Beiträge von Corinna
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Hallo,
na gut - dann ist die Sache schon mal klarer. Prinzipiell ist die Meldebescheinigung tatsächlich für den Antrag erforderlich, ohne diese Bestätigung kann und wird das Amt nicht aktiv werden.
Dieser Aufforderung kam ich am 5. August nach.
Seitdem sind gerademal 5 Werktage (und das auch noch in der Urlaubszeit) vergangen. Von daher würde ich keine Panik schieben - es ist ja leider nicht so, daß sich die Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung langweilen und also sofort einen Antrag bearbeiten.
Ich gehe davon aus, daß sich spätestens diese Woche in der Richtung etwas ergeben wird und Du dann auch rückwirkend Dein ALG II und die Miete ab 01. August bekommst.
Sollte sich bis Freitag nichts ergeben, melde Dich nochmal...
Gruß!
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Hallo,
da Du weder etwas davon schreibst, wann genau Du nun welche Mitwirkungsaufforderung erhalten hast, kann Dir hier kaum jemand sinnvoll antworten.
Gruß!
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Hallo,
wenn Du am neuen Wohnort nicht mehr auf ALG II angewiesen bist, ist der Umzug ohne jeglichen Interesse für das Jobcenter. Wichtig ist nur, daß Du Dich mit Umzug bei dem bisherigen Jobcenter abmeldest.
Gruß!
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Hallo,
Bin mit meinem Vater alleine, der kann und will nicht zahlen.
Er kann zumindest Unterhalt in Höhe des Kindergeldes zahlen. Macht er dies nicht, hat er auch keinen Anspruch mehr auf das Kindergeld.
Miete würde ja dann bezahlt werden?
Ich denke
Miete zahl ich auch keine
Wieso sollte also eine Miete, die nicht gezahlt wird, bezahlt werden?
Abgesehen davon scheinst Du mir meine bisherigen Antworten nicht richtig durchzulesen. Ich habe geschrieben
hast daher keinen Anspruch auf Übernahme der Mietkosten
Gruß!
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Hallo,
Ich bekommen kein Kindergeld
wenn Du nicht mehr im Haushalt der Eltern lebst, sind diese verpflichtet, Dir Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes zu leisten.
und Miete zahl ich auch keine
Dann dürfte überhaupt kein Anspruch auf ALG II vorhanden sein.
Gruß!
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Hallo,
Das Amt müsste eigentlich nix bezahlen, keinen umzug und
auch keine Miete.
Warum stellst Du dann Deine Frage in einem Sozialforum? Wenn kein Amt für Dich zahlen muß, kannst Du doch mit Deinen eigenen finanziellen Mitteln sonst wohin ziehen...
Gruß!
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Hallo,
Du gehörst noch zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern und hast daher keinen Anspruch auf Übernahme der Mietkosten und maximal einen Anspruch auf den verminderten Regelsatz von 339 € - 204 € "Kindergeld" = 135 € ALG II. Von diesen 339 € wirst Du Dir kaum den Lebensunterhalt + die Warmmiete leisten können.
Gruß!
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Hallo,
abschließend noch:
daher hätte ich i.d.R. Anspruch darauf.
Nein, dürftest Du nicht haben. Die Erstaustattung steht bedürftigen Personen zu, die sich die Ausstattung nicht vom Regelsatz oder dem Schon vermögen leisten können. Dies ist bei Dir nicht der Fall: Du kannst von Deinem Schonvermögen die Erstausstattung bezahlen.
Gruß!
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Hallo,
kann ich die Übersetzung nicht einfach selber über Google machen?
selbstverständlich nicht - das wäre kaum rechtssicher.
Oder kann die Arge die Übersetzung zahlen?
Mal abgesehen davon, daß es keine "Argen" mehr gibt, kann ein vorheriger formloser Antrag durchaus dazu führen, daß die Kosten übernommen werden.
Gruß!
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Hallo,
Ich habe nun selbst nocht ein bisschen recherchiert und erfahren, dass das nicht unterschreiben der Eingliederungsvereinbarung vorerst nicht zu Sanktionen führt.
ändert aber nichts an meiner Aussage.
Leider verstehe ich nach wie vor nicht warum ich nun erneut die Erwerbsminderungsrente beantragen soll,
Im Endeffekt läuft das auf eine Erwerbsunfähigkeit hinaus, bei der dann ggf. das Jobcenter nicht mehr zuständig für Dich wäre. Hier käme dann die Sozialhilfe ins Spiel- Aber das ist eine reine Vermutung - hier kennt keiner die aktuelle Situation.
Gruß!
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Hallo,
Du hast die Lebensversicherung offensichtlich nicht bei Antragstellung auf ALG II angegeben.
Jetzt lese ich immer wieder was von einem Vermögens-Freibetrag
Dieser gilt nicht für Dich, da Du das Vermögen nicht angemeldet hast.
Also wird das ganze als einmaliges Einkommen angerechnet werden und Du mit erheblichen Problemen bis hin zu einer möglichen Strafanzeigen rechnen müssen.
Gruß!
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Hallo,
inwiefern kann man finanzielle Unterstützung zur Bekämpfung der Bettwanzen und Anschaffung "neuer" Möbel erwarten.
gar nicht bzw., wenn überhaupt, nur als Darlehen.
Ansonsten ist das ganze eine mietrechtliche Sache, bei der Vermieter seine Vermutung erst einmal nachweisen müßte. Dies dürfte recht schwer sein.
