Hallo,
Als Teil der Erbengemeinschaft habe ich ja jetzt bereits, zumindest theoretisch Verfügungsgewalt über das Konto
ohne Erbschein?
Gruß1
Hallo,
Als Teil der Erbengemeinschaft habe ich ja jetzt bereits, zumindest theoretisch Verfügungsgewalt über das Konto
ohne Erbschein?
Gruß1
Hallo,
würde ich gerne meine Ärzte nicht von der Schweigepflicht befreien, sondern ein Attest von meiner Hausärztin vorlegen. Allerdings weiß ich nicht, ob das reicht.
nein, das reicht nicht. Damit der Amtsarzt über eine Erwerbsunfähigkeit entscheiden kann, reicht ein Attest eines Hausarztes absolut nicht aus. Kein Hausarzt wird über eine Erwerbsunfähigkeit entscheiden können.
Nach meiner Einschätzung reicht ein Attest, um zu zeigen, dass ich nicht arbeiten kann.
Deine Einschätzung spielt nun absolut keine Rolle und ist in diesem Zusammenhang vollkommen uninteressant (und das auch aus gutem Grund). Nochmal: es geht um eine Erwerbsunfähigkeit, was nichts mit einer Arbeitsunfähigkeit zu tun tun hat.
Wenn nicht kann ich ja immer noch zum Psychiater oder so.
Was nichts daran ändern würde, daß auch dann erst ein Amtsarzt über die Erwerbsunfähigkeit entscheiden kann und wird.
Ehrlich gesagt würde ich Dir nochmals dringendst dazu raten, über eine Betreuung nachzudenken. Ich lese aus Deinen bisherigen Fragen und Antworten, daß Du nicht nur überfordert sein könntest, sondern auch die Schuld dafür bei anderen wie Deinen Rechtsanwalt siehst. Beispiel gefällig?
Mein Anwalt hat es mir auch zu spät überreicht.
Oder auch
Dachte wenn ich zum Anwalt gehe habe ich weniger um die Ohren. Nun folgen aber noch mehr Fristen und alles.
Auch suchst Du nach Möglichkeiten, möglichst keine Verpflichtungen (wie die Meldepflicht) einzugehen, dennoch aber möglichst sanktionsfrei Leistungen zu erhalten. Dabei verläßt Du auf irgendwelche obskuren Internet-Beiträge:
Ich habe schon mehrere Erfahrungsberichte gelesen, wo diese Nichterreichbarkeit durchgesetzt werden konnte und denjenigen ging es dadurch besser.
Du kannst mir es glauben: solche "Erfahrungsberichte" sind vollkommener Blödsinn. Nicht nur, weil sie kaum überprüfbar und belastbar sind, sondern auch weil heutzutage leider jeder Idiot irgendwas im Internet schreiben kann. Von daher würde ich auf solche angeblichen "Erfahrungen" absolut nichts geben und vor allem nicht mein eigenes Verhalten danach richten. Die Sanktionen bekommst nur Du zu spüren - nicht aber die in ihrer eigenen "Welt" lebenden Verfasser irgendwelcher blödsinnigen "Erfahrungsberichte".
Fazit: mach Dich nicht selbst verrückt. Bleibe so, wie Du bist - werde aber kritischer gegenüber angeblichen Erfahrungen anderer. Du bist Du - und kein anderer hat gleiche oder ähnliche Erfahrungen wie Du. Du selbst entscheidest, wie es mit Dir weiter geht. Du kannst auch weiterhin auf irgendwelche Erfahrungen von außen eingehen und damit Sanktionen riskieren. Du kannst auch weiterhin auf einen Rechtsanwalt oder auch Betreuer vertrauen, denen Du dann bewußt oder unbewußt die Schuld zuschiebst. Du kannst aber auch mal versuchen, Dein Leben selbst in den Griff zu bekommen - ohne irgendwelche Wunschvorstellungen in Sachen "Attest vom Hausarzt", ohne die Suche nach Ausfluchtmöglichkeiten im und Einflüsterungen vom Internet. Dann auch gerne zum Beispiel mit einem Betreuer, dem Du vertraust.
Ich weiß: es ist ein schwerer Weg. Ich selbst bin gerichtlich bestellte Betreuerin und erlebe tagtäglich, mit welchen Ängsten, Sorgen und Problemen die von mir betreuten Menschen zu tun haben. Das schöne an meinen ehrenamtlichen Job ist aber, daß sehr viele dieser betreuten Leute es dann doch schaffen, sich und ihr Leben selbst zu gestalten.
Es liegt also an Dir - Ängste weiter aufbauen oder die eigenen Ketten abschmeißen.
Gruß
Hallo,
Ich habe nun regelmäßig weniger als die veranschlagten 450€ verdient
durch wen wurden denn die 450 € "veranschlagt"? Hast Du höhere Einnahmen als die tatsächlichen angegeben?
