Beiträge von Grace

    Hallo!

    Die Unterstellung wir würden bereits zusammen wohnen, lasse ich mal außen vor, weil es einfach Quatsch ist.

    Genauso kann das beim Jobcenter passieren, dass eine Bedarfsgemeinschaft

    vermutet wird. Da sollte mit mehr Gelassenheit reagiert werden, als es hier

    geschah. Guter Rat am Rande!

    ich verstehe nur nicht warum es Kindesunterhalt heißt, wenn es dann der Mutter als Einkommen angerechnet wird.

    Der Gesetzgeber hat verfügt, dass der Unterhalt den Bedarf mindert,

    ebenso wie Kindergeld, was auch beantragt werden müsste.

    Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Bürgergeld (Bürgergeld-Verordnung - Bürgergeld-V)

    Gruß

    Hallo!

    Zunächst mit der Desinformation aufräumen, denn Unterhaltsansprüche

    müssen dem Jobcenter grundsätzlich gemeldet werden.

    Bürgergeld Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II

    Unterhalt und Bürgergeld

    was für Sie als Einkommen angesehen wird

    Richtig! Denn Unterhalt mindert den Bürgergeld-Anspruch.

    Weiß zufällig jemand wie der Unterhalt anhand von Vermögenswerten berechnet wird, wenn man kein Einkommen hat?

    Welches Einkommen, oder Vermögen ist vorhanden, oder ALG I Bezug.

    Diese Information fehlt im Eingangsthema.

    Zum Unterhalt generell, der richtet sich nach dem Einkommen des

    Unterhaltspflichtigen:

    Düsseldorfer Tabelle - Definition und Bedeutung - Höhe des Kinderunterhalts mit Tabelle

    Düsseldorfer Tabelle - Leitlinien für den Unterhaltsbedarf

    Gruß

    Hallo!

    Für Nichtleistungsbezieher gibt es einmalige Energiehilfen:

    Die folgenden Informationen richten sich an erwerbstätige Angestellte und Selbstständige, die bisher keine aufstockenden Leistungen vom Sozialamt oder Jobcenter erhalten (Sozialhilfe/ Hilfe zum Lebensunterhalt/ Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. ALG 2/ Hartz IV/ „Bürgergeld“).

    Gruß

    Hallo!

    Mit was muss man denn rechnen, wenn man eines der Fahrzeuge nicht angibt?

    Das kann nur eine theoretische Frage sein und wenig empfehlenswert.

    Denn § 52 SGB II - Automatisierter Datenabgleich bringt es an den Tag.

    Auch hier lesen dringend empfohlen: § 63 SGB II - Bußgeldvorschriften

    Füllen Sie im eigenen Interesse die Anlage Vermögen wahrheitsgemäß

    aus. Thema ausreichend beantwortet und beendet

    Gruß

    Hallo!

    Zunächst die Fachlichen Weisungen zu Vermögen:

    Ich besitze 2 Autos von denen jedes einen Wert von ca. 2.500 € hat, also insgesamt nicht mehr wie 5.000 €

    In die Anlage Vermögen eintragen. Hier noch kleine Hilfe beim Bürgergeld Antrag:

    Ausfüllhinweise der Bundesagentur für Arbeit zu den Antragsvordrucken auf Bürgergeld nach dem SGB II

    Gruß

    Hallo!

    Allgemeine Ergänzungen zur Weiterbildung, denn Tamar schrieb:

    Da es also keine Weiterbildung ist (die würdest du mit Bildungsgutschein machen) wird es auch keine Prämie geben.

    Zunächst der Lotse zur Förderung beruflicher Weiterbildung

    Dann das Merkblatt Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - Dienste und Leistungen der Agentur für Arbeit

    Ein Bildungsgutschein wäre die Voraussetzung. Diese Regelungen zur Ausbildung und Umschulung treten am 01. Juli 2023 in Kraft. In diesem Fall sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, deshalb keine Weiterbildungsprämie und Bürgergeldbonus.

    Gruß

    Hallo!

    Jetzt meinte die Sachbearbeiterin , dass das im Text als " Spende " gekennzeichnet werden muss .

    Korrekt! Siehe auch Bundesdatenschutzbeauftragter FAQ Arbeitsverwaltung:

    Gruß

    Hallo!

    Da es leider nicht verständlicher wurde erneut generelle Informationen.

    Habe auf Anraten meines Fallmanager den GdB Antrag gestellt.

