Hallo,
Ihr seid keine WG. Punkt.
Gruß!
Hallo,
Ihr seid keine WG. Punkt.
Gruß!
Hallo,
mangels näherer Details müßte ich meine Glaskugel anschmeißen, die aber defekt ist.
Gruß!
Hallo,
Frage bezieht sich darauf, ob er berechtigt ist mich dennoch einzuladen.
ja.
Gruß!
Hallo,
Wenn der Vater nicht angegeben ist, viele das ja relativ schwer.
naja - dann würde aber die Hilfsbedürftigkeit bewußt erhöht werden. Das würde dann zu entsprechenden Konsequenzen führen.
Er sagt "es würde seine Familie" zerstören. Und bevor ich Familien zerstöre, riskier ich lieber ewige Reue und breche die Schwangerschaft ab.
Und zerstörst das Leben eines ungeborenen Kindes? Bestechende Logik....
Gruß!
Hallo,
nochmals: keine Bedürftigkeit - keine Chancen.
Abgesehen davon: wenn Du eine Arbeit hast, die zum Lebensunterhalt ausreicht - warum nimmst Du nicht ein entsprechendes Darlehen bei der Bank auf?
Gruß!
Hallo,
keine Bedürftigkeit = keine Chance. Zumal selbst bei Bedürftigkeit kein Rechtsanspruch auf ein solches Darlehen besteht.
Gruß!
Hallo,
Das JC hat schon versucht mich an die Rentenkasse ab zu schieben, das hat allerdings alles nichts mit meiner ursprünglichen Frage zu tun.
ich rede hier nicht irgendeiner Rentenversicherung, sondern von Erwerbsunfähigkeit. Und diese hat nicht immer etwas mit der Erwerbsminderungsrente zu tun. Von daher stellt sich auch weiterhin die Frage, ob Du überhaupt ALG-II-berechtigt bist. Von daher hat meine Antwort durchaus etwas mit Deinem Problem zu tun.
Generell die Frage, wie muss so ein Mietvertrag aufgesetzt werden
Gar nicht. Die Warmbelastungen werden entsprechend der Anzahl der Bewohner aufgeteilt.
Gruß!
Hallo,
das hängt vom Sachbearbeiter ab und läßt sich pauschal nicht ohne Glaskugel beantworten.
Gruß!
Hallo,
Wäre dass dann die übliche Unterhaltsvorschusshöhe von 150€, die da angerechnet werden, obwohl nicht vorhanden?
das läßt sich schwer sagen. Das Jobcenter kann auch darauf bestehen, über das Jugendamt eine Unterhaltsfestsetzung vornehmen zu lassen, wodurch der zu zahlende Unterhalt durchaus höher liegen kann.
Gruß!
Hallo,
ob einem das Amt auch ALG2 Leistungen im Gesamten verweigern kann, wenn man beim Jugendamt keinen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellt und keinen Unterhalt vom biologischen Vater oder vom gesetzlichen "Papiervater" einfordert?
Unterhalt ist vorrangig gegenüber ALG II. Weigerst Du Dich, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuß zu klären, wird der fiktive Unterhalt angerechnet. Du hättest also auf dem Papier Einnahmen, die nicht vorhanden sind, womit die ganze Idee eher schlecht ist.
Gruß!
Hallo,
Ich hatte sie auf die Härtefallregelung angesprochen aber da gab's keine Reaktion.
Logisch, denn die gibt es nicht mehr.
Kann mir jemand helfen, denn sonst muss ich mein Studium kurz vor Ende abbrechen.
Beim Studentenwerk nach der Studienabschlußhilfe nachfragen und ggf. beantragen.
Gruß!
Hallo,
das in der Wertigkeit sowieso unter dem der Rentenversicherung steht.
das ist falsch. Mal abgesehen davon, daß bisher keine Rede von einem Gutachten der DRV war, verfolgen Gutachten der DRV und des Jobcenters verschiedene Ansätze. Bei der DRV geht es um die Erwerbsunfähigkeit an sich, bei dem Jobcenter um die arbeitsmedizinischen Einschränkungen. Von daher ist Deine Schlußfolgerung irreführend.
