Beiträge von Casa

    Bevor du dem Jobcenter irgendetwas mitteilst, warte doch erstmal ab.

    Das Problem ist nämlich, dass du nur maximal so hohe Kosten der Unterkunft bekommst, wie bisher. Solange also noch nicht klar ist, wie hoch deine Kosten sein werden, solltest du abwarten.

    Weiterhin gebe ich zu bedenken, dass zukünftige Nebenkostennachforderungen allenfalls bis zur Höhe der jetzigen Kosten der Unterkunft gezahlt werden.

    Wenn du sofort umziehst, führt das außerdem dazu, dass nur für eine Wohnung Miete gezahlt wird. Da du eine Kündigungsfrist hast, wird das also zu Problemen führen.

    Du erhältst, bei einem nicht notwendigen Umzug, auch keine Umzugskosten. Sollte das Jobcenter aber die Notwendigkeit feststellen, erhältst du Umzugskosten.


    Was sind deine Beweggründe fürs Umziehen? Die Kosten? Immerhin zahlt das Jobcenter diese bisher ohne Schwierigkeiten.

    Dann bilden du und deine Freundin eine Bedarfsgemeinschaft und ihr Einkommen wird auf euren Bedarf angerechnet. Wenn du mir sagst, wie hoch die Mietkosten von dir und deiner Freundin sind und was sie brutto und netto verdient, kann ich euren Anspruch ausrechnen.

    Ein Arzt reicht erstmal aus der bestätigt, dass er keine längere Zeit in Gruppen verbringen kann.

    Dann wird man sehen, ob die Maßnahme in Gruppen stattfindet oder ob es eine andere Lösung gibt.

    Maßnahme sinnlos / will ich nicht, ist kein Grund die Maßnahme nicht anzutreten. Diese Gründe, warum die Maßnahme sinnlos sein soll (woher will man das wissen, wenn man sie noch nicht gemacht hat?) kann man dem Jobcenter schriftlich darlegen.

    Wenn es nicht diese Maßnahme ist, wird es eine andere Maßnahme sein.

    Er soll sofort seinen Arzt aufsuchen und sich eine AUB ausstellen lassen sowie ihm die Situation schildern. Möglicherweise empfiehlt der Arzt eine Kündigung. Auf gar keinen Fall soll er den Aufhebungsvertrag unterschreiben.

    Kopf in den Sand stecken ist auch keine Lösung, dann dann erfolgt die Sanktion / Sperrzeit in jedem Falle.

    Ich gehe davon aus, dass ihr gemeinsam wirtschaftet. Das wäre nach 13 Jahren auch üblich.

    Wenn du bedürftig wirst und ihr gemeinsam wirtschaftet, bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft. D.h. dass sein Einkommen berücksichtigt wird. Bezüglich der Wohnung werden allenfalls Schuldzinsen vom Jobcenter anerkannt. Tilgungsleistungen nur in Ausnahmefällen, wenn die Restschuld nur noch etwa 10 % beträgt.

    Gut, dann bitte nicht auf meine Fragen antworten.


    Ameise es kann gut sein, dass hier Erwerbsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit verwechselt werden. Daher wäre wohl eher die Sachlage zu klären, bevor Ratschläge gegeben werden.

    Liegt nämlich eine mögliche Erwerbsunfähigkeit vor, kann es zur Einladung zum Amtsarzt kommen, der dann eine eigene Diagnose stellt, obwohl der eigene Arzt das möglicherweise ganz anders sieht. Es ist auch nicht ganz unüblich, dass Menschen gegen ihren Willen ins SGB XII "abgeschoben" werden. Ich halte die pauschale Antwort, nein, zwar für richtig, aber nicht immer für die beste Lösung.

    In dem Sinne ist es auch nicht sinnvoll jede mögliche Einschränkung ans Jobcenter heranzutragen.

    Darüber hinaus setzt Erwerbsunfähigkeit voraus, dass diese mindestens 6 Monate besteht. Wie man das in einer Jobcenter-Maßnahme feststellt die hier keiner kennt außer der TE, ist fraglich.

