Hallo,
von meinem Geld was ich brav in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe.
und was sollte die Einzahlung in die AV mit ALG II zu tun haben? Richtig - absolut nichts.
Gruß!
Hallo,
von meinem Geld was ich brav in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe.
und was sollte die Einzahlung in die AV mit ALG II zu tun haben? Richtig - absolut nichts.
Gruß!
Hallo,
Aus §33 habe ich herausgelesen, dass das Jobcenter direkt klagt, die Kosten selbst übernimmt - oder irgendeine Rückübertragung vornehmen kann.
wie kommst Du denn auf eine solche Idee? Das Jobcenter wird weder klagen noch irgendwelche Gerichtskosten übernehmen. Das ist dann Deine alleinige Sache, wobei dann Prozeßkostenhilfe in Betracht kommen könnte.
Gruß!
Hallo,
ich widerspreche meinem Vorredner. Seine Ausführungen betreffen normale Sanktionsverstöße wie Meldeversäumnis oder mangelnde Eigenbemühungen. Bei fehlender Mitwirkung durch Nichtabgabe einer Lohnbescheinigung wird jedoch die BG an sich von der Einstellung der Leistungen betroffen sein.
Gruß!
Hallo,
Na klar ist das korrekt, als ich vor 10 Jahren hier eingezogen bin lagen die tatsächlichen Heitzkosten bei 120,- mtl.
Die wurden auch voll übernommen, anstandslos.
ja und? Laut Deinen eigenen Angaben fällst Du mit Umzug in die Zuständigkeit eines anderen Jobcenters. Dieses andere Jobcenter kann das ganze vollkommen anders sehen als das alte. Du selbst gehst aber in all Deinen Antworten immer nur vom alten Jobcenter und der alten Wohnung aus. All diese Parameter ändern sich aber mit dem Umzug, weswegen Deine ganzen Vermutungen ziemlich gewagt sind.
Gruß!
Hallo,
deswegen ist die Aussage "das wird Dir niemand sagen können" vielleicht doch etwas gewagt.
Was soll daran "gewagt" sein? Erwartest Du nun, daß Dir jemand im Internet sagt, Du hast auf jeden Fall Recht, obwohl diese Aussage nicht richtig wäre?
Fakt ist:
Von daher ist eher Deine Aussage
Ich dachte das Forum sei grade dazu da um Informationen die der eine nicht hat dem anderen mitzuteilen, deswegen ist die Aussage "das wird Dir niemand sagen können" vielleicht doch etwas gewagt.
ziemlich gewagt.
Und die Heizkosten sind ja in der tasächlichen Höhe anzuerkennen, da die Wohnung nicht zu groß ist werden sie das auch.
Nein. Die Heizkosten sind in der angemessenen Höhe zu übernehmen, was nicht gleichbedeutend mit den tatsächlichen Kosten ist.
Vielleicht hat jemand einfach andere Ideen wie ich das gestalten kann, wenn das Amt den umzug nicht bezahlt.
Beantrage alternativ ein Darlehen.
Gruß!
Hallo,
Wir nehmen an
nö, nicht wir. Du. pleasantry
An wen muss die Aufforderung zur Mitwirkung adressiert sein?
An den Haushaltsvorstand, i.d.R. also den Antragsteller, der den Antrag für die gesamte BG gestellt hat. Wobei diese Aufforderungen auch schon mal an Haushaltsvorstand und Betroffenen versandt werden.
Wenn nicht mitgewirkt wurde: wem gegenüber kann das Jobcenter die Leistungen entziehen bzw. versagen?
Der BG.
Gruß!
Hallo,
Ich bekomme ... bei den nebenkostanabrechnungen eigentlich immer Rückzahlungen.
Das ist nun gar kein Argument. Woher willst Du wissen, wie Dein neuer Vermieter die Betriebskostenvorauszahlungen kalkuliert? Und woher kommt Dein Wissen über eventuelle Preissteigerungen bei Grundstückssteuer, Versicherungen, Müllabfuhr usw. usf.? Von daher ist eine solche Aussage ziemlich blauäugig und eben nicht
gut überlegt
Ich würde da äußerste Vorsicht anraten.
Die Frage ist halt ob diese kosten auch übernommen werden wenn es keine Zusicherung für die volle Kostenübernahme für die Wohnung gibt.
Ich sehe da kaum Chancen. Die meisten kommunalen Regelungen sagen aus, daß solche Kosten bei einer unangemessenen Miete nicht übernommen werden. Aber das muß im Einzelfall geklärt werden und im Internet wird Dir also niemand sagen können, wie das örtliche Jobcenter entscheidet.
