Beiträge von Newdog23
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Hallo,
nehmen wir mal an es gäbe ein Kind 16Monate und eine Alleinerziehende Mutter xxxxxxxxxx .
Diese Mutter möchte sich um die Erziehung bis zum 3ten Lebensjahr des Kindes kümmern... (der Mindestunterhalt wird vom Vater bezahlt - ist als Künstler im Ausland unterwegs)
Wäre es für die Mutter möglich auch ins Ausland zu reisen (für 1-2Monate) oder muss Sie für´s Amt in Deutschland bleiben ? (gerne nach England damit das Zweisprachig aufwächst)...
Besten DankBundesland für Hilfestellung nicht relevant
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Grace
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Hi Bass386 :),
Danke für die schnelle Rückantwort.ALG2 ist richtig und befindet sich dort in einer Fortbildung.
War nur etwas überrascht da auf dem Härtefall ein Endbetrag von 1800€ ist und die Krankenkasse 50% des Festzuschusses genehmigt, allerdings bleiben dann immer noch 900€ Selbstbeteiligung welche ich gerade nicht zahlen kann.
Grüße
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Hallo ,
nehmen wir an es würde wegen Zahnarztkosten ein Härtefall zustande kommen.
Dieser Härtefall wurde auch schon bei der Krankenkasse abgegeben, diese übernehmen 50% der Kosten.
Wäre bei einem Härtefall normalerweise nicht 90-100% der Normsatz!? Da ein Härtefall deshalb entsteht da ja kein Geld im Geldbeutel ist...