Hallo,
Und "Für die Definition der Haushaltsgemeinschaft sei ebenso wie in § 16 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) auf das "Wirtschaften aus einem Topf" abzustellen."
äh - Dir ist schon klar, daß es dieses Gesetz schon seit 2004 nicht mehr gibt und schon deswegen vollkommen unerheblich für Deine Frage ist?
Ansonsten ist die Frage HHG tatsächlich mit zweierlei Maß zu messen: normalerweise setzt eine HHG eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft voraus. Nach Deinen Angaben ist die Wirtschaftsgemeinschaft nicht vorhanden, womit es also auch keine HHG gibt. Gleichzeitig gibt es aber den Widerspruch mit der Miete. Mal angenommen, Du würdest nicht auf ALG II angewiesen sein, würde diese Nichtforderung der Mietkosten eindeutig als wirtschaften zu verstehen sein: Du hättest durch die freiwillige Übernahme der Mietkosten durch die Eltern einen wirtschaftlichen Vorteil für Dich, da Du dann von Deinem Einkommen keine Mietkosten zu bezahlen hättest (das ist jetzt ein theoretisches Konstrukt - also bitte nicht mit dem Argument kommen, daß Du bei einem meinetwegen Gehalt die Mietkosten zahlen würdest).
Ich persönlich würde also zur eigenen Sicherheit die Frage nach HHG mit ja beantworten, in der Anlage aber dann ganz deutlich erklären, daß keine finanziellen Mittel von Deinen Eltern an Dich fließen und auch sonst keine Unterstützung läuft. Wobei ich das mit der Miete nicht unbedingt nochmal betonen würde. Dann kann Dir später keiner den Vorwurf machen, daß Du falsche Angaben gemacht hast.
Gruß1