Gruß!
Hallo,
sorry - aber ich habe selten einen solch sinnlosen Beitrag gelesen. Mit Deinem
sehr lustiges Schreiben
hast Du Dir garantiert keinen Gefallen getan.
Du schreibst vollkommen sinnbefreit
Ich habe unter anderem argumentiert, daß ich mich in die Jahre 1937/38 zurück versetzt fühle. Wo bei den Judengräbern von den Nazis gelbe Judensterne auf den Grabstein geklebt wurden. Damals gelbe Judensterne - heute gelbe Aufklebezettel!
und vergißt dabei vollkommen, daß es nicht um irgendeine Kennzeichnung von politisch unliebsamen Personen geht, sondern um die Standsicherheit des Grabes Deiner Verwandten. Und selbstverständlich muß ein solch unsicheres Grab gekennzeichnet werden - aus Haftungs- und Versicherungsgründen. Oder wirst Du die Kosten zahlen, wenn jemand wegen der nicht gekennzeichneten Standunsicherheit des Grabes oder Grabsteines zu Schaden kommt?
Im übrigen - die Standsicherheit eines Grabes mit der Judenverfolgung zu vergleichen, disqualifiziert Dich in jeder Hinsicht. Du solltest Dich mit den Verbrechen während der Herrschaft von Hitler beschäftigen, bevor Du solch perverse Behauptungen in den Raum stellst.
Das war im letzten Jahr schon so und dieses Jahr wieder.
Nun ja. Schon letztes Jahr wurde also die Standsicherheit bemängelt und Du hast offensichtlich nichts getan, um das zu beseitigen. Und nun hast Du erneut einen Hinweis auf die Standunsicherheit bekommen. Und überlegst nicht etwa, wie man dieses Problem praktisch vor Ort beseitigen kann, sondern wie man eine ach so untaugliche Klage losläßt.
Schwache Leistung.
Ich will dagegen eine Unterlassungsklage erheben und würde gerne wissen, ob ich dafür die Prozesskostenhilfe als ALG-II-Empfängerin beantragen kann.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß hier auch nur ein Beratungsschein, geschweige denn eine Prozesskostenhilfe in Betracht kommt. Deine "Argumente" sind absolut schwach und an den Haaren herbei gezogen - es würde mich außerordentlich wundern, wenn ein Gericht hier einen berechtigten Handlungsgrund sehen würde.
Ich habe mich jetzt sehr zurück gehalten mit meiner Wortwahl. Ansonsten würde ich Dein Anliegen sonst nur als schäbig bezeichnen.
Gruß!
Hallo,
Ich bin in dieser Unterkunft, da ich keine Wohnung hatte /bekam als ich hierher zog.
dann würde ich in keinem Fall den Ratschlag von Casa befolgen. Du könntest damit den Verlust des Zimmers riskieren.
Wirf doch die Kostenübernahmeerklärung ein und gut ist. Du bist doch sicher nicht mehr als 2-3 Wochen weg. Und zwischen Weihnachten und Neujahr arbeitet die Verwaltung dort sicher auch nicht. Außerdem frage ich mich, wer da die Sachen vor die Tür stellen soll, wenn die Kostenübernahme da ist.
Casa hat hier nicht beachtet, daß - je nach Vertrag - nicht das Amt für das Zimmer zuständig sein könnte, sondern der Betreiber der Unterkunft. Und der kann durchaus auch zwischen Weihnachten und Neujahr arbeiten und handeln, wenn sich nicht an die Rahmenbedingungen gehalten wird.
und habe angefragt, ob das geht, nämlich 2 x 7 Tage. 7 Tage über Weihnachten - kurz zurück fahren persönlich beim JC melden und nochmal 7 Tage.
Das wäre ein denkbarer Weg - aber dann nur mit Genehmigung durch das Jobcenter.
Riskiere nicht auch und gerade im Winter Obdachlosigkeit oder Unterbringung in einer Sammelunterkunft - das ist es nicht wert.
Gruß!
Hallo,
Werden mein BAföG und mein Kindergeld auf meine Mama "angerechnet"?
ja.
Was, wenn ich einen 450€-Job annehmen würde, bekommt sie vom Jobcenter dann weniger?
Ja.
Gruß!
Hallo,
1. Ihr bildet auch ohne die Überweisungen eine Haushaltsgemeinschaft
2. Dir ist klar, daß die Eltern auch nach einem abgeschlossenen Studium für 3 Monate unterhaltspflichtig sind?
3. durch die mehrfachen Zahlungen der Eltern wird das Jobcenter davon ausgehen (Regelvermutung), daß Ihr zusammen wirtschaftet.
