Beiträge von Corinna

    Hallo,

    Aber wenn von dem was ich den Amt überweise nichts als einnahme angerechnet wird und ich dann doppelt bezahlen muss, dann ist es ja ok.

    Nein, dann ist es nicht ok.

    Abgesehen davon, daß das Jobcenter sich das ganze nicht ewig lange mit Deiner EKS ansehen wird, wird es auch in absehbarer Zeit die Reißleine ziehen und von dir fordern, daß Du einen normalen Job annimmst. Insofern ist deine Aussage

    dann ist es ja ok.

    genauso blauäugig wie Deine EKS selbst. Kurzum: nimm das alles nicht auf die leichte Schulter.

    Gruß!

    Hallo,

    hab ich ja trotzdem 500€ eingenommen was mir dann EKSmäßig gegen gerechnet wird, und das Amt die quasi wieder haben will weil ich ja 500€ in dem monat eingenommen habe ?

    Die Frage hatte ich eigentlich schon beantwortet: es wird von den Schulden nichts angerechnet.

    In dem Rückzahlungsbescheid steht oben rechts eine Telefonnummer. Rufe dort an und vereinbare eine monatliche Rate von meinetwegen 15 €.

    Gruß!

    Hallo,

    1. Dein Gewinn wird nicht gegen gerechnet.
    2. Deine Prognose in der EKS war dann wohl etwas falsch. Du solltest also bei Deiner nächsten Prognose etwas realistischer sein, um evtl. Rückzahlungsforderungen zu vermeiden.
    3. Ich weiß, daß das recht schwierig ist. Aber eigentlich ist genau diese Prognose der Knackpunkt bei Selbstständigen. Gebe ich zu wenig zu erwartendes Einkommen an, kommt es zu Rückforderungen. Gebe ich wiederum zuviel zu erwartendes Einkommen ein, bekomme ich trotz schlechter Auftragslage zu wenig ALG II (zumindest bis zur abschließenden EKS).
    4. Daher: beantrage bei Deinem Jobcenter einen Coaching-Termin (kann sich bei Dir vor Ort auch anders nennen) für Selbstständige. In diesem maximal 5-Tages-Kurs bekommst Du i.A. nicht nur Infos darüber, was Du wie gegenüber dem Jobcenter als Betriebsausgaben deklarieren kannst, sondern auch, wie man fundiert eine solche Prognose erstellen sollte.

    Gruß1

    Hallo,

    Meine Frage ist nun wenn ich 500€ verdiene, und die auch so an das Jobcenter weiterleite zählen die trotzdem als Einnahme also gewinn so das ich wieder neue 500€ schulden aufgebaut habe ?

    ich verstehe deine Frage nicht so richtig.

    Wenn Du 500 € Gewinn hast - warum solltest Du diese 500 € an das Jobcenter "weiterleiten"? Als Schuldenbegleichung?

    Wodurch sind denn die Schulden entstanden?

    Gruß!

    Hallo,

    Ja klar und die Antwort gebe ich Ihnen bereits mit der Antwort auf das aktuelle Schreiben.

    entweder willst oder kannst Du Dein Problem nicht richtig begreifen. Mit Deiner Antwort wirfst Du in jedem Fall neue Fragen auf. Siehe alle meine vorherigen Beiträge (die Du offensichtlich nicht liest oder nicht begreifen willst/kannst).

    Das Geld aus dem die Kapitalerträge entstanden sind gehörte nicht mir und ich habe es daher dem Eigentümer (Vater) zurück bezahlt.

    Naja - damit ist das Argument der Unwissenheit darüber, was Dein Vater mit Deinem Konto so alles angestellt hat, ziemlich hinfällig. Wenn man von etwas nichts weiß, kann man auch nicht irgend etwas "zurück bezahlen".

    Abgesehen davon: ich kann nur etwas "zurück bezahlen", was mir vorher zur Verfügung stand. Wenn Dir aber etwas zur Verfügung stand und Du daraus Zinsen von 600 € erzielst hast, muß die Geldanlage angesichts der Zinsentwicklung recht hoch gewesen sein. Also stellt sich die Frage, um was für eine Geldanlage es sich gehandelt hat. Entweder um eine Geldanlage von dir oder die Deines Vaters. Beides zieht u.U. entsprechende Konsequenzen nach sich. Oder glaubst Du jetzt ernsthaft, daß sich ein Sachbearbeiter in irgendeinem Amt mit einer lahmen Erklärung und einer entsprechend mundgerechten Bescheinigung eines Familienmitgliedes 1. Grades abfrühstücken läßt?

