Beiträge von Marie Juli

    Hallo,

    ich bekommen für nur einen Monat (04.2017) ALG 2. Das Jobcenter zahlt neben der Grundmiete ja auch die Heizkosten und die Nebenkosten. Strom wird nicht gezahlt.

    Heizkosten: 57 Euro
    Nebenkosten: 115 Euro

    Wie viel darf das JC einfordern, wenn ich vom Strom- und/oder Gasanbieter und/oder der Hausverwaltung Geld zurück bekomme?
    Also sagen wir mal ich bekomme 80 Euro Heizkosten, 60 Euro Stromkosten und 200 Euro von der Hausverwaltung zurück: wird das alles eingefordert? Oder dürfen sie nur die 57 Euro Heizkosten und die 115 Euro Nebenkosten zurückverlangen, die sie mir im Rahmen des ALG 2 ausgezahlt haben?

    Dürfen sie dieses Geld nur einfordern, wenn die Abrechnungen in diesem Monat (04.2017) bei mir eintreffen oder auch, wenn sie nächsten Monat kommen (wo ich wieder arbeite).


    Liebe Grüße ^^

    Hallo Ghansafan,

    der Arbeitsplatz ist mir sicher.
    Nächste Woche wird meine zukünftige Chefin die nötigen Unterlagen für die Stelle bekommen und kann mir dann auch etwas schriftliches ausstellen. Allerdings habe ich noch diese Woche ein Vorstellungsgespräch, welches ich mir gerne ersparen würde.

    Eine Sanktion greift also auch noch, falls ich in einem halben Jahr oder so nocheinmal arbeitslos werden sollte? Das ist gut zu wissen! Danke!

    Dann sollte ich wahrscheinlich doch lieber hingehen, obwohl ich die Stelle nicht will/brauche.

    Aber von dem Geld, welches ich für diesen Monat bekommen habe, können sie nichts zurück verlangen?

    Der neue Arbeitgeber ist im öffentlichen Dienst, da dauert alles immer ein bisschen länger ;)
    Meine zukünftige Chefin hat mir den Job mündlich zugesagt, allerdings kann es noch ein bisschen dauern, eh ich den Vertrag bekomme...

    <p>Hallo ihr,</p><p><br></p><p>ich bekomme nur für diesen einen Monat ALG II und werde zu 90% ab nächsten Monat einen neuen Job beginnen (wenns ganz blöd läuft bekomme ich den Job erst in 1,5 Monaten). Ich habe leider noch nichts schriftliches...</p><p>Nun habe ich einige Vermittlungsvorschläge bekommen und mich auf die meisten beworben und auch eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch.</p><p>Nun meine Frage: </p><p>- Wenn ich mich nicht auf alle Vermittlungsvorschläge beworben habe und nicht zum Vorstellungsgespräch gehe, weil ich ja ab nächsten Monat wieder arbeiten gehe, kann das Jobcenter Geld zurück verlangen? Oder gelten die Sanktionen erst für die folgenden Monate, wo ich ja eh kein ALG II mehr bekomme?</p><p><br></p><p>LG Marie</p>