Gruß!
Hallo,
gestern war es eine Urkundenfälschung, die Du beabsichtigt hast. Heute sind es Vermittlungsvorschläge, die Dich stören und eine Rechtsbelehrung, die Du monierst. Die Vorschläge schmeißt Du selbstverständlich immer weg - und damit auch Deine Behauptung, daß keine Rechtsfolgen genannt wurden (was dann schon ziemlich ungewöhnlich sein würde).
Kann es sein, daß Du versuchst, Dich aus den Verpflichtungen gegenüber dem Jobcenter rauszuwinden? Deine Fragen lassen zumindest darauf schließen.
Gruß!
Hallo,
Dann dürfte ich ja keine Sperrzeit erhalten, und fals das Amt auf die E-Mail nachfragen solte, kann ich ganz einfach selber antworten und dies bestätigen.
natürlich wird dann eine Sperrzeit ausgesprochen. Zusätzlich dann eine Betrugsanzeige, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und und und...
Gruß!
Hallo,
anrechenbar sind 132,80 €. Den Rest kannst Du Dir allein ausrechnen.
Gruß!
Hallo,
ich sehe das ähnlich wie Schorsch : es dürfte nicht um die Ortsabwesenheit an sich, sondern ausschließlich um die Art der Unterbringung gehen. Je nach Vertrag mit dem Hotelbetreiber kann es hier durchaus zu entsprechenden Konsequenzen bei längerer Abwesenheit kommen. Von daher sollte hier eine genaue Klärung erfolgen, bevor man etwas macht, was schwere Folgen nach sich ziehen könnte.
Gruß!
Hallo,
Kann ich für die Ausstattung meiner Wohnung so etwas wie Erstausstattung beantragen?
Du hast keine Werbungskosten. Auf Antrag können solche Kosten übernommen werden. Wichtig: der Antrag muß VOR Entstehen der Kosten gestellt werden. Eine nachträgliche Genehmigung ist sehr unwahrscheinlich.
Ich selbst habe keinerlei Einkommen. Kosten für Bewerbungen, Vorstellungsgespräche und Co sind demnach bei mir keine abzugsfähigen Werbungskosten, so dass ich diese separat als Sonderbedarf? beantragen muss, richtig?
Grundsätzlich ja.
dachte ich daran, mir diese Sachen über ebay Kleinanzeigen für kleines Geld zu beschaffen. Erlaubt das JC das?
Eher nein, zumal Du ja ordnungsgemäße Rechnungen benötigst. Wie das vor Ort gehandhabt wird, kann Dir jedoch auch nur das Jobcenter selbst erklären. Auch hier wichtig: nichts vor Genehmigung kaufen.
Oder gibt es vielleicht noch die Möglichkeit, hierüber ein Darlehen zu bekommen, so dass ich meinen Eltern das Geld zurückzahlen kann und die Kaution dann in Raten beim JC abbezahle?
Und schon hast Du gegen den bereits zweimal genannten Grundsatz verstoßen: in dem Augenblick, in dem Du selbst etwas bezahlt hast (und sei es durch die Eltern), konntest Du die Leistung selbst erbringen und sie wird nicht nachträglich übernommen.
Soweit ich richtig informiert bin, bekommt man als ALG2 Empfänger mit schulpflichtigen Kindern 2x pro Schuljahr einen gewissen Betrag zur Beschaffung von Büchern und Co.
Nein. Diesen Zuschlag, der sich Bildunsgpaket nennt, gibt es auch für Empfänger von anderen Leistungen, also nicht nur für ALG-II-Leute.
Gibt es eine Chance, dass das JC hierfür auch während des laufenden Schulhalbjahres einen Anteil übernimmt?
Kaum.
Würde ich bis zum Bescheid der Rentenkasse weiter Leistungen vom JC beziehen?
Das hängt von der Erwerbsfähigkeit ab. Nur wenn diese gegeben ist, bekommst Du weiterhin ALG II. Im übrigen ist es nicht weit her mit Deiner Entscheidung: bekommt das Jobcenter mit, daß es hier Probleme mit der Erwerbsfähigkeit gibt, kann ein Antrag auf EM-Rente auch von Amts wegen gefordert werden. Du hast da also kaum einen Entscheidungsspielraum.
Ist es richtig, dass ich eine Befreiung von den GEZ Gebühren beantragen kann?
Ja.
Ist es richtig, dass ich eine Zuzahlungsbefreiung von Medikamenten beantragen kann?
Ja - was allerdings nichts mit dem Bezug von ALG II zu tun hat. Auch ohne ALG II hätte man diese beantragen können. Aber wie auch immer: einen Eigenanteil wirst Du dennoch leisten müssen.
