Beiträge von Corinna

    Hallo,

    2x 374 Bedarfgemeinschft= 748 , Miete Container 2 x 177 = 354, Azubi Gehalt 653+ 250 Unterhalt der Eltern, + 194 Kindergeld / Abzüglich der Freibeträge - 244

    Bleiben 853 übrig.

    die Rechnung verstehe ich nicht ganz. Wie hoch ist die Brutto- und wie hoch die Netto-Ausbildungsvergütung? Warum wird kein BAB bezogen?

    in Aussicht steht eine Wohnung für 695 Euro inkl. NK, also ohne Strom.

    Um welchen Wohnort handelt es sich?

    Ehe diese Fragen nicht beantwortet sind, sind weitere Antworten zu all Deinen Rechnereien nicht möglich.

    Gruß!

    Hallo,

    Ich frage hier nicht nach Kosten und es ändert nichts an Ihrer Aussage, dass irgendwie nichts umsonst ist und Schulden gemacht werden (egal ob an dieser oder anderen Stelle).

    Du fragst nicht nach Kosten. Deine Sachen. Aber dennoch scheinst Du das Prinzip nicht zu verstehen: Inanspruchnahme der durch das Jobcenter vermittelten Beratung = ohne Kosten. Eigene Auswahl eines Rechtsanwaltes außerhalb der vom Jobcenter vermittelten Beratung - hohe Kosten für Dich.

    Dann müsste man mir bei Gericht diesen Beratungshilfeschein ausstellen.

    Nein, müßte man nicht. Die allermeisten Gerichte verweisen in solchen Fällen auf die öffentlichen Schuldnerberatungen und stellen keinen Beratungsschein aus (zumal dann der BS bei einer Regelinsolvenz an weiteren Auflagen wie eine Auffanggesellschaft gebunden wäre). Und schon wird die von Dir ja nicht gestellte und offensichtlich als unwichtig erachtete Frage wieder aktuell: Du gehst das Risiko ein, daß die vom Jobcenter angebotene Beratung hinfällig ist und bekommst keinen Beratungsschein für eine freie Anwaltssuche. Also bleibst Du auf hohe Kosten sitzen, wenn Du den Anwalt selbst zahlen mußt.

    Auf dem Schein steht, das die Kosten vom Jobcenter übernommen werden, die Beratung ist nicht kostenfrei.

    Sorry, aber nun wird es langsam absurd mit Deinen Argumenten. Merkst Du Deinen Widerspruch in dem Satz selbst?

    Wie Du siehst, basieren die Antworten auf das, was Du bisher nicht wissen wolltest und hier monierst. Aber ohne dieses Wissen kommst Du mit Deiner Frage auch nicht weiter.

    Gruß!

    Hallo,

    Logisch arbeitet kein Anwalt umsonst, mir hat man mitgeteilt, ich würde bei Gericht als Hartz lV Empfänger keinen Beratungshilfeschein für Insolvenz bekommen, weil man erst diese Beratung beim/über das Jobcenter machen muss.

    Ja - und nun? Was sollte das jetzt an meiner Aussage ändern, daß ein Anwalt bezahlt werden will und also weiter Schulden gemacht werden?

    Das Daten benötigt werden (zur Schuldenregulierung) ist mir klar, dass aber meine Daten teils anonym/teils nicht u.a. an, ich zitiere:

    ...Journalisten..

    ...oder sonstige Dritte...

    übermittelt werden nicht.

    Das kann ich nicht beurteilen, weil ich das zu unterschreibende Dokument nicht kenne. Du kannst es gerne anonymisiert hier hochladen.

    Gruß!

    Hallo,

    Wo sollte ich etwas auf der Anlage erklären?

    seufz.

    Nach Deinen bisherigen Angaben zahlst Du keine KdU, bekommst keine weiteren Leistungen Deiner eltern und zahlst diesen auch keine Pauschale für Deine Verpflegung (was alles nun schon sehr ausgiebig hier erörtert wurde). Also fülle das Formular dementsprechend aus und mache Dir und mir das Leben nicht schwerer als es sowieso ist.

    Ich bin raus aus diesem Thema.

    Gruß!

