Beiträge von Harzerroller

    hello Corinna?

    meine Frage ist komplett falsch verstanden worden. Ich wollte nicht die Mahnung und ihren Inhalt erklärt bekommen, weil ich ja selbst gelernt habe auch zwischen den Zeilen zu lesen.
    Ich wollte auch nicht das Wissen der langjährigen Experten hier in Frage stellen!

    Vielen Dank erstmal sind die meisten meiner Fragen nun dank dIr beantwortet. Ich finde es nur schade, dass du derartige Rückschlüsse ala: dann sind wir wohl alle zu dumm ....ziehst, nur weil ich hier kein Dokument hochladen möchte. Ich habe Respekt davor wenn jemand sich eines Problems annimmt. Aber man sollte auch respektieren, wenn der Fragesteller kein Dokument hochlädt, dessen Inhalt keine weiteren Informationen hergibt als die die er schon gepostet hat.

    Die Frage ist aber immer noch warum ich ohne vorherigen Bescheid, Zahlungsaufforderung oder ähnliches direkt eine Mahnung erhalte die sich in keinster Weise nachvollziehen lässt.

    Grüße

    was bedeutet negieren bitte?


    gehen wir mal davon aus das ich in der Lage bin, zu rekapitulieren dass in dem genanntem Zeitraum im Bezug von ALG II war und hatte dementsprechend Anspruch.

    Selbst wenn dem nicht so wäre, würde sich das JC dann nicht das Geld von der Krankenkasse zurückholen ? Und die wiederum von mir?

    In dem Schreiben steht nicht mehr drin als, das was ich bereits geschrieben habe. Also sehe ich ich keinen erweiterten Sinn darin es hochzuladen. Wie gesagt: Es ist eine Mahnung ohne das mir vorher irgendetwas anderes zugegangen ist. Kein Bescheid, Keine Zahlungsaufforderung, keine Erklärung.

    ich meine, wie können die davon ausgehen, dass man mal eben als Harz4 Empfänger so einen Betrag überhaupt zur Verfügung hat, für den es noch nicht einmal eine genaue Erklärung gibt. Wahrscheinlich ein Computerfehler oder sowas. Das hatte ich schon einmal und es hat sich noch nicht mal einer entschuldigt für den ganzen f...Streß den so eine Grütze verursacht.

    Hallo liebe community,

    jipppiii-...heute hat mich schon wieder eine neue Hiobsbotschaft erreicht... 8o:whistling:<X
    Vorab: Ich bin noch im Leistungsbezug
    und werde per Mahnung (zzgl. 5 € Mahngebühr vesteht sich) vom Inkasso Service des JC aufgefordert einen 3-stelligen Betrag binnen 10 Tagen zu überweisen.... =O:thumbdown:

    Auf der Rückseite steht etwas von "Zuschuss zur Krankenversicherung" für den Zeitraum

    von Mitte 2014 bis Mitte 2015

    Weder die Service-Hotline noch die Inkasso Abteilung konnten mir sagen worum es sich genau handelt.

    Habe mich dann auf Empfehlung beider "Experten" gleich mal wieder lustig an den Rechner gesetzt und Widerspruch eingelegt um die Grütze erstmal vom Tisch zu haben.

    Einerseits weiß ich aber nicht, warum ich dem Jobcenter Krankenkassenbeiträge schulden soll. Da sie ja eh nur das zahlen was sie müssen...
    Andererseits liegt doch hier ein schwerer Formfehler vor, wenn ich direkt mal ne Mahnung bekomme ohne vorherigen Schriftwechsel, oder nicht?

    Was meint ihr dazu?

    @ Casa die 650 sind nettokalt ohne alles. Was hierzulande nicht viel ist. Vergleichsweise bekommt man in Kaarst eine 60m 2-Zimmer Wohnung zu diesem Kurs.

    Worauf stützt du deine Aussage das alles über 10 Tage unkritisch ist?
    Warum sollte das JC dann sonst wissen wollen, wie es um den Sorgerechtsstreit gediehen ist?
    Wegen Kindergeld?

    Der Kommentar von upstocker lässt ja eher wieder bangen...
    Habe keine Lust auf gerichtliche Auseinadersetzungen.
    Die Erfahrungen, denke ich- die in diesem Bereich gemacht wurden, obliegen wohl am ehesten der Gunst des jeweiligen JC Teamleiters oder sind der jeweiligen Einzelfallsituation geschuldet.

    Hast Du diese Info aus dem Gesetzbuch oder gibt es da ein Urteil zu?

    Grüße :)

    Am Umgang hat sich ja nichts bei uns geändert.
    Die Frage ist ob das JC allein durch den Umgang einen erhöhten Wohnbedarf anerkennt.
    oder kann das JC sagen das ein fester Wohnsitz beim geschiedenen Partner ausreicht um diesen Wohnbedarf zu streichen?

    Hier unsere Tabelle: Wir wohnen in Kaarst. http://www.kanzlei-neuss.com/wp-content/upl…Kreis-Neuss.pdf

    Die Umgangsregelung liegt dem JC vor.

