Ingrid62 bitte in die Konversation schauen!
Dieses Thema ist bis auf Weiteres geschlossen!
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Hallo!
(er arbeitet Teilzeit für unter 1000 Euro) bei mir einzieht? Vorher hat er gearbeitet und etwas Arbeitslosengeld 2 bekommen.
Bekommt der Sohn noch Bürgergeld?
Und, wenn mein Sohn bei mir einzieht, bin ich VERPFLICHTET das zu melden?
Die Frage wurde schon beantwortet, aber gerne erneut. Der Sohn
muss sich innerhalb von 14 Tagen bei Ihnen anmelden und
die Veränderungsmitteilung muss ans Jobcenter.
Gruß
Hallo!
muss ich dem Jobcenter melden, dass mein Sohn (er arbeitet Teilzeit für unter 1000 Euro) bei mir einzieht?
Ja, bitte Veränderungsmitteilung an das Jobcenter.
bei meiner Rente von 530 und Bürgergeld von etwas 500 Euro
Die Kosten der Unterkunft werden nur noch zur Hälfte berücksichtigt.
Die andere Hälfte muss der Sohn von seinem Einkommen bezahlen.
Wir wirtschaften unterschiedlich, d.h. er besorgt sich alles was fürs Leben benötigt wird, alleine.
Das Jobcenter könnte eine Haushaltsgemeinschaft vermuten, müsste man
die Reaktion abwarten.
Gruß
Hallo!
Ist es rechtens Kindergeld nachzahlungen für 6 Monate zu anzurechnen?
Ja!
(3) 1 Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. 2 Zu den einmaligen Einnahmen gehören auch als Nachzahlung zufließende Einnahmen, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht werden. 3 Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. 4 Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.
Gruß
Hallo!
Sie hat Befunde, Diagnosen und Berichte der Klinik über die Krankheiten vorliegen. Das mit den 3 Stunden Arbeitsfähigkeit hat sie mir gesagt. Das ist bekannt.
Und? Kann sie drei Stunden am Tag arbeiten? Dann sollte sie das auch
machen.
Seit Trennung leider in einer Wohnung. Natürlich alles getrennt von Tisch und Bett.
Das spielt für Bürgergeld keine Rolle. Sie bilden mit Ihrer Frau immer
noch eine Lebensgemeinschaft und nur das ist ausschlaggebend. Es
müsste nachgewiesen werden, dass Sie Ihre Frau nicht mehr finanziell
unterstützen. Da Sie zusammenleben wird das schwer! Das Einkommen
müsste offengelegt werden.
Ihre Frau möge sich eine Wohnung suchen, das Wohnungsangebot vor
Unterschrift dem zuständigen Jobcenter und dann den Antrag auf
Bürgergeld stellen.
Ja, Scheidung wurde eingereicht. Der Scheidungstermin ist jetzt im September.
Warten Sie den Termin ab und leisten keinerlei Zahlungen freiwillig.
Die Frage war/ist halt, ob das Jobcenter wegen des Bürgergelds trotzdem noch Zahlungen von mir verlangen kann, wenn ich diese Einmalzahlung geleistet hat.
Nein! Bitte keine freiwilligen Zahlungen leisten, sondern Scheidungstermin
abwarten.
Ich habe natürlich einen Anwalt. Der prüft diesen Vorschlag derzeit.
Sprechen Sie alles mit Ihrem Anwalt ab. Keine Entscheidungen ohne
Ihren Anwalt treffen, keine Zusage gegenüber Ihrer Frau, weder
mündlich noch schriftlich.
Gruß
Hallo!
Meine Frau verlangt auf Grund diverser Krankheiten und angeblich eingeschränkter Arbeitsunfähig einen nachehelichen Unterhalt. An ihrem neuen Wohnort will sie zum Jobcenter und Wohn- und Bürgergeld beantragen.
Bei Bürgergeld muss eine Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen werden.
