Beiträge von maik_rosenberg

    Ich habe mir nochmal den Vermittlngsvorschlag durchgelesen, dort finde ich nichts wie lange ich zeit habe mich zu bewerben. Es steht auf der ersten Seite lediglich ,,Bewerben Sie sich bitte umgehend per E-Mail mit folgenden Anlagen:" auch in der Rechtsfolgebelehrung steht nicht bis wann die Bewerbung abgeschickt sein muss. Wie kann man jemanden denn Sanktionieren für etwas was er nicht Unterschrieben hat oder es (in meinem VV) keinen Zeitlichen Rahmen gibt ab wann ich mich zu bewerben habe? Denn der Begriff ,,Umgehend" ist nicht genau.

    Also die VV habe ich so beim Sachbearbeiter ausgedruckt bekommen und musste auch weiter nichts unterscheiben zu den VV. Er hat mir diese direkt in seinem Büro ausgedruckt und mir in die Hand gegeben. Das mit der Rechtsfolgebelehrung sehe ich jetzt erst gerade (habe sonst auf sowas immer in der Eingliederungsvereinbarung nur geachtet oder das was ich auch unterschreibe). Gibt es denn einen Zeitlichen Rahmen bis wann ich mich da zu bewerben habe? Denn wie gesagt, bei einigen VV habe ich mich bereits Beworben.


    //Edit
    Ich denke er meint mit den Abkürzungen:
    VV = Vermittlungsvorschlag
    EGV = Eingliederungsvereinbarung
    JC = Jobcenter

    Hallo an die Community :)

    Ich habe ein kleines Problem mit meiner Sachbearbeiterin. Vor ab: Ich habe sie neu bekommen da ich 25 geworden bin und somit zu den Erwachsenen gehöre :whistling: .

    Ich habe vom vorigen Sachbearbeiten einige Vermittlungsvorschläge bekommen wo ich mich bewerben soll (ca. 10). Ich habe mich auch bei 5 inzwischen Beworben und entweder absagen bekommen oder erst gar keine Rückmeldung bekommen. Bezüglich meiner "Eingliederungsvereinbarung" wurde nichts festgelegt wie viele Bewerbungen ich schreiben soll sondern nur das ich an einer Maßnahme teilnehmen soll die bereits erfolgreich beendet ist. Nun habe ich ein Brief von meiner neuen Sachbearbeiterin bekommen zur Anhörung das ich mich bei einer Firma nicht beworben habe von den ganzen Vermittlungsvorschlägen und droht mir mit Sanktion.

    Wie bereits erwähnt habe ich einige Bewerbungen diesen Monat geschrieben, die Anzahl wie viele Bewerbungen ich schreiben soll oder gar das ich überhaupt welche schreiben soll wurden in der Eingliederungsvereinbarung nicht festgelegt.

    Meine Frage ist nun, darf meine Sachbearbeiterin mir eine Sanktion geben? Ich vermute nicht, nur würde ich gern wissen wie ich da am besten gegen vorgehen kann und hoffe das man mir dabei helfen kann.

    Vielen Dank!