Das Problem ist, dass die Gesellschafter zu entscheiden haben, was mit dem Gewinn passiert, der nicht zwangsläufig ins Stammkapital fließen muss, sofern kein anders lautender Gesellschaftsvertrag vorliegt.
Wie sieht der Gesellschaftsvertrag aus? Über wie viel Gewinn reden wir? Wie hoch ist dein Stimmanteil? Gibt es Abstimmungen über die Verteilung des Gewinns?
Insoweit bist du ähnlich wie ein Selbstständiger zu behandeln, da du zumindest teilweise über das Vermögen der UG entscheiden darfst. In diesem Kontext halte ich es für zwingend, dass sich deine Entscheidung an den Spielregeln für Selbstständige im SGB II und der ALG2-V orientiert. D.h. § 3 ff. ALG2-V (LESEN!!).
Wenn du allerdings überstimmt wirst, kann dir das nicht angelastet werden.
Bezüglich des Einkommens aus abhängiger Beschäftigung rate ich an, dass dies tatsächlich erst August gezahlt wird. Weiterhin sollte es im Arbeitsvertrag stehen, dass die Zahlung August erfolgt. Dies kannst du dann dem Jobcenter so mitteilen, so dass du für Juli volles ALG2 bekommen solltest.
Steht es nicht im Arbeitsvertrag, wann gezahlt wird, soll der Geschäftsführer die voraussichtliche Zahlung am 01. August bestätigen.