Die Behauptung alleine reicht nicht aus. Sie muss das angeben und
das Jobcenter wird den ärztlichen Dienst einschalten. Denn Bürgergeld
gibt es nur, wenn jemand drei Stunden am Tag arbeiten kann.
Wohn- und Bürgergeld beantragen
Wird Bürgergeld beantragt, gibt es kein Wohngeld. Hier mal das
Infoblatt zum Bürgergeld:
Merkblatt Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitsuchen
Meine Frau und ich leben in Scheidung. Sie wird nach der Scheidung wegziehen
Noch in einer Wohnung? Wurde die Scheidung bereits eingereicht?
Nach vielen Diskussionen wegen des nachehelichen Unterhalts hat sie nun vorgeschlagen, dass ich eine einmalige Unterhaltszahlung in Höhe von Betrag X leisten soll/könnte und damit wäre die Sache für sie erledigt.
Davon ist abzuraten! Lassen Sie amtlich feststellen, ob Ihrer Frau
Unterhalt zusteht, wie viel Sie zahlen müssten und wie lange. Da
Ihre Frau kein Kind bereut, ist die Unterhaltspflicht nicht unendlich.
Nehmen Sie sich einen Anwalt, bevor Fehler gemacht werden.
Gruß
Hallo!
Nein. Wenn Sie Bürgergeld erhalten, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Allerdings ist Wohngeld eine vorrangige Leistung. Wenn Sie dadurch Ihre Hilfebedürftigkeit beseitigen oder vermeiden können, können Sie einen Wohngeldantrag stellen (ab dem 1. Juli 2023 sind Sie verpflichtet, einen Wohngeldantrag zu stellen).
Entweder Bürgergeld, oder Wohngeld, aber nicht Beides zeitgleich.
Ich weiß, dass ein gleichzeitiger Bezug beider Leistungen ausgeschlossen ist.
Richtig!
Und könnte ich dann ab Januar 2024 parallel Bürgergeld beantragen? I
Nein!
Gruß
Hallo!
(2) Von dem zu berücksichtigenden Vermögen ist für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft ein Betrag in Höhe von 15 000 Euro abzusetzen.
3) Ab dem 01.07.2023 sind Einnahmen aus Erbschaften nicht als
Einkommen zu berücksichtigen, §§ 11a Absatz 1 Nummer 7. Sie
werden deshalb im Monat des Zuflusses nicht berücksichtigt. Wie
alle Einnahmen sind sie aber im Folgemonat des Zuflusses dem
Vermögen zuzuordnen. Liegt das Vermögen im Folgemonat über
den Freibeträgen, besteht mit Ablauf des Zuflussmonats keinLeistungsanspruch mehr.
Gruß
Hallo!
weil ich schon vor Geburt des kindes Leistungsempfänger war und immer noch bin.
Sollte in Anbetracht der Unterhaltsverpflichtung zeitnah eine Erwerbstätigkeit
aufgenommen werden. Es besteht bei Unterhaltspflicht eine erhöhte Pflicht zur
Erwerbstätigkeit. Das als Hinweis und diese Information:
Der andere (barunterhaltspflichtige) Elternteil soll nicht entlastet werden,
wenn der Staat dem Kind Unterhaltsvorschuss zahlt. Daher gehen etwaige Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil in Höhe des Unterhaltsvorschusses auf das Land über. Das Land macht diese Ansprüche
geltend. Es klagt sie gegebenenfalls ein und vollstreckt sie.
Der andere Elternteil wird sofort über die Beantragung des Unterhaltsvorschusses informiert und zur Zahlung bzw. zur Auskunft über seine Einkommensverhältnisse aufgefordert. Er muss insbesondere darlegen, dass er alle zumutbaren
Anstrengungen unternommen hat, seiner Leistungsverpflichtung vollständig nachzukommen.Wirkt der andere Elternteil nicht mit, kann die Unterhaltsvorschuss Stelle zur Überprüfung z. B. unter bestimmten Voraussetzungen Angaben über
seine Bankkonten beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen. Die Unterhaltsvorschuss Stelle kann außerdem bestimmte Informationen bei seiner Arbeitgeberin oder seinem Arbeitgeber, beim Finanzamt, bei Versicherungsunternehmen und bei anderen Sozialleistungsträgern einholen.