Gruß1
Hallo,
Mein Mann wird nach A9 bezahlt und bekommt, da verheiratet und Kind, sämtliche Zuschläge, die im Prinzip auch für jeden einsehbar sind. Auf Nachfrage, warum das Amt nicht einfach selbst nachschaut, kam nur die Antwort, man hätte dafür keine Zeit. Sie wollen eine Einkommensbescheinigung.
das ist durchaus korrekt. Es ist ohne Interesse, was Dein Mann theoretisch verdienen könnte. Entscheidend ist der tatsächliche Verdienst. Von daher ist der Verweis auf irgendwelche allgemeinen Angaben zur Besoldungsklasse nicht unbedingt hilfreich.
Es sollte eigentlich kein Problem sein, von der Dienststelle Deines Mannes eine Einkommensbescheinigung zu erhalten.
Gruß!
Hallo,
weder habe ich Halbwissen noch bin ich unfreundlich. Komischerweise wird so etwas nur geäußert, wenn jemanden meine Antwort inhaltlich nicht gefällt.
Gruß!
Hallo,
das heißt, der Vermieter weiß gar nichts von dem Mieterwechsel?
Gruß!
Hallo,
Nun soll ich zum ärtzlichen Gutachter und so einen Bogen ausfüllen. Ich möchte mir allerdings die Möglichkeit offen halten bis zu 100 Euro verdienen zu können.
der Amtsarzt entscheidet darüber, ob Du erwerbsfähig bis oder nicht. Erwerbsunfähigkeit bedeutet, daß Du nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kannst, bedeutet aber nicht, daß Du eben diese 3 Stunden am Tag nicht arbeiten darfst. Wenn Du also einen Job findest, bei dem Du diese Stundenzahl nicht überschreitest, kannst Du durchaus etwas dazu verdienen (was Dir aber u.U. auf Sozialleistungen angerechnet wird).
oder: Grundsicherung und alles wird angerechnet. Stimmt das so?
Die Grundsicherung ist wohl nicht das Problem. Bei einer Erwerbsunfähigkeit kommt erstmal die Sozialhilfe in Betracht, bevor die Rentenversicherung über eine dauerhafte Erwerbsminderung entscheidet, was Jahre dauern kann. Einkommen wird bei der Sozialhilfe ohne Freibeträge angerechnet. Auch ist die Unterhaltspflicht von Verwandten ersten Grades zu beachten.
Werde versuchen mit Attest eine Zeit lang nicht erreichbar sein zu können und dass in der Zeit keine Kürzungen etc gemacht werden.
Schlechte Idee. Weder wirst Du ein für ein Amt relevantes "Attest" bekommen, was Dich "nicht erreichbar" macht noch daß keine Kürzungen erfolgen, wenn Du Meldeaufforderungen nicht nachkommst. Es wäre über eine gerichtliche Betreuung nachzudenken, wenn Du tatsächlich all diese Probleme hast.
Gruß!
Hallo,
ich (67 Jahre, Single) stehe kurz vor der Beantragung von Hartz4.
mit welchem Sinn? Du dürftest die Altersgrenze bei dem ALG II überschritten haben und also keinen Anspruch darauf mehr haben. Von daher dürfte der "Rat", ALG II zu beantragen, ein sehr schlechter gewesen sein.
In solchen Fällen kommt die Grundsicherung im Alter in Betracht, die hier aber nicht unbedingt Thema dieses Forums ist.
Auf den ersten Blick fallen unabhängig von ALG II oder Grundsicherung die wahrscheinlich nicht angemessenen Kosten der Unterkunft von 700 € für eine Person auf. Die dürften spätestens nach 6 Monaten nicht mehr übernommen werden. Auch die ziemlich hohen Kosten von 200 € nur allein für einen Pkw dürften kaum übernommen oder berücksichtigt werden - zumal bei der Grundsicherung.
Gruß!
Hallo,
kann ich, wenn ich jetzt umziehe, also nur davon ausgehen, meine aktuelle miete bezahlt zu bekommen?
ja - da Du in eine nicht angemessene Wohnung ziehen willst. Das hat nichts mit der Kündigung zu tun. Du mußt damit rechnen, daß bei Dir nur die bisherige Warmmiete gezahlt wird. Von daher würde ich mich nach einer angemessenen Wohnung umsehen.
Gruß1
Hallo,
ich sehe nicht unbedingt ein "Schaden". Wenn der Antrag auf Sozialhilfe durch ist, werden die Beiträge für die KV und auch der Pflegedienst rückwirkend gezahlt.
Gruß1
Hallo,
Ach oder soll ich das lieber per Mail anfragen?
nein, da Du nicht weißt, ob Dein für Dich zuständiger SB in der Leistungsabteilung die Mail auch bekommt.
Du solltest persönlich beim Jobcenter nachfragen.
Gruß!
Hallo,
die Meldepflicht besteht auch bei Aufstockung.
Gruß!
Hallo,
wer hat Dir geraten, einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen? Was sagt die Arbeitsagentur dazu?
Gruß!
