Also BAföG scheidet wohl bei dir aus. ALG2 wird es während eines Vollzeitstudiums, auch als Härtefall, ist nicht geben. Der Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft dürfte wohl bei 0 € liegen, da man hier nur bezuschusst bekommt, was durch BAföG nicht abgedeckt wäre. Dass du kein BAföG bekommst, ändert nichts daran, dass man es fiktiv berücksichtigt, so dass der Zuschuss wohl nicht gezahlt wird bzw. nicht annäherend in bedarfsdeckender Höhe.
Allenfalls in Teilzeit bestünde ALG2-Anspruch. Allerdings musst du auch dann Arbeit annehmen und an Maßnahmen des Jobcenters teilnehmen. Das Teilzeitstudium schützt nicht vor deiner vorrangigen Verpflichtung deinen Bedarf und den Bedarf deiner Bedarfsgemeinschaft allein zu decken.
Unabhängig von der rechtlichen Beurteilung wäre ein Bachelor in Ernährungswissenschaften nichts, womit man mehr als Mindestlohn verdient. Selbst ein Master in Ernährungswissenschaften ist kein Garant für einen entsprechenden Verdienst. Das liegt am Studienfach.
Wenn du noch keine erste Berufsausbildung hast, dann wäre wohl eine duale Ausbildung für dich hinsichtlich der finanziellen und zeitlichen Machbarkeit wohl das sinnvollste. Du wärst während einer ersten Berufsausbildung (mit Verdienst) finanziell abgesichert und auch nicht der Vermittlung durch das Jobcenter ausgesetzt. Ich empfehle die Berufsberatung der Agentur für Arbeit.