Wenn der Staat den vorausgeleisteten Unterhalt bei dem anderen Elternteil zurückholt,
Das zur Klarstellung, auf Dauer ist es nicht möglich sich seiner
Unterhaltspflicht zu entziehen.
Gruß
Alles anzeigenSGB II / SGB XII - Regelleistungen 2024
30.08.2023
Die Höhe der Regelleistungen für das Jahr 2024 sind durchgesickert,
diese werden mit höchster Wahrscheinlichkeit betragen:
RB - Stufe 1 (Alleinstehende)
563 € / vorher 502 € (+ 61 €)
RB - Stufe 2
(volljährige Partner innerhalb Bedarfsgemeinschaft)506 € / vorher 451 € (+ 55 €)
RB - Stufe 3
(Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern)451 € / vorher 402 € (+ 49 €)
RB - Stufe 4
(Jugendliche zwischen 14 bis 17 Jahren)471 € / vorher 420 € (+ 51 €)
RB - Stufe 5 (Kinder zwischen 6 - 13 Jahren)
390 € / vorher 348 € (+ 42 €)
RB - Stufe 6
(Kinder von 0 bis 5 Jahren)357 € / vorher 318 € (+ 39 €)
Flyer Pflegebedürftig - Was nun? - Die ersten Schritte zur schnellen Hilfe
Wann ist Pflegebedürftigkeit gegeben?
Wo können Pflegeleistungen beantragt werde?
Wie schnell wird über den Antrag entschieden?
Was sind Pflegegrade und wie sind sie gestaffelt?
Wo kann ich mich informieren?
Ratgeber Pflegeleistungen zum Nachschlagen
Alles anzeigenEinleitung
Die passende Pflegeleistung für Sie Wer Pflege benötigt oder als Angehörigeoder Angehöriger Pflege leistet, wird nicht alleingelassen: Die Pflegeversicherung
bietet viele Leistungen, damit Ihr Alltag verbessert wird. Die Angebote zurUnterstützung sind dabei an Ihre individuellen Einschränkungen und Bedürfnisse
angepasst. In dieser Broschüre erfahren Sie, welche Leistungen Ihnen aus der
Pflegeversicherung zur Verfügung stehen. Um sie zu erhalten, müssen Sie einen
Antrag bei der Pflegekasse stellen.
Sie haben Anspruch auf Leistungen, wenn Sie innerhalb der letzten zehn Jahrevor der Antragstellung zwei Jahre lang in der Pflegeversicherung versichert
gewesen sind. Zudem muss die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich für mindestens
sechs Monate bestehen und eine vom Gesetzgeber festgelegte Schwere der
Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen.
Die Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeitenwird in insgesamt fünf Pflegegrade unterteilt, beginnend mit Pflegegrad 1
(„geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“).
Ob und in welcher Schwere Pflegebedürftigkeit vorliegt, wird im Auftrag der
Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst oder durch andere unabhängige
Gutachterinnen und Gutachter geprüft.
Für Versicherte der privaten Pflege-Pflichtversicherung übernimmt diese Aufgabe
„Medicproof“, der medizinische Dienst der privaten Pflegeversicherungsunternehmen.
Dabei wird insbesondere untersucht, wie selbstständig Sie bestimmte Aktivitätendurchführen können. Die Gutachterinnen beziehungsweise Gutachter prüfen
sechs Lebensbereiche:
• Mobilität
• geistige und kommunikative Fähigkeiten
• Verhaltensweisen und psychische Problemlagen• Selbstversorgung
• selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungenund Belastungen sowie deren Bewältigung
• Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Wenn Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen, teilt die zuständige PflegekasseIhnen innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang Ihres Antrags die Entscheidung
über die Zuerkennung eines Pflegegrades schriftlich mit und informiert im Fall einer
Zuerkennung darüber, welche Leistungen der Pflegeversicherung damit für Sieverbunden sind. Zudem sendet die Pflegekasse Ihnen auch das zugrunde liegende
Gutachten direkt zu, sofern Sie der Übersendung nicht widersprochen haben.
