Hallo,
meine Pflicht habe ich offiziell erfüllt.
nein, hast Du nicht. Eine reine Krankschreibung reicht nicht aus, um irgendwelche Pflichten gegenüber dem Jobcenter nicht wahrzunehmen.
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass ich hier für alle das Beste möchte. Ich kann mir sehr gut selbst einen Job suchen, werde einen finden, und werde mich freuen, sollte ich dies ohne störende und kontraproduktive Eingriffe tun können.
Vielleicht solltest Du das für Dich selbst beherzigen? Bisher lese ich nur, daß Du es nach mehreren Wochen noch nicht mal geschafft hast, den Antrag auf ALG II ordnungsgemäß abzuschließen. Von daher kann kaum die Rede von "störenden" und "kontraproduktiven" Eingriffen die Rede sein. Zumal sich die Frage stellt, was Du darunter verstehst.
Davon mal abgesehen: wenn Du das Problem mit dem ALG II seit mehren Wochen bereits hast, kann man schon krankheitsbedingt nicht von
Ich kann mir sehr gut selbst einen Job suchen, werde einen finden
reden. Das mag zutreffend sein, wenn Du gesund bist - aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es reines Geschwafel, welches ich tagtäglich in etlichen Gesprächen höre.
Dazu paßt dann auch die Frage
Außerdem wollte ich bei dieser Gelegenheit noch fragen, warum die Briefe mit den Termineinladungen ohne Einschreiben bei mir ankommen.
Irgendwie drängt sich mir der Gedanke auf, daß es Dir insgesamt nur darum geht, möglichst ohne irgendwelche Verpflichtungen Leistungen zu beziehen.
Gruß!