Hallo,
Ja klar und die Antwort gebe ich Ihnen bereits mit der Antwort auf das aktuelle Schreiben.
entweder willst oder kannst Du Dein Problem nicht richtig begreifen. Mit Deiner Antwort wirfst Du in jedem Fall neue Fragen auf. Siehe alle meine vorherigen Beiträge (die Du offensichtlich nicht liest oder nicht begreifen willst/kannst).
Das Geld aus dem die Kapitalerträge entstanden sind gehörte nicht mir und ich habe es daher dem Eigentümer (Vater) zurück bezahlt.
Naja - damit ist das Argument der Unwissenheit darüber, was Dein Vater mit Deinem Konto so alles angestellt hat, ziemlich hinfällig. Wenn man von etwas nichts weiß, kann man auch nicht irgend etwas "zurück bezahlen".
Abgesehen davon: ich kann nur etwas "zurück bezahlen", was mir vorher zur Verfügung stand. Wenn Dir aber etwas zur Verfügung stand und Du daraus Zinsen von 600 € erzielst hast, muß die Geldanlage angesichts der Zinsentwicklung recht hoch gewesen sein. Also stellt sich die Frage, um was für eine Geldanlage es sich gehandelt hat. Entweder um eine Geldanlage von dir oder die Deines Vaters. Beides zieht u.U. entsprechende Konsequenzen nach sich. Oder glaubst Du jetzt ernsthaft, daß sich ein Sachbearbeiter in irgendeinem Amt mit einer lahmen Erklärung und einer entsprechend mundgerechten Bescheinigung eines Familienmitgliedes 1. Grades abfrühstücken läßt?
Ich nenne nochmal die Fakten:
- Du bekommst irgendeinen nicht niedrigen Betrag auf Dein Konto überwiesen, weil Dein Vater diesen Beitrag "wegen ... Freibeträge" nicht auf seinem eigenen Konto behalten konnte.
- Relativ kurz vor Deinem Antrag auf ALG II wurde dieser Geldbetrag von deinem Vater wieder von deinem Konto abgezogen (oder aber nun plötzlich von Dir "zurück bezahlt").
- Für dieses bei Dir geparkte Geld wurden Dir 600 € nur allein an Zinsen gutgeschrieben.
- Du wußtest das alles selbstverständlich nicht - weder davon, daß auf Dein Konto ein hoher Geldbetrag lag (den Du aber trotz deines Unwissen darüber "zurück überwiesen" hast) noch, daß Du Zinsen in nicht unerheblicher Höhe darauf bekommen hast.
- Du bist der Meinung, daß es keinen angehe, ob und welches Vermögen Du vor Antragstellung auf ALG II auf einem Deiner Konten hattest
Du glaubst aber immer noch ernsthaft, daß man Dir das alles wirklich so abnimmt?
Viel Glück mit diesem Glauben.
Sorry - aber wir kommen hier nicht weiter. Das ganze rutscht in eine Einzelfallberatung ab, die wir nicht leisten können und dürfen. Du hast von uns entsprechende Infos erhalten - mach was daraus.
Gruß!