    Hallo,

    Im Formular HG steht "Bitte füllen Sie die Anlage KDU aus".

    ja - wenn KdU entstehen. was bei Dir nicht der Fall ist.

    a ich krankheitsbedingt jedoch oft nicht selbst einkaufen gehen kann, zahle ich in solchen Monaten eine n Pauschalbetrag (150€) der die Kosten für für mich gekaufte Lebensmittel/Getränke deckt

    Das hat nichts mit der im Formular gemeinten Pauschale zu tun. Du zahlst Deine reelen Kosten für die Verpflegung, eine Pauschale wäre ein Abschlag auf die benötigten Verpflegungskosten.

    Anhand welcher Grundlage macht das Amt die Höhe von evtl. zu reduzierender Leistung aufgrund von nicht zu leistenden Miet-/Nebenkosten fest?

    Häh? Was soll denn wegen den KdU reduziert werden? Du zahlst keine Mietkosten und erhälst also vom Amt auch keine.

    Kann es sein, daß Du es Dir mit der ganzen Sache im Augenblick selbst ziemlich schwer machst?

    Wie auch immer: Deine Fragen sind nun schon mehr als ausführlich beantwortet...

    Gruß!

    Hallo,

    Die Zuschüsse ergeben sich aus dem Namen

    äh nein. Sonst würde ich ja nicht fragen.

    Es ist nicht gerade üblich, für einen Job einen Telefonzuschuß (der dann angesichts der Kosten für einen solchen Anschluß nicht als "Zuschuß" zu bezeichnen ist - einen reinen Telefonanschluß bekomme ich ab 10,00 €) oder Warengutscheine zu erhalten. Auch der Begriff "Gesundheitsförderung" bedarf schon näherer Erklärung, wenn Du wissen willst, was alles angerechnet wird oder nicht.

    Dies sind Zulagen nach dem Steuer Gesetz.

    Mal abgesehen davon, daß es kein "Steuer Gesetz" gibt, sondern Du das Einkommenssteuergesetz meinst: das Jobcenter wird konkret wissen wollen, wofür diese Zuschüsse sind, um dann zu entscheiden, ob diese bei Dir angerechnet werden oder nicht.

    Gruß!

    Hallo,

    Du hast eine freie Anwaltswahl - beachte aber bitte, daß dieser auch nicht von Liebe und Luft lebt. Anders gesagt: der will von Dir Geld sehen. Was bei der Beratungsstelle in der Regel eben nicht der Fall ist. Ich könnte es auch noch drastischer ausdrücken: du erhöhst Deine Schulden, um weg von den Schulden zu kommen...

    Meine Frage ist eigentlich, da es ja ein ,,Beratungsschein'' ist, warum soll ich dort Formulare unterschreiben? Zwecks Datenfreigabe mit und ohne persönliche Daten.

    Weil die Beratungsstelle ohne diese Formualre keinen entsprechenden Antrag auf Insolvenz stellen und nicht mit den Gläubigern verhandeln kann? Ein Anwalt würde Dich ebenfalls entsprechende Formulare ausfüllen lassen bzw. eine Vollmacht von Dir benötigen...


    Gruß!

    Hallo,

    wie mache ich kenntlich, welches Formular für wen ist?

    verstehe ich jetzt nicht. Du füllst das Formular HG doch nur einmal aus und nennst dort unter Punkt 2 dann die Verwandten. Alle weiteren Angaben gelten dann für all diese Verwandten.

    Übrigens: um nochmal auf die Sache mit den Unterkunftskosten zurück zu kommen - nicht umsonst wird im Formular HG unter Punkt 1.2.2 ausdrücklich die unentgeltliche Unterkunft und unter Punkt 4 explizit nach den Eigentumsverhältnissen und den Kosten der Unterkunft gefragt. Womit Dir hoffentlich klar wird, daß meine bisherigen Anmerkungen dazu ab Posting #3 durchaus ernst zu nehmen sind.

    Gruß!

    Hallo,

    Übrigens, das zitierte Urteil ist von 2009 - und verweist dann also auf ein seit 2004 nicht mehr geltendes Gesetz?

    ja sicher. Der verhandelte Fall stammt ja nicht aus dem Jahr 2009 - bis 2009 hatte dann aber der Instanzenweg durch die Gerichte (SG - LSG - BSG) gedauert. Und dementsprechend kann ein oberstes Gericht auch nur über die zum Zeitpunkt der Klage geltenden Gesetze (die danach durchaus geändert oder abgeschafft werden können) entscheiden.

    Evtl. sollte ich klarstellen, dass es sich hier um ein Eigenheim handelt.

