Beiträge von Manne

    Geldzufluss ja oder nein?
    Hallo zusammen.

    Vorgeschichte:

    Als ALG II / Hartz IV Bezieher habe ich nach Defekt meines alten KFZ mir im Jahr 2016 ein
    neues gebrauchtes KFZ gekauft.

    Hierzu habe ich ein privates Darlehen über 15.000 Euro bei einer Bank beantrag und erhalten.

    Nachdem das erst ausgesuchte Fahrzeug doch nicht meinen Vorstellung entsprach habe ich
    mir ein anderes Fahrzeug zum Preis von 13.600 Euro gekauft.

    Somit blieb ein Restbetrag von 1.400 Euro übrig. Nach telefonischer Absprache mit der Bank
    könnte ich diesen Restbetrag entweder behalten oder auf das Darlehenskonto zurück überweisen.
    Nun habe ich in dieser Zeit mein Girokonto überzogen und mich dafür entschieden diese
    günstigere Geld zur Girokontodeckung zu verwenden.

    Als Hartz IV Bezieher bin ich offiziell noch im Nebenerwerb tätig und muss deshalb halbjährlich
    eine abschließende EKS einreichen.

    Nach Abgabe meiner abschließenden EKS werde ich nun vom zuständigen Sachbearbeiter
    aufgefordert darzulegen wie ich die restlichen 1.400 Euro verwendet habe.

    Nach Schriftwechsel mit meinem Sachbearbeiter habe ich letztlich folgende geantwortet:

    • Hier verstehe ich jetzt nur „Bahnhof“ oder verstehen Ihre Frage nicht!? Da ich die restlichen 1.400 Euro nicht unbedingt auf das Darlehenskonto zurücküberweisen musste, standen diese zu meiner freien Verfügung. Dieses Geld werde ich zur gegebenen Zeit privat zurückbezahlen.
    • Wenn Sie ein Darlehen für private Zwecke erhalten und der Betrag eindeutig eine Rückzahlungsverpflichtung hat (also es sich nicht um ein Geschenk handelt) wird der Geldzufluss nicht angerechnet und es ist auch egal für welche private Zwecke sie das Geld verwenden.
    • im Rahmen der Widerspruchsbearbeitung ist aufgefallen, dass Sie mit E-Mail vom 23.01.2017 mitteilten, dass Ihr neues Auto, von der Bank AG als Sicherungsmittel akzeptiert wurde.
    • Um prüfen zu können, in welchem Eigentum das Auto steht, senden Sie uns bitte eine Bestätigung der Bank darüber, ob bzw. dass der Ford sicherungsübereignet wurde.
    • eine Sicherungsübereignung der Bank will ich gerne nachreichen.
    • Ich bitte Sie jedoch vorab mir mitzuteilen in welchem Zusammenhang dieses zu meinem Widerspruch steht?
    • Mein Widerspruch bezieht sich doch auf die vom Sachbearbeiter bewerteten 1400 Euro als Zufluss und verstehe jetzt nicht in welchem Zusammenhang die Sicherungsübereignung steht?

    Diese von mir gemacht Aussage oder Formulierung veranlasste nun den Sachbearbeiter diesen Restbetrag von 1.400 Euro als Zufluss zu bewerten und kürzte meine Hartz IV Geld entsprechen.

    Zu diesem Bescheid habe ich dann fristgerecht Widerspruch eingelegt.

    Um diese Entscheidung besser zu verstehen, habe ich einen persönlichen Gesprächstermin mit meinem Sachbearbeiter gebeten.

    Mein Sachbearbeiter erklärte mir dann vorerst wörtlich und dann auch noch schriftlich was ein Zufluss ist:

    Daraufhin habe ich den Sachbearbeiter erneut gebeten, mir eine Stellungnahe abzugeben warum er
    nun diese 1.400 Euro als Zufluss bewertet nachdem ich mehrfach erklärt habe das ich mein Darlehen
    als Privatperson erhalten habe und auch als Privatperson zurück bezahle und genau diese von ihm
    genannten Kriterien erfüllte?

    Hierzu wurde mir dann vom Sachbearbeiter mitgeteilt, dass der ganze Schriftverkehr nun an die Widerspruchsstelle weiter geleitet wurde. Schluss aus.

    Die große Frage: Sind diese 1.400 Euro nun Zufluss oder nicht?

    Diese Woche habe ich nun von der Widerspruchsstelle folgendes erhalten:

    Dieses habe ich wie folgt beantwortet:

    Irgendwie habe ich hierzu das Gefühl einer taktischen Verzögerung um vom eigentlichen Sachverhalt abzulenken und die Angelegenheit hinauszuziehen.

    Zwischenzeitlich war ich auch bei einem Anwalt für Sozialrecht. Dem ich vorab alle Unterlagen
    mit der Frage ob er mich in dieser Angelegenheit vertreten könnte zugesandt. Nach Terminvereinbarung stellte ich im Gespräch fest, dass dieser meine Unterlagen erst gar nicht gelesen hatte, mir wirres Zeug erklärte und ich am Ende das Gefühl bekam, dass er nur auf meinen Beratungsschein scharf war.

    Frage: Wo gibt es einen Anwalt der Hartz IV Empfänger auch ehrlich unterstützt?

    Vielen Dank schon mal fürs lesen und eventuellen sachlichen Rückmeldungen.