Gruß!
Hallo,
da Du die Bewerbung nicht nachweisen kannst und der Arbeitgeber sagt, es fand keine Bewerbung statt, steht Aussage gegen Aussage. Durch den mangelnden Nachweis Deinerseits wäre die Sanktion als solches durchaus berechtigt.
Gruß!
Hallo,
Dennoch wäre es also so, das dass Jobcenter das Geld von meinen Eltern mit in einen Topf werfen würde, obwohl ich nichts aus dem Topf bekomme.
Es "wäre" nicht so, sondern ist so. Du bildest eine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern - und fertig ist. Das haben Dir nun drei Personen hier sowie auch das Jobcenter selbst so gesagt. Also solltest Du das nun mal auch so akzeptieren.
Gruß!
Hallo,
ich muss mich diesen Leuten wieder stellen, die mir bis dato mit so viel Unverständnis begegnet sind.
was sollte ein Amtsarzt bei der Arbeitsagentur mit "Leuten" zu tun haben, die Dich nicht verstehen? Der Amtsarzt stellt eine Diagnose in Sachen Arbeitsmedizin und sieht Dich im Normalfall nicht persönlich, sondern urteilt nur nach den schriftlichen Befunden Deiner Dich behandelnden Ärzte.
Kann anhand dieser Befunde keine Einschränkung Deiner Erwerbsfähigkeit festgestellt werden, dann ist das so zu akzeptieren. Die reine Behauptung, man sei (ohne ärztliche Rückendeckung) nicht voll erwerbsfähig, ist da wenig bis gar nicht ausschlaggebend-
Von daher wirst Du um die Geschichte mit dem Amtsarzt nicht herum kommen...
Gruß!
Hallo,
Was kann ich nun tun?
stelle beim Jobcenter einen Antrag auf Vorstellung bei dem Amtsarzt. Diese stellt dann fest, inwieweit Du ggf. mit welchen Einschränkungen noch vermittlungsfähig bist.
Gruß!
Hallo,
Für immer
dann dürfte statt einer Arbeitsunfähigkeit eine Erwerbsunfähigkeit vorliegen. Von daher wäre die Frage, ob überhaupt ALG II in Betracht kommt.
Übrigens gibt es auch keine lebenslange AU...
Gruß!
Hallo,
eine Anmeldung macht nur dann Sinn, wenn man auch eine eingetragene Meldeadresse im zuständigen Amtsbezirk des Amtes nachweisen kann. Die Meldeadresse wird vom zuständigen Einwohnermeldeamt wiederum nur dann eingetragen, wenn man tatsächlich am neunen Wohnort auch wohnt. Von daher wirst Du kaum die Möglichkeit haben, vor Umzug den Antrag zu stellen.
Gruß!
Hallo,
und mit welchen Sicherheiten und Rückzahlungsvereinbarungen verleiht man einem ALG-II-Empfänger mal ebenso 2.500 €?
Gruß!
Hallo,
Mir geht es nicht darum das Maximum raus zu holen, sondern einfach meinen Beitrag zu leisten.
"Deinen" Beitrag?
Gruß!
Hallo,
seid Ihr denn eine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft?
Gruß!
Hallo,
keine Deiner Ideen ist zündend und
diese Frage ist vielleichtauch für andere recht interessant, wie man da am besten rangeht.
ist eher sinnlos.
Jetzt suche ich nach einer legalen Möglichkeit um diesesEinkommen zu mindern
Wie wäre es mit einer ehrlichen Tätigkeit und nicht dem Versuch, auf Kosten des Steuerzahlers Einnahmen zu verbuchen und dennoch Sozialleistungen zu erhalten? Nur mal so als Frage...
Gruß!
Hallo,
Irgendwie gibt es da wohl ein neues "Gesetzt", dass die nicht mehr die Zustimmung geben müssen, wenn man außerhalb ziehen will also in ein neues Bundesland.
nein, kein "neues Gesetz", sondern schon jahrelange Praxis.
und ich kann dort hinziehen.
Nichts anderes habe ich bisher geschrieben.
Gruß!