Hallo,
normalerweise sollten die angemessenen Anteile an der Miete mit übernommen werden.
Gruß!
Hallo,
normalerweise sollten die angemessenen Anteile an der Miete mit übernommen werden.
Gruß!
Hallo,
ehrlich gesagt würde ich mich nicht darauf einlassen. Wenn die Umzugskosten bereits durch Dich gezahlt wurden, kommt meist die Ablehnung mit der Begründung, daß keine Bedürftigkeit für die Übernahme der Kosten mehr bestehe.
Also würde ich nochmal bei dem Amt aufschlagen und (ggf. bei dem Teamleiter) um eine tatsächliche Kostenübernahme bitten. Alles andere wäre ein unvertretbares Risiko für Dich.
Gruß!
Hallo,
Wie oben schon erwähnt, geschah dies aus Kulanz meiner Eltern.
nein, keine Kulanz. Unterhalt würde eher zutreffen.
Ist das wirklich korrekt vom Jobcenter? Was gilt denn als Grundlage der Berechnung - die Kontoauszüge oder der Mietvertrag samt Nebenkostenabrechnung?
Entscheidend sind die tatsächlichen Mietzahlungen. Und hier ist ja offensichtlich über einen längeren Zeitraum eine erhebliche Differenz zwischen vereinbarter und tatsächlicher Miete entstanden. Also geht das Amt von der tatsächlichen Zahlung aus.
weil die Miete und Nebenkosten ja nun mal tatsächlich vorhanden sind
Naja - in der Vergangenheit waren sie nun mal nicht für einen längeren Zeitraum "tatsächlich vorhanden". Und jetzt plötzlich - zufällig im Rahmen des Antrages auf ALG II - sind sie dann doch wieder tatsächlich vorhanden? Hört sich nicht sehr glaubwürdig an und wird wohl nur von einem Gericht zu klären sein.
Gruß!
Hallo,
Ich würde ihr halt gerne weiterhin Geld "schenken".
den Satz verstehe ich nicht.
Gruß!
Hallo,
Also meinst du, Wohngeld könnte man trotzdem bekommen?
ich "meine" das nicht, ich weiß es monster
Wohngeld würde nur dann nicht in Betracht kommen, wenn Du allein leben würdest oder mit jemanden, der ebenfalls dem Grunde nach Anspruch auf eine Ausbildungsförderung hätte. Davon kann ich aber bei drei Kindern und einem arbeitenden Partner nichts lesen.
Gruß!
Hallo,
Anspruch auf Wohngeld besteht übrigens nicht, da ich Bafög beziehe.
Falsch.
deshalb glaube ich dem ganzen nicht.
Ein Anspruch auf ALG II dürfte nicht bestehen, da dafür Kinderzuschlag + Wohngeld in Betracht kommen. Diese beiden Leistungen sind wesentlich höher als das eventuelle ALG II, womit sie vorrangig zu beantragen sind.
Gruß!
Hallo,
äh - da fehlen aber so einige Angaben wie z.B. das BRUTTO-Einkommen, die Höhe der Warmmiete, das Alter der Kinder...
Gruß!
Hallo,
Gestern bekam ich dann mitgeteilt, daß ich komplett in Vorkasse gehen muss und dann es eventuell erstattet bekomme.
hat man Dir auch gesagt, welches Angebot Du wahrnehmen kannst? Wurde die Erstattung explizit zugesichert? Hast Du überhaupt das Geld (ggf. aus Schonvermögen), um in Vorkasse zu gehen?
Gruß!
Hallo,
Wenn ich in der Ausbildung bin und dem Grunde nach kein BAB erhalte,
es gibt nur einen zwei Gründe für eine solche Ablehnung: eine nicht förderfähige Ausbildung oder ein nicht förderfähiges Alter. Abgesehen davon hat man im Falle einer solchen Ablehnung eventuell einen Anspruch auf Wohngeld, der dann aber wieder bei Auszubildenden an anderen Voraussetzungen sehr schnell scheitert.
