Hallo!
Die Eingliederungsvereinbarung heißt jetzt Kooperationsplan. Der Name
hat sich geändert und einige Bestimmungen wurden verändert.
§ 15 SGB II - Potenzialanalyse und Kooperationsplan
§ 15 SGB II - Potenzialanalyse und Kooperationsplan
in wie weit ich mich auf eine Eingliederungsvereinbarung einlassen muss ? Kann ich aufgrund der neuen Regelung zum 1.7 auf einen Kooperationsplan bestehen ?
Wird ein Kooperationsplan abgeschlossen, denn die Gesetze sind
dementsprechend.
Gruß