    Ich nenne nochmal die Fakten:

    1. Du bekommst irgendeinen nicht niedrigen Betrag auf Dein Konto überwiesen, weil Dein Vater diesen Beitrag "wegen ... Freibeträge" nicht auf seinem eigenen Konto behalten konnte.
    2. Relativ kurz vor Deinem Antrag auf ALG II wurde dieser Geldbetrag von deinem Vater wieder von deinem Konto abgezogen (oder aber nun plötzlich von Dir "zurück bezahlt").
    3. Für dieses bei Dir geparkte Geld wurden Dir 600 € nur allein an Zinsen gutgeschrieben.
    4. Du wußtest das alles selbstverständlich nicht - weder davon, daß auf Dein Konto ein hoher Geldbetrag lag (den Du aber trotz deines Unwissen darüber "zurück überwiesen" hast) noch, daß Du Zinsen in nicht unerheblicher Höhe darauf bekommen hast.
    5. Du bist der Meinung, daß es keinen angehe, ob und welches Vermögen Du vor Antragstellung auf ALG II auf einem Deiner Konten hattest

    Du glaubst aber immer noch ernsthaft, daß man Dir das alles wirklich so abnimmt?

    Viel Glück mit diesem Glauben.

    Sorry - aber wir kommen hier nicht weiter. Das ganze rutscht in eine Einzelfallberatung ab, die wir nicht leisten können und dürfen. Du hast von uns entsprechende Infos erhalten - mach was daraus.

    Gruß!

    Hallo,

    mag zwar Deine Meinung oder Erfahrung sein, rechtfertigt aber weiterhin keine Zweitausbildung. Siehe meinen vorherigen Beitrag.

    Es ist aber auch sinnlos, hier nun zu spekulieren. Kläre das mit dem Jobcenter vor Ort.

    Womit eigentlich alles gesagt sein dürfte und ich bei den Mods anrege, das Thema zu schließen.

    Gruß!

    Hallo,

    Hier wo ich wohne finde ich seit einiger Zeit keine Arbeit weil meine Qualifikation zu gering ist, das weiss meine Sozialaarbeiterin auch.

    mag sein. Aber ob das Wissen einer Sozialarbeiterin dafür ausreicht, Dir eine Umzugsgenehmigung zu erteilen, bezweifele ich auch weiterhin. Die Fakten habe ich Dir bereits geschrieben: Zweitausbildung, durchaus auf dem Arbeitsmarkt gesuchte Erstausbildung.

    weil meine Qualifikation zu gering ist

    Auch das mag sein. Ist aber nun wahrlich kein unabweisbarer Grund. In einem solchen Fall kann man sich um eine (auch vom Jobcenter unterstützte) Weiterbildung im Erstberuf kümmern. Eine erneute Ausbildung wird i.A. nicht vom Jobcenter unterstützt.

    Von daher bleibe ich bei meiner Ansicht, daß Du recht wenig Chancen auf die Umzugsgenehmigung hast.

    Darum will ich mich ja auch weiterbilden lassen.

    Eine neue Ausbildung ist keine Weiterbildung.

    Gruß!

    Hallo,

    Kann ich bereits nach Wohnungen suchen ABER muss warten bis ich einen Ausbildungsvertrag habe?

    Suchen kannst Du, aber keinen Mietvertrag unterschreiben. Denn wenn Du Leistungen wie Umzugshilfe, Übernahme der Kaution und ggf. eine Erstaustattung beantragen willst, mußt Du VOR Anmietung und Umzug die entsprechende Umzugsgenehmigung vom Jobcenter einholen.

    Was aber voraussetzt, daß Du auch bedürftig bist. Darüber schreibst Du absolut nichts. Die o.g. Leistungen werden nur bei ALG-II-Bezug oder Bedürftigkeit gewährt.

    Das Du die angesprochene Umzugsgenehmigung mit den entsprechend genannten finanziellen Hilfen jedoch bekommst, dürfte stark bezweifelt werden. Du schreibst

    Aktuell bin ich bereits Schulisch Ausgebildeter Informatiker

    Damit handelt es sich also 1. um eine Zweitausbildung, die i.A. nicht vom Jobcenter gefördert wird und 2. dürftest Du im Erstberuf auf dem Arbeitsmarkt durchaus vermittelbar sein.

    Von daher würde ich nicht unbedingt damit rechnen, die Genehmigung zu erhalten.

    Gruß!

    Hallo,

    Meine Mutter bekommt ALG 2 und einen Kinderzuschlag für mich (Ich glaube 300 Euro)

    nein, es dürfte sich nicht um einen "Kinderzuschlag" handeln. Vielmehr gehörst Du der Bedarfsgemeinschaft der Eltern an und für Dich wird der Regelsatz (bei über 18jährigen 332 €) plus Dein Anteil an der Miete gezahlt.

    Ansonsten: Du kannst während eines Ferienjobs maximal 1.200 € je Jahr anrechnungsfrei verdienen. Allerdings darfst Du auch nur 4 Wochen je Jahr in einem solchen Ferienjob tätig werden. wird einer dieser Parameter überschritten, wird das entsprechend auf das ALG II Deiner Eltern angerechnet.

    Nähere Infos findest Du Ferienjobs für Schüler.

    Gruß!

