Beiträge von Grace
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Hallo!
Es geht um die Berechnung von Freibeträgen bei Hartz4 (wg. Rückforderung.
Von einer Rückforderung steht nichts im Eingangsthema, obwohl
extra daraufhin gewiesen wurde, dass Themen bitte so präzise
wie möglich einzustellen sind. Bitte die Dokumente ausreichend
anonymisiert über Dateianhänge des Forums hochladen.
Ansonsten kann das auch selbst berechnet werden: Freibetragsrechner
Gruß
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Hallo!
Völlig falsche Berechnung und Korrektur:
(3) 1Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. 2Dieser beläuft sich
1. für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 520 Euro beträgt, auf 20 Prozent,
2. für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 520 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 000 Euro beträgt, auf 30 Prozent und
3. für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 1 000 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 200 Euro beträgt, auf 10 Prozent.
3Anstelle des Betrages von 1 200 Euro tritt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1 500 Euro. 4In den Fällen des Absatzes 2b ist Satz 2 Nummer 1 nicht anzuwenden.
Gruß
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Hallo!
Der Bürgergeld Antrag ist noch nicht bewilligt.
Der Bürgergeld Antrag ist gestellt und wirkt auf den Monat
komplett zurück, indem er gestellt wurde.
Sie ist noch nicht im leistungsbezug. Hat seit September keinen Cent bekommen.
Irrelevant, seit September unterliegt sie der SGB II Gesetzgebung
und Tamar schrieb:
Niemand weiß, ob die Wohnung angemessen ist. Sie ist erwachsen und kann natürlich unterschreiben. Allerdings trägt sie ohne Zustimmung des Jobcenters das Risiko, dass sie nicht alle Kosten erstattet bekommt.
Bitte mit dem Jobcenter in Verbindung setzen und nachfragen,
wie der Bearbeitungsstand des Antrags ist. Das Jobcenter
daraufhin weisen, dass die Zeit jetzt drängt und der Vermieter
eine Unterschrift möchte, weil sonst die Wohnung anderweitig
vergeben würde.
Gruß
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Hallo!
Zum besseren Verständnis hier grundsätzlich sortiert.
Nebenkostenabrechnung = Obergriff für Betriebskostenabrechnung
und Heizkostenabrechnung . Betriebskosten und Heizkosten haben
jeweils eine eigene Verordnung nach der die Abrechnungen von den
Vermietern jährlich erstellt werden.
Bei den generellen Nebenkosten gab es ein Guthaben.
Bei den Betriebskosten gab es ein Guthaben.
Das Jobcenter hat vergessen die Heizkosten mit zu beachten, die separat aufgeführt wurden und das Guthaben aus den Nebenkosten übersteigen.
Die Nachzahlung der Heizkosten übersteigt das Guthaben
aus den Betriebskosten und wurde nicht berücksichtigt.
Nächste Woche bitte umgehend mit dem Jobcenter in Verbindung
setzen und den Sachverhalt klären.
Gruß
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Weisung 202310006 vom 23.10.2023 – Weisung zur Einführung
des elektronischen Abrufs der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Zusammenfassung
1. Ausgangssituation
Die Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, eine eingetretene
Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich
bei der BA anzuzeigen.
Bislang mussten sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB)
selbstständig bei der BA einreichen. Mit dem 7. SGB IV ÄndG werden
zum 01.01.2024 neue Rechtsgrundlagen für einen elektronischen
Abruf von AUB für gesetzlich krankenversicherte Kundinnen und Kunden
im Rechtskreis SGB III – einschließlich aufstockenden Bezieherinnen
sowie Beziehern von Bürgergeld (Aufstockern) - geschaffen.
Für Kundinnen und Kunden im Rechtskreis SGB II sowie
Maßnahmeteilnehmende des Rechtskreises SGB III (außer Maßnahmen
der beruflichen Weiterbildung und Maßnahmen zur Aktivierung und
beruflichen Eingliederung) besteht keine Rechtsgrundlage für den
elektronischen Abruf von AUB.
Im Bedarfsfall sind weiterhin AUB in Papierform anzufordern. Gleichwohl
ergeben sich Änderungen bei der Erfassung von Arbeitsunfähigkeitszeiten
in VerBIS. ............
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Hallo!
Und ich werde auch mit Hilfe vom VDK versuchen die Erwerbsminderungsrente selber zu Beantragen, obwohl ich auch ganz genau weiß das die Hürden dafür ziemlich hoch sind aber ob das auch Erfolg hat kann ich so nicht beurteilen.
