Hallo und zwar würde es mich Interessieren ob meine Bewilligung automatisch nochmal um sechs Monate verlängert wird wenn ich ein Gewerbe anmelde. ZB mein Bewilligungsbescheid läuft sechs Monate, zwei sind schon rum,würde heißen ich hätte noch vier Monate übrig bis der Bescheid ausläuft. Was passiert wenn ich dann ein Gewerbe anmelde, hab ich dann die restlichen vier Monate oder wird es komplett neu berechnet und der Bescheid gilt dann wieder sechs Monate also insgesamt acht mit den zwei die schon verstrichen sind...? Hoffe jemand kann mir folgen
Beiträge von sonnenscheinxyz
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Hallo Corinna , genau das ist das was mich verwirrt, denn würde ich mich vor ablauf der Bewilligungszeit abmelden und umziehen und das alte Jobcenter hätte noch zwei Monate anspruch und ich würde mich in dieser Zeit beim neuen Jobcenter anmelden, dann hätte das neue Jobcenter ja auch für diese zwei Monate einen Anspruch, würde sich ja irgendwie überschneiden... hoffe du kannst mir folgen was ich mein
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Hallo und zwar beziehen ich und mein Mann gerade Alg2 weil er mit seiner Selbständigkeit noch nicht genug verdient. Nun habe ich erfahren das man bei einer Selbständigkeit mit Alg2 vorzeitig den Bewilligungszeitraum nicht beenden kann. Jetzt frage ich mich aber wie es ist wenn ich umziehe in einen neuen Landkreis und dort dann auch evtl Alg2 beziehe? Wird dann die Bewilligung des alten Jobcenters doch aufgehoben? Und macht es einen unterschied wenn ich nur den Landkreis wechsel oder dort dann auch Alg2 beziehe? Freue mich auf ernsthafte Antworten