Beiträge von Corinna

    Hallo,

    aber ich habe erwartet dass das Jobcenter bei dem ich bisher gemeldet war noch diesen Monat meinen Regelsatz usw. überweist

    erwarten kannst Du viel, aber die Rechtslage sieht etwas anders aus. Das ALG II wird immer im Voraus gezahlt. Das bedeutet, daß das ALG II für den Oktober von dem Jobcenter gezahlt wird, in dessen Zuständigkeitsbereich Du nun ziehst. Da dort aber kein Antrag vorliegt, kann dieses Amt auch nicht zahlen. Du hättest also weitaus früher schon einen Antrag bei dem neuen Jobcenter stellen müssen.

    aber ich frage mich wieso das Jobcenter mir die 150€ für Transporter

    Weil die Umzugskosten vom alten und nicht dem neuen Jobcenter getragen werden.

    oder ist das meine Schuld weil ich mich nicht rechtzeitig umgemeldet habe?

    Jau.

    Gruß!

    Hallo,

    wobei die letzte jetzt genehmigt wurde

    ich nehme mal an, daß in dem letzten Angebot das Datum der Verfügbarkeit der neuen Wohnung stand und also das Amt mit Genehmigung der neuen Wohnung davon ausgegangen ist, daß der Termin von Deiner Ex so auch eingehalten wurde. Wenn nun dem Amt nicht mitgeteilt wurde, daß die Wohnung schon vergeben war, kommt es womöglich zu den entsprechenden Konsequenzen. Teile also dem Amt mit, daß der Umzug warum noch nicht erfolgt ist.

    obwohl sie dann nichtmal zeit hätte für den umzugskosten und ersteinrichtungs antrag

    Naja - woher soll das Jobcenter denn wissen, daß solche Anträge erfolgen?

    Gruß!

    Hallo,

    Nun sie selber hat heute kein geld bekommen

    wie auch? Das ALG II wird in diesem Monat erst am Freitag gezahlt.

    Und mir viel auf das ich jetzt weniger geld bekomme, wobei ich dachte das ich nun etwas mehr bekommen würde als alleiniger mieter?

    Deine Freundin gehörte offensichtlich zu Deiner Bedarfsgemeinschaft (BG). Mit Auszug von ihr vermindert sich der Bedarf dieser BG.

    Das ding ist nur das sie mit dem Vermieter der neuen wohnung, letzte woche bereits telefoniert hatte und er die Wohnung bereits an jemand anderen vergeben hat.

    "Das ding" verstehe ich jetzt nicht. Was sollte das nun mit dem ALG II zu tun haben?

    Wie kann es sein das die Arge vorzeitig handelt und nur auf grund der frage ob sie die wohnung mieten darf oder nicht jetzt kein geld bekommt,

    Nochmal: Deine Ex kann heute kein Geld erhalten haben, weil es im Normalfall erst morgen überwiesen wird.

    Kurzum: ich verstehe im Augenblick nicht Deine Aufregung.

    Gruß!

    Hallo,

    Meine Vorstellung von Hilfe währe in etwa so.

    Wie sieht so eine Zuflussbescheinigung aus ? Kann jemand vieleicht so eine Vorlage geben und mein alter Cheff unterschreibt die einfach.

    Nein, deine Vorstellung ist falsch. Es ist einem Arbeitgeber ohne weiteres zumutbar, einfach und ehrlich anzugeben, wann er Deinen letzten Lohn gezahlt hat. Dafür benötigt man keine Vorlage.

    Kann ich dehnenn nichts schreiben das ich mein Gehalt in Bar bekommen habe ? Schliesslich steht es ja auch auf den Abrechnungen drauf Betrag erhalten und meine Unterschrift ist drunter.