    Das kann die Gemeinde gern meinen, ist aber unzutreffend. Sie oder der Landkreis müssen dich unterbringen.

    Hilfsweise meldest du dich am Wochenende / nachts bei der örtlichen Polizeidienststelle, die sollten da entsprechend geschult sein.

    Notfalls setzt du dein Recht mit einem Rechtsanwalt (allg. Verwaltungsrecht oder Sozialrecht) durch.


    Einen Wunschort zur Unterbringung innerhalb des Landkreises kannst du eher nicht angeben.

    Wenn ihr Leistungen wollt, müsst ihr auch die Spielregeln einhalten. Dazu gehören Termine beim Jobcenter. Für deinen Lebensgefährten dann nach individueller Vereinbarung nach seiner Arbeit.

    So wie es aussieht lebt ihr schon länger zusammen und ich gehe davon aus, dass ihr mutßmaßlich auch gemeinsam wirtschaftet. Oder wie sieht das aus?

    Vielen Dank für die Antwort. Es war ein Brief von der Stadtkasse und die sagten mir es sei vom Jobcenter und die Dame vom Jobcenter meinte es wäre Alg2 von 2008.

    Dann ist es kein Aufhebungsbescheid, sondern nur eine Mahnung. Dann schreibe der Stadtkasse du hast keine Rückforderung bekommen und die Zahlung ist nicht zu leisten.

    1.Warum soll ich das Zahlen wenn mein Ex Mann der Antragsteller ist ,ich hatte ja damit nichts zutun

    Weil du auch Leistungen bekommen hast. Es gibt im SGB II eine Vertretungsvermutung. Ich bin sicher, dass du (spätestens über deinen Mann) auch Unterlagen beim Jobcenter eingereicht hast.


    2tens waren wir von März 2008 bis 31.7.2008 bis ich wegzog Räumlich getrennt. .

    Eingangs sagtest du, ihr beide seid weggezogen.

    Wenn dein Therapeut dieses Umzug befürwortet, würden die Umzugskosten genehmigt werden. Dann bräuchtest du "in den Bergen" allerdings noch eine angemessene Wohnung.

    Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, gibt es kein Geld als Jobcenter. Ein Darlehen scheidet von grundsätzlich aus, weil diese Leistung nur als Zuschuss oder gar nicht bewilligt werden kann.


    Ein Auto scheidet als Zuschuss oder Darlehen aus. Das ist dein Privatvergnügen. Die Anschaffung eines Autos kann allenfalls mit Jobzusage erfolgen, wenn die Arbeit nicht mit dem ÖPNV in zumutbarer Zeit erreicht werden kann.

    Wenn dein Mann ALG2 bezog, hast du auch Leistungen bezogen, weil ihr eine Bedarfsgemeinschaft gebildet habt. Das ist auch dann der Fall, wenn du vollzeit berufstätig bist.

    Allerdings dürfte die Rückforderung nach nunmehr 10 Jahren ausgeschlossen sein, weil zu viel Zeit verstrichen ist.

    Nun bekamm ich vor 4 wochen post von xxxxxx ich solle 300 euro Hart4 zurückzahlen.

    Wenn das ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid war, lege nachweislich (Fax) Widerspruch ein.

    War es nur ein Hinweis, du mögest bezahlen, schreibe dem Jobcenter, dass du niemals einen Aufhebungsbescheid erhalten hast.

    Ich rate von einem (neuerlichen) Mietvertrag ab.

    1. es existiert bereits ein Mietvertrag.

    2. dieser wurde nur nie vollzogen.

    Auf einmal soll ein neuer Mietvertrag doch vollzogen werden? Bleiben wir mal realistisch und konzentrieren uns auf das bestmögliche Ergebnis unter Berücksichtigung der zwischenmenschlich-sozialen Situation, die hier vorliegt.


    Ich rate dazu, es bleibt wie es ist und die Mutter zahlt die Miete. Mehr nicht.

    Oder sie schmeißt den Sohn raus, wenn er seine Miete nicht zahlt / zahlen kann, wenn das Jobcenter sich weigert, was es tun wird.