Beiträge von Corinna
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Hallo,
die Nachzahlung wird als einmaliges Einkommen angerechnet und ggf. auf 6 Monate verteilt. Ein Widerspruch dürfte nach Gesetzeslage recht erfolglos sein, bei einer Klage müßtest Du Dich auf einen sehr langen Klageweg einrichten.
Gruß!
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Hallo,
Nun möchte ich gerne wissen ob ich beim besuch der FOS weiterhin Anspruch auf Leistungen habe.
nein.
Gruß!
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Hallo,
dann müsste ich doch für diese Wohnung die letzte Miete erhalten, auch ohne Genehmigung
nein. Du bekommst dann nur noch die angemessenen KdU.
Die würde ich dann aus eigener Tasche zahlen.
Und Du würdest auch die Kaution aus eigener Tasche zahlen? Und eventuelle Nachforderungen des neuen Vermieters auf die Betriebskostenvorauszahlung? Das alles übernimmt dann nämlich nicht mehr das Jobcenter, womit Dein Plan
Die würde ich dann aus eigener Tasche zahlen.
sehr kurzsichtig wäre.
Gruß!
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Hallo,
der Krankenschein ist dem Jobcenter vorzulegen. Das war es dann.
Gruß!
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Hallo,
zwar hat Deine Frage absolut nichts mit dem Thema dieses Forums zu tun - aber davon mal abgesehen bedeutet dieser Satz nichts anderes, als daß ein Staplerschein von Vorteil für eine Bewerbung wäre.
Gruß!
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Hallo,
Aber habe ich keine Handhabe zurück zu meinem Partner zu ziehen?
Du ziehst nicht zu Deinem Partner.
Ja, also meine Kündigung ist schon mehr als drei Monate her.
Ändert nichts daran, daß Du mit einer 3monatigen Sanktion rechnen mußt. Zumal Du Dich dann auch nicht gleich bei der Arbeitsagentur gewendet haben dürftest.
Hat das Kind keinen Anspruch in der Nähe von seinem Vater zu wohnen?
Hat es. Aber nicht, indem Du selbst Deine Hilfsbedürftigkeit durch die Kündigung herbei geführt hast. Wie bereits mehrfach geschrieben kann genau dieser Punkt zu Problemen führen.
Gruß!
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Hallo,
Du bildest erst mit der Geburt des Kindes eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Vorher gehörst Du zur BG der Eltern.
Bevor ALG II zu beantragen ist, wäre die Frage nach einem Anspruch auf ALG I sowie die Frage des Unterhaltes zu klären.
Im übrigen mußt Du auch mit einer 3monatigen Sanktion bei ALG I und II rechnen, da Du selbst gekündigt hast. Das würde nur bei schwerwiegenden Gründen gehen, wobei Schwangerschaft und "Panik" nicht dazu gehören dürften.
Gruß!
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Hallo,
bei Gasbezug werden in Wuppertal jährlich 210 € akzeptiert. Du schreibst etwas von 112 €, wobei ich davon ausgehe, daß das monatlich gemeint ist, Zwischen 210 € und 12 x 112 € = 1.334 € gibt es einen himmelweiten Unterschied.
Nun müßte überprüft werden, warum die Heizwerte überschritten werden.
Gruß!
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Hallo,
Habe ich meine Zweifel, ob du das geregelt bekommst. Hier, auch
noch lesenswert für dich: Neue Werte für Unterkunft Januar 2019
hier geht es nicht um die Kaltbruttomiete, weswegen der Hinweis recht wenig bringt.
58 qm, 112 Euro Heizkosten. In Wuppertal.
Wie wird bei Dir geheizt (Gas, Öl, Fernwärme usw.)? Und welche Jahresverbrauchswerte haben sich ergeben?
Gruß!
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Hallo,
wie groß ist Deine Wohnung? Wie hoch die Heizkosten? In welcher Stadt/welchem Landkreis wohnst Du?
Gruß!
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Hallo,
man kann es zwar per Post machen, weiß aber dann nicht, ob er auch ankommt.
Gruß!
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Hallo,
Geldgeschenke sind Einnahmen und werden angerechnet.
Gruß!
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Hallo,
solange die LV innerhalb der Vermögensfreigrenze (150 € je Lebensjahr + 750 €) liegt, mußt Du nichts auflösen.
Gruß!
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Hallo,
Gilt das auch dafür das ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe und meine Mutter Kindergeld für mich bekommt?
ja.
weil mein Erzeuger sich weigert Unterhalt zu zahlen
Du kannst eine Unterhaltsklage einreichen.
Gruß!