Gruß!
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Hallo,
Habe ich eine Möglichkeit, auf (alle) Rechnungsbelege zu verzichten und nur weiterhin Kontoauszüge einzureichen?
nein.
Die Frage ist also, was tun, wenn eine Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit nicht ihren Job macht?
Nichts. Zumal hier nicht mal ansatzweise zu erkennen ist, welches Amt in welcher Form versagt haben sollte und eigentlich niemand aus deinen Ausführungen irgendwie verstehen kann, um was es eigentlich geht.
Gruß!
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Hallo,
über http://www.arbeitsagentur.de die Antragsformulare für das ALG II aufrufen, am PC ausfüllen und ausdrucken. Dann schnellstmöglich zum Jobcenter und den Antrag dort abgeben.
muss ich mich zuerst beim arbeitsamt arbeitslos melden
Nein.
Gruß!
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Hallo,
wie alt bist Du?
Gruß!
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Hallo,
Wäre dies überhaupt möglich - d.h, auch dass ich selbst die Käuferin bin?
nein. Womit sich dann alle weiteren Fragen erledigt haben.
Gruß!
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Hallo,
ich schließe mich in diesem speziellen Fall der Meinung von @bass386 und Schorsch an. Insbesondere die Aussage
Es ist rechtlich auch nicht anders, als wenn man vereinbaren würde, dass der Chef den Arbeitslohn direkt auf Schulden bucht oder direkt an einen Supermarkt/Kneipe/Tankstelle etc. und damit dann die monatlichen Einkäufe dort bezahlt werden.
ist dabei mit entscheidend.
In diesem Zusammenhang noch ein Stichwort: es handelt sich bei dem angedachten "Modell" um eine bewußt herbeigeführte Vergrößerung der Hilfsbedürftigkeit, was dann auch noch andere Konsequenzem als die Anrechnung als Einkommen nach sich ziehen könnte.
Gruß!
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Hallo,
Einkommen des Kindes - und ihr zahlt nicht, und das Jobcenter muss einspringen, dann geht dieser Anspruch eures Kindes gegenüber euch auf das Jobcenter über (§ 33 SGB II).
eher nicht. Mal abgesehen davon, daß bei nicht im elterlichen Haushalt lebenden Azubis kein Anspruch auf ALG II besteht (mit einigen wenigen und eher unwahrscheinlichen Ausnahmen mal abgesehen), dürfte hier eher die Vorausleistung des BAB in Betracht kommen. Das aber läuft unweigerlich auf eine entsprechende Unterhaltsklage hinaus - selbst wenn die Tochter diese nicht will. Das dürfte dann zu einer ganz erheblichen Verschuldung führen und könnte ggf. auch strafrechtlich von Bedeutung sein, was dann mit einer Geldstrafe oder Haft bis zu 3 Jahren führen kann.
Das Jobcenter spielt hier nur dann eine Rolle, wenn sich die Bearbeitung des Antrages auf BAB aus nicht vom Antragsteller verschuldeten Umständen verzögert. Hier würde dann das Jobcenter auf Antrag ALG II zahlen, sich das Geld aber dann von der Arbeitsagentur bzw. BAB zurück holen.
Gruß!
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Hallo,
es besteht dennoch eine Unterhaltspflicht der Eltern, welche vorrangig gegenüber Sozialleistungen ist. Von daher ist damit zu rechnen, daß die Tochter aufgefordert wird, den Unterhaltsanspruch zu prüfen. Auch müßte sie ggf. BAB oder Schüler-BaföG beantragen, bei dem dann auch das Einkommen der Eltern überprüft wird.
Eine Verschuldung der Eltern hat keine Auswirkungen auf die Unterhaltspflicht.
Gruß!
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Hallo,
und schon kann man sich seitenlang darüber unterhalten, ob man wen telefonisch erreicht hat. Auch kann man einfach mal was von "Willkür" und gar "Macht" schreiben, ohne auch nur die Ahnung zu haben, wovon nun die Rede war. Das mag zwar schön hier im Forum sein, bringt aber recht wenig.
Aber wenn man lieber von "tippen" und "Willkür" schreiben will, ohne den Hintergrund zu kennen, scheint mir die ganze Angelegenheit nicht allzu dringend zu sein. Wenn man dann auch nicht die entsprechenden Hinweise ernst nehmen will, sollte man auch nicht in einem Forum nachfragen, was man machen soll.
Thema wurde nun von allen Seiten beleuchtet.
Gruß!
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Hallo,
grundsätzlich hat das Amt 6 Monate Zeit bis zur Antragsbearbeitung. Von daher liegt noch alles in der Frist.
Einen Antrag auf Vorschuß kann man theoretisch zwar stellen, dieser dürfte bei einem Neuantrag aber geringe Aussicht auf Erfolg haben.
Von daher würde ich nicht telefonisch, sondern persönlich bei dem Amt vorsprechen und dort nachfragen, was das aktuelle Problem ist.
Am Telefon wirst Du i.d.R. niemals den Sachbearbeiter aus der Leistungsabteilung erreichen, sondern nur die Hotline. Die Hotline-Leute haben aber nicht den Zugriff auf den aktuellen Bearbeitungsstand, sondern nur auf den Schriftverkehr (neben den Stammdaten) - von daher ist in solchen Fällen immer die persönliche Vorsprache dringendst zu empfehlen.
Gruß!
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