Daneben erhalten Sie eine gesonderte Präventions- und Rehabilitationsempfehlung.
Diese kann auf Wunsch auch an Personen oder Institutionen gesendet werden,
denen Sie vertrauen und die Sie bei der Umsetzung unterstützen können.
Ob zu Hause oder stationär: Welche Variante für Sie infrage kommt, sollten Sieschon vor der Begutachtung überlegen. Auf diese Weise können die Leistungen
der Pflegeversicherung individuell auf Sie zugeschnitten werden – zudem können
weitere Maßnahmen empfohlen werden.
Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, haben Sie gegenüber derPflegekasse einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Das Gleiche gilt,
wenn Sie zwar noch keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, aber
einen Antrag auf Leistungen gestellt haben und bei Ihnen erkennbar ein
Hilfe-und Beratungsbedarf besteht. Auch pflegende Angehörige und weitere
Personen, zum Beispiel ehrenamtliche Pflegepersonen, haben einen Anspruch
auf Pflegeberatung. Voraussetzung hier für ist die Zustimmung der
beziehungsweise des Pflegebedürftigen.
Wenn Sie eine private Pflege-Pflichtversicherung haben, bestehen die gleichen
Ansprüche gegenüber Ihrem privaten Versicherungsunternehmen.
Ratgeber Pflege - Alles, was Sie zum Thema Pflege wissen sollte
Alles anzeigenInhaltsverzeichnis
1. Die Grundlagen der Pflegeversicherung 15
1.1 Die Versicherten 18
1.1.1 Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung 18
1.1.2 Versicherte der privaten Krankenversicherung 19
1.1.3 Sonstige Versicherte 20
1.1.4 Zusatzversicherungen 22
1.2 Die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung 23
1.2.1 Beitragssatz 23
1.2.2 Beitragszuschlag für Kinderlose 24
1.2.3 Beitragsbemessungsgrenze 26
1.3 Die Finanzierung der privaten Pflege-Pflichtversicherung 28
2. Pflegebedürftig – was nun? 33
2.1 Antragsverfahren 35
2.1.1 Antragstellung 35
2.1.2 Entscheidung über den Antrag 38
2.1.3 Weitere Unterlagen zum Leistungsbescheid 39
2.2 Pflegebedürftigkeit 40
2.2.1 Feststellung der Pflegebedürftigkeit von Erwachsenen 40
2.2.2 Feststellung der Pflegebedürftigkeit von Kindern 44
2.2.3 Pflegegrade 44
2.3 Förderung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege 46
2.4 Pflegeberatung 483. Häusliche Pflege 51
3.1 Pflege durch Angehörige oder sonstige ehrenamtliche Personen 53
3.1.1 Pflegegeld 53
3.1.2 Pflegefachliche Beratungseinsätze in der eigenen Häuslichkeit bei Pflegegeldbezug 54
3.1.3 Kombination von Pflegegeld und ambulanten Pflegesachleistungen 56
3.1.4 Verhinderungspflege 56
3.2 Ambulante Pflegesachleistungen: Pflege und Betreuung durchPflegedienste, Einzelpflegekräfte und Betreuungsdienste 59
3.2.1 Ambulanter Pflegedienst 59
3.2.2 Pflege durch Einzelpflegekräfte 62
3.2.3 Ambulanter Betreuungsdienst 62
3.3 Zuschüsse zur Wohnungsanpassung 64
3.4 Pflege-Wohngemeinschaften und andere alternative Wohnformen 65
3.5 Zusammenlegen von Leistungen („Poolen“) 69
3.6 Pflegehilfsmittel 69
3.7 Digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen 72
3.8 Weitere Leistungen und Zuschüsse 74
3.8.1 Entlastungsbetrag 74
3.8.2 Angebote zur Unterstützung im Alltag 76
3.8.3 Umwandlungsanspruch 79