Das muss auch selbst gemacht werden, denn das Jobcenter
ist die falsche Adresse für den Antrag.
Und man hat mich nur gefragt ob ich schon einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente beantragt habe und mehr weiß ich auch nicht,
Und? Wurde der Antrag inzwischen gestellt? Der Rentenversicherungsträger
ist die richtige Adresse für den Antrag
Der Ratgeber Erwerbsminderungsrente und aufmerksam lesen.
Nur leider wurden genau diese 3 Gutachten vom Sozialgericht Negativ bewertet und somit bleibt es bei den 40 % denn laut dem 3 Gutachter stehen mir nicht mehr als 40 % GDB zu
Einschränkungen addieren sich nicht:
Es werden hier allerdings nicht die einzelnen Behinderungsgrade
mehrerer Beeinträchtigungen einfach zusammengerechnet und
addiert, wie manchmal vermutet wird. Die Festlegung ist
komplexer: Entscheidend für den Gesamt-GdB ist, wie sich einzelne Funktionsbeeinträchtigungen zueinander und untereinander
auswirken.
Erklärung zum Grad der Behinderung und warum man ihn
feststellt.
Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche. Diese sind abhängig von der Art der Behinderung, aber auch vom Grad der Behinderung. Für schwerbehinderte Menschen - ab einem GdB von 50 - gelten zum Beispiel besondere Regelungen beim Kündigungsschutz.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen GdB von mindestens 30 haben, können unter Umständen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sein und dann auch Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche haben. Auch die steuerlichen Freibeträge für Menschen mit Behinderung sind von der Höhe des GdB abhängig.
Ab wann gilt man als schwerbehindert?
Eine Behinderung ab einem GdB von 50 gilt als Schwerbehinderung; in diesem Fall kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden, in den der GdB und gegebenenfalls die entsprechenden Merkzeichen eingetragen werden.
Gruß
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Hallo!
Gibt es eine Bescheid mit Begründung? Schreiben bitte mal
ausreichend anonymisiert als PDF über Dateianhänge des
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Gruß
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Hallo!
Für mich ist es grundsätzlich schwer nachvollziehbar, dass man über Jahre nichts unternimmt und komplett durchwinkt und dann zunächst eine Betriebskostenabrechnung verlangt, diese ebenfalls akzeptiert, um anschließend die Mietzahlung infrage zu stellen.
Mag sein, ändert aber nichts an den Fakten. Das Jobcenter
benötigt einen Nachweis der Mietzahlungen. Keine Nachweise,
keine Kosten der Unterkunft, wurde hier jetzt schon mehrfach
erklärt.
Tamar hat auch geschrieben:
Und natürlich muss das Jobcenter fehlerhafte Entscheidungen nicht dauerhaft machen. Wenn Sie es bisher falsch gemacht haben, darf trotzdem für die Zukunft geändert werden.
Wurde korrigiert und Nachweis der Zahlungen notwendig.
Notfalls würde meine Mutter das Ganze durch eine eidesstattliche Erklärung bestätigen. Ich habe mir ja nichts vorzuwerfen, lediglich diesen "Formfehler", den ich durch Barabhebungen etc. glaubhaft machen kann, hoffe ich zumindest. Zumal müsste doch die angesprochene Liste i.V.m. der Erklärung meiner Mutter als Erklärung ausreichen.
Ob dem Jobcenter das ausreicht, kann hier im Forum nicht
beurteilt werden. Die Reaktion des Jobcenter wird es zeigen,
wenn Nachweise eingereicht werden.
Ich würde mich dabei auf eine Art "Gewohnheitsrecht" beziehen.
Da Bürgergeld eine Sozialleistung ist, die von allen Steuerzahler
finanziert wird, ist das Jobcenter gehalten Leistungen nur nach
Prüfung der Bedürftigkeit zu zahlen. Es gibt kein Gewohnheitsrecht,
sondern eine Sozialgesetzgebung, der Jobcenter und Leistungsberechtigte unterworfen sind.
Merkblatt Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II
Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitsuchende
Bitte die geforderten Nachweise einreichen.
