Beiträge von Corinna

    Hallo,

    Ich bin gerade mit Uni fertig

    es gibt während der Orientierungsphase nach Abschluß eines Studiums durchaus noch eine Unterhaltspflicht der Eltern.

    Muss ich ein Untermietetvertag mit meinen Eltern abschließen, oder ein Mietvertrag für ein Zimmer abschließen

    Nein - beides dürfte kaum akzeptiert werden. Gib im Antrag Deine anteiligen Kosten der Unterkunft an.

    Gruß!

    Hallo,

    Es ist für mich nicht fassbar wie in der Agentur für Arbeit mit Menschen umgegangen wird.

    weder die Überschrift ist korrekt noch Dein Entsetzen, welches Du zeigst. Im Endeffekt meinte es die Dame von der Arbeitsagentur nämlich verdammt gut mit Dir. Wenn Du seit einem Jahr krank geschrieben bist und eine Heilung nicht absehbar ist, wäre die Arbeitsagentur für Dich nicht zuständig und Du würdest an ALG II verwiesen werden. Da von dort dann wiederum Deine Erwerbsfähigkeit bezweifelt werden würde, würdest Du relativ schnell bei der Sozialhilfe landen - mit allen damit verbundenen Nachteilen (wie z.B. Unterhaltspflicht von Verwandten 1. Grades).

    Durch das Verhalten der Sachbearbeiterin hat sie Dich vor all diesen Schwierigkeiten bewahrt und Du solltest eigentlich Abbitte leisten angesichts Deiner Vorwürfe, anstatt etwas von "nicht gefallen lassen" zu - sorry - schwafeln.


    Gruß!

    Hallo,

    kann auch nicht in Schichtdienst Arbeiten weil meine Frau eine Leitende Position hat und auch am WE Arbeiten muss

    Wie das, wenn Deine Frau in Elternzeit ist?

    daher möchte ich gerne etwas haben wo ich nur in de Woche Arbeiten kann und max nur 2 Schichten.


    Jetzt bekomme ich vom Arbeitsamt immer Stellen die auch verlangen das ich am Wochende Arbeite und auch in 3 Schichten.


    muss ich die Stellen annehmen ?

    Ja. Durch die Elternzeit Deiner Frau wird die Betreuung des Kindes ja bereits abgesichert.

    Gruß!

    Hallo,

    ich habe keine ahnung was man da sehen sollte

    Deinen Gasverbrauch.

    Ansonsten langweilt mich dieses Thema hier nur noch. Aus Deiner Rechnung sind keine Betriebskosten ersichtlich. Also geht es Dir tatsächlich nur um die reinen Stromkosten, die Du dann auch noch selbstverständlich mit einem Durchlauferhitzer gleichstellst:

    es kann doch nicht sein das einer der zur miete wohnt 9,xx euro im monat als mehrbedarf für sein durchlauferhitzer bekommnt und ich für meinen teil im keller der auch das ganze jahr läuft leer ausgehe?

    Natürlich "vergißt" Du wie selbstverständlich, daß der Mieter Strom für die Warmwasserzubereitung zahlt. Und daß dieser Mieter dieses heiße Wasser auch im Sommer benötigt.

    nur ohne strom läuft meine heizungsanlage wohl auch nicht .. elektronik und pumpe laufen doch ständig was

    Nun sind wir ganz plötzlich von der Warmwasserzubereitung zur Heizung gekommen. Nun ja...

    elektronik und pumpe laufen doch ständig was bestimmt nicht mit zwei mark fünfzig im jahr erledigt ist was bei einem mieter wohl meist mit in der miete ist .

    Nein, solche Kosten sind nicht in der Miete enthalten.

    elektronik und pumpe laufen doch ständig was bestimmt nicht mit zwei mark fünfzig im jahr erledigt ist

    Nein. Ich zahle für mein Mehrfamilienhaus mit 180 qm Wohnfläche für die Heizungsanlage 10,68 € im Jahr an Strom. Macht 0,89 € im Monat.

    es kann doch nicht sein

    Es kann doch nicht sein, daß Du hier einfach mal versuchst, Ansprüche damit zu begründen, daß Du als Eigentümer eines Einfamilienhauses angeblich gegenüber einem Mieter benachteiligt wirst, ohne diese angebliche Benachteiligung auch nur ansatzweise begründen zu können. Obwohl Du trotz des Eigentums (den ein Mieter nicht hat) Leistungen im Sinne der Sozialgesetzgebung erhälst?

    Wie bereits geschrieben: mich langweilen solche sinnlose "Diskussionen" nur noch.

    Gruß!

    Hallo,

    mal abgesehen, daß es sozialrechtlich kein "Probejahr" gibt, kann man dies auch nicht per Antrag "beantragen". Das Jobcenter wird bei einem Zusammenzug von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen - das ist die Regelvermutung. Dann hast Du die Möglichkeit, dieser Vermutung entgegen zu treten und zu begründen, warum Ihr noch keine Bedarfsgemeinschaft bildet: eben weil Ihr zum Beispiel im ersten Jahr des Zusammenlebens nicht miteinander wirtschaftet. Dazu reicht aber nicht die Behauptung an sich aus: oftmals wird das Amt die Angaben entsprechend überprüfen wolle - sei es durch Vorlage Deiner Kontoauszüge, den Nachweis über Zahlungen z.B. für Miete und Strom usw. usf.

    Dein "Antrag" ist also ziemlich verfehlt und es ist auch nicht verwunderlich, daß das Amt darauf auch nicht reagiert hat.

