Hallo,
Das ist doch rechtlich unklar.
nein, ist es nicht.
Du kannst doch nicht ernsthaft erwarten, daß Dir während es Bezuges von Grundsicherung mal eben so 1.500 € zur Vermögensfreigrenze hinzugerechnet werden, während Du weiterhin Grundsicherungsleistungen beziehen kannst. Nach Deiner Logik könnte ich auch meinetwegen 10.000 € erhalten und weiterhin einen Anspruch auf eine Sozialleistung haben.
Von daher wurde eine rechtliche Klarheit geschaffen.
Im übrigen sind Deine Zitate (und damit auch Deine Argumentation) ziemlich veraltet.
Gruß!