laut hier vorliegender Klausel könnte es sich um eine wirksame Klausel handeln, weil keine starren Fristen vorliegen. Dafür spricht, dass hier Formulierungen wie "in der Regel", "soweit erforderlich" und "richten sich im konkreten Fall nach dem Renovierungsbedarf" verwendet wurden.
Allerdings sehe ich gerade, am Ende steht "d.h. je nach Zustand früher oder später ( nicht mehr als jeweils ! Jahr.".
Das ! soll wohl eine 1 sein. Dann hätten wir wieder starre Fristen, nämlich 4, 5 und 7 Jahre. Damit wäre die Klausel wohl unwirksam. Datum ging es aber erst einmal nicht, weil die Renovierung entsprechend nur am Ende geschuldet ist.
Aber ja, die Klausel dürfte sehr wahrscheinlich unwirksam sein. Eine Schönheitsreparatur ist damit nicht durchzuführen.