    Ja es ist ein leicht schwankendes Einkommen meiner Partnerin.
    Ich denke das evt. mal eine Verdienstabrechnug nicht eingereicht wurde, da da sie zum Zeitpunkt der Anforderung noch nicht da war. Hier könnte auch mal sowas wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld meiner Lebensgfährtin "unter den Tisch gefallen" sein. Wir beziehen Leistungen seit Sept. 2014. Angefordert wurden jetzt die Lohnabrechnungen für die Zeiträume
    1/2016 bis 6/2016 sowie
    7/2015 bis 12/2015
    Für keinen der Bewilligungszeiträume wurde der Bescheid festgesetzt sondern immer nur vorläufig.
    Meine Frage war ob bei einer Nachberechnung neben dem Zuflussprinzip auch das Abflussprinzip (also unsere fixen Ausgaben) erneut berücksichtigt werden. Schließlich werden hierzu ja nur Belege über die Einnahmen angefordert.

    Hallo Leute,

    mir dreht sich echt gerade der Kopf....
    wir sind eine Bedarfsgemeinschaft und leben zu zweit in einer Wohnung die 89m hat und kostet kalt 650 Euro.
    Bei der Auswahl der Wohnung sind wir davon ausgegangen, dass die 2 Kinder meiner Lebensgefährtin darin Platz haben sollen und mit einziehen. Das Gericht hat jedoch nun den 3-jährigen Sorgerechtsstreit (zumindest vorläufig) zugunsten des Ex Partners meiner Lebensgefährtin entschieden. D.H. die Kinder leben nach wie vor hauptsächlich beim Kindesvater.
    Nichts desto trotz befinden sich der Sohn meiner Freundin, sowie meine Tochter an 2 Tagen in der Woche bei uns und alle 2 Wochenenden im Monat ist von Freitag Mittag bis Montag abend Kinderwochenende. D.h. jeder der beiden Kinder hat auch ein kleines Kinderzimmer in der Wohnung. Ergo die Kinder sind nur an 2 Tagen in der Woche länger beim anderen Teil. Aufgrund des laufenden Sorgerechtsverfahrens meiner Lebensgefährtin hat das JC unsere Wohnung für angemessen befunden.
    Nun will das JC wissen wie der Stand des Sorgerechtsverfahrens ist und ich befürchte, dass mit Abschluss des Sorgerechtsverfahrens die Wohnung als zu groß angesehen wird und wir wegen 50 Euro (denn andere ein Wohnung laut Tabelle ) umziehen sollen. Der Umzug und die damit verbundenen Kosten stehen mit der Mieteinsparung in keinem Verhältnis, meine ich. Mal ganz von uns abgesehen, würden die Kinder Ihre gewohnte Umgebung und ihre Zimmer verlieren...
    Darf einer Familie so etwas zugemutet werden?
    Ich weiss nicht mehr weiter und freue mich über Leute, Rechtssprechungen die so etwas ähnliches schon mal überstanden haben.

    Hallo liebe Comunity :)

    wir, als Bedarfsgemeinschaft haben jetzt, wie in der Vergangenheit auch schon für das 2.Quartal einen "vorläufigen BB" erhalten. So weit so gut... im selben Briefumschlag steckten aber sog."Anforderungen von Unterlagen zur endgültigen Festsetzung des Leistungsanspruchs."
    Hier werden Lohnabrechnungen aus den vergangenen 2 Jahren erneut angefordert, die wir bereits mit neuer halbjährlicher Antragstellung eingereicht haben
    Ich denke es wird auf Grundlage dessen eine Nachberechnung, wahrscheinlich zu unserem Nachteil (Forderungen seitens des JC) <X Die Frage stellt sich für mich jedoch warum?
    Zu jedem erneuten WBA haben wir bereits fristgerecht alle Unterlagen eingereicht. Natürlich auch die Ausgaben z.B. für Unterhalt Miete, etc..
    Die Frage ist, wird neben dem Zufluss auch der Abfluss in der Neuberechnung berücksichtigt. Hierzu werden nämlich keine Kontoauszüge die dies belegen könnten angefordert.
    Hat jemand ähnlich Erfahrungen oder einen Rat zur Vorgehensweise?
    LG
    Chris

    Danke Dir . Aber Welche Leistungen stehen mir denn dann genau zu ?

    Mein Regelsatz?

    Wenn ich mitten im April einen Job antrete, wird das JC sofort mich aus dem Bezug abmelden: Nach deiner Auffasung würde mir ja dann noch der Mai zustehen. Daran glaube ich nicht. Selbst wenn es so wäre dann würde ich den Mai zurückzahlen müssen, weil ich ja da schon in Arbeit bin oder wie meinst das?

    Hallo
    ich bin seit 2 Jahren ALG 2 Empfänger. Jetzt sieht es mal so aus als wenn ich einen Arbeitsvertrag unterzeichnen kann. Einziger Knackpunkt: Die Arbeitsstelle liegt in ca. 80 km Entfernung. D.H. hin und zurück ist es das doppelte. Ok...andere fahren noch weiter aber jetzt kommt mein eigentliches Problem:
    Ich habe ein 24 Jahre altes Auto, dass dementsprechend viel verbraucht und oft in die Werkstatt muss.
    Um einen vollen Monat mit Sprit in Vorleistung zu gehen, fehlt mir das Geld und es wird auch seitens des AG keine Fahrtkostenerstattung geben, da ich über eine Leiharbeitsfirma da ran komme. Ein Bahnticket ist noch teurer...

    Jetzt zur eigentlichen Frage: Gibt es vom Jobcenter bei Vorlage eines Arbeitsvertrages so etwas wie die Möglichkeit Übergangsgeld, Fahrtgeld oder Wiedereingliederungsgeld etc. zu beantragen? Zumindest für den Ersten Monat?
    [Blockierte Grafik: https://www.hartziv.org/forum/wcf/images/smilies/whistling.png]