Beiträge von Corinna

    Hallo,

    war meine Frage ob ich mit dem GdB Eingliederungszuschüsse beantragen kann?

    nein, Du kannst nichts in dieser Richtung beantragen, sondern nur der Arbeitgeber.

    Wenn ich eingestellt werde und nach einer gewissen Zeit etwas mehr verdiene (auch wenn es weniger als H4 noch sein sollte) - und ich mich vom JC abmelde - bekäme er weiter Zuschüsse?

    Das läßt sich nicht pauschal beantworten. Die Zuschüsse sind eine Ermessensleistung, auf die also kein Rechtsanspruch besteht und werden individuell festgelegt. Von daher kann hier niemand wissen, wie das der Sachbearbeiter vor Ort sieht.

    Allerdings ist die Abmeldung vom Jobcenter ja durchaus Ziel einer solchen Maßnahme. Insofern dürfte eine solche kaum schädlich sein.

    Gruß!

    Hallo,

    ich habe Kindergeld beantragt (rückwirkend) was mir genehmigt wurde, jedoch nur bis August '18. Das Jobcenter streicht mit für Dezember '18 bis Juni '19 die 194€

    Du sprichst in Rätseln. Was hat ein rückwirkender Anspruch auf Kindergeld bis August 2018 mit irgendwelchen Ansprüchen ab Dezember 2018 zu tun?

    Gruß!

    Hallo,

    grundsätzlich stellt der Kredit kein Einkommen dar. Allerdings könnte es zu Problemen führen, wenn Du im Prinzip mehr ausgibst als es die Rente + Grundsicherung zuläßt. Hier dürfte u.U. ein entsprechender Erklärungsbedarf gegenüber dem Amt bestehen.

    Wobei sich für mich die Frage stellt, warum Du Dich auf ein Wagnis mit einem Kredit überhaupt einläßt, wenn Dein Einkommen so gering ist. Wenn Du ehrlich bist, ist eigentlich bei einer geringen Rente + Grundsicherung + nicht anrechenbarer Rente absehbar, daß hier ein hohes Risiko besteht.

    Aber das ist Deine Sache, die Du hier auch nicht erklären mußt.

    Gruß!

    PS: das Forum hier wird ehrenamtlich betrieben. Man kann also nicht Antworten binnen kurzer Zeit erwarten.

    Hallo,

    Anfang letzten

    Monats habe ich eine Arbeitsstelle auf 450€-Basis angenommen

    und

    Da ich im Januar

    meinen Weiterbewilligungsantrag einreichen muss, muss ich in jedem Fall das dem Jobcenter melden.

    Nein. Du hättest das bereits unmittelbar bei Arbeitsaufnahme melden müssen. Wenn Du das nicht gemacht hast, kann es neben Rückforderungen von ALG II auch zu Sanktionen kommen.

    Mit dem Wissen, dass sich der Minijob anrechnet und mir mein Regelsatz gekürzt wird, fließt das in der Berechnung des Bafögamts für eine Rückzahlung

    wider?

    Ja.

    Jetzt verlangt das Bafög-Amt schriftliche Dokumente von Ärzten über meinen seelischen Krankheitsverlauf, weil das eine Rolle spielen würde bei der Überprüfung.
    Darf man das?

    Ja.

    Gruß!

    Hallo,

    aber niemand kann mir erklären, warum, weshalb, wieso.

    so langsam nehmen Deine "Argumente" leicht skurille Formen an. Woher soll hier jemand wissen, was konkret das Jobcenter nun will? Das kann hier niemand erklären.

    Du beschwerst Dich darüber, daß hier gesagt wird, daß Du den Termin wahrnehmen mußt. Das sagt nicht nur das Schreiben an Dich mit der entsprechenden Belehrung, sondern auch das Gesetz, welches Sanktionen bei unentschuldigten Nichterscheinen vorschreibt. Für all dieses Wissen braucht man auch kein Forum, sondern etwas Leseverständnis und Logik.

    Es wird Dir keiner etwas anderes sagen können. Was Dich aber dennoch nicht davon abhält, hier rum zu lamentieren, da Dir hier keiner das schreibt, was Du gerne lesen würdest: daß Du nicht den Termin wahrhaben mußt. Aber wie schon geschrieben: das gibt die Gesetzeslage nun mal nicht her.

    Zudem kann es gerade in größeren Städten Kooperationen zwischen den jeweiligen Jobcentern geben.

    Das ist tatsächlich in Berlin so. Jobcenter A ist für Hochschulabsolventen, Jobcenter B für künstlerische Berufe, Jobcenter C für den medizinischen Dienst usw. zuständig - und das dann berlinweit.