    Dann würde mir noch die Grundsicherung ohne Miete etc bleiben.

    Wieso "ohne Miete"?

    Gruß!

    Hallo,

    sofern die neue Wohnung eine angemessene Miete hat, sollte nichts gegen die Übernahme der Umzugskosten sprechen. Du solltest den Umzug aber dann auch mit dem Druck durch den Ex entsprechend begründen und diesen ggf. nachweisen.

    Beachte bitte, daß Du den Umzugsantrag VOR den Umzug stellen mußt.

    Gruß!"

    Hallo,

    Ob die Wohnung mit der Erhöhung noch angemessen ist ?

    Du hast immer noch nicht geschrieben, welche Mehrkosten Du meinst.

    Allerdings dürfte eine zusätzliche Mülltonne kaum 80 € im Monat ausmachen. Also gehört scheinbar auch die Treppenreinigung zu den Mehrkosten. Diese wird jedoch das Amt kaum übernehmen, denn hier handelt es sich zuerst um ein mietvertragliches Problem.

    Gruß!

    Hallo,

    Hat Jobcenter Recht, die Überweisung von der Leistungen trotz des offiziellen Schreiben von der Ausländerbehörde abzulehnen ?

    Vom Grundsatz her ja. Entscheidend für das Jobcenter ist ein gültiger Reisepaß mit Aufenthaltstitel. Dieser gültige Paß liegt nicht vor, weswegen die Leistungen versagt werden. Sobald der neue Paß dem Jobcenter vorgelegt wird, sollte der Fehlbetrag vom 17. bis 31.01. nachgezahlt werden. Deswegen solltest Du sofort nach Erhalt des Paßes zum Jobcenter gehen und diesen dort vorlegen.

    Falls ich die Zahlung mache , kriege ich das Geld zurück !?

    Nein.

    oder meine Hausverwaltung kontaktieren um Geduld zu bitten ?

    Ja. Siehe erster Absatz.

    Gruß1

    Hallo,

    Die Frage war ob das Baby einen Anspruch auf 240 Euro hätte und wenn ja ob die irgendwie mit verrechnet werden, und wenn ja mit was.

    das habe ich bereits beantwortet.

    Mit Kind und der eigenen Wohnung erhöht sich der Bedarf auf insgesamt 1.683. Demgegenüber steht aber das erhöhte Einkommen von 1.339 €. Damit beläuft sich der Anspruch auf 344 € ALG II.

    Weiter im Text:

    Das steht hier aber auch eigentlich gar nicht zum Thema.

    Doch, steht es. Wie ich bereits geschrieben habe.

    Und die Wohnung wird in dieser Höhe genehmigt

    Du hast also eine schriftliche Genehmigung vom Jobcenter zur Übernahme dieser KdU?

    Gruß!

    Hallo,

    der Bedarf liegt bei 1.166 €. Dem steht ein bereinigtes Einkommen von 845 € entgegen. Somit ergibt sich ein Anspruch von 321 €.

    Hat unsere Tochter also einen Bedarf von 614 (da sind 64 Mehrbedarf für werdende Mütter mit drin) und er von 551 = Einkommenrelevante Bedarfe

    Nein. Warum auch? Der Bedarf errechnet sich aus dem Regelsatz und der anteiligen Miete und ist also bei beiden (bis auf den Mehrbedarf bei Schwangerschaft) gleich.

    Den Bedarf von 748 mal zugrunde gelegt, da wären das für beide Mietkosten von 695, bleiben also 1444, abzüglich Einkommen und Unterhalt Freund 854 = 590

    Ist das Korrekt.

    Annähernd.

    Wenn Sie nur von seinen Gehalt Leben also von 854 und zahlen die Wohnung 695, dann darf sie doch Kindergeld 194 + Erziehungsgeld 300 behalten? Hat dann das Kind einen eigenen Anspruch oder ist es dann wieder eine Bedarfgemeinschaft wie vorher ?

    Mit Kind und der eigenen Wohnung erhöht sich der Bedarf auf insgesamt 1.683. Demgegenüber steht aber das erhöhte Einkommen von 1.339 €. Damit beläuft sich der Anspruch auf 344 € ALG II.

    und was ist BAB ? Ok Habe ich gefunden, bekommt er nicht Eltern verdienen zu viel und wollen auch nicht mit reingezogen werden, da er ständig Schulden macht und sie diese dauernd zahlen.

    Letzteres ist kein Argument und ohne Bedeutung. Es kann also durchaus sein, daß das Jobcenter einen Antrag auf BAB fordert. Zum ersten Satz: wenn die Eltern zuviel für BAB verdienen, könnte die gezahlte Unterhaltshöhe zu gering sein.

    200 Zählt der Vater und 50 die Mutter / freiwillig /

    Es besteht während einer Erstausbildung eine Unterhaltspflicht - von daher gibt es in diesem Zusammenhang nicht das Wort "freiwillig".

    und der Betrag ist der Höchstbetrag für die Wohngegend, steht so auf dem Zettel vom Jobcenter / Umzug in Anmietung einer neuen Wohnung. Kaltmiete und Betriebskosten für 3 Personen.

    Ich habe sehr starke Zweifel, daß eine solch teure Wohnung bei Leuten, die teilweise keiner Arbeit nachgehen und wahrscheinlich mit Miesen in der Schufa stehen, vermietet wird. Auch bedeutet die höchstmögliche Miete nicht unbedingt, daß das Jobcenter einer solchen Wohnung auch zustimmt.

    Gruß!