Wenn ja ,da hätte ich jahrelang mehr Geld zur Verfügung gehabt. Ich könnte heulen!
Beiträge von jrr
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Hätte ich die Veränderungsmitteilung schon immer machen können, denn mein Junge ist schon immer in meiner BG und kann sein Lebensunterhalt schon immer selber decken, durch Unterhalt und Kindergeld. Das überschüssige Kindergeld wurde immer als mein Einkommen gerechnet.
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So geht es mir schon seit 10 Jahren. Ich bin am verzweifeln. Manchmal möchte ich davon laufen und nie mehr wiederkommen. Ich informiere mich und renne rum und suche Hilfe, aber ich komme aus dem Hamsterrad nicht raus. Ob ich die 2 Jahre noch durchstehe.
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Ich habe mir die VÄM ausgedruckt. Danke!
Ich habe gestern mit Sozialonline telefoniert und der Mitarbeiter gab mir den Rat einen Änderungsantrag mit Vollendung des 18 Lebensjahres zu stellen . Das Jobcenter heute früh am Telefon kannte den Änderungsantrag aber nicht. -
Hätte ich auch das vor dem 18. Lebensjahr machen können?
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Wie macht man das aus der BG rausnehmen?
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Ein Abzweig Antrag geht nicht, denn dann muss er woanders wohnen. Und der Sachbearbeiter sagte mir, weil ich immer die Bezugsberechtigung für das Kindergeld habe geht das nicht. Es wird mir angerechnet.
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Das kann man ab 18 Jahre machen?
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Mit 18 Jahre ist er dann auch im 2.Ausbildungsjahr und bekommt 700,00 E Netto.
Die Warmmiete beträgt 400,00 E. -
Der Unterhalt vom Jungen entfällt, weil er mit Volljährigkeit zu viel Einkommen hat. Er bekommt dann 700,00 E Netto. Wohnt aber noch bei mir und ich beziehe ALGII.
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Meine Frage: Mein Sohn ist in Ausbildung. Er wird jetzt 18 Jahre.
zur Zeit hat er 650,00 Lohn und 120 Unterhalt. Ich erhalte hartz4 und bei mir wird das Kindergeld abgerechnet.
Der Unterhalt fällt ab 18 Jahre weg. Wie wird dann bei der Berechnung vorgegangen?
Wird das gesamte Kindergeld dann wieder bei mir angerechnet? -
ich meinte die Bearbeiterin im Jugendamt, welche für das Unterhaltsgeld zuständig ist. Diese gab diese Auskunft. Auch muss mein Junge einen Antrag stellen an den Vater, damit er Unterhalt noch erhält. Aber die Sachbearbeiterin rechnete schon aus, dass er nichts mehr bekommt.
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Die Bearbeiterin sagte mir, dass das Unterhaltsgeld ab 18 Jahre vollkommen wegfallen wird, weil der Junge im 2. Lehrjahr mehr verdient und das Kindergeld im vollem Umfang mit in die Berechnung des Unterhaltsgeld voll mit einfließt.
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Ich habe auch schon bei der Familienkasse angerufen. Der Bearbeiter sagte mir, dass der Abzweigungsantrag nur gestellt werden kann, wenn der Junge nicht im Haushalt wohnt.
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Er wohnt aber noch bei mir. Im Moment wird das gesamte Kindergeld minus 30 Euro Freibetrag + Kfz Versicherung bei mir angerechnet . Außerdem fällt ab dem 18 Lebensjahr wahrscheinlich auch der Mehrbedarf von Selbsterziehung weg. Das Unterhaltsgeld vom Vater wird ab dem 18. Lebensjahr auch wegfallen.
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Hallo! Bin neu hier im Forum. Mein Junge wird jetzt 18 Jahre alt. Er steht in Ausbildung und kann seinen Bedarf voll decken. Ab wann kann man das Kindergeld auf sein Konto überweißen, damit es nicht mehr bei mir angerechnet wird?