    Hättest Du. Ändert aber nichts daran, daß durch Dich entstehende Unterkunftskosten durch Deine Eltern getragen werden, womit sich meine Argumentation auch nicht ändert.

    Gruß!

    Hallo,

    das ist eine speziell für Schwerbehinderte zugeschnittene Eingliederung zur Teilhabe am Arbeitsleben, bei der neben Bewerbungtraining und der gemeinsamen Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen in der Region auch Praktika oder Probebeschäftigungen ermöglicht werden. Je nach Einzelfall dauert eine solche Maßnahme zwischen 4 und 9 Monate und soll Dich für den ersten Arbeitsmarkt fit machen.

    Sofern Du ALG II beziehst, würdest Du während der Maßnahme mehr ALG II bekommen. Bei einem Alleinstehenden würde es zum normalen ALG II zusätzlich noch 149 € geben.

    Gruß!

    Hallo,

    Und "Für die Definition der Haushaltsgemeinschaft sei ebenso wie in § 16 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) auf das "Wirtschaften aus einem Topf" abzustellen."

    äh - Dir ist schon klar, daß es dieses Gesetz schon seit 2004 nicht mehr gibt und schon deswegen vollkommen unerheblich für Deine Frage ist?

    Ansonsten ist die Frage HHG tatsächlich mit zweierlei Maß zu messen: normalerweise setzt eine HHG eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft voraus. Nach Deinen Angaben ist die Wirtschaftsgemeinschaft nicht vorhanden, womit es also auch keine HHG gibt. Gleichzeitig gibt es aber den Widerspruch mit der Miete. Mal angenommen, Du würdest nicht auf ALG II angewiesen sein, würde diese Nichtforderung der Mietkosten eindeutig als wirtschaften zu verstehen sein: Du hättest durch die freiwillige Übernahme der Mietkosten durch die Eltern einen wirtschaftlichen Vorteil für Dich, da Du dann von Deinem Einkommen keine Mietkosten zu bezahlen hättest (das ist jetzt ein theoretisches Konstrukt - also bitte nicht mit dem Argument kommen, daß Du bei einem meinetwegen Gehalt die Mietkosten zahlen würdest).

    Ich persönlich würde also zur eigenen Sicherheit die Frage nach HHG mit ja beantworten, in der Anlage aber dann ganz deutlich erklären, daß keine finanziellen Mittel von Deinen Eltern an Dich fließen und auch sonst keine Unterstützung läuft. Wobei ich das mit der Miete nicht unbedingt nochmal betonen würde. Dann kann Dir später keiner den Vorwurf machen, daß Du falsche Angaben gemacht hast.

    Gruß1

    Hallo,

    bisher hattest Du nichts über die Art Deiner Behinderung geschrieben. Hättest Du das vorher gemacht, wären meine Antworten auch etwas anders ausgefallen.

    Die Maßnahme ist Bewerbungstraining. Das hatte ich schon vorher aber auf die Schwerbehinderung gemünzt.

    Der Zusammenhang zwischen "Bewerbungstraining" und "Schwerbehinderung" erschließt sich mir nun nicht gerade.

    Ansonsten versuche nochmal, mit dem SB zu reden bzw. ein Termin mit dem Teamleiter zu bekommen. Dort kannst Du das Problem schildern und ggf. auf einen anderen Umgang bestehen. Wenn das Beispiel mit dem Führerschein und der Art Deiner Behinderung zutrifft, scheint hier tatsächlich ein Defizit seitens des SB vorzuliegen.

    Gruß!

    Hallo,

    so hat mir die Sachbearbeiterin einfach eins reingedrückt.

    Warum sollte Dir etwas "reingedrückt" worden sein? Die Maßnahme an sich ist ja nun nicht das Elend dieser Welt, sondern dient ja offensichtlich Deiner beruflichen Eingliederung. Das ist doch eigentlich als positiv zu sehen. Abgesehen davon: eigentlich müßtest Du doch heilfroh sei, nicht so schwer behindert zu sein, daß Du nur noch spezielle Ausbildungsarten und Arbeiten ausführen kannst...

    Gruß!

    Hallo,

    Ich stelle mir die Frage, wie dies (nicht miteinander verwandte) Wohngemeinschaften - also auch ich - auszufüllen haben.

    und

    wohne aus gesundheitlichen Gründen seit zehn Jahren wieder im Haus meiner Eltern, in meinem eigenen Bereich

    Äh - wieso auch Du? Du wohnst mit Verwandten 1. Grades in einem Haushalt, weswegen alle Deine Überlegungen zu einer WG in diesem Zusammenhang sinnlos sind. Eine WG zeichnet sich dadurch aus, daß die Mitbewohner nicht miteinander verwandt oder liiert sind, sondern es sich vielmehr um eine Gruppe von Menschen handelt, die sich meist wegen den Mietkosten eine wohnung miteinander teilen.