3.9 Leistungen bei Pflegegrad 1 854. Leistungen und Rechte für Pflegepersonen,
Förderung des ehrenamtlichen Engagements 89
4.1 Soziale Absicherung für Pflegepersonen 91
4.2 Wie wird die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gefördert? 94
4.2.1 Das Recht auf Pflegezeit 94
4.2.2 Das Recht auf Familienpflegezeit 100
4.2.3 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflegeunterstützungsgeld 103
4.3 Pflegekurse 105
4.4 Förderung des ehrenamtlichen Engagements 106
5. Teilstationäre und vollstationäre Pflege 109
5.1 Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege 111
5.2 Vorübergehende vollstationäre Kurzzeitpflege 113
5.3 Vollstationäre Pflege im Heim 115
5.3.1 Leistungen bei vollstationärer Pflege 116
5.3.2 Welche Kosten sind bei vollstationärer Pflege nicht abgedeckt? 116
5.3.3 Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen 118
5.4 Medizinische Versorgung in Pflegeheimen 118
5.5 Wohngeld für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen 1206. Qualität, Transparenz, Hilfe bei Problemen 121
6.1 Neue Qualitätssysteme in der Pflege 123
6.1.1 Neues Qualitätssystem in der stationären Pflege 123
6.1.2 Neues Qualitätssystem für die ambulante Pflege 125
6.2 Qualitätsprüfungen 125
6.2.1 Was wird kontrolliert? 125
6.2.2 Wer führt die Kontrollen durch? 126
6.2.3 Zusätzliche Anlassprüfungen bei Beschwerden 127
6.3 Veröffentlichung der Qualitätsergebnisse 128
6.4 Verfahren bei Qualitätsmängeln 129
6.4.1 Welche Sanktionsmöglichkeiten gibt es bei Qualitätsmängeln? 129
6.4.2 Kann Pflegeeinrichtungen gekündigt werden? 129
6.5 Abrechnungsprüfungen 130
7. Pflegeleistungen der Krankenkasse und Versorgung fürSchwerstkranke und Sterbende 133
7.1 Pflegeleistungen der Krankenkasse 135
7.1.1 Bei akuter Erkrankung oder im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt 135
7.1.2 Leistungen der Krankenkassen für pflegende Angehörige 138
7.2 Versorgung für Schwerstkranke und Sterbende 140
7.2.1 Versorgung zu Hause 140
7.2.2 Hospizliche Versorgung 141
7.2.3 Vorsorge für die letzte Lebensphase 142Die Leistungen der Pflegeversicherung im Jahr 2023 im Überblick 146
Institutionen 154
Stichwortregister 156
Adressen 159
Informationsangebote 165
Weitere Publikationen 166
Bürgertelefon 168
Infotelefone der Bundeszentrale für gesundheitlicheAufklärung (BZgA) 169
Impressum 170
Hallo!
Beziehen Sie Bürgergeld? Als Bürgergeld-Leistungsberechtigter bekommen Sie kein
Wohngeld.
Gruß
Hallo!
möchte unbedingt vom Jobcenter weg (momentan dort).
Bürgergeld würde Wohngeld ausschließen, wenn dem so wäre wonach es
sich liest. Die Angaben von Ihnen sind auch zu unpräzise, um eine sichere
Einschätzung treffen zu können. Kann auch selbst überprüft werden:
Gruß
Hallo!
Da hier alle Informationen fehlen, die eine Einschätzung ermöglichen
würden, kann das so nicht beantwortet werden. In jedem Fall ist das
Vermögen bei der Wohngeldstelle ohne Zeitverzug anzugeben.
Je nach sonstigem Einkommen/Situation könnte eventuell Wohngeld
Anspruch bestehen, oder auch nicht.
Kann auch selbst überprüft werden.
Gruß
Hallo!
Ergänzende Informationen bezüglich der Begutachtung durch den
ärztlichen Dienst.
Wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, die sich auf Ihr Arbeitsleben
auswirken, unterstützen wir Sie. Dem Ärztlichen Dienst der
Bundesagentur für Arbeit kommt dabei eine wichtige Aufgabe zu.
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind.
Das Jobcenter möchte jetzt unterlagen von meinem Psychologen um das alles zu begutachten.
Falls die Aufforderung ignoriert wird, könnte auch die Leistung eingestellt
werden: § 66 SGB I - Folgen fehlender Mitwirkung bis zur Nachholung
der Mitwirkung: § 67 SGB I - Nachholung der Mitwirkung
Gruß
Hallo!
Das Jobcenter möchte jetzt unterlagen von meinem Psychologen um das alles zu begutachten.
Die Begutachtung durch den ärztlichen Dienst völlig normaler Vorgang.
Anspruch auf Bürgergeld hat nur, wer 3 Stunden am Tag, unter den
normalen Bedingungen des Arbeitsmarktes, arbeitsfähig ist.
denn ich weiß nicht was mein Psychologe dem Jobcenter sagen wird,
Dann wäre der Psychologe der Ansprechpartner. Bitte an den
Psychologen wenden und ihn von der Begutachtung durch den
ärztlichen Dienst in Kenntnis setzen.
Gruß
Hallo!
Kann man diese Bücher als Investition beim JC angeben und bezahlt bekommen ?
Nein! Geld für Bücher ist im Regelsatz enthalten.
Gruß
Hallo!
Ich beziehe Bürgergeld, DAS hat es damit zu tun.
Wo bitte, steht das im Eingangsthema? Das hätte ins Eingangsthema
gehört, wenn man diesem Hinweis gefolgt wäre:
Gruß
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe (aktualisiert März 2023)
Alles anzeigenInformationen zu dem Beratungshilfegesetz und zu den
Regelungen der Zivilprozessordnung über die
Prozesskostenhilfe
Vorwort ...............................................................................4
Beratungshilfe ................................................................... 8
Was ist Beratungshilfe?
Wer kann Beratungshilfe bekommen?
Für welche Angelegenheiten kann man Beratungshilfe bekommen?
Welche sonstigen Voraussetzungen müssen vorliegen?
Wie erhält man Beratungshilfe?
Welche Angaben muss man für den Antrag machen?
Welche Möglichkeiten stehen mir für den Fall der Ablehnung
von Beratungshilfe zu?
Was kostet die Beratungshilfe?
Welche Besonderheiten gelten für die Stadtstaaten Hamburg, Bremen
und Berlin?
Prozesskostenhilfe........................................................................... 15
Wer erhält Prozesskostenhilfe?
Welche sonstigen Voraussetzungen bestehen für die Prozesskostenhilfe?
Welche Kosten übernimmt die Prozesskostenhilfe?
Was muss man tun, um Prozesskostenhilfe zu erhalten?
Rechtsbeistand................................................................................ 20
Wann kann man sich einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin nehmen?
Was ist, wenn sich die maßgebenden persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnisse ändern?
Rechtsstreitigkeiten innerhalb unterschiedlicher EU-Mitgliedstaaten ... 23
Was ist, wenn es sich um einen Rechtsstreit handelt, bei dem eine der
Parteien in einem anderen EU Mitgliedstaat wohnt?
Impressum...................................................................................... 26
Hallo!
Ergänzend zum Thema Hinweis der Bundesagentur für Arbeit:
Die Vorlage von Kontoauszügen ist grundsätzlich bei jeder Antragstellung
notwendig. In der Regel kann die Vorlage der Kontoauszüge der letzten
drei Monate von jedem Konto, das von Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft
geführt wird, zur Einsichtnahme verlangt werden.
Gruß
Hallo!
ich hoffe mal das es nicht streng genommen wird
Alles, was während des Leistungsbezug an Einnahmen auf das
Konto des Leistungsberechtigten geht, wird angerechnet.