Nirgends steht, was ich im August verdienen werde
Also geht das Amt von der normalen Vergütung aus, um eine Überzahlung zu vermeiden. Anhand der Lohnbescheinigung kannst Du dann das Jobcenter zur Korrektur auffordern, was den Zeitraum bis zum 19. des Monats betrifft.
Gruß!
Hallo,
Soweit ich bis jetzt rausfinden konnte, ist es richtig, dass der Lohn von Ende August auf meine Leistungen von Anfang August angerechnet werden. Stimmt das soweit?
ja.
Ist es richtig, dass mir direkt von vornherein die Leistungen für August um 608,42 € gekürzt werden, obwohl es gar keine Angabe darüber gibt, wie hoch mein ausgezahlter Lohn Ende August sein wird?
Es wird von der Lohnbescheinigung des Ausbildungsbetriebes ausgegangen. Und wenn darin steht, daß Du im August 600 € bekommst, ist das verbindlich.
Wieso bekomme ich überhaupt noch einen Bescheid bis 31.12.19?
Eine gute Frage. Wenn Du nicht mehr bei den Eltern wohnst, sehe ich auch keinen Anspruch auf ALG II mehr.
BAB und Wohngeld ist beides beantragt, allerdings noch nicht fertig bearbeitet
Ein Anspruch auf Wohngeld besteht generell nicht.
Den August mit nur 260,14 € werde ich wohl kaum über die Runden bringen.
Formloser und sofortiger (!) Antrag auf Überbrückungsdarlehen.
Macht es Sinn hier einen Widerspruch einzulegen
Wogegen? Du weißt ja nicht mal, ob und wieviel der Ausbildungsbetrieb nun tatsächlich überweist. Abgesehen davon: wenn kein Anspruch auf ALG II besteht, macht ein Widerspruch recht wenig Sinn.
Gruß!
Hallo,
Ich bekomme für mich ja den Grundbedarf vom Amt. Wie wird das nun gerechnet. Weil, wenn alles von meinem geld angerechnet wird, hab ich ja für mich selber kein geld mehr und fürs Kind ist ja auch gleich null.
die Logik verstehe ich jetzt nicht.
Theoretisch bekomme ich ja Unterhalt fürs Kind von meinem Partner plus das Kindergeld.
Warum theoretisch? Es besteht eine Unterhaltspflicht.
Der Unterhalt und das Kindergeld wird auf das ALG II angerechnet.
und kann es mir Mal bitte verrechnen.
Kaum. Du schreibst nicht ein Wort zur Höhe der Warmmiete, nichts über das Bruttoeinkommen des Freundes - nur dann, wenn diese Parameter bekannt sind, könnte man rechnen.
Ich dachte diese ist ein Forum für solche Fragen und nicht für persönliche Umstände.
Naja - die Anmerkungen von @bass386 stellen sich tatsächlich, wenn man das so liest.
Gruß!
Hallo,
es besteht die Regelvermutung, daß Du Deiner Schwester finanziell hilfst. Dieser Regelvermutung kannst Du widersprechen, wobei die alleine Aussage, man wirtschafte nicht zusammen, nicht ausreichend ist.
Gruß!
Hallo,
naja - es kann nur das abgesetzt werden, was reinkommt. Hast Du also meinetwegen ein Erwerbseinkommen von 200 €, können nicht meinetwegen 300 € Unterhalt abgesetzt werden, da es ein Minus-Einkommen nicht gibt.
Gruß!
Hallo,
im Normalfall kommt ein Rückzahlungsbescheid, bei dem Du dann eine Ratenzahlung vereinbaren kannst.
Sollte das direkt vom Regelsatz abgezogen werden, gilt das erst ab Bezahlung des Darlehens und dann auch nur auf Deinen eigenen Regelsatz bezogen.
Gruß!
Hallo,
Wie schreibe ich das am besten in den Anhörungsbogen?
Gar nicht. Du kannst auch mit den schönsten Worten nicht abstreiten, daß Du die Abrechnungen nie abgegeben hast, obwohl Du aus jedem einzelnen Bescheid wissen mußtest, daß die Kosten der Unterkunft bei dem ALG II berücksichtig wurden und also die Nebenkostenabrechnungen eine entsprechende Rolle spielen.