    Dazu der Ratgeber mit Feststellungsverfahren, Antragsverfahren,
    Grad der Behinderung (GdB), Ausweis, Merkzeichen.

    Ratgeber für schwerbehinderte Menschen - Informationen zu Antragsverfahren und Hilfen

    Damit verständlicher wird, was da beantragt wurde. Der Grad der Behinderung (GdB)

    und die gesundheitlichen Merkmale wird für eine Gewährung von Nachteilsausgleichen

    festgestellt.

    und einer Arbeitsfähigkeit unter 3 Std.

    Kann bei der Rentenversicherung ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente

    gestellt werden.

    Ratgeber Erwerbsminderungsrente

    Drohen wenn chronische Erkrankung zu hoch bewertet wird mit schwerbehindertem Ausweis eine Rückerstattung? An Jobcenter?

    Der Schwerbehindertenausweis ist nur für den Nachteilsausgleich relevant.

    Ansonsten erneut die Aufforderung die Problematik präzise und verständlich

    zu schildern.

    Gruß


    Hallo!

    Bewerbungstraining wird veranlasst, um die Eingliederungschancen des

    Leistungsberechtigten zu erhöhen. Falls die Bewerbungsvorlagen ein

    Defizit aufweisen, wird der Sachbearbeiter sicher eine Maßnahme

    zur Verbesserung auswählen. Von Willkür kann hier keine Rede sein.

    Gruß

    Der Rechtsschutz im SGB II - Praxishandbuch für das Verfahren

    nach dem Sozialgerichtsgesetz

    Wesentliche Änderungen 7. Auflage Stand: Juni 2022

    FAQ Arbeitsverwaltung - Datenschutz in Jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit

    Verschwiegenes Vermögen führt zu Rückforderung des Jobcenters

    Urteil LSG Niedersachsen-Bremen vom 20. April 2023 - L 11 AS 221/2

    Hallo!

    Dazu eine Information des Bundesdatenschutzbeauftragten:

    Gruß

    Hallo!

    Der Antragsteller hat "gedacht", bei 60% von 451 Euro (also einem sehr niedrigen ALG1) könnte man sich den Weg über ALG1 sparen und gleich Bürgergeld (ohne aufzustocken) beantragen.

    Nein! ALG I Antrag bitte stellen!

    Nun stellt sich die Frage, ob der Versagungsbescheid über ALG1 ausreicht, damit diese vorrangige Leistung nicht mehr herangezogen werden kann, um Bürgergeld zu beantragen.

    Nein!

    Normalerweise würde die Person ja ALG1 beantragen (und mitwirken) und zusätzlich dann mit ALG2/Bürgergeld aufstocken.

    Bitte ALG I beantragen und mit dem ALG I Bescheid dann Bürgergeld beantragen.

    Gruß

    Hallo!

    Eventuell ist ja § 22 SGB II - Kosten der Unterkunft qualifiziert genug.

    4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Innerhalb der Karenzzeit nach Absatz 1 Satz 2 bis 5 werden nach einem Umzug höhere als angemessene Aufwendungen nur dann als Bedarf anerkannt, wenn der nach Satz 1 zuständige Träger die Anerkennung vorab zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.


    Trifft hier zu:

    Die neue Wohnung wäre aber teurer als meine alte

    Alte Wohnung: 2-Raum 352 kalt 52qm 420 warm

    Die neue wäre 1-Raum 450 kalt 53qm ungefähr 560 warm

    Kosten der Unterkunft nicht angemessen.

    - Wie läuft das dann mit der Miete, bzw. würde das Amt in Berlin die 3 Monate/Kündigungspflicht diese überhaupt weiter bezahlen?

    Nein!

    Wie gesagt, die Sache ist schon verzwickt, aber alle aufgrund meiner Erkrankung wäre es für mich ein Segen aus der großen Stadt aufs Land zuziehen.

    Kein Grund für einen Umzug! Ein Grund wäre die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit

    und Beenden der Hilfsbedürftigkeit.

    Gruß

    Hallo!


    Im Thema wurden alle notwendigen Informationen gegeben. Die kann der

    Leistungsberechtigte für sich nutzen, oder auch ignorieren.

    Die Entscheidung trägt der Leistungsberechtigte alleine und er trägt auch die

    Folgen seiner Entscheidung selbst. Abschließend wird noch gründliches Lesen

    aller eingestellten Informationen empfohlen. Das erspart Ärger mit dem Jobcenter.

    Thema beendet!

    Gruß