    Gruß!

    Hallo,

    äh - was für "ausführliche Erläuterungen" erwartest Du denn nun? Du hast Einladungen zu Gesprächen in einem Jobcenter einzuhalten und dieses Gespräch muß auf Grund der jeweiligen Spezialisierungen nicht in einem Jobcenter Deiner Wahl stattfinden. Das alles heißt also

    ja.

    Eigentlich wurde Deine Frage mit dem einen Wort ausreichend beantwortet...

    Gruß!

    Hallo,

    Somit ist das doch keine einmalige Einnahme, sondern eine laufende.

    wie kommst Du denn auf diese schwache Idee? Aus den von Dir hochgeladenen Daten ist doch schon anhand des Datums und des Schlußsatzes ersichtlich, daß es sich um eine Nachzahlung handelt. Oder willst Du nun ernsthaft damit argumentieren, daß Du in einem Monat gleich 3 x 1.500 € Gehalt + das normale Februargehalt bekommen hast?

    Gruß!

    Hallo,

    im Regelfall besteht für den Vermieter die Pflicht, dem Mieter unaufgefordert eine jährliche Betriebskostenabrechchnung zur Verfügung zu stellen. Das hat absolut nichts mit

    finde ich es äußerst befremdend, dass der Vermieter Daten seiner persönlichen Buchhaltung (über mich) dem Jobcenter zukommen lassen soll ...

    sondern mit der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben für den Vermieter zu tun. Und nein - es handelt sich nicht um irgendeine "persönliche Buchhaltung".

    Die Forderung des Jobcenters zur Vorlage dieser BKA ist wiederum auch berechtigt, da das Amt nun mal Deine Miete zahlt.

    Gruß!

    Hallo,

    diese Diskussion hier ist nicht unbedingt sinnvoll. Keiner in einem Forum kann einschätzen, ob Du nun recht hast oder/und ob es seitens des Jobcenters andere Darstellungen über die Gespräche mit Dir gibt. Im Augenblick gibt es nur Deine Aussage dazu, die durchaus einseitig sein kann.

    Weswegen es kaum einen Grund gibt, hier weiter zu spekulieren, wer was denkt und sagt oder nicht.

    Ich rege daher die Schließung dieses Themas an - es wurde alles gesagt.

    Gruß!

    Hallo,

    Sie ist nach der Heirat mit mir auch ganz normal Leistungsberechtigte.

    nein, nicht unbedingt. Im übrigen solltest Du Dir die Verpflichtungserklärung auch mal durchlesen: da dürfte ziemlich eindeutig drinnen stehen, daß Deine Frau für ihren Lebensunterhalt selbst sorgen muß. Von daher ist die ganze Frage nach einem ALG-II-Anspruch für sie sowieso erledigt. Sollte aber jemand, der behauptet

    Ich kenne mich mit dem Ausländerrecht aus

    eigentlich selbst wissen.

    Aber wie bereits geschrieben

    Was die Frau betrifft, sind das alles ausländerrechtliche Fragen

    Wenn glaubst, Dich damit auszukennen und auch einen Rechtsanwalt hast, kann Dir hier an dieser Stelle nicht weiter geholfen werden und Du kannst Dich ja an den RA wenden, der ja dann auch den konkreten Fall anhand der Unterlagen kennt.

    Wenn Deine Frau grundsätzlich vom ALG II ausgeschlossen ist, käme ALG II nur für Dich in Betracht. Dafür wären aber Deine Einnahmen zu hoch, zumal ja dann auch nur die anteilige Warmmiete berücksichtigt wird.

    Und daher nochmals und letztmalig: das ganze ist keine Sache für ein ALG-II-Forum und ich rege die Mods an, das Thema zu schließen.

    Gruß!

    Hallo,

    Habe ich bzw. meine zukünftige Frau Anspruch auf Hartz 4?

    den eigenen Bedarf kannst Du aus Deinen Einnahmen decken, weswegen für Dich kein Anspruch besteht.

    Was die Frau betrifft, sind das alles ausländerrechtliche Fragen, die in einem Forum mit Schwerpunkt ALG II kaum oder nicht verläßlich beantwortet werden können. Von daher sind wir eher die falschen Ansprechpartner.

    Gruß!