    Laut Deinem ersten Beitrag hast Du das ja bereits dem Jobcenter mit den Barauszahlungen mitgeteilt. Allerdings sind Lohnauszahlungen in bar in der heutigen Zeit ziemlich unüblich. Eine Abrechnung allein sagt nichts darüber aus, wann der Lohn ausgezahlt wurde. Aber genau über das wann interessiert sich das Jobcenter. Was ist also das Problem für Deinen Arbeitgeber, Dir eine Bescheinigung über das Datum der Auszahlung zu geben?

    Und die andere Sache ich habe keinen einzigen Cent Wie soll ich entwas ausdrucken ??? Man braucht doch geld für solche Sachen.

    Wer hat bisher etwas von Drucken geschrieben? Wenn du Dir meinen Beitrag #8 durchgelesen hättest, würdest Du ahnen können, daß sich heutzutage Bewerbungen in den meisten Fällen im Internet machen lassen. Dafür aber braucht man dann keine Ausdrucke. Und komme mir jetzt nicht wegen dem Geld für das Internet - mit jeder Antwort von Dir beweist Du, daß Du dafür Geld hast.

    Und wie kann es sein das ich so etwas machen muss, wenn ich nichtmals weiss ob mein Antrag überhaupt bewiligt wird

    Tja - der ewige Konflikt. Der in deinem Fall aber kaum ein solcher sein dürfte. Laut deinen bisherigen Angaben scheitert die Bewilligung allein an der fehlenden Bescheinigung des alten Arbeitgebers, wann er Dir den letzten Lohn gezahlt hat. Dazu wurden Dir hier nun etliche Hinweise gegeben. Wenn Du diese Bescheinigung bei dem Amt abgegeben hast und nicht zeitnah entscheiden wird, gibt es durchaus Möglichkeiten, das ganze zu beschleunigen. Aber mangels dieser Bescheinigung bist Du noch nicht so weit, über diese Möglichkeiten (die wir Dir dann gerne erläutern können - trotz der ja angeblich nicht vorhanden Hilfe) nachzudenken.

    Und wie kann es sein das ich so etwas machen muss, wenn ich nichtmals weiss ob mein Antrag überhaupt bewiligt wird ?

    Du hast ab diesem Monat ALG II beantragt. Damit hast Du ab diesem Monat nicht nur die Rechte, sondern auch die Pflichten bei Bezug von ALG II. Es handelt sich bei dieser Sozialleistung nicht um ein Glücksspiel nach dem Motto "erst wenn ich Geld vom Jobcenter bekomme, mache ich das, was das Jobcenter von mir will". Es geht hier um Deinen Lebensunterhalt (und ja, auch den gefüllten Kühlschrank und dem "verhungern") und also um Dich selbst. Dein ureigenstes Interesse sollte es also sein, schnellstmöglichst diese Bescheinigung vom Arbeitgeber einzuholen statt hier immer wieder und wieder nach Konsequenzen nachzufragen, die in deinem Fall in Sachen Vermittlung und Bewerbung noch gar nicht eingetreten sind.

    Gruß!

    Hallo,

    Ich will kein ALG2 und Gehalt

    Hmm. Du erhälst aber nun mal im September das Gehalt. Ob du das nun willst oder nicht.

    Ich möchte lediglich, dass meine Krankenversicherung bezahlt wird. Das sind fast 6 Wochen wo ich nicht angestellt bin und ich selber bezahlen soll.

    Was eigentlich ist so schwer an meine bisherigen Ausführungen zu verstehen? Durch Dein Gehalt warst/bist Du bis Oktober offensichtlich nicht bedürftig. Ohne Bedürftigkeit erfolgt keine Zahlung an die KK durch das Jobcenter.

    Gruß!

    Hallo,

    ich dahte hier helfen einem die Leute, ihr seit ja schlimmer als die argee

    Nun ja. wenn wir schlimmer als die "argee" sind, mußt Du wohl auf unsere von Dir "gedahte" Hilfe verzichten.

    Aber nochmal zu Deinem Anliegen, bei dem wir ja angeblich nicht helfen:

    aber ich habe garkein Geld um bewerbungsfotos zu machen oder Geld um mir ein ticket zu kaufen das ich mich überhaupt irgendwo Vorstellen soll.

