Beiträge von John Marie
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Ich weiß, dass es auch erst einmal reicht die Kaltmiete zu bezahlen, da wäre die Mietzahlung erstmal gesichert und man kann dir keine Kündigung aussprechen. Die Nebenkosten (Warmmiete) können auch erst viel Später bezahlt werden.
An alle: was haltet ihr auch von einer Untätigkeitsklage???
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Erstmal vielen Dank an alle die sich die Mühe gemacht haben mir mit Rat beiseite zu stehen.
Ich muss gestehen, dass ich damals meine Herzoperation dem Jobcenter verschwiegen habe um mir blöde Fragen von denen zu ersparen.
Mit geht es gesundheitlich recht gut und habe schon kurz nach meiner OP auch keine Einschränkungen.
Mit anderen Worten ich voll berufsfähig.Hab ich das jetzt so verstanden, dass ich die EGV, so wie sie jetzt ist, unterschreiben kann?
Oder soll ich dem AV Änderungen mitteilen und wenn ja, welche genau und wie soll das aussehen?Sollte ich heut zu Tage in Rente gehen, bekäme ich ca. 400 Euro ausbezahlt. Ich wäre also auf jeden Fall Aufstocker.
Könnt ihr mir Raten in Frührente zu gehen bzw. Erwerbsminderungsrente zu beantragen?
Gibt es da auch Stellen, die dabei einen helfen?Ghansafan, vielen Dank für deinen Link,
http://www.heimarbeit.de/in-rente-mit-5…rzigen-sollten/
dass muss ich mir alles mal gründlich durch lesen und das wahrscheinlich mehrmals. -
Sorry Grace, ich bin 58 Jahre und nicht wie geschrieben 55 und da gibt es eine Sonderregen für die Ü58jährigen.
In Rente kann ich frühstens am dem 63 Lebensjahr so wie mir bekannt ist. Häte aber nichts dagegen sofort in Rente zu gehen und ich weiß nicht wie lange ich noch habe.
Habe ein große Herzoperation hinter mir wie die Rekonstruktion der Aortenklappe und Ersatz der Aorta ascendens mittels Rohrprothese bei der Aneurysma im Jahr 2014Die § muss nan natürlich auch verstehen können auch den § 15 SGB II EGV.
Leider bin ich nicht vom Fach.Was mir an meiner EGV sofort aufgefallen ist, dass da steht "gültig bis auf weiteres".
Müssen hier nicht feste Daten genannt werden? -
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Hallo Zusammen,
Ich habe am Freitag eine EGV erhalten wie ich sie so nicht kenne und würde euch Bitten sie man unter die Lupe zu nehmen.
Was mir ganz besonders aufgefallen ist, das sie bis auf weitere Gültigkeit haben soll. Ist das üblich, ist das zulässig?
Ich bin über 55 Jahre alt, gebe es da nicht eine gesonderte Regel?
Die EGV wurde von mir noch nicht unterschrieben.
Wie sieht ein Verhandlungsschreiben für meinen Arbeitsvermittler aus?buergergeld.org/community/attachment/102/buergergeld.org/community/attachment/103/buergergeld.org/community/attachment/104/buergergeld.org/community/attachment/105/buergergeld.org/community/attachment/106/