Fachliche Weisungen § 11 SGB II - 11b SGB II - Zu berücksichtigendes Einkommen
Gruß
Verordnung zur Regelung weiterer Voraussetzungen der
Erreichbarkeit erwerbsfähiger Leistungsberechtigter
nach dem SGB II (Erreichbarkeits-Verordnung - ErrV)
Alles anzeigen§ 2 Möglichkeit der werktäglichen Kenntnisnahme
§ 5 Dauer des Aufenthalts außerhalb des näheren Bereichs aus wichtigem Grund
§ 6 Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs aufgrund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit
§ 7 Zustimmung bei Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs ohne wichtigen Grund
§ 8 Erreichbarkeit von Personen, die Arbeitslosengeld und Bürgergeld beziehen
Nicht einsichtige Berufskraftfahrer mit mehr als 8 Punkten in Flensburg
erhalten kein Arbeitslosengeld 1
Urteil LSG Baden-Württemberg vom 19.04.2023 - L 8 AL 1022/22
Alles anzeigenLeitsätze
1. Berufskraftfahrer haben gegenüber ihrem Arbeitgeber die ungeschriebene
arbeitsvertragliche Nebenpflicht, jegliche Verkehrsverstöße zu unterlassen, die
zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen können.
2. Wird die Fahrerlaubnis eines Berufskraftfahrers wegen eines Verkehrsverstoßes
mit einem weiteren Punkt im Verkehrszentralregister geahndet und daraufhin wegen
Überschreitung der Punkteschwelle die Fahrerlaubnis entzogen, war für den Arbeitslosen
einfachster Betrachtung erkennbar, dass bei einem weiteren Verkehrsverstoß der Verlust
der Fahrerlaubnis und infolgedessen auch des Arbeitsplatzes drohte, so dass von
grober Fahrlässigkeit im Sinne des Sperrzeitrechts auszugehen ist.
3. Die irrtümliche Annahme des Arbeitslosen, ein älterer Punkt sei inzwischen verfallen,
so dass der neu hinzugetretene Punkt nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis führen würde,
ist insoweit irrelevant. Ein solcher Irrtum zeigt vielmehr, dass sich der Arbeitslose der
Tragweite möglicher weiterer Verstöße durchaus bewusst war, er jedoch irrig davon
ausging, sich noch weitere Verstöße erlauben zu können, bevor es zur Entziehung der
Fahrerlaubnis kommt. Insofern war sein Verhalten nicht von Einsicht geprägt, sein Verhalten
im Straßenverkehr zu ändern, sondern belegt vielmehr das Unverständnis über den Sinn
und Zweck des Punktesystems und seine grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich der Folgen
weiterer Sorgfaltsverstöße. Zudem hätte der Arbeitslose selbst, wenn seiner Argumentation
insoweit zu folgen wäre, sich zuvor bei der Fahrerlaubnisbehörde über seinen aktuellen
Punktestand erkundigen können. ..............................
Hallo!
Es bleibt dem Leistungsberechtigten überlassen, was für eine Entscheidung
er trifft. Das Forum ist für die erste Einschätzung da. Keiner weiß, wie letztendlich
das Jobcenter reagieren wird, wenn der Mietvertrag ohne vorherige Kostenübernahmezusicherung unterschrieben wird. Eine Vorwarnung Seitens
des Jobcenters gab es schon:
Dort hat man sie allerdings auch davor gewarnt ohne Genehmigung umzuziehen. Angeblich könnte dann die Übernahme der Miete verweigert werden.
Das muss der Leistungsberechtigte selbst entscheiden. Die Folgen bei
einer falschen Entscheidung muss er auch alleine tragen.
Gruß
Hallo!
Es wird unter (4) allerdings nicht gesagt, was die Rechstfolgen sind, wenn man sich nicht daran hält.
Wenn keine vorherige Kostenübernahmezusicherung für die Miete da ist,
wird die Miete auch nicht gezahlt und keine Kaution.
Merkblatt Bürgergeld – Grundsicherung für Arbeitsuchende – SGB II
Gruß