Hallo,
ich kann mir nicht vorstellen, dass in dem Schreiben steht, er "habe eine Überzahlung an Frau X (Mutter) zu zahlen". Wir müssen also erst einmal herausfinden worum es sich handelt.
Da du im Bereich ALG2 schreibst, wird es sich wohl um zu erstattende Leistungen vom Jobcenter handeln. Hier ist die Forderung tatsächlich erst einmal an das Kind zu richten, wenn dies 18 geworden ist und die Mutter (für das Kind) zuvor überzahlt wurde.
Allerdings wissen wir nichts über den Grund der Forderung. Darüber hinaus gibt es Argumente, die die Haftung des Kindes für solche Überzahlungen ausschließen, wobei hier keine gesicherte Rechtslage herrscht.
Im Ergebnis Forderung an das Kind richten ist ok. Ob die Forderung allerdings verlangt werden kann, wissen wir, mangels Informationen und Rechtsprechung, nicht.