Hallo,
aber wie kann der Rückforderungsbetrag höher sein als die ausgezahlte Leistung?
du vergißt die Krankenkassenbeiträge, die durch das Jobcenter ja auch gezahlt wurden.
Gruß!
Hallo,
aber wie kann der Rückforderungsbetrag höher sein als die ausgezahlte Leistung?
du vergißt die Krankenkassenbeiträge, die durch das Jobcenter ja auch gezahlt wurden.
Gruß!
Hallo,
wenn ich im März keine Leistungen mehr erhalten habe?
Du hast natürlich Leistungen für März erhalten, denn Du schreibst ja selbst
Am 28.2.18 bekam ich dann meine erstes Gehalt von 745 Eur, zeitgleich aber auch wieder die Leistung vom JC i.H.v. 880 Eur.
ALG II wird im voraus gezahlt, die Zahlung Ende Februar war also die Märzauszahlung.
Gruß!
Hallo,
Gilt diese 3 monate sperre auch bei meiner Frau wenn sie kommt und sie sich für Hartz 4 anmeldet?
nein.
Gruß!
Hallo,
Ich sehe den Beitrag von Casa bezüglich der Summe nicht.
er wurde von der Moderation deaktiviert, weil zu dem Zeitpunkt noch unklar war, welche Leistung Du nun beziehst. Hättest Du die Grundsicherung bei Rente/EM erhalten, wären ansonsten die genannte Summe falsch gewesen. War also nur, um Dir keine evtl. falschen Infos zukommen zu lassen.
Gruß!
Hallo,
die Mietdauer ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung.
Dann bleibt es bei meiner Aussage im ersten Absatz des Beitrages #3.
Gruß!
Hallo,
bitte lese nochmal meinen vorigen Beitrag: meine Aktualisierung und Deine Antwort haben sich überschnitten.
Gruß!
Hallo,
ok.
Du hattest vorher die Begriffe "Grundsicherung" und "ALG II" in einem Atemzug verwendet. Daher sind @bass386 und ich von der Grundsicherung bei Rente/Erwerbsminderung und Schorsch sowie Casa von ALG II ausgegangen.
Jetzt ist das also geklärt.
Das ALG2 beträgt voraussichtlich 448,32 €.
Diese Aussage ist dann richtig und das ALG II für Euch zusammen würde die o.g. Summe umfassen.
Gruß!
Hallo,
erkläre dem Jobcenter (schriftlich), daß in der Pauschalmiete alle entstehenden Nebenkosten mit enthalten sind und Du also keine Aufschlüsselung vornehmen kannst.
Problematisch wird eine Pauschalmiete nur dann, wenn sie mißbräuchlich zu Lasten des Jobcenters gestaltet wurde. Das allerdings kann ich nicht beurteilen, weil ich bestimmte Parameter wie Wohnort, Wohnfläche usw. nicht kenne. Allerdings sind 400 € für eine Untermiete für nur eine Person tatsächlich etwas heftig. Aber wie gesagt - ich kenne nicht den Wohnort und die anderen Umstände.
Allerdings macht mir etwas zu schaffen:
dass er mir sagte. 300 euro ist kalt und 100 euro nebenkosten, darin sind heizung, strom und wasser erhalten.
Das weist nun wiederum darauf hin, daß eine Aufschlüsselung durchaus möglich ist und es sich also nicht unbedingt um eine Pauschalmiete handelt. Was also steht konkret im Mietvertrag in Sachen Miete?
Gruß!
Hallo,
Viel zu spät habe ich erfahren das die Stütze nur für 6 Monate bewilligt wurde
naja - im Bescheid steht ziemlich eindeutig, wie lange dieser gültig ist. Von daher hast Du ja eigentlich schon beim Erhalt des Bescheides gewußt, daß Du eben nur für 6 Monate Dein ALG II bekommst.
ist es mir nur möglich per email mit meiner beraterin zu kommunizieren.
Problem bei einem Mailverkehr ist immer, daß man nie weiß, ob die Mail auch tatsächlich beim Empfänger ankommt. Es kann zu technischen Problemen kommen, der SB kann Urlaub haben oder krank sein - wie auch immer. Von daher ist eigentlich bei solch existenziellen Fragen wie bei Dir von Mails in diesem Zusammenhang abzuraten.
Ist jetzt nicht als Angriff auf Dich zu werten, sondern eher eine allgemeine Einschätzung.
Sie schreibt das sie meinen Antrag nicht weiter bearbeiten kann weill sie noch etas von mir brauch?!
Was wurde denn angefordert? Die Kontoauszüge oder noch etwas anderes?
Also, wenn man Online per Sofortüberweisung zahlt schlten sich ja immer die drittanbieter wie Kalixa oder safecap dazwischen
Ich verstehe nur Bahnhof. Wenn ich online etwas bezahle, schaltet sich nirgendwo jemand ein. Ich gebe meine Konto- oder Kreditkartenangaben an und fertig ist. Was also meinst Du damit?