    Ansonsten: Ihr seid eine Haushaltsgemeinschaft. Im Formular HG kannst Du durchaus dann angeben, daß Ihr nicht zusammen wirtschaftet. Woran ich allerdings so meine Zweifel habe, wenn Du schreibst

    Ich wohne frei von Miete oder Nebenkosten

    Wenn man das ganze mal sehr ernst nehmen würde, übernehmen damit Deine Eltern die durch Dich entstehenden Wohnkosten. Das könnte man durch als gemeinsames Wirtschaften bezeichnen. Aber scheinbar überwiegen für das Jobcenter die eingesparten Kosten der Unterkunft, weswegen da bisher keine Beanstandung gekommen ist.

    Gruß!

    Hallo,

    Trifft Punkt 3.1 hier nicht auf die Maßnahme zu?

    Nein, denn die Maßnahme erfolgt bei Dir nicht nach dem SGB IX, sondern SGB III. In Deiner Zuweisung ist auch nicht die Rede davon, daß die Maßnahme wegen Deiner Behinderung erfolgt und/oder eine Reha-Maßnahme darstellt.

    Die im SGB IX genannte Teilhabe umfaßt z.B. die wegen einer Behinderung erforderliche Ausbildung oder die Arbeit in einer Behindertenwerkstatt. Von all dem ist in Deiner Zuweisung nichts zu lesen: es handelt sich hierbei um eine Maßnahme, die auch ein Nichtbehinderter absolvieren kann.

    Gruß!

    Hallo,


    Du hast einen Bedarf von monatlich 676 €, hinzu käme rein theoretisch noch Deine anteilige Miete derzeit. Nehmen wir mal an, diese anteiligen Mietkosten würden bei 150 € liegen, würde also ein Bedarf von 826 € bestehen. Dein Vermögensüberschuß liegt bei 900 €. Diesen Monat verringert er sich auf 900 € - 826 € = 74 €. Diese 74 € zahlst Du beispielsweise in eine Riester-Rente ein und schon ist Dein Problem kein Problem mehr und Du kannst den Antrag für Januar stellen. Den Antrag kannst Du morgen stellen und die Bestätigung darüber dem Vermieter vorliegen. Schneller wirst Du nichts machen können.

    Gruß!

    Hallo,

    Du hast eine Vermögensfreigrenze von 5.100 €. Da Du aus dem Vermögen Deine KK bezahlst, dürfte sich das Problem binnen 3 Monate von selbst erledigt haben.

    Soll ich mir schon Möbel oder sonst was für meinenHaushalt/Beruf kaufen?

    Warum solltest Du? Erstens käme die Erstaustattung für Dich in Betracht und zweitens könnte so etwas kritisch vom Jobcenter gesehen werden.

    Gruß!

    Hallo,

    immer wieder schön, wenn ausschlaggebende Sachen nicht gleich genannt werden, sondern erst nach und nach rauskommen. ;(

    Muss das Jobcenter mir 1/3 erstatten?

    Wie kommst Du auf die Idee mit dem 1/3? Es handelt sich um eine Instandhaltungsmaßnahme am selbst genutzten Vermögen. Nach Anzahl der Eigentümer kämen maximal 1/4 in Betracht

    Die Sache "Klären" bezog sich doch auf das Jobcenter!

    Es bleibt dabei: Du hättest Dich im Vorfeld darum kümmern müssen. War das objektiv nicht möglich, dann hättest Du Dich zeitnah nach erfolgten Arbeiten und noch vor Zahlung der Rechnung an das Jobcenter wenden müssen. Nun nach schlappen 10 Monaten mal auf die Idee zu kommen, hier noch etwas zu erhalten, dürfte recht sinnlos sein.

    Wie bereits geschrieben: die Rechnung wurde bezahlt, womit kein Bedarf darauf mehr besteht. Du hast Dich nicht zeitnah um die Klärung gekümmert, womit keine dringende Hilfsbedürftigkeit vorlag. Von daher sehe ich kaum Chancen auf eine Übernahme.

    Gruß!