Können wir so etwas wie ein Sozialticket beantragen?
Das hängt von Deiner Kommune ab.
Gewährt das JC in solchen Fällen auch eine Art Vorschuss, auch wenn der Antrag selbst noch nicht bearbeitet wurde?
Nein, in der Regel nicht .
Der Vater von Kind 1 + 2 zahlt aktuell aber nicht die 672 Euro, sondern "nur" 600 Euro. Wie formuliere ich das für meinen ALG2 Antrag bzw die Unterhaltsvereinbarung?
Indem Du den tatsächlich gezahlten Unterhaltsbetrag angibst. Alles andere wäre Betrug. Abgesehen davon kann das JC Dich auffordern, einen Unterhaltstitel zu erwirken, wenn der Unterhalt zu gering ist.
Ich nehme an, dass das JC ihn daher in die Pflicht nehmen wird, sich eine Vollzeitstelle zu suchen, oder?
Das Jobcenter kann und wird ihn nicht in die "Pflicht nehmen", kann aber auch hier auf einen Unterhaltstitel und dessen Vollstreckung bestehen, wenn zu wenig Unterhalt gezahlt wird.
Gruß!
Hallo,
Wie sieht es aus mit Umschulung bzw. Weiterbildung?
Meine Glaskugel ist gerade defekt, weswegen ich Dir kaum sagen kann, wie es bei Dir in Sachen beruflicher Qualifizierung aussieht.
Im übrigen setzt eine "Umschulung" oder "Weiterbildung" erst mal rein nach den Wörtern selbst eine Ausbildung voraus. Die Du scheinbar nicht hast.
Aber wie auch immer: das ganze ist eine Sache, die Du nur vor Ort klären kannst. Irgendeinen Rechtsanspruch auf eine solche Maßnahme hast Du nicht.
Gruß1
Hallo,
Diese Vereinbarung geht ja das Amt nichts an
wieso sollte sich das Amt dafür nicht interessieren? Durch den einen Raum ändert sich ja Deine Miete, da dieser nicht mehr zum Wohnen, sondern gewerblich genutzt wird. Also reduziert sich die Miete für das Jobcenter, da Du den gewerblich genutzten Raum ja aus eigener Tasche finanzieren willst...
Abgesehen davon: durch eine selbstständige Tätigkeit ändert sich auch Deine wirtschaftliche Lage und Du mußt als Selbstständiger eine EKS abgeben. Hier kannst Du wiederum den Gewerberaum geltend machen - womit also ein Nichtsagen gegenüber dem Amt recht wenig bringt...
Gruß!
Hallo,
alles drei Ideen wären ein Betrugsversuch - weitere Erläuterungen dazu werde ich nicht geben.
Gruß
Hallo,
Wow.... und wovon darf ich leben?
nun ja - das war schließlich Deine ureigenste Entscheidung
Ich bin jedoch ab dem 01.10. weiterhin immatrikuliert geblieben - aus Sicherheitsgründen, falls etwas mit meiner Thesis schief gelaufen wäre
, deren Konsequenzen (die Du auch vorher schon recherchieren hättest können) Du auch zu verantworten hast.
Wenn Du jetzt den Abschluß hast, spricht nichts gegen eine Exmatrikulation und dann ggf. ein Anspruch auf ALG II. Ggf. deswegen, weil Du nichts über Dein Alters schreibst und also unklar ist, ob ein Anspruch auf ALG II besteht.
Gruß!
Hallo,
äh - das alles ist Arbeitsrecht und hat erstmal nichts mit dem Thema hier zu tun, nämlich Sozialrecht. Hier kennt keiner deinen Arbeitsvertrag und nur wenige dürften sich mit dem Arbeitsrecht auskennen.
Gruß!
Hallo,
Hatten wir den die Pflicht den Bescheid auf Richtigkeit zu überprüfen?
ja.
Du wirst mit einer Rückforderung rechnen müssen.
Gruß!
Hallo,
BaföG ist vorrangig gegenüber ALG II. Deine eigene Aussage, daß Du kein BaföG mehr erhälst, ist dabei nicht ausreichend - es muß tatsächlich ein Ablehnungsbescheid vorgelegt werden.
Im übrigen wurde dann das ALG II nicht deswegen gestrichen, weil Du die Förderungshöchstdauer überschritten hast, sondern weil Du Deiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bist. Besorge also schnellstens den Ablehnungsbescheid vom BaföG-Amt, lege ihn dem Jobcenter vor - und ann sollte auch wieder ALG II für Dich gezahlt werden.
Gruß!