Hallo,
ist es überhaupt möglich einen umzug in unangemessener wohnraum bewilligt zu bekommen?
möglich ist das schon. Aber Du wirst nicht den maximal möglichen Satz an angemessenen Kosten der Unterkunft bekommen, sondern nur die bisherige Miete. Auch werden weder Umzugskosten noch Kaution übernommen. Nachforderungen des Vermieters aus den Betriebskosten werden nicht übernommen.
Kurzum: ein nicht sehr sinnvolles Vorhaben mit vielen Risiken.
Gruß!
Hallo,
muss ich dann den Arbeitsvertrag vorlegen
ja.
Oder muss ich dann wenn ich das erste mal Lohn bekommen habe, die Lohnabrechnung
Auch das. Du mußt also beides vorlegen. Erst einmal nur den AV und dann - nach der ersten Lohnzahlung die Lohnabrechnung. Es kann auch sein, daß Dir das Amt am Monat eine Verdienstbescheinigung mitgibt, die der Arbeitgeber ausfüllen muß.
Und noch kurz nebenbei eine Frage - wann genau muss man seine Kontoauszüge zeigen? In welchen Situationen?
Wenn Du dazu aufgefordert wirst bzw. wenn ein Weiterleistungsantrag gestellt wird.
Gruß!
Hallo,
offensichtlich hast Du Einnahmen verbuchen können, die nicht nur ausreichend für den eigenen Lebensunterhalt waren, sondern auch für die Begleichung der KK-Beiträge ausgereicht haben.
Was also sollte dann an der Rückforderung falsch sein?
Gruß1
Hallo,
ich verstehe mal wieder nicht Deine letzte Antwort (wie ich auch nicht den ganzen Thread hier kapiere).
Bei ihr postbank, "würde" es heute kommen wenn die nicht nach eigenen worten vorzeitig gehandelt hätten.
Der neue sachbearbeiter war auch sehr Jung vll grade mal 20 jahre.
Was sollte ein Sachbearbeiter bei der Postbank in welcher Hinsicht mit dem ALG II zu tun haben? Und welche Rolle spielt das Alter des Sachbearbeiters bei der Postbank im Zusammenhang mit Leistungen vom Jobcenter?
Sorry - aber mir wird auch weiterhin nicht klar, worin das eigentliche Problem besteht. Ich habe in meiner vorigen Antwort geschrieben, was eventuell unklar sein könnte. Du gehst mit keinem Wort darauf ein und wiederholst nur die Vorwürfe aus dem ursprünglichen Thread.
Das ist zwar Dein gutes Recht, hilft Dir aber nicht weiter und nervt mich nur noch. Du willst Antworten, reagierst aber nicht auf entsprechende Anmerkungen. Ich investiere meine Freizeit und versuche, Dein angebliches Problem ansatzweise zu erklären. Was Dich aber nicht interessiert.
Ich merke gerade, daß ich keine Zeit und Lust mehr habe, Dir das alles nun nochmal zu erklären.
Gruß!
Hallo,
Diese Krankenkassen-Zuschüsse werden nun von mir zurückgefordert.
mit welcher Begründung?
Gruß!
Hallo,
wäre die Berechnung der Zahlungen bei einer Selbstständigkeit als Nebentätigkeit genauso geregelt, wie bei einer Vollzeitselbstständigkeit?
ja.
ein Familienmitglied gründet die Firma, ich lasse mich dort legal anstellen (natürlich kleines Gehalt) und wenn in 6 Monaten die Firma tatsächlich die erwarteten 2000€ Gewinn pro Monat abwirft (oder zumindest die H4-Zahlungen übersteigt, also etwa 1000€ inkl. der KV), wird die Firma übertragen und ich bin aus dem Leistungsbezug raus.
Du erwartest jetzt hoffentlich keine Antwort von mir für ein sozial- und steuerrechtliches mehr als bedenkliches Vorhaben Deinerseits.
Hat nichts mit Mimimi zu tun, sondern es geht hier um existenzielle Sorgen, die jedes Ausreizen der legalen Möglichkeiten erfordern.
Sorry - die dann aber selbst verursacht wurden. Dazu habe ich mich ja bereits geäußert.
Gehe den vor mir vorgeschlagenen Weg. Ich habe erst letzte Wochen einen Selbstständigen mit einem ähnlichen Problem wie Du zum Jobcenter begleitet - Ergebnis: binnen 3 Tagen wurde ein Änderungsbescheid mit Berücksichtigung der Anfangsphase erstellt. Also beachte meine vorigen Äußerungen, wie Du vorgehen solltest.
Aber wenn es nicht realistisch unterstütz wird,
Naja - bisher hast Du nicht mal den Hauch von Bemühungen gezeigt, um Unterstützung zu bitten. Von daher ist diese Aussage und so manch andere in Bezug auf das Jobcenter eine reine Annahme Deinerseits und durch absolut nichts gestützte Aussage von Dir - nicht mehr.
Gruß!
Hallo,
da Du Deinen Personalausweis vorlegen mußt und es sich um einen Neuantrag handelt, Du aber gleichzeitig ja willst, daß schnellstmöglich Geld fließt, würde ich davon abraten, irgendwas in den Briefkasten zu werfen - melde Dich persönlich an.
Gruß!