Mit Kontoauszüge sind ausschließlich Deine eigenen gemeint.
Und nebenbei, was hat die das zu interessieren wofür ich das wenige Geld, was nach bezahlung aller Kosten (Miete ect.) über bleibt, ausgebe?
Im Normalfall nichts.
Nochmal: welche konkreten Unterlagen werden von Dir gefordert, weswegen der Antrag nicht bearbeitet werden kann?
Gruß!
Hallo,
die Forderung des SB ist nicht rechtmäßig und ihn gehen ärztliche Befundberichte nichts an. Wenn er das alles wissen will, kann er Dich zum ärztlichen Dienst schicken, wird jedoch auch von dort nur erfahren, ob und mit welchen Einschränkungen Du arbeiten kannst oder nicht. Der ärztliche Dienst wiederum kann durchaus die Befundberichte anfordern, aber eben nicht weitergeben.
Was die Sache mit dem Gericht betrifft, hat er auch hier kein Recht auf Einsichtnahme der Unterlagen in einem laufenden Prozeß. Er kann maximal eine Bestätigung über die Klagererhebung verlangen, die Dir ggf. Dein Rechtsanwalt oder die Geschäftsstelle des Gerichtes ausstellen kann, wenn Du (was ich nicht glaube) keine Bestätigung über Eingang der Klage vom SG erhalten haben solltest.
Beide Aussagen von mir sind unabhängig davon, ob jemand selbstständig oder unselbstständig tätig ist.
Sollte die Sache weiter eskalieren, empfehle ich, die Forderungen vom SB schriftlich einzuverlangen und dann sofortigen Widerspruch einzulegen. Da ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, empfehle ich, gleichzeitig einen Beratungsschein (15 €) beim SG einzuholen und damit einen FA für Sozialrecht aufzusuchen.
Gruß!
Hallo,
kann tatsächlich mißverständlich sein. Also Frage an TE: was beziehst Du nun - ALG II oder Grundsicherung bei Rente/Erwerbsminderung?
Gruß!
Hallo,
Du überliest hier etwas: der TE bezieht Grundsicherung, die Frau bislang keine Sozialleistungen. Von daher ist für die Frage nach dem ALG II erstmal nur die Frau von Interesse.
Gruß!
Hallo,
also rechnen wir mal:
Der Bedarf Deines Sohnes liegt bei 316 € Regelsatz + 233 € anteilige Warmmiete = 549 €.
Das Einkommen beläuft sich auf 280 € aus dem Job + 200 € Unterhalt + 194 € Kindergeld = 674 €.
Damit würde Dein Sohn aus der BG rausfallen, weil er seinen Lebensunterhalt selbst decken kann. Unter Umständen könnte dann Dein Sohn für sich Wohngeld beantragen, was ich aber nicht einschätzen kann, weil mir zu wenig Infos zum Einkommen vorliegen.
Wenn Dein Sohn aus der BG rausfällt, wären maximal die seinen eigenen Lebensunterhalt übersteigenden Einnahmen anzurechnen. Das wären nach obiger Rechnung also 125 €. Hier würde aber durch den Job wiederum der Freibetrag greifen, womit wir also bei 5 € sind.
Allerdings würde Dein Sohn bei diesem Rechenmodell auch aus der Miete herausfallen. Es würden also nur noch die anteilige Miete für 2 Personen vom Jobcenter gezahlt werden. Den Rest müßte dann schon Dein Sohn von seinen Einnahmen bezahlen.
Wichtig: Du mußt dem Jobenter von Dir aus mitteilen, daß Dein Kind seinen Lebensunterhalt selbst decken kann!
Gruß!
Hallo,
ich wollte mal fragen, ob Paare, die nicht verheiratet sind, auch nicht zusammen wohnen jedoch ein gemeinsames Kind haben dazu verpflichtet sind eine Bedarfsgemeinschaft zu bilden.
nein.
Gruß!
Hallo,
ich fasse mal zusammen:
1. Du hast eine Pauschale für Bekleidung bekommen
2. Du hast nicht die in dem Gutschein genannten Sachen gekauft, sondern etwas anderes (Gürtel).
Ist das richtig?
Wenn ja, ergeben sich für mich so einige Anmerkungen.
Ich verwies auf den Gutschein das dort kein Gürtel aufgelistet war, jedoch sagte sie, dass sei eig. kein Problem solange man unter der Summe bleiben würde. Ich dachte mir dann nichts weiter dabei, da jenes Bekleidungsgeschäft schon oft solche Gutscheine entgegen genommen hatte.
Inwiefern ist die Aussage einer Verkäuferin in einem Geschäft höherwertiger und rechtssicherer als die im Gutschein genannten Bedingungen?
Nur der Gürtel stand nicht so konkret auf dem Gutschein. Könnte es sein das ich den selbst zahlen muss?
Könnte passieren, hängt aber vom Sachbearbeiter ab.
Ich verwies auf die Beratung und entgegnete das für den Preis niemals die dort aufgelisteten Dinge bekommen könnte. Ich bin auch nicht gerade schmächtig gebaut und bei größeren Größen kosten Sakkos leider mehr als für sehr schlanke Menschen.