    Nachdem ich schon über so altmodische Sachen wie "Telefon" aufklären durfte (was ja auch keine Hilfe war), verrate ich Dir noch ein zweites Geheimnis: In Zeiten von etwas, was manche Leute als "Internet" bezeichnen, ist ein Bewerberfoto zumindest in etlichen Berufsrichtungen nicht unbedingt notwendig. Bei einer Bewerbung dort muss man andere unausstehliche Sachen machen: sich einigermaßen - ohne etliche Rechtschreibfehler innerhalb eines Satzes - darüber äußern, warum der angebotene Job interessant ist. Oder so. Wenn dann tatsächlich ein Arbeitgeber Interesse an Deiner Person zeigt, kannst Du mit dem entsprechenden Nachweis ohne Probleme z.B. Kosten für die Fahrt zum Arbeitgeber oder meinetwegen auch ein Foto im voraus beantragen und bekommen.

    So, und nun kannst Du weiter jammern, dass Dir niemand hilft

    Gruß!

    Hallo,

    Die Zahlen sind an sich für 6 Monate schon realistisch angesetzt. Das ganze ist auch von der IHK und einem externen Berater so bestätigt worden. Wir reden hier ja von einem Umsatz von gerade mal 12.000€ auf 6 Monate,

    Allein in diesen 3 Sätzen sind schon 2 Denkfehler enthalten. Erster Denkfehler: in den "realistisch" angesetzten Zahlen sind in Bezug auf ALG II nicht die Anfangsprobleme berücksichtigt worden. Nur selten kann man aus dem Nichts eine Selbstständigkeit aufbauen und braucht also einen Vorlauf. Genau das, so scheint es mir, wurde Dir von dem "externen Berater" und der IHK scheinbar nicht mitgeteilt und hast Du also in der vorläufigen EKS auch nicht berücksichtigt.

    Der zweite Denkfehler scheint mir die Aussage

    Wir reden hier ja von einem Umsatz von gerade mal 12.000€ auf 6 Monate,

    darzustellen. Es geht bei der EKS nicht nur um den reinen Umsatz, sondern letztendlich um den reinen Gewinn. Wenn Du natürlich (trotz "externen Berater") in der EKS den Umsatz als Gewinn angegeben hast, hast Du tatsächlich ein - allerdings selbst verursachtes - Problem.

    dass ich halt normal ALGII erhalte und am Ende der Sechsmonate Bilanz gezogen wird.

    Da bist Du von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Eine vorläufige EKS hat sofort Auswirkungen (was i.A. auch Sinn macht) und eine Bilanz mit entsprechenden Änderungen erfolgt erst nach der endgültigen EKS. Das sollte aber eigentlich nach Lektüre der entsprechenden hinweise der Arbeitsagentur von vornherein klar gewesen sein.

    Also wenn ich jetzt in den ersten drei Monate kein Geld bekommen würde, würde ich die Selbstständigkeit sofort wieder einstellen und normal ALGII beziehen.

    Ziemlich schwache Aussage. Du selbst schreibst nun mehrfach von einem zu erwartenden Einkommen von 2.000 € je Monat - und würdest Dich nun wie ein Kleinkind am Spielplatz mit 416 € + Miete zufrieden geben und auf diese 2.000 € verzichten?

    Warum akzeptierst Du nicht einfach, daß Dir ein Fehler bei der EKS unterlaufen ist? Das ist nichts ehrenrühriges und erspart Dir eine solche jammervolle Aussage wie eben zitiert.

    Suche das Gespräch. Nach meinen (bundesweiten) Erfahrungen sind für die Selbstständigen eigene Teams in den Jobcentern zuständig, die wesentlich mehr Spielraum haben als die anderen Teams. Schildere dort sachlich Dein Problem, gebe dort durchaus zu, daß Du in Deiner EKS nicht die Anfangsphase berücksichtigt hast und komme nicht auf die Idee, solch sinnlose Drohungen wie mit der Einstellung der Selbstständigkeit zu äußern. Das würde keinen interessieren und ggf. auch gegen Dich ausgelegt werden.

