Danke für die Antworten. Zum Abschluss einer EgV kam es nicht, da ich mit den Inhalten in weiser Voraussicht nicht einverstanden war. Die SB war leider auch für Änderungsvorschläge von meiner Seite resistent.
Das Seltsamste an der Sache ist ja, dass in meinen bisherigen EgV/VA zu meinen Verpflichtungen immer nur stand "Verringerung bzw. Beendigung der Hilfebedürftigkeit durch Aufnahme einer weiteren Tätigkeit" und "Bemüht sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten". Genau das hatte ich getan, indem ich mir selbst diesen zweiten Teilzeitjob suchte, der mich fast aus dem Leistungsbezug bringt. Obwohl sich meine Hilfebedürftigkeit also wesentlich verringert hat, wurde die neuerliche EgV/VA deutlich verschärft, so als ob man mich jetzt so vergrätzen wollte, dass ich mich freiwillig aus der Aufstockung abmelde.
Widerspruch werde ich selbstverständlich machen und dazu für nächste Woche einen Termin bei meiner Gewerkschaft vereinbaren.