Hallo,
Deine Aufgabe oder auch Arbeit wäre es, einen Bescheid auf Richtigkeit zu prüfen. Wie groß wäre denn Dein Geschrei, wennn Du nachträglich herausgefunden hättest, daß Du zu wenig Leistungen erhalten hättest?
nein, woher soll ich wissen ob der Bescheid richtig ist? ich arbeite nicht beim Amt, man muss doch davon ausgehen das die wissen was sie tun, somit kann ich nur glauben was da drin steht, wüsste auch nicht wie ich den prüfen soll, dafür gibt es Anwälte soviel ich weiß
Es mag ein Fehler gemacht worden sein. Das ändert aber nichts daran, daß der Haushaltsstrom von Dir zu zahlen ist und eben nicht vom Amt. Insofern zahlst Du nicht für einen "Fehler", sondern für das, was jeder andere ALG-II-Bezieher auch zahlen muß - nämlich seinen Haushaltsstrom.
Du wirst also nirgendwo benachteiligt.
das ein Fehler gemacht wurde da sind wir uns einig, ich sehe den Fehler aber nicht bei mir... es geht mir natürlich auch nur um die Rückforderung die ich nicht zahlen kann und will, nicht um die Zukunft
Die Chancen auf einen Beratungsschein sehe ich bei Null, weil die Rückforderung in Sachen Haushaltsstrom berechtigt ist. Was sollte ein Anwalt daran ändern?
Gruß!
bist du Anwalt oder weißt du das so auswendig das das Amt Leute zur Kasse beten darf weil sie ihre arbeit nicht richtig machen?
Ich bin von 8-17 Uhr im Büro und könnte mir da sowas nicht leisten... da hab ich auch keine Zeit zu lernen wie ich erkennen kann ob der Bescheid in Ordnung ist
(bevor es noch heißt ich erschleiche mir ALGII und arbeite nebenbei, ich mache eine Ausbildung die vom Amt bezahlt wird)
Jedes Jahr habe ich 1 bis 2 Nebenkostenabrechnungen eingereicht und auf jeder ist der erste Posten Strom dick und fett zu erkennen... ich bin immer noch fest der Meinung das ich nichts dafür kann wenn die zu blöde zum lesen sind und daher werde ich auf jeden Fall schauen was ein Anwalt dazu sagt
http://www.kanzlei-hartz-iv.de/ da werde ich mal anfragen