Sorry - aber nirgendwo in der Gesetzgebung steht, daß jemand einen Anspruch auf einen Gutschein für Bekleidung für ein Vorstellungsgespräch hat. Das scheint mir eine kommunale Reglung zu sein, von der ich erstmals höre und von der ich echt erstaunt bin.
Gruß!
Hallo,
Ich musste das Studium ohne Abschluss beenden und bin nun auf der Suche nach einer Ausbildung
also war für Dich absehbar, daß Du nach Abbruch des Studiums auf ALG II angewiesen bist. Von daher ist die Eigenkündigung ohne Anlaß tatsächlich als selbst herbei geführte Hilfsbedürftigkeit anzusehen, denn das Argument
und ich war ja weiterhin Vollzeitstudent.
und
M.E. kannst du grundsätzlich kündigen, wenn du Vollzeitstudent bist.
dürfte hier nicht zutreffen.
Du hast Mitte August den Job gekündigt, einen Monat später das Studium abgebrochen, um dann ALG II zu beantragen. Hier ist m.M. nach durchaus ein zeitlicher Zusammenhang zu sehen.
Gruß!
Hallo,
Die vom Jobcenter meinten die Kombi wäre möglich
Ich sehe keinen Anspruch auf ALG II, sofern Du allein lebst. Ich lasse mich aber gerne von den anderen Experten hier anders belehren.
oder muss ich dann Wohngeld beantragen?
Mich stört zwar das Wort "muss", aber dennoch könnte ein Wohngeldanspruch bestehen. Der ist allerdings dann wieder von Parametern abhängig, die Du bisher nicht genannt hast.
Gruß!
Hallo,
Bevor ich den Weiterbewilligungsantrag ausgefüllt habe, hatte ich eine kurze Unterhaltung mit einer JC Mitarbeiterin.
Nun ja - das war offensichtlich ein falscher Rat.
Sollen wir das nun tun, rückwirkend zum 1.11.?
Welchen Sinn sollte das machen? Anscheinend hat ja der Prüfdienst die neue Adresse besucht und festgestellt, daß die Wohnung nicht genutzt wird. Also werden auch nicht nachträglich Kosten übernommen, die nicht entstanden sind. Daran ändert die reine Ummeldung ja nichts.
Wie schon @bass386 geschrieben hat: ich würde einfach nochmal bei dem Amt nachfragen, woran es bei der Genehmigung hapert und ggf. fehlende Unterlagen schnellstmöglich nachreichen.
Gruß!
Hallo,
Ich habe dazu Meister Bafög beantragt + ALG II.
Nö. Du kannst kein Meister-BaföG, sondern höchstens das Aufstiegs-BaföG beantragen
Ist Meister/Aufstiegs Bafög im Zusammemhang mit ALG2 kombinierbar ?
Nein. Allerdings muß das Jobcenter in Vorausleistung gehen, wenn aus nicht von Dir verschuldeten Gründen der Antrag auf das BaföG verzögert ist.
Falls dies der Fall wäre, bin ich dann verpflichtet das Darlehn aufzunehmen ?
Ja.
Gruß!
Hallo,
Du schreibst
Wir wohnen immer noch in diesem einen Zimmer.
Ich nehme mal an, daß Ihr in dem Weiterbewilligungsantrag bereits die neue Adresse und die neue Miete angegeben habt. Somit wäre allerdings die Aussage des Jobcenters
"Nach Überprüfung unseres Außendienstes, wohnen Sie weiterhin in der ×××××, somit können keine Kosten der Unterkunft gewährt werden."
richtig: es können schließlich keine Kosten der Unterkunft übernommen werden, wenn diese Unterkunft nicht bewohnt wird.
Bedeutet das nun, das wir nicht umziehen dürfen
Nein. Das ganze resultiert einfach nur daraus, daß Ihr etwas vorschnell die neue Adresse angegeben habt, ohne dort einzuziehen.
Also etwas Geduld und die entsprechenden Nachweise einreichen...
Gruß!
PS: die Mitarbeiter in einem Amt sind keine "Herrschaften" und wollen auch nicht so bezeichnet werden. Nur mal so als Hinweis...
Hallo,
aber ich bekomme ALG1 also hat deine Antwort null bezug
sie hätte dann "null bezug", wenn Du die Frage nicht in einem Forum gestellt hättest, was sich ausschließlich mit ALG II beschäftigt.
Im übrigen bleibt es auch bei Bezug von ALG I bei der gleichen Aussage:
Und deswegen wolltest du letzte Woche eine E-Mail bzgl. eines Vorstellungsgesprächs fälschen?
Ob Du nun Beiträge zu AV geleistet hast oder nicht, ändert nichts daran, daß Du vorgehabt hast, eine Fälschung/einen Betrug zu begehen.
Könnte es daher sein, daß Deine Antworten von daher eher
null bezug
haben?
Gruß!