    Gruß!

    Hallo,

    das Jobcenter geht von der von Dir ausgefüllten vorläufigen EKS aus und errechnet nun nicht für jeden Monat das ALG II neu, sondern für den gesamten in der EKS genannten Zeitraum. Von daher ist die Vorgehensweise des Amtes nicht zu beanstanden. Problem dürfte eher sein, daß Du die EKS wahrscheinlich zu optimistisch angefangen hast - gerade bei Neuaufnahme einer selbstständigen Tätigkeit sind hier wesentlich niedrigere Zahlen anzusetzen als bei einer laufenden Erwerbstätigkeit.

    Inwieweit hier eine nachträgliche Korrektur möglich ist, kann von außen nicht beurteilt werden, da dies im Ermessen der zuständigen Fachabteilung für Selbstständige liegt. Suche also das persönliche Gespräch dort und schildere denen Dein Problem.

    Gruß!

    Hallo,

    Ich habe ihr doch die Abrechnungen gegeben

    aus einer Abrechnung geht aber nicht hervor, wann Du den Lohn ausgezahlt bekommen hast. Und genau dafür wird die Bescheinigung benötigt.

    Und mit den kosten für die Fotos kann das amt das erst bewiligen wenn mein Antrag durch ist.

    Sicher. Aber es ging in Deiner Frage um Vermittlungsvorschläge und nicht Bewerbungskosten. Für einen Vermittlungsvorschlag benötigst Du keine Paßfotos.

    Gruß1

    Hallo,

    Jetzt will Sie von mir eine Zuflussbescheinigung ?

    das ist eine Bescheinigung Deines altes Arbeitgebers, wann Dein letzter Lohn in welcher Höhe gezahlt wurde.

    wie soll ich an so etwas rankommen ?

    Es soll so komische Sachen geben - ich glaube, die nennt man Telefone. Wie wärs damit?

    Muss ich jetzt diese Vermittlungsvorschläge schon anehmen ? obwohl ich noch kein Geld kriege ?

    Selbstverständlich mußt Du diese annehmen - schließlich willst Du ja ALG II auch für diesen Monat bekommen.

    Und wenn ja wie soll ich das anstellen ?

    Für Fotos und dergleichen im Zusammenhang mit einer Bewerbung stehende Sachen kannst Du einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen.

    Gruß!

    Hallo,

    Arbeitest du dort oder ist das nur eine Vermutung, dass ich das komplett selber bezahlen muss?

    ich arbeite "dort" nicht und es ist keine Vermutung.

    Wird man also bestraft, wenn man sein Gehalt erst im Folgemonat erhält.

    Nein. Aber ich habe Dir das ja schon erklärt: Du kannst für einen Monat nicht einmal Gehalt und einmal ALG II beanspruchen.

    Krankenkasse 240 Euro erscheinen mir nicht normal

    240 € scheint mir etwas hoch zu sein, muß aber mit der KK geklärt werden.

    Gruß!

    Hallo,

    Wie ich schon erwähnt habe, meine Tochter ist 1 jahr alt. und ich wohne mit meinen Eltern noch. erstens habe ich nicht soviel platz für beide und 2. möchte ich mich gerne konzentrieren auf jeweils einen 6 jährigen und jeweils auf einer 1 jährigen, die quasi ganz unterschiedliche Aufmerksamkeiten benötigen.

    sorry - aber Deine Meinung überzeugt nun nicht gerade. Weder hat Deine Antwort etwas mit unabweisbaren doppelten Kosten für das Umgangsrecht zu tun (erst recht nicht bei einem einjährigen Kind) noch mit "unterschiedlichen Aufmerksamkeiten". Von daher wirst du mit einer solchen Argumentation eher schlechte Karten haben.