    Hallo,

    Also ist es wohl eher nicht ratsam anzugeben das es sein Geld war was vorher auf dem Konto war, oder?

    nun ja. wenn Du es angibst, könnte Dein Vater Ärger bekommen, denn offensichtlich wollte er mit der Anlage auf einem Deiner Konten eine Vermögensverschleierung durchführen. Zumindest deutet Deine Aussage

    hatte VOR dem Leistungsbezug sein Geld bei mir angelegt (wegen Freibeträge)

    darauf hin.

    Wenn Du es aber nicht angibst, wirst Du kaum erklären können, warum Du die Zinsen nicht angegeben hast. Auch könnten dann Fragen, wofür die Zinsen entstanden sind und wo das Vermögen, durch welches Zinsen entstanden sind, hin ist - hier könnte dann wieder bei Dir ein Verdacht der Vermögensverschleierung entstehen.

    Somit mußt Du also selbst entscheiden...

    Interessiert sie überhaupt was vor dem Leistungsbezug auf meinem Konto geschah?

    Durchaus. Zinsen entstehen aus einem Vermögen. Man könnte sich also fragen, wo das Vermögen hin ist, daß Du offensichtlich noch kurz vor Antragstellung auf ALG II hin ist.

    Gruß!

    Hallo,

    wenn das Konto auf Deinem Namen läuft, ist das darauf enthaltene Geld Dir zuzurechnen und Du hättest Konto plus Kontostand gegenüber dem Jobcenter angeben müssen. Die Aussage, daß Dein Vater das Geld auf das Konto eingezahlt hat und es ihm gehöre, ist dabei ohne Interesse. Allerdings weist die Aussage

    und hatte VOR dem Leistungsbezug sein Geld bei mir angelegt (wegen Freibeträge)

    darauf hin, daß die Transaktion nur deswegen vorgenommen wurde, um für Deinen Vater irgendwelche Ansprüche auf eine Leistung zu erhalten. Allein das könnte schon zu Schwierigkeiten für Deinen Vater führen.

    Was Dich betrifft - es dürfte sich hier um nicht angegebenes Einkommen (Zinsen) handeln.

    Gruß!

    Hallo,

    nochmal: das können wir hier nicht beurteilen, da wir nicht die konkreten Unterlagen und Begleitumstände kennen. Deswegen ja mein Ratschlag, für ein Beratungsgespräch einen Fachanwalt aufzusuchen.

    Gruß!

    Hallo,

    die Tochter gehört bis zum vollendeten 25. Lebensjahr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern, die entsprechend für das Kind aufzukommen haben. Muß das Kind aus Gründen, die im Elternhaus zu suchen sind, in eine eigene Wohnung ziehen, bedeutet das nicht, daß der sozialrechtliche Unterhalt nicht mehr vorhanden ist.

    Gruß!

    Hallo,

    ok - du weißt es besser als alle anderen und bist nicht "vom Baum gefallen". Dann brauchst Du sicher auch keine Hinweise und Antworten auf Deine Fragen mehr, denn allein Deine Meinung hat zu gelten.

    Ich kümmere mich in der Wohnung um Internet und Strom. Die Vorauszahlung für diese Posten möchte ich 50/50 abrechnen. Das ist ja wohl selbstverständlich.

    Nein, so läuft es nicht in einer regulären WG und ist auch nicht "wohl selbstverständlich". Hinsichtlich des Stromes habe ich Dir die Problematik erklärt - auch wenn Du sie nicht lesen willst.

    Aber auch das weißt Du sicher besser als wir hier.

    Deine Sache.

    Da Du alle Hinweise, Erfahrungen und Anmerkungen kurzerhand abschmetterst (weil sie Dir nicht gefallen), hat sich der Sinn des Threads hier erledigt.

    Gruß!

    Hallo,

    Ich denke nicht, dass das unter gemeinsames wirtschaften ausgelegt werden kann.

    Und Du meinst nun ernsthaft, daß Deine "Denke" ausreichend ist? Na dann viel Spaß im realen Leben...

    Du verfügst über Geld Deines Mitbewohners und kannst damit machen, was Du willst: in einer Kneipe ausgeben, davon Lebensmittel für Dich kaufen und und und... Das nennt man dann trotz Deines Denken halt Verfügung über Geldmittel eines anderen oder auch wirtschaften. Wie auch Deine folgende Aussage gemeinsames Wirtschaften darstellt:

    Denn schließlich müssen die Kosten für Internet und Strom zu gleichen Teilen beglichen werden.

    Während bei dem Internet noch die hälftige Aufteilung der Kosten für eine Flatrate nachvollziehbar ist, sind es die Stromkosten nicht. Oder willst du mir jetzt ernsthaft trotz Deiner Denke sagen, daß Du genauso viel Strom wie der der Mitmieter verbrauchst? Eine solche Aussage wäre purer Blödsinn. Das bedeutet aber, daß jemand in Deiner WG weniger Strom verbraucht als ein anderer Mitbewohner und dieser jemand also für den Stromverbrauch des anderen Mitbewohner mit aufkommt.

    Gruß!