    Hallo,

    es geht in diesem Fall nicht um eine Krankschreibung sondern um eine sogenannte "Freistellungsbestätigung", die ich letzte Woche wegen eines Vorstellungsgesprächs eingereicht habe.

    nun ja. Schauen wir uns mal an, was Du ursprünglich geschrieben hast:

    Heute um 10:30 hatte ich einen ärztlichen Termin, deswegen bin ich sofort nach der Unterzeichnung der Anwesenheitsliste weggegangen, anstatt überhaupt nicht zu erscheinen. Dies wurde mir von einem der "Dozenten" angeraten. Trotzdem musste ich mir von der Praxis ein spezielles Formular stempeln und unterschreiben lassen. Das Formular enthält den Zeitpunkt der Untersuchung, die Kontaktdaten der Praxis, der Stempel zeigt Informationen über den Arzt, d.h. seine Spezialisierung.

    In diesem ganzen Text ist weder die Rede von einer (wie auch immer gearteten) "Freistellungsbestätigung" noch von einem Vorstellungsgespräch.

    Auch Deine weiteren Ausführungen sprechen von einer akuten Erkrankung. Was also soll nun plötzlich irgendein Vorstellungsgespräch damit zu tun haben?

    du müsstest deinen Arbeitgeber sogar informieren, wenn du einen Termin z. B. beim Frauenarzt oder Psychiater hast?

    Es geht hier nicht um irgendwelche Meldungen. Du bist während einer Maßnahme zum Arzt gegangen. Der Arbeitgeber (hier der Maßnahmeträger) will einen Nachweis darüber haben. Was ist nun daran verwerflich? Du hättest diese Ärzte auch außerhalb der Maßnahme aufsuchen können. Hast du nicht getan - also will man einen Nachweis haben, ob du tatsächlich bei einem Arzt warst. Ich sehe da nichts verwerfliches. Zumal es ja eigentlich gar nicht um eine Erkrankung, sondern um etwas ganz anderes (Vorstellungsgespräch) gehandelt haben dürfte.

    Banales Beispiel: Bei 39° Fieber, Durchfall und Übelkeit müsste ich zum Arzt sofort gehen um die Bescheinigung abzuholen, danach sie zum Maßnahmeträger bringen? Auch wenn ich mich zu Beginn der Erkrankung ganz kaputt fühle?

    Ja.

    Sorry - aber für irgendwelche theoretischen Diskussionen stehe ich nicht zur Verfügung. Du hast eingangs ausschließlich etwas von einer Erkrankung geschrieben, aus der nun plötzlich etwas ganz anderes wurde. Ich habe dir ausschließlich auf Deinen Erstbeitrag geantwortet - von einer Freistellung wegen einem Bewerbungsgespräch war da nicht mal ansatzweise etwas zu lesen.

    Womit ich aus solchen Themen raus bin.

    Gruß!

    Hallo,

    Ich möchte mir die Verbiseinträge der letzen Termine ausdrucken lassen habe ich da ein Anrecht drauf?

    und was ist wenn sich bei den Inhalten rausstellt das sie Sachen reingeschrieben hat die nicht stimmen..?

    m.W, nein, da diese Datenbank allein der Kommunikation zwischen dem Jobcenter und einem Träger von Bildungsmaßnahmen und/oder einem Arbeitgeber dient (§ 45 SGB III).

    kann ich dagegen irgendwie vorgehen?

    Da Du keine Einsicht hast, kannst Du auch nicht gegen etwas vorgehen, was Du nicht weißt.

    Gruß!

    Hallo,

    Ist es möglich, sich von solchen Eingriffe ins Privatleben zu schützen?

    willkommen im realen Leben.

    Das Formular enthält den Zeitpunkt der Untersuchung, die Kontaktdaten der Praxis, der Stempel zeigt Informationen über den Arzt, d.h. seine Spezialisierung.

    Das nennt man eine ganz normale Krankschreibung, bei der diese Daten nun mal enthalten sind. Die müßtest Du auch einem Arbeitgeber vorlegen.

    Ist es möglich, sich von solchen Eingriffe ins Privatleben zu schützen?

    Was hat denn Dein Privatleben damit zu tun, daß Du erkrankt bist? Nach Deiner Logik könnte ich etliche Tage im Jahr nicht zur Arbeit erscheinen, weil mein Privatleben höher als eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu werten ist.

    Das heißt, dass ich trotz der Krankheit sofort zum Arzt gehen muss und den Maßnahme-Träger die Bescheinigung gleich wieder einreichen?

    Nicht trotz Krankheit, sondern wegen Krankheit.

    Gruß!

    Hallo,

    Könnte ich auch ohne Untermietvertrag die vollen Mietkosten erhalten?

    nur für maximal 6 Monate, wenn die Miete unangemessen ist. Danach wirst Du die Differenz zwischen der angemessenen und der tatsächlichen Miete selbst zahlen müssen.

    Bedarf es einer extra Bescheinigung meiner Mutter, dass ich in ihrer Abwesenheit die Wohnung nutzen darf?

    Nein.

    Gruß!