    Ich selbst sehe auch weiterhin keinen Grund, Umgangskosten für ein einjähriges Kind geltend zu machen, weil der gleichzeitige Umgang mit einem sechsjährigen Kind unzumutbar wäre. Natürlich ist meine Meinung in diesem Zusammenhang vollkommen unerheblich, sollte aber vielleicht Anlaß für Nachdenken geben, was die eigene Ansicht betrifft.

    Wie auch immer: scheinbar ist das Umgangsrecht zwischen euch rein privat geregelt. Das aber reicht nicht aus, um die Kosten für eine solche Privatsache geltend zu machen. Von daher sehe ich die Nachfragen des Amtes durchaus als berechtigt an: keiner kann eine rein private Übereinkunft auf den Wahrheitsgehalt überprüfen.

    Gruß!

    Hallo,

    Da mein Gehalt von August erst im September kommt,

    nennt man Zuflußprinzip. Würde das Jobcenter ALG II bereits ab September zahlen, würdest Du ja im gleichen Monat zwei Leistungen erhalten: Dein Gehalt und das ALG II.

    Gibt es da ein Gesetz, dass ich das nicht bezahlen muss und das Jobcenter dies übernehmen muss?

    Nein.

    Frage mich woher ich das Geld nehmen soll.

    Vereinbare mit der Krankenkasse eine Ratenzahlung mit niedrigen Raten. Sollte im Normalfall ohne Probleme möglich sein.

    Gruß!

    Hallo,

    Ich habe bei meinem Sachbearbeiter nachgefragt ob die Krankenversicherung noch etwas gezahlt wird, bis ich dort registriert bin.

    diese Nachfrage war vollkommen unnötig, weil hier ein klares NEIN absehbar war.

    zusaätzlich ist das Gesetz dort so, dass sie mir nichts zahlen muss , weil jeder für sich selbst verantwortlich ist.

    Naja, das ist erstmal nur eine Aussage von Dir und nicht so richtig nachvollziehbar - auch Finnland gehört zur EU und muß also gewisse Standards einhalten. Abgesehen davon geht es hier nicht um eventuelle finnische Gesetzgebung, sondern um die deutsche.

    Sie verdient den Mindestlohn dort und kommt gerade so über die Runden

    Mag sein. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß nun in jedem Jobcenter Sachbearbeiter sitzen, die finnisch können. Also ist auch das erstmal nur eine reine Aussage von Dir, die ohne beglaubigte Übersetzungen nicht nachprüfbar ist.

    Gibt es eine Chance irgendwo ander Geld herzubekommen? Ich muss ja auch Miete und alles andere bis zum 14. zahlen. Teilweise bis ende des Monats.

    Nein.

    Fakt scheint, daß das Jobcenter hier eine Wirtschaftsgemeinschaft sieht und entsprechende Nachweise sehen will. Nun kann man zwar dagegen vorgehen, was aber angesichts des Zeitraumes ohne erfolg sein würde. Du wirst innerhalb von wenigen Tagen keinen Widerspruchsbescheid bekommen noch eine einstweilige Anordnung vor Gericht erwirken können.

    Suche also erneute das persönliche Gespräch ggf. mit dem Teamleiter und versuche dort, Deine Sicht der Dinge klar zu stellen.

    Gruß!

    Hallo,

    Was muss ICH jetzt genau tun beim Amt, was kommt auf mich zu etc.

    keine Ahnung. Schon allein deswegen, weil hier keiner weiß, was Du eigentlich nun tun willst. Sprich: welche Konsequenzen hat der Streit nun für Dich? Wir können nicht mit der Glaskugel umgehen - stell also bitte konkrete Fragen mit konkreten Angaben. Die Aussage über irgendeinen Streites zwischen Dir und einer Freundin kann nun alles oder auch nichts bedeuten.

    was also willst Du konkret wissen?

    Gruß!