar ein neues Gutachten beantragen, der Antrag hat aber keine aufschiebende Wirkung.
Habe 2 Anträge schon gestellt, die nie bearbeitet wurden. Wie kann man da am besten vorgehen?
Das wiederum hängt weniger vom Jobcenter, sondern mehr vom Gutachten ab.
wenn mir was angeboten wird muss ich dann dahin?
Ja.
Kann ich mich bei meiner Sachbearbeiterin beschweren oder dessen Vorgesetzten über diese angebotene Zuteilung?
Ich sehe bisher keinerlei Grund für eine Beschwerde. Das Jobcenter macht das, wozu es da ist - es versucht, Dich in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.
Dir bleibt nur der Weg über den Amtsarzt.
Gruß!