Im übrigen ist hier - außer der ggf. Rückzahlung - auch eher nicht mit Sanktionen zu rechnen sein.
Gruß!
Hallo,
was meint ihr dazu??
daß die Auskunft des Jobcenters richtig ist. Unterhalt kann nur bei einem Einkommen abgesetzt werden. Ist kein eigenes Einkommen vorhanden, ist auch keine Unterhaltsfähigkeit gegeben und die Titilierung entsprechend zu ändern.
Gruß!
Hallo,
in der EKS wird nur eine Prognose vorgenommen. Im Einzelfall kann also eine detaillierte Monatsabrechnung verlangt werden.
Da diese Abrechnung nicht zwingend eines Steuerberaters bedarf, werden herfür wohl keine Kosten übernommen.
Gruß!
Hallo,
In dieser Situation war ich 2008 auch
Nein.
Bisher war nirgendwo die Rede davon, daß es sich hier um ein Ehepaar handelt, womit schon mal kaum ein Rechtsanwalt eine Rolle spielt. Auch ist nirgendwo in der Ursprungsfrage von einem tatsächlich getrennten Leben die Rede - eher vom Gegenteil. Dementsprechend gibt es höchstwahrscheinlich auch keinen wie auch immer gearteten Schriftverkehr - womit also im Endeffekt die Aussage
In dieser Situation war ich 2008 auch.
kaum zutreffend sein dürfte.
Davon mal abgesehen - seit 2008 hat sich in 11 Jahren die Rechtspraxis durchaus verändert, weswegen Dein (hier nicht zutreffendes) Beispiel heute ganz anders beurteilt werden könnte. Aber das nur nebenbei.
Gruß!
PS: Selbstverständlich ist auch Deine Meinung gefragt. Manchmal aber ergibt sich forumsintern erst mal eine Rückfrage, wenn eine Antwort gegeben wird, die nichts mit dem konkreten Fall zu tun hat und dann auch noch auf veraltete Informationen beruht. Sollte für ein seriöses Forum selbstverständlich sein, wofür ich dann um Verständnis bitte.
Hallo,
die Erstaustattung ist ein sog. Mehrbedarf, der auch bei Azubis gelten kann, wenn Bedürftigkeit vorliegt und kein direkter Anspruch auf ALG II besteht.
Gruß!
Hallo,
Kann ich aufgrund des Vermerks davon ausgehen, dass die Rückforderung seitens des Amts nichtig war und mir deshalb das Geld zurück überwiesen wurde (
nein.
Mangels anderslautender Bescheide ist erst einmal von einem Versehen auszugehen und Du solltest das mit dem JC abklären. Letzteres geht auch schriftlich, aber dann mit Zustellnachweis.
Gruß!
Hallo,
Aber dass die mir nur 150€ gewähren finde ich schon recht happig.
aber Du findest es nicht happig, wenn das Amt Deine Mietkosten bezahlt?
Wie auch immer. Du selbst kannst Deinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln decken (424 € + Deinem Anteil an der Warmmiete). Hier könnte das fiktive Kindergeld (auf welches Du jedoch tatsächlich keinen Anspruch hast) helfen.
Allerdings hast Du dann von Deinen 640 € auch nur 418 € für Dich. Wovon Du dann noch Dein eigenes Essen usw. bezahlen mußt.
Gruß!
Hallo,
Ihr lebt aber zusammen in einer Wohnung - von daher ist die von Dir angegebene Trennung erst einmal nur eine reine Behauptung. Schon durch das gemeinsame Kind geht das Jobcenter also von einer BG aus. Das zu widerlegen, dürfte nicht ganz einfach sein. Auch dürftest Du mit einem unangekündigten Besuch des Außendienstes rechnen müssen.
Gruß!
Hallo,
wenn der ursprüngliche Scheck noch unterwegs und also nicht dem Jobcenter zurück gebucht wurde, wäre ein erneuter (Bar-)Scheck ja dann eine eventuelle Doppelzahlung. Von daher ist das mit den Gutscheinen durchaus sinnvoll.
Gruß!
Hallo,
wie hoch ist denn die Warmmiete?
Gruß!