Beiträge von Casa

    Das Problem ist, dass die Gesellschafter zu entscheiden haben, was mit dem Gewinn passiert, der nicht zwangsläufig ins Stammkapital fließen muss, sofern kein anders lautender Gesellschaftsvertrag vorliegt.

    Wie sieht der Gesellschaftsvertrag aus? Über wie viel Gewinn reden wir? Wie hoch ist dein Stimmanteil? Gibt es Abstimmungen über die Verteilung des Gewinns?

    Insoweit bist du ähnlich wie ein Selbstständiger zu behandeln, da du zumindest teilweise über das Vermögen der UG entscheiden darfst. In diesem Kontext halte ich es für zwingend, dass sich deine Entscheidung an den Spielregeln für Selbstständige im SGB II und der ALG2-V orientiert. D.h. § 3 ff. ALG2-V (LESEN!!).
    Wenn du allerdings überstimmt wirst, kann dir das nicht angelastet werden.


    Bezüglich des Einkommens aus abhängiger Beschäftigung rate ich an, dass dies tatsächlich erst August gezahlt wird. Weiterhin sollte es im Arbeitsvertrag stehen, dass die Zahlung August erfolgt. Dies kannst du dann dem Jobcenter so mitteilen, so dass du für Juli volles ALG2 bekommen solltest.

    Steht es nicht im Arbeitsvertrag, wann gezahlt wird, soll der Geschäftsführer die voraussichtliche Zahlung am 01. August bestätigen.

    Ich befürchte ein Teil der Witwerrente wurde mit dem Freibetrag ausgezahlt. Nur von dem Freibetrag 9 Monate x 30 € hat das Jobcenter Kenntnis. Gib die Zahlung der Rentenkasse also an und lege den Bescheid bei.

    Du musst vorab dem Jobcenter erklären, wie hoch die Einnahmen voraussichtlich sind. Dann gib irgendwas realistisches, aber niedriges an. Beispielsweise alle 2 Monate 100 €.

    Im Übrigen wäre es sinnvoll beim Finanzamt eine Umsatzsteuerbefreiung zu beantragen für Unternehmen mit weniger als 17500 € Umsatz im Jahr. Sonst müsstest du Umsatzsteuer vereinnahmen, die ans FA abführen und auch noch eine Umsatzsteuererklärung machen.

    Also: Das Jobcenter verrechnet mit der DRV. D.h. ab 01.09.2017 hast du nichts mehr mit dem Jobcenter zu tun. Folglich kann ab 01.09. keine Betriebsrente oder Dividende angerechnet werden, da du niemals ALG2 für diesen Zeitraum hättest beziehen dürfen. Durftest du niemals ALG2 beziehen, gelten für diesen Zeitraum auch die Spielregeln des ALG2 nicht für dich.

    Allenfalls kann die Betriebsrente bei der DRV angerechnet werden, wenn es im Rentenrecht eine Vorschrift dafür gibt. Ich habe leider zu wenig Ahnung vom Rentenrecht, um eine präzise Aussage treffen zu können, vermute aber, dass bei 300 € nichts bei der DRV angerechnet wird. Im Übrigen denk bitte daran, dass du vermutlich Steuern zahlen musst. Womöglich hast du Anspruch auf Wohngeld. Stelle den Antrag auf Wohngeld rückwirkend ab 01.09.2017 mit Verweis auf die nunmehr erfolgte Bewilligung der Rente.

    Du kannst deine Betriebsausgaben geltend machen, sowie Ausgaben für die Krankenversicherung. Weiterhin gibt es Freibeträge auf Erwerbseinkommen, so dass du etwa 20 % über deinem Bedarf - nach Abzug aller Ausgaben - verdienen müsstest, damit du keinerlei Leistungsanspruch mehr hast.

    Weise der Familienkasse nach, dass du weiterhin ausbildungssuchend bist. Das kannst du durch Bewerbungen tun.


    Ferner lege erst einmal vorsorglich Widerspruch gegen die Sanktion ein. Weiterhin erklärst du schriftlich, dass du deinen Verpflichtungen in Zukunft nachkommen wirst. Das besprichst du auch mit deinem Sachbearbeiter beim Jobcenter.


    Du kannst auch gern mal die anonymisierte Eingliederungsvereinbarung und den Sanktionsbescheid vorlegen.

    Die Höhe der Aufstockung hängt nämlich vom Einkommen ab. Ein Teil deines Einkommens wird nicht berücksichtigt, so dass du aus diesem Grund mit Arbeit immer über mehr hast als mit nur ALG2. Dabei spielt es keine Rolle, ob du 100, 500 oder 1700 € verdienst. Es ist immer mehr Geld als ohne Arbeit.

    Jugendamt oder dein Arzt / Psychologe können einen Auszug befürworten. Das ist die Voraussetzung dafür, dass du Kosten der Unterkunft bekommst und den vollen Regelsatz.

    Steuern wird das Kind nicht bei den geringen Summen nicht zahlen müssen. Bei einmalig 100 € halte ich eine Gewerbeanmeldung für gerade noch entbehrlich. Sollte dann ein zweiter Auftrag erfolgen, wäre ein Gewerbe anzumelden.

    Dem Finanzamt sind die Einnahmen im Rahmen einer zwingenden Steuererklärung zu melden. Die Steuererklärung könnt ihr selbst machen oder ihr beauftragt einen Steuerberater. Überdenkt bitte, ob ihr nicht am Ende draufzahlt, da ja sicher auch Kosten für die Modeltermine entstehen.

    Wollte ihr die Kosten dem Jobcenter gegenüber mindernd geltend machen, müsst ihr sie nachweisen.

    Das Einkommen ist dem Jobcenter bei Zufluss (tatsächlicher Zahlung) zu melden.

    Es ist doch aber keine Lösung, dass du von deinem Existenzminimum Geld drauf zahlst. Und 214 € angemessene Miete für dich und deinen Mann kann ich mir nicht vorstellen.

    Wir können dich nur beraten. Für dein Recht musst du selbst eintreten.