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Hallo,
Deine Eltern sind nach Deinen Angaben unterhaltsfähig und müssen dann also auch Unterhalt leisten. Darüber hinausgehend gibt es keine weiteren Zuschüsse.
Gruß!
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Hallo,
da es sich offensichtlich nicht um einen Ferienjob handelt, wird das Einkommen ganz normal angerechnet - also abzüglich der normalen Freibeträge.
ob meine Klassenfahrten dann noch vom JC bezahlt/ die Kosten übernommen werden?
Solange weiterhin ALG II bezogen wird, ändert sich bei den Leistungen des Bildungspakets nichts.
Gruß!
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Hallo,
Während des Referendariats hat die gesetzliche Krankenversicherung nur den Mindestbeitrag vom Konto abgebucht (eigentlich hätte sie ca 50€ mehr abbuchen müssen), da sie nicht wusste, dass ich das Referendariat mache und ich es nicht angegeben habe (wusste nicht, dass ich es selber angeben muss).
dann mache Dich auf eine entsprechende Nachforderung gefaßt.
wie hoch schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit ein, dass die GKV sich mit dem JobCenter in Verbindung setzt und nachprüft was ich die letzten Monate gemacht habe.
Natürlich erfährt die KK, daß Du ALG II beziehst. Und es findet auch ein automatisierter Datenabgleich statt.
Da Deine Frage darauf hinzielt, die anstehenden Nachforderungen zu vermeiden: jeder Versuch, dies zu erreichen, führt nur zu einer Verschlimmerung der ganzen Sache bis hin zu einem etwaigen Betrugsverdacht. Vereinbare also lieber mit der KK eine Ratenzahlung.
Bitte keine Moralpredigten- nur Antworten welche zur Sache beitragen.
In diesem Forum kann jeder das schreiben, was ihm bei einer Frage als Antwort einfällt. Von daher sind solche Aufforderungen nicht nur ziemlich sinnlos, sondern auch äußerst unhöflich.
Gruß!
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Hallo,
@AJo
Es geht bei der Anfrage um ALG I und nicht ALG II. Somit also ist für die Frage die Arbeitsagentur und nicht das Jobcenter zuständig und es gelten andere Regelungen als bei dem ALG II.
Sofern es sich nicht um gewerbsmäßigen Handel handelt, kannst Du verkaufen. Allerdings sollten die monatlichen Einkünfte nicht 165 € überschreiten, da die Arbeitsagentur ansonsten von einem Gewerbe ausgehen könnte.
Gruß!
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Hallo,
habe ich bisher nur die Möglichkeit gefunden, dass ich all meine Daten eingeben muss um direkt zu buchen, was ich ja nicht will / darf
wieso solltest Du das nicht dürfen? Und wie anders willst Du ein Angebot und ggf. einen Auftrag auslösen ohne jegliche Daten von Dir?
Im übrigen kann man auch einfach per google nach Umzugsfirmen im Umkreis suchen, dort anrufen und um ein Jobcenter-taugliches Angebot bitten.
Gruß!
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Hallo,
meine Frage wäre also, ob ich den leeren Vertrag dem Jobcenter vorlegen sollte?
welchen Sinn sollte das machen?
Du hast dem Grunde nach einen Anspruch auf BAB. einen Anspruch auf ALG II sehe ich nach den bisherigen Angaben nicht mal ansatzweise.
Gruß!
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Hallo,
mal abgesehen davon, daß der Außendienstmitarbeiter keine WohnungsDURCHSUCHUNG, sondern nur eine Wohnungsbesichtigung machen wollten, sehe ich hinsichtlich eienr Klage kaum größeren Sinn.
Du selbst schreibst
Deswegen musste ich mir die Sachen selber kaufen.
Damit ist jedoch kein Bedarf mehr vorhanden und der Antrag wäre auch bei einer erfolgreichen Wohnungsbesichtigung abgelehnt worden.
Gruß!
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Hallo,
Ich will unberechtigte forderungen nicht bezahlen.
welche "unberechtigte Forderungen" meinst Du? Offensichtlich hattest Du zu Unrecht ALG II bezogen und es wurden vom Jobcenter auch zu Unrecht Krankenkassenbeiträge gezahlt. Wieso sind aber dann die Rückforderungen "unberechtigt"?
Gruß!
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Hallo,
Ist mit Sicherheit kein Zufall! Haben die extra so gemacht.
was nun erstmal eine reine Vermutung und Unterstellung Deinerseits ist.
Sind die Termine für meine Frau rechtswidrig obwohl Sie noch in der elternzeit ist?
Nein. Sie bezieht ja weiterhin ALG II.
Gruß!