Gruß
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Voraussetzungen der Bewilligung von Kinderzuschlag
- sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
Urteil LSG Hamburg vom 30.06.2023 - L 4 AS 132/22 D
Orientierungssatz
1. Nach § 6a Abs. 1 S. 1 BKGG können Personen nur für ihre im Haushalt
lebenden Kinder Kinderzuschlag erhalten. Im Übrigen ist für Zeiten
vor Antragstellung gemäß § 6 Abs. 7 BKGG die Gewährung von
Kinderzuschlag ausgeschlossen.(Rn.10)
2. Besteht kein Anhaltspunkt für eine vom Leistungsträger zu vertretende
verspätete Antragstellung, so ist eine Bewilligung des Kinderzuschlags
im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ausgeschlossen.(Rn.21)
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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Die Kosten einer amtsgerichtlichen Zahlungs- und Räumungsklage
zählen nicht zum Bedarf der Unterkunft nach § 22 SGB
Urteil LSG Hamburg vom 30.06.2023 Aktenzeichen L 4 AS 132/22 D
Orientierungssatz
1. Die Kosten eines amtsgerichtlichen Verfahrens über eine vom Vermieter
des Grundsicherungsberechtigten erhobenen Zahlungs- und Räumungsklage
gehören nicht zu den Bedarfen für Unterkunft i. S. von § 22 SGB 2.(Rn.28)
2. Deren Kosten kommen auch nicht als Annex zu den Leistungen nach
§ 22 Abs. 1 SGB 2 in Betracht.(Rn.29)
3. War ein vom Leistungsträger gewählter falscher Weg der Mietzahlung nicht
die Ursache des amtsgerichtlichen Prozesses, so ist eine Übernahme dessen
Kosten durch den Grundsicherungsträger gleichfalls ausgeschlossen.(Rn.31)
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Randnummer1
Der Kläger begehrt die Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten,
die ihm anlässlich eines zivilgerichtlichen Rechtsstreits mit seiner
Vermieterin entstanden sind.
Randnummer2
Der 1994 geborene, erwerbsfähige Kläger bezog Leistungen zur Sicherung
des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
vom Beklagten, zunächst in Bedarfsgemeinschaft mit seiner Frau und
zwei gemeinsamen Kindern. Ihnen waren Leistungen für die Zeit vom
1. Juni 2019 bis zum 30. November 2019 bewilligt worden.
Zum 1. September 2019 nahm der Kläger eine Erwerbstätigkeit als Fahrer
beim Personenbeförderungsunternehmen M. auf, wo er aufgrund von
Zuschlägen und Mehrarbeit Einkommen in wechselnder Höhe erzielte
(Arbeitsvertrag vom 14.6.2019). Nachdem der Kläger dem Beklagten
die Arbeitsaufnahme mitgeteilt hatte, hob dieser die Leistungsbewilligung
ab dem 1. Oktober 2019 auf (Bescheid vom 21. Juni 2019) ..........
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Keine Übernahme der Kabelgebühren
Urteil SG Neuruppin vom 29.09.2023 - S 26 AS 823/22
Die Klagen werden abgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten um die Gewährung von höheren (passiven)
Leistungen nach den Bestimmungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
– Grundsicherung für Arbeitssuchende – (SGB II). Der Kläger bezieht
von dem beklagten Jobcenter laufende passive Grundsicherungsleistungen
für Arbeitsuchende nach den Bestimmungen des SGB II.
Auf den entsprechenden Fortzahlungsantrag des Klägers bewilligte ihm
der Beklagte mit sozialverwaltungsbehördlichen Verfügungen vom
28. Dezember 2021 / Änderungsverfügungen vom 04. Januar 2022,
vom 21. März 2022, vom 18. Juli 2022 sowie vom 26. Oktober 2022
passive Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende nach den
Bestimmungen des SGB II für den Zeitraum vom 01. Februar 2022
bis zum 31. Januar 2023.
Während des laufenden Bewilligungszeitraumes wandte sich der Kläger mit
Schreiben vom 06. September 2022 an den Beklagten und begehrte die
Übernahme von Kabelnetznutzungskosten in Höhe von monatlich 8,10 Euro
mit Wirkung ab dem 01. Januar 2023. Hierzu übersandte der Kläger dem
Beklagten ein gemeinsames Schreiben seiner Vermieterin und seiner
Kabelnetzbetreiberin vom 05. September 2022, mit dem ihm mitgeteilt
worden war, dass mit Wirkung ab dem 01. Januar 2023 die monatlichen
Kabelnetznutzungskosten nicht mehr als Betriebskosten im Mietzins
enthalten seien, sondern für die Kabelnetznutzung gesonderte
Einzelnutzungsverträge mit der Kabelnetzbetreiberin abzuschließen seien.
Der Kläger schloss sodann auch einen entsprechenden Einzelnutzungsvertrag
ab. Der Beklagte lehnte den Antrag auf Gewährung der nunmehr gesondert
anfallenden Kabelnetznutzungskosten ab (Bescheid vom 26. Oktober 2022)
und wies den hiergegen erhobenen Widerspruch des Klägers vom
01. November 2022 als unbegründet zurück (Widerspruchsbescheid vom
24. November 2022). Zur Begründung seiner sozialverwaltungsbehördlichen
Entscheidung hob der Beklagte hervor, die Nutzung des Kabelnetzanschlusses
sei seit dem 01. Januar 2023 freiwillig.
Seit diesem Zeitpunkt bestehe ein Wahlrecht, ob ein Vertrag mit der
Kabelnetzbetreiberin abgeschlossen werde. Die Kosten seien nunmehr kein
Bestandteil der vertraglich geschuldeten Mietnebenkosten mehr, so dass sie
auch keine Kosten der Unterkunft mehr darstellten. Zudem scheide eine
Übernahme auch deshalb aus, weil es sich bei den Kosten für einen
Kabelanschluss nicht um angemessene Kosten für „Wohnen“ handele, sie
dienten vielmehr der Freizeitbeschäftigung und seien deshalb der Abteilung 09 des Regelbedarfes im Sinne des § 20 Abs 1 SGB II zuzuordnen, für die monatlich 43,80 Euro vorgesehen seien.
Sobald der Kabelanschluss nicht mehr an den Mietvertrag gebunden sei,
seien die Kosten im Übrigen selbst dann nicht mehr von dem Beklagten zu
übernehmen, wenn die Nutzung des Kabelanschlusses der einzige technische Zugang zum Fernsehempfang sei. .......................
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Übersicht der wesentlichen Änderungen in der Kindergrundsicherung
vom Referentenentwurf zur Kabinettsfassung des
Bundeskindergrundsicherungsgesetz (BKG)
Nach umfassenden Streit und massiver Intervention der FDP wurde
nun die Kabinettsfassung des Kindergrundsicherungsgesetzes
vorgelegt. Der Kollege Sozi.Simon, Mitautor an der
Tachelesstellungnahme hat dazu die wesentlichen und aufgefallenen
Änderungen im Vergleich zwischen Referentenentwurf und der
Kabinettsfassung zusammengefasst. ......
Hintergrundmaterial:
Referentenentwurf BKG vom 30.08.2023 Kabinettsentwurf BKG vom 27.09.2023 Tachelesstellungnahme zum BKG im Gesetzgebungsverfahren Gesammelte Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren
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Hallo!
Ich bekomme gar keinen Zuschuss zur Deckung der Kosten für die Unterkunft. Begründung: Die Kosten wurden von meinem Vater zuletzt vollständig übernommen.
Korrekt! Es wäre anhand von Kontoauszügen nachzuweisen, dass vor
der Bürgergeld Antragstellung tatsächlich Geld an den Vater geflossen
ist. Scheint hier nicht der Fall zu sein und sieht merkwürdig aus, wenn
jetzt bei Beantragung einer Sozialleistung plötzlich Kosten der Unterkunft
entstehen. Zumal alle Dokumente den Namen des Vaters tragen.
Gruß
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Hallo!
eine Bitte/Aufforderung des JC gesehen zu haben, in der die Kundin (die junge Mutter von oben) eine Erklärung zu den Wohnverhältnissen abgeben soll
Ginge das etwas genauer, eine Anhörung? Was stand in dem Schreiben?
Gruß
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Hallo!
Bitte die Frage von Tamar beantworten:
worauf der Anspruch auf BuT beruht: Bürgergeld, Wohngeld oder Kiz?
Also worauf beruht der Anspruch auf BuT?
Gruß
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Hallo!
Allgemein bleibt für den geneigten Leser festzustellen, dass Veränderungen
dem Jobcenter zeitnah zu melden sind. Das kann über die
Veränderungsmitteilung online geschehen, oder mit dem
Vordruck Veränderungsmitteilung der Bundesagentur für Arbeit per Post nach
Möglichkeit nachweisbar.
Hier erfolgte diese Mitteilung telefonisch, erst zwei Tage vor Arbeitsaufnahme
und der Leistungsberechtigte kann nicht nachweisen, dass die
Veränderungsmitteilung tatsächlich erfolgt ist. Das Jobcenter hat daraufhin
ein Strafverfahren eingeleitet. Das nur zur allgemeinen Erläuterung!
Hier in diesem Fall ist es ein schwebendes Strafverfahren und wie Tamar schon
schrieb, kein Thema für unser Forum.
Gruß
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Hallo!
Allgemeine Zusammenfassung bezüglich des Bürgergeld Antrag mit
Kind. Es bleibt festzustellen, dass Bürgergeld kein bedingungsloses
Grundeinkommen ist, sondern eine vom Steuerzahler finanzierte
Sozialleistung, die nur bei Bedürftigkeit gezahlt wird.
§ 9 SGB II - Hilfebedürftigkeit
Diese Bedürftigkeit wird bei einem Bürgergeld Antrag durch Vorlage
verschiedener Dokumente vom Jobcenter geprüft. Es sind alle Tatsachen
anzugeben, die für die Berechnung der Leistung relevant sind:
(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat 1.alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
2.Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
3.Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.
Satz 1 gilt entsprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstatten hat.
(2) Soweit für die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Angaben Vordrucke vorgesehen sind, sollen diese benutzt werden.Selbst wenn kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wird das
Jobcenter den Unterhaltsanspruch beim Kindesvater selbst prüfen.
Das Jobcenter wird den Kindesvater bezüglich einer Unterhaltsprüfung anschreiben,
Auskunft verlangen und den Anspruch auch notfalls gerichtlich durchsetzen.
(1) Haben Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen Anderen, der nicht Leistungsträger ist, geht der Anspruch bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über, wenn bei rechtzeitiger Leistung des Anderen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht erbracht worden wären. Satz 1 gilt auch, soweit Kinder unter Berücksichtigung von Kindergeld nach § 11 Absatz 1 Satz 4 keine Leistungen empfangen haben und bei rechtzeitiger Leistung des Anderen keine oder geringere Leistungen an die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft erbracht worden wären. Der Übergang wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden kann. Unterhaltsansprüche nach bürgerlichem Recht gehen zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über.
Das ist nicht zu verhindern, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Die
Mitwirkungspflicht § 60 SGB I - Angabe von Tatsachen lässt auch keinen
Raum irgendwelche Tatsachen nicht anzugeben, oder zu verschweigen.
Falsche, fehlende Angaben bei Antragstellung § 63 Bußgeldvorschriften
Deshalb sollte jeder Leistungsberechtigte wahrheitsgemäße Angaben
machen. Abschließend noch das Merkblatt Bürgergeld
Damit dürfte das Thema umfassend und ausreichend beantwortet sein.
Gruß
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Hallo!
Aber ich bin doch im Wechselmodell
Nein!
meine Ex hat sie Montag bis Donnerstag.
Lebensmittelpunkt des Kinds bei der Mutter.
Ich hab auch schon Urteile gelesen wo jemand eine grössere Wohnung bekommen hat obwohl er das Kind nur 50 Tage im Jahr hat.
Quellen bitte und nicht nur Behauptungen aufstellen, die so keinesfalls
stimmen müssen, weil Laien Urteile meist fehlinterpretieren. In Ihrem
Fall liegt jedenfalls kein "echtes" Wechselmodell vor.
Bei der Ermittlung der konkreten Angemessenheit sind trotz des durch Art 6 Abs 1, 2 GG geschützten Umgangsrechts von Eltern und Kind nicht grundsätzlich höhere Unterkunftskosten oder Flächenbedarfe des umgangsberechtigten Elternteils anzuerkennen. Vielmehr ist eine Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung ua der Ausgestaltung des Umgangsrechts, des Alters des Kindes, der Lebenssituation und der Wohnverhältnisse des umgangsberechtigten Elternteils erforderlich. Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe ist die Entscheidung des LSG, das Umgangsrecht des alleinstehenden Klägers mit seiner damals vierjährigen Tochter werde auch in einer maximal 50 qm großen Wohnung ermöglicht, nicht zu beanstanden.
Falls sich keine neuen Aspekte ergeben, wäre das Thema ausreichend
beantwortet.
Gruß
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Hallo!
Hier liegt kein "echtes" Wechselmodell vor, sondern nur ein zeitweises
Umgangsrecht.
Im Hinblick auf die grundrechtliche Bedeutung des Umgangsrechts des nicht sorgeberechtigten Elternteils (vgl. hierzu bspw. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93 - veröffentlicht in juris) ist grundsicherungsrechtlich zu gewährleisten, dass regelmäßige Aufenthalte von Kindern bei dem umgangsberechtigten Elternteil in einem angemessenen Wohn- und Lebensraum stattfinden können. Die Wahrnehmung des grundgesetzlich geschützten Umgangs- und Elternrechts des Hilfebedürftigen erfordert es jedoch nicht, dauerhaft den vollen Raumbedarf - vorliegend den eines Vier-Personen-Haushalts - als angemessen anzusehen. Staatliche Leistungen zur Existenzsicherung im Rahmen familienrechtlicher Beziehungen sind nicht dazu bestimmt, die Ausübung des Umgangsrechts bei Bedürftigkeit zu optimieren, sie sollen diese nur ermöglichen (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R - veröffentlicht in juris). Die vom Antragsgegner hierzu vorgenommene Konkretisierung dergestalt, dass der (weitere) Platzbedarf der Kinder (15 m² pro Kind) zur Hälfte,
Das Jobcenter hat mit dem 1,5 Personen Ansatz gerechnet, anstatt
mit zwei Personen. Hier liegt kein Wechselmodell vor, weil das Kind
hauptsächlich bei der Mutter lebt.
Gruß
-
Hallo!
Nun weiss ich nicht die genaue Definition von Umgangskontakten aber ich denke es ist nicht der Fall bei mir?
Jeder Tag unter 12 Stunden zählt nicht. Hier der Samstag und der Sonntag,
entspricht im Ergebnis nicht 50 % des Umgangsrechtes einer temporären
Bedarfsgemeinschaft.
Das Jobcenter hat anscheinend schon eine Einzelfallentscheidung getroffen
und mit dem 1,5 Personen Ansatz gerechnet, anstatt mit zwei Personen.
Es ist davon auszugehen, dass es dabei bleiben wird. Das Jobcenter geht
hier von einem zeitweisen Umgang aus und nicht von einem "echten"
Wechselmodell, bei dem die kompletten Kosten der Unterkunft bei beiden
Eltern anerkannt werden.
Sollte ich vllt die Wohnung einfach schonmal nehmen und dann weiter vorgehen?
Wenig empfehlenswert ohne Kostenzusage einen Mietvertrag zu unterschreiben.
(4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen.
Umzugskosten und Kaution werden nur bei vorheriger Zusicherung durch
das Jobcenter als Bedarf anerkannt und übernommen.
Gruß
-
Hallo!
Der Zettel liegt bei ihm auf dem Schreibtisch und ich will ihm diese richtige Info geben.
Drucken Sie die Einkommensbescheinigung - Arbeitsagentur.de aus. Stellen
Sie ihrem Arbeitgeber die Information zur Verfügung und den Rest erledigt der
Arbeitgeber, weil er dazu verpflichtet ist.
Klarstellung, das Forum ist für eine erste Einschätzung da. Diese wurde
Ihnen gegeben. Es wird hier keine weitere Hilfestellung geben, die eine Manipulation eines Formulars durch Leistungsberechtigte ermöglicht.
Gruß
-
Hallo!
Welche Monate trage ich in 5. Spalte 1 ein
Sie tragen nichts in dem Arbeitgeber-Formular ein. Das Formular ist eine
Urkunde und darf nur vom Arbeitgeber ausgefüllt werden.
Pflichten des Arbeitgebers sind in § 57 SGB II - Auskunftspflicht von Arbeitgebern
und § 58 SGB II - Einkommensbescheinigung geregelt
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet die Einkommensbescheinigung
aufzufüllen und wie Tamar schon schrieb:
Ansonsten gibt es auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit Ausfüllhinweise zum Nachlesen.
Weisen Sie den Arbeitgeber daraufhin.
Gruß
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Hallo!
Einkommensbescheinigung - Vom Arbeitgeber auszufüllen
Dieses Formular ist vom Arbeitgeber auszufüllen. Bitte beim Arbeitgeber
abgeben und ausfüllen lassen.
Ich habe jeden Monat das absolut gleiche Einkommen durch diesen Arbeitgeber.
Der Aufforderung ist trotzdem nachzukommen. Das Jobcenter möchte
offensichtlich prüfen, ob dem tatsächlich so ist.
Gruß
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