Eine Frist gibt es natürlich, allerdings liegt diese bei sechs Monaten, sodass du hierüber keine Chance hast etwas zu erreichen.
§ 17 SGB I Ausführung